Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Abfindungspoker

Rz. 165 Zentraler Punkt jeder Trennungsverhandlung aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung ist die Abfindung für den Arbeitnehmer. Daher werden Aufhebungsverträge z.T. auch als Abfindungsverträge bezeichnet. Nach vielfach anzutreffender – aber in dieser Verallgemeinerung unzutreffender – Auffassung soll der Arbeitgeber stets verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer eine entspre...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers

Rz. 837 Gem. § 618 Abs. 1 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und die Dienstleistungen so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, wie die Natur des Betriebes und der Arbeit es gestatten. Ents...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / E. Muster

Rz. 23 Muster 38.1: Unterrichtung über Betriebsübergang Muster 38.1: Unterrichtung über Betriebsübergang Mitteilung über einen geplanten Betriebsübergang Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit teilen wir Ihnen mit, dass _________________________ (genaue Bezeichnung des Betriebes) auf _________________________ (genaue Bezeichnung des Erwerbers, Firme...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 12. Außerdienstliches Verhalten

Rz. 474 Außerdienstliches Verhalten, welches keine Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat, ist grds. kündigungsrechtlich irrelevant (v. Hoyningen/Huene-Linck, § 1 KSchG Rn 588; ErfK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rn 82). Hierzu zählen auch besondere sexuelle Neigungen und Veranlagungen (BAG v. 23.6.1994, AP Nr. 9 zu § 242 BGB Kündig...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Beratung

Rz. 125 Neben der Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG sind mit ihm die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern, § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG. Ebenso wie die Unterrichtung ist auch die Beratung Voraussetzung für eine wirksame Massenentlassungsanzeige (Niklas/Koehler, NZA 2010, 913, 916). Die Beratung ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Beharrliche Arbeitsverweigerung/Beharrliche Verweigerung der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten

Rz. 439 Die beharrliche Arbeitsverweigerung bzw. beharrliche Weigerung, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, setzt eine besondere Nachhaltigkeit oder Widersetzlichkeit voraus, also wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten bewusst und nachhaltig nicht erfüllen will (BAG v. 28.6.2018 – 2 AZR 436/17, Rn 16), wobei es nicht genügt, dass der Arbeitnehmer eine Weisung unbeach...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis

Rz. 575 Die rechtswirksam in Anspruch genommene Elternzeit suspendiert für deren Dauer die in § 611 Abs. 1 BGB beschriebenen wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht sowie die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit (BAG v. 23.1.2018, NZA 2018, 653; BAG v. 15.4.20...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Zuständigkeit für Bestellung und Vertragsschluss – Eintragung ins Handelsregister

Rz. 170 Die Zuständigkeit zum Abschluss des Anstellungsvertrages richtet sich grds. nach der Zuständigkeit für die Bestellung. Die gesellschaftsrechtliche Bestellung zum Geschäftsführer obliegt gem. § 46 Nr. 5 GmbHG der Gesellschafterversammlung, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag der GmbH eine hiervon abweichende Regelung vorsieht (§ 45 Abs. 2 GmbHG; zur Vertretung der G...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / C. Erforderlichkeit und Angemessenheit der Arbeitskampfmittel

Rz. 4 Geeignet ist ein Arbeitskampfmittel, wenn durch seinen Einsatz die Durchsetzung des Kampfzieles gefördert werden kann. Dabei ist von einer Einschätzungsprärogative der den Arbeitskampf führenden Koalitionen auszugehen. Diese haben einen Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage, ob eine Arbeitskampfmaßnahme geeignet ist, Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuü...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonstige Abfindungsmöglichkeiten

Rz. 170 Eine Ausnahme von dem geltenden gesetzlichen Abfindungsverbot besteht gem. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BetrAVG zudem für den Fall, dass dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Beiträge aus der Sozialversicherung erstattet worden sind. Rz. 171 § 3 Abs. 1 BetrAVG erfasst darüber hinaus nur gesetzlich unverfallbare Anwartschaften, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufrec...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Nichtigkeit

Rz. 437 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB mit der Folge der Nichtigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveräußerung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst, um dann mit dem Erwerber neue, und für den Erwerber günstigere, Arbeitsverträge zu schließen (sog. Lemgoer Modell, wodurch die Überna...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Zuständigkeit zur Abberufung, Vertragsbeendigung, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung/wirksamer Gesellschafterbeschluss – Austragung im Handelsregister

Rz. 186 Die Zuständigkeit zur Kündigung bzw. zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit dem Geschäftsführer richtet sich, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, nach der Zuständigkeit für die Abberufung (vgl. OLG München v. 24.03. 2016 – 23 U 1884/15 Annexkompetenz). Gem. § 46 Nr. 5 GmbHG ist dazu die Gesellschafterversammlung zuständig (vgl. BGH v. 9.4...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Wahrnehmung typischer unternehmerischer Aufgaben

Rz. 166 Ähnliches gilt für die in § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG geforderte "Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)Aufgaben", wozu grds. Tätigkeiten aus dem Bereich der kaufmännischen, organisatorischen, personellen oder wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen; dem Angestellten muss aber, damit er als "leitender Angestellter" anzusehen ist, rechtl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 1813 Der Umstand, dass soziale Medien wie Facebook/Meta/Instagram oder Twitter, aber auch Xing oder LinkedIn längst auch in der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken sind, führt zu einer deutlichen Risiko-Erhöhung für den Arbeitgeber. Es ist leicht, mit wenigen Klicks Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse einem großen Empfängerkreis zugänglich zu machen. Das sollte nicht darü...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / C. Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 40 § 4 ArbGG eröffnet die Möglichkeit, in bestimmten Fällen der Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 oder 2 ArbGG den Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Schiedsvertrag zu vereinbaren. Durch solche Vereinbarungen können gem. § 101 Abs. 1 und 2 ArbGG gebildet werden:mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung

Rz. 62 Bei den von § 125 Abs. 1 InsO erfassten betriebsbedingten Kündigungen kann es sich sowohl um Beendigungskündigungen als auch um Änderungskündigungen handeln (Oetker/Friese, DZWIR 2001, 177, 180 mit zahlreichen Nachweisen in Fn 126; a.A. Kania, DZWIR 2000, 328, 329). Gleiches gilt für § 1 Abs. 5 KSchG (BAG v. 19.6.2007 – 2 AZR 304/06, AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Namens...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Einladung zur ersten Wahlversammlung

Rz. 287 Besteht in einem Betrieb kein Betriebsrat und ist auch kein Wahlvorstand vom Gesamtbetriebsrat, vom Konzernbetriebsrat oder vom ArbG bestellt (dies ist auch in Kleinbetrieben zulässig und vorrangig, so dass auch in diesen meist das einstufige Verfahren mit nur einer Betriebsversammlung als Wahlversammlung zur Anwendung kommt, vgl. Thüsing/Lambrich, NZA Sonderheft 200...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 38 Die Anwendbarkeit der kollektivrechtlichen Normen aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung nach Übergang der wirtschaftlichen Einheit wird in § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB geregelt. Der Grund der eigenständigen Regelung liegt darin, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die in der übergegangenen wirtschaftlichen Einheit Anwendung gefunden haben, nicht von § 613a ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 14. Diebstahl

Rz. 490 Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche – ggf. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Geschützter Personenkreis

Rz. 1112 Der besondere Kündigungsschutz erstreckt sich auf schwerbehinderte Menschen i.S.d. § 151 Abs. 1 SGB IX. Er gilt gem. § 2 Abs. 3 SGB IX auch für gleichgestellte behinderte Menschen. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Bes...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 6. Urlaubsanspruch

Rz. 47 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Gewährung von Urlaub durch einstweilige Verfügung (zum Urlaubsanspruch vgl. § 21 Rdn 1642 ff.). Dem Arbeitnehmer steht kein Recht auf Selbstbeurlaubung zu, insofern ist es dem Arbeitnehmer unbedingt zu empfehlen, bei einer Verweigerung der Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch als Kooperations-, Beratungs-, Kommissions-, Vertriebspartner-, Subunternehmer-, Diens...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsleistung

Rz. 873 Hinsichtlich des Direktionsrechtes bezogen auf die Arbeitsleistung kann es in bestimmten Fällen zu Begrenzungen kommen (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 233 ff.): Für das Ausbildungsverhältnis regelt § 6 Abs. 2 BBiG, dass eine bestimmte Art von Tätigkeiten als geschuldete Leistung ausscheidet. § 4 MuSchG nennt Arbeiten, die von einer werdenden und st...mehr

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§ 29 Kündigung / V. Kündigungsberechtigung/Vertretung

Rz. 27 Die Kündigung muss durch die Personen erfolgen, die zur Kündigungserklärung berechtigt sind. Grds. sind dies die Parteien des Arbeitsvertrages. Sie können ihr Kündigungsrecht nicht auf Dritte übertragen. Dies gilt jedoch nicht für den Ausspruch der Kündigung. Rz. 28 Der Kündigende kann sich gem. § 164 Abs. 1 BGB beim Ausspruch der Kündigung, der Gekündigte nach § 164 A...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / B. Übergang des Betriebs/Betriebsteils

Rz. 47 Ein Betriebsübergang tritt mit dem Übergang der Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Betriebsveräußerer auf den Betriebserwerber ein (EuGH v. 26.5.2005 – C 478/03). Entscheidend ist die Übernahme der Organisations- und Leitungsmacht (BAG v. 15.2.2007 – 8 AZR 431/06). Der bisherige Inhaber muss seine wirts...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / F. Kündigungsverbot (§ 613a Abs. 4 S. 1 BGB)

Rz. 68 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Überganges eines Betriebes oder eines Betriebsteiles ist unwirksam (§ 613a Abs. 4 S. 1 BGB). Dieses Verbot ist nach seinem Zweck umfassend zu verstehen, sodass auch Änderungskündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und Befristungsabreden hier...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Konsequenzen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Rz. 166 Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 167 Abs. 2 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 SGB IX) ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen (BAG v. 25.1.2018 – 2 AZR 382/17, Rn 50; BAG v. 22.10.2015 – 2 AZR 720/14, Rn 76, BAGE 153, 138; BAG v. 23.4.2008 – 2 AZR 1012/06...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Form

Rz. 1177 Der Betriebsrat muss alle Gründe, mit denen er die Zustimmung verweigern will, innerhalb der Frist von einer Woche ggü. dem Arbeitgeber schriftlich erklären. Dies erfordert einen entsprechenden ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss. Die Betriebsparteien können vereinbaren, dass das Mitbestimmungsrecht nicht auf die gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe beschrä...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Außerdienstliches Verhalten von Tendenzträgern und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

Rz. 338 In Tendenzbetrieben (z.B. Kirche, Gewerkschaften, Rundfunk, Fernsehen, vgl. § 118 BetrVG) haben sich die sog. Tendenzträger (Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeit an der geistig-ideellen Zielsetzung des Unternehmens bzw. der Organisation mitwirken) bei ihrer Tätigkeit nach der Tendenz zu richten und dürfen auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenzen ih...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / III. Allgemeine Aufgaben des Sprecherausschusses

Rz. 14 Der Sprecherausschuss vertritt nach § 25 Abs. 1 S. 1 SprAuG die Belange der leitenden Angestellten des Betriebs. Hierbei haben Arbeitgeber und Sprecherausschuss darüber zu wachen, dass alle leitenden Angestellten des Betriebs nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insb., dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Zuständigkeit

Rz. 49 Möglich ist die Regelung durch Firmen-, aber auch durch Verbandstarifvertrag. Nötig ist, dass die Gewerkschaft für alle betroffenen Betriebe tarifzuständig ist. Ein unternehmensüberschreitender Tarifvertrag zur Bildung einer abweichenden Betriebsratsstruktur nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG muss von allen betroffenen Unternehmen abgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Arbeitszeit

Rz. 1567 Da Mitarbeiter im Vertriebsaußendienst einen großen Teil der Zeit dienstlich unterwegs sind, ergeben sich viele Fragen bzgl. der Arbeitszeit, z.B. ob die Reisezeit als Arbeitszeit i.S.d. ArbZG zählt oder ob Reisezeiten vergütungspflichtig sind. Erbringt die angestellte Vertriebskraft ihre geschuldete Arbeitsleistung, unterscheidet die Rechtsprechung zwischen der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Aufhebungsvertra... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Gerade vor diesem Hintergrund werden häufig auch Kündigungsschutzprozesse vorrangig mit dem Ziel geführt, einen Abfindung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / o) Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

Rz. 317 Jeder Wahlberechtigte, der gehindert ist, an der zweiten Wahlversammlung teilzunehmen, kann mündlich oder schriftlich beim Wahlvorstand Briefwahl beantragen. Dabei kann der Arbeitnehmer auch nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragen; diesen Antrag, dem der Wahlvorstand nachkommen muss, hat der Arbeitnehmer spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Ausschließliche Arbeitnehmerbelastung

Rz. 1516 Streitig ist, ob Regelungen zulässig sein können, die im Ergebnis ausschließlich eine Belastung des Arbeitnehmers bewirken (vgl. hierzu Richardi/Picker, § 77 Rn 123 ff.). Z.T. wird dies abgelehnt. Man wird eine solche Einschränkung in dieser allgemeinen Form nicht annehmen können (so mit Recht GK/Kreutz, § 77 Rn 362 ff.; MünchArbR/Matthes, § 327 Rn 54). So hat auch ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Alkohol- und Drogenkonsum

Rz. 419 Hat der Arbeitnehmer wiederholt gegen ein im Betrieb geltendes Alkoholverbot verstoßen, kann eine darauf gestützte verhaltensbedingte Kündigung nach vorheriger Abmahnung sozial gerechtfertigt sein (BAG v. 22.7.1982, DB 1983, 180). Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer alkoholisiert zur Arbeit erscheint oder beeinflusst durch seinen alkoholisierten Zustand Ausein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

Rz. 1003 Die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf den übertariflichen Bestandteil der Arbeitsvergütung hat unter dem Gesichtspunkt, ob und ggf. in welchem Umfang dem Betriebsrat hierbei ein Mitbestimmungsrecht zusteht, zu zahlreichen Entscheidungen des BAG geführt. In einem Grundsatzbeschluss v. 3.12.1991 hat der Große Senat des BAG wichtige Leitlinien zu diesem Themenbere...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / a) Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Verwaltung

Rz. 39 Maßgebend für das Bestehen des Kündigungsschutzes ist die Anzahl der Arbeitnehmer des Betriebs. Der Betriebsbegriff wird im KSchG nicht definiert. Als Betrieb wird gemeinhin die organisatorische Einheit verstanden, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern durch Einsatz von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgeset...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / j) Outsourcing von Arbeitsaufgaben

Rz. 675 Entschließt sich ein Arbeitgeber dazu, Aufgaben, die bisher im Betrieb durchgeführt wurden, an einen dritten Unternehmer oder an freie Mitarbeiter zur selbstständigen Durchführung zu übertragen, ist dies eine Unternehmerentscheidung, welche die ArbGe grds. bindet (vgl. BAG v. 7.3.1980, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 10.11.1994, EWiR 1995, 90...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / V. Plattformarbeiter als arbeitnehmerähnliche Person oder Heimarbeiter?

Rz. 11 Neben der Arbeitnehmereigenschaft wird die Einordnung von Plattformarbeitern (insbes. Crowd-workern) als arbeitnehmerähnliche Person diskutiert. Im Verhältnis zur Plattform wird diese aber bei reiner Vermittlung und damit verbundener Verschaffung einer Verdienstmöglichkeit abgelehnt (s.o.). Für die notwendige wirtschaftliche Abhängigkeit von einem der Auftraggeber wär...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Erfüllungsanspruch nach Vertragsabschluss

Rz. 817 Der Arbeitgeber kann gegen seinen Arbeitnehmer auf Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten klagen. Bei vertretbaren Arbeitsleistungen, bei denen es also für den Arbeitgeber unerheblich ist, ob sie der Arbeitnehmer oder ein Dritter erfüllt, kann der Arbeitgeber gem. § 887 ZPO vom Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, einen Dritten auf Kosten des Arbeitnehmers ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Rz. 940 Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist seit Langem in der Rspr. als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Es gewährleistet nach der Definition des BVerfG (z.B. Urt. v. 8.7.1997, NZA 1997, 992) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die anderen Fr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeines

Rz. 5 Für den Auszubildenden wurden im BBiG besondere Schutzbestimmungen normiert. Auszubildender ist danach, wer von einem Ausbildenden eingestellt wird, um in einem geordneten Ausbildungsgang eine breit angelegte berufliche Grundbildung, welche die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Ferti...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / C. Nutzung mobiler Endgeräte (insb. "Bring Your Own Device")

Rz. 11 Mit der Erfüllung dienstlicher Aufgaben außerhalb des Betriebes einher geht die Nutzung mobiler Endgeräte. Dabei werden immer häufiger auch private Endgeräte (BYOD) ohne nähere Fixierung der Nutzungsbedingungen, teilweise sogar ohne bewusste unternehmerische Entscheidung für oder gegen BYOD, dienstlich eingesetzt. Eine Fixierung der Nutzungsbedingungen ist aber aufgru...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Verlängerte Anrufungsfrist

Rz. 30 Die Erstreckung der dreiwöchigen Klagefrist auf alle Kündigungen hat auch zu einer Neufassung des § 6 KSchG geführt, die seinerzeit zutreffend als nicht gelungen bewertet wurde (z.B. Bader, NZA 2004, 65; Quecke, RdA 2004, 86; Raab, RdA 2004, 321). Die Vorschrift lautet wie folgt: Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 57. Incentivereisen

Rz. 969 Die Incentivereise ist ein zusätzlicher Vergütungsbestandteil, den der Arbeitgeber an die Erreichung bestimmter Vorgaben, wie prozentuale Gewinn- oder Umsatzsteigerungen oder an die Überschreitung zuvor festgelegter Schwellenwerte knüpfen kann. Ebenso kann er die Incentivereise als Losgewinn ausschreiben. Ziel einer solchen Auslobung ist entweder die Belohnung der Ar...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Kurzarbeit

Rz. 890 Schließlich kann die BA die Auswirkungen der gesetzlichen und der verlängerten Entlassungssperre dadurch abmildern, dass sie die Einführung von Kurzarbeit bis zum Ende der Entlassungssperre zulässt, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die Arbeitnehmer während dieser Zeit voll zu beschäftigen, § 19 Abs. 1 KSchG. Zu beachten ist allerdings, dass tarifvertraglic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Durchsetzung des Anspruchs auf Teilnahme und Kostenerstattung

Rz. 641 Hat der Arbeitgeber gegen Inhalt oder Thema des Seminars Bedenken oder hält er die Veranstaltung für nicht erforderlich, steht das betroffene Betriebsratsmitglied vor der Frage, ob es gegen den Willen des Arbeitgebers trotzdem an der Schulung teilnimmt. Dies kann mit einem erheblichen Arbeitsentgelt- und Kostenrisiko verbunden sein. Rz. 642 Vielfach wird vertreten, da...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Umfang der Sperrwirkung

Rz. 1490 Die Sperrwirkung beginnt mit dem ersten Abschluss eines Tarifvertrages auf dem fraglichen Gebiet, nicht aber bereits dann, wenn die Tarifpartner lediglich erklären, eine bestimmte Frage in der Zukunft tarifvertraglich regeln zu wollen. Eine bei Abschluss des Tarifvertrages bestehende Betriebsvereinbarung wird ex nunc unwirksam, soweit sie den nunmehr geregelten Bere...mehr