Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Bestellung eines Vorsitzenden

Rz. 110 Der Betriebsrat hat auch den Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu bestimmen. Ob die Betriebsratswahl anfechtbar ist, wenn der Betriebsrat die Bestellung unterlässt – und der Wahlvorstand aus eigenen Reihen einen Vorsitzenden wählt –, ist noch nicht entschieden. Dies dürfte für den Regelfall zu verneinen sein, weil Auswirkungen auf die Wahl – anders als bei fehlerhafter...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Gewichtung der Sozialdaten

Rz. 771 Nach der Gesetzesbegründung kommt den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten – wie auch schon nach der bis zum 31.12.2003 geltenden Rechtslage – i.R.d. Sozialauswahl weiterhin grds. gleiches Gewicht zu (BT-Drucks 15/1204, 11). Auch das BAG geht davon aus, dass keinem der Auswahlgesichtspunkte ein absoluter Vorrang zukommt (BAG v. 5.12.20...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Gesetze und Kommentare

Rz. 706 Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf eine Gesetzessammlung mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften. Der Betriebsrat muss sich dabei nicht auf preisgünstigere Gesetzessammlungen der Arbeitsgesetze verweisen lassen, sondern kann i.R.d. ihm eingeräumten Auswahlrechtes auch umfassendere Gesetzestexte und ggf. Kommentierungen anschaff...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 19. Umstrukturierungen und Betriebsinhaberwechsel

Rz. 399 Das Organ "Betriebsrat" hängt nach dem BetrVG an der Selbstständigkeit von Betrieben und Betriebsteilen. Es ist davon unabhängig, welcher Betrieb oder Betriebsteil von welchem Unternehmen geführt wird. Aus diesem Grund gilt der allgemeine Grundsatz: "Betriebsübergang ist keine Betriebsänderung" (st. Rspr. und ganz h.M.). Dies ergibt sich logisch schon daraus, dass de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Obligatorische Briefwahl

Rz. 257 Der Wahlvorstand kann – dies muss schon vor Erlass des Wahlausschreibens geschehen, weil es dort aufgeführt sein muss – für bestimmte Betriebsteile zwingend schriftliche Stimmabgabe beschließen. Dies wird er etwa dann machen, wenn kleine Einheiten räumlich entfernt sind, sodass es zu aufwendig erschiene, dort extra ein Wahllokal zu eröffnen. Diese Angabe muss bereits...mehr

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§ 29 Kündigung / (a) Dauerndes Unvermögen

Rz. 120 Erfolgt die Kündigung aufgrund dauernder Unmöglichkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nur über die Tatsachen zu unterrichten, aus denen sich dieser Umstand ergibt (BAG v. 30.1.1986 – 2 AZR 668/84, NZA 1987, 555). Dies kann ein entsprechender Feststellungsbescheid eines Sozialversicherungsträgers oder ein ärztliches ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / B. Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz

Rz. 4 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht zu einem Wegfall oder einer Minderung des Arbeitnehmerschutzes. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften muss der Insolvenzverwalter uneingeschränkt beachten. Lediglich in Bezug auf die Kündigungsfristen, eine vereinbarte Vertragsdauer und einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts sieht § 113 InsO für den Insolvenz...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 1041 Nach § 78a Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber, der einen Auszubildenden, der Mitglied einer Betriebsvertretung ist, nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will, verpflichtet, dies dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Konkrete Rechtsfolgen sind allein mit der Unterlassung der Mitteilung oder ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Routineaufgaben

Rz. 434 Zu den regelmäßig anfallenden Aufgaben gehört die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen sowie bei Problemen der Arbeitszeitregelung (Dienst- oder Schichtplan, Brückentage, Überstunden usw.). Zu den Routineaufgaben gehört auch eine Schulungs- und Bildungsplanung für die Betriebsratsmitgl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 11. Ende der Amtszeit

Rz. 709 Die Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers für notwendige Betriebsratskosten – etwa für Reisekosten zur Sitzung des Gesamtbetriebsrates – besteht auch dann, wenn die Amtszeit des Betriebsrates beendet ist; der Betriebsrat kann seine Kostenerstattungsansprüche weiterverfolgen und auch an Gläubiger abtreten (BAG v. 24.10.2001 – 7 ABR 20/00, juris). Dies gilt sogar, ...mehr

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§ 29 Kündigung / (c) Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 122 Bei der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen muss differenziert werden: Rz. 123 Kennt der Arbeitgeber die Krankheitsursachen nicht, genügt es, wenn er sich darauf beschränkt, die in der Vergangenheit aufgetretenen Fehlzeiten darzustellen. Hat der Arbeitgeber hingegen Kenntnis über die Krankheitsursache, muss er auch diese dem Betriebsrat mitteilen. Er muss ferner...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 84 Arbeitnehmerähnliche Personen sind die in Heimarbeit Beschäftigten, Einfirmenvertreter und sonstige arbeitnehmerähnliche Personen. Sie unterscheidet vom begriffstypischen Arbeitnehmer die fehlende persönliche Abhängigkeit. Arbeitnehmerähnliche Personen sind nicht in die betriebliche Organisation eingegliedert und können im Wesentlichen ihre Arbeitszeit frei bestimmen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Inhalt der Vereinbarung

Rz. 716 Die erforderliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hat sowohl das Thema, zu dessen Klärung der Sachverständige hinzugezogen werden soll, als auch die Person des Sachverständigen als auch die voraussichtlichen Kosten zu enthalten (BAG v. 19.4.1989 – 7 ABR 87/87). Eine Beschlussfassung des Betriebsrates, einen Anwalt als Sachverständigen mit der Beratu...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / b) Zugangsrecht eines Gewerkschaftsbeauftragten

Rz. 93 Gem. § 2 Abs. 2 BetrVG ist Gewerkschaftsbeauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers Zugang zum Betrieb zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufes, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen. Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann das vom Arbeitgeber bestrittene Zugangsrecht...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Definition

Rz. 170 Es existiert keine gesetzliche Definition des Begriffes der Arbeitsordnung. Mangels gesetzlicher Definition wird der Begriff daher auch nicht zwingend einheitlich in der Rechtspraxis verwendet. Synonym verwendet werden z.B. die Begriffe: Betriebsordnung, Hausordnung, Verhaltenskodex. In der Praxis trifft man den Begriff der Arbeitsordnung zumeist als Überbegriff betr...mehr

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§ 32 Abwicklung / cc) Erwähnung von Betriebsratstätigkeiten

Rz. 102 Unterbrechungen durch Betriebsratstätigkeit sind im Zeugnis bei der Dauer der Beschäftigung grds. nicht aufzuführen, (vgl. BAG v. 10.5.2005 – 9 AZR 261/04 m.w.N.). Soweit Betriebsratsmitglieder nicht nach § 38 BetrVG freigestellt sind, wird ja die vertraglich geschuldete Arbeit neben der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben weiterhin ausgeführt (LAG Ha...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Rechtswirkung des Beschlusses

Rz. 1599 Der Spruch der Einigungsstelle hat im erzwingbaren Einigungsverfahren verbindliche Wirkung, im freiwilligen aber nur unter den in § 76 Abs. 6 BetrVG genannten Voraussetzungen (Unterwerfung). Rz. 1600 Die Rechtsnatur des Spruches der Einigungsstelle hängt von ihrem Inhalt ab. Bei einem Regelungsstreit hat er die Rechtsnatur, die die Einigung der Betriebspartner haben ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Schriftform

Rz. 1315 Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, so ist dieser schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben (§ 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Diese Schriftlichkeit ist konstitutiv. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen die geplante B...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 1122 Der besondere Kündigungsschutz tritt bereits dann ein, wenn die Behinderung objektiv vorhanden ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 151 SGB IX erfüllt sind. Auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers kommt es grds. nicht an. Wird die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 15...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Sprecherausschussgesetz

Rz. 50 Seit dem 1.1.1989 regelt das Sprecherausschussgesetz (SprAuG) die kollektivrechtliche Interessenvertretung derjenigen leitenden Angestellten, die nach § 5 Abs. 3 BetrVG von der Vertretung durch den Betriebsrat ausgeschlossen sind. Die Wahrnehmung eigener Interessen durch den einzelnen leitenden Angestellten selbst wird durch diese gesetzliche Interessenvertretung alle...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Kenntnisse anderer Betriebsratsmitglieder

Rz. 622 Da es um die Frage geht, ob die Kenntnisse für den Betriebsrat als Gremium erforderlich sind, kann – außerhalb der Grundschulungen – nicht jedes Betriebsratsmitglied sämtliche Schulungen besuchen, die für dieses Gremium erforderliche Kenntnisse vermitteln. Die Schulung ist nicht notwendig, wenn die Kenntnisse im Betriebsrat bereits vorhanden sind. Allerdings ist der ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Vertragsabschlussfreiheit und Kontrahierungszwang

Rz. 1234 Das Gesetz selbst regelt den Fall einer Wiedereinstellungsverpflichtung – von den Sonderfällen der §§ 6c Abs. 1 S. 3–5 SGB II (dazu BAG v. 24.9.2015 – 6 AZR 511/14, NZA-RR 2016, 41; BAG v. 28.1.2020 – 9 AZR 493/18, BAGE 169, 328), 174 Abs. 6 SGB IX einmal abgesehen – nicht, sondern nur die Wirksamkeit des Beendigungstatbestands (vgl. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 626 BGB...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Nur teilweise erforderliche Schulungsinhalte

Rz. 627 Enthält die Schulung neben Themen, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind, auch Bestandteile, für die die Erforderlichkeit nicht bejaht werden kann, hat der Arbeitgeber die Schulungskosten in voller Höhe zu erstatten, wenn der überwiegende Teil der Schulungsmaßnahme als erforderlich erscheint. Eine Aufteilung der Freistellung und der Kostenerstattung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Aufspaltung des Betriebs

Rz. 1538 Im Fall der Aufspaltung eines Betriebs ohne Eingliederung in eine andere Betriebsorganisation bleiben die Betriebsvereinbarungen als normative Regelungen in Kraft, und zwar unabhängig davon, ob diese neuen betrieblichen Einheiten Betriebsräte – ggf. auch Betriebsräte anderer Unternehmen, die ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG ausüben – besitzen, und auch unabhäng...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Verzicht des Arbeitnehmers

Rz. 303 Zu beachten ist, dass bei einem etwaigen Verzicht des Arbeitnehmers auf Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung stets die Zustimmung des Betriebsrates (§ 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG) bzw. des Sprecherausschusses (§ 28 Abs. 2 S. 3 SprAuG) erforderlich ist, soweit der Anspruch auf einer Kollektivvereinbarung beruht.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Befugnisse

Rz. 509 Mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder (absolute Mehrheit) kann der Betriebsrat dem Betriebsausschuss schriftlich Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen (§ 27 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist dem Betriebsrat aber selbst vorbehalten (§ 27 Abs. 2 S. 2 Hs. 2). Auch die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussve...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Wirksamkeit der Kündigung

Rz. 1247 Der Anspruch entsteht mit dem Wegfall des Kündigungsgrundes. Gleichzeitig muss die vorher ausgesprochene Kündigung wirksam sein, weil der gekündigte Arbeitnehmer anderenfalls das nicht wirksam beendete Arbeitsverhältnis fortsetzen könnte (vom Stein, in: FS Willemsen, 2018, S. 575, 577). Deshalb darf die ausgesprochene Kündigung auch nicht aus anderen Gründen, bspw. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Angreifbarkeit des Beschlusses

Rz. 1601 Der Spruch der Einigungsstelle kann im arbeitsgerichtlichen Verfahren überprüft werden, jedoch nur in begrenztem Umfang. Den Antrag zur Überprüfung können Arbeitgeber und Betriebsrat stellen, nicht jedoch die Einigungsstelle selbst. Sie ist auch nicht Beteiligte des Verfahrens, da sie als Hilfsorgan nicht in eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechten verletzt se...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Beeinträchtigung betrieblicher/wirtschaftlicher Interessen

Rz. 233 Aufgrund der Alkoholabhängigkeit muss es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers kommen (BAG v. 20.3.2014 – 2 AZR 565/12, Rn 15). In Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht gänzlich arbeitsunfähig, sondern z.B. nur leistungsgemindert ist, sind insb. die Sicherheits- und/oder Verletzungsrisiken zu beachten, die für den Arbei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Umgruppierung

Rz. 833 Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung erfasst auch nicht Umgruppierungen: Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer "richtig" einzugruppieren. Diese Eingruppierungsentscheidung ist deklaratorisch, weil der Arbeitnehmer nach der Eingruppierungsordnung, die meist auf Tätigkeit und Ausbildung abstellt, eingruppiert "ist". Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Mitbes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Inhalt des Übergangsmandats

Rz. 376 Hinsichtlich des Übergangsmandates regelt das Gesetz die Pflicht, unverzüglich Wahlvorstände für die durchzuführende Betriebsratswahl zu bestellen. Da der Betriebsrat aber "die Geschäfte weiter führt", bedeutet dies – ebenso wie bei § 22 BetrVG – ein volles Mandat für alle Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, nur eben begrenzt auf sechs Monate. Der Betriebsrat muss...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Zustandekommen und Wirksamkeit

Rz. 619 Es gelten die allgemeinen Regeln des BGB und bei Verwendung von für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Bedingungen ergänzend die §§ 305 ff. BGB. Bedeutung kann ferner § 107 Abs. 2 GewO haben, wonach es dem Arbeitgeber verboten ist, dem Arbeitnehmer eigene Waren des Arbeitgebers auf Kredit zu überlassen. Rz. 620 Bei Arbeitgeberdarlehen sind im Zusammenhang mit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Untergang des Betriebsrats

Rz. 1529 Das Ende der Amtszeit des Betriebsrates hat auf den Bestand der Betriebsvereinbarung keinen Einfluss (BAG v. 28.7.1981 – 1 ABR 79/79, juris). Auch der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrates lässt die bestehenden Betriebsvereinbarungen in ihrer normativen Wirkung unberührt. Die Tatsache, dass es dann kein handlungsfähiges Betriebsverfassungsorgan me...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gewährung des Urlaubs

Rz. 1727 Der Urlaub ist zum Zweck der Erholung des Arbeitnehmers zusammenhängend zu gewähren (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Eine Stückelung des Urlaubes ist nur unter Beachtung des § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig (siehe auch Rdn 1709). Der Urlaub ist vom Arbeitgeber zu gewähren, wobei die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXVI. Belehrung über Rechtsfolgen der Aufhebungsvereinbarung/Hinweis- und Aufklärungspflichten/Schadensersatz- und Wiedereinstellungsverpflichtung

Rz. 363 Wegen der umfassenden arbeitsrechtlichen, insb. aber auch sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen, sollte sich jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer umfassend über sämtliche Konsequenzen vor Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung informieren. Es empfiehlt sich, anwaltlichen Rat einzuholen, ggf. aber auch mit der Arbeitsagentur zu sprechen (vgl. zur Beratungs...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 237 Das Arbeitsschutzrecht enthält eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Regelungen zur Unfallverhütung. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem ArbSchG als Rahmengesetz sowie den Bestimmungen der BG in Form von BG-Vorschriften, -Regeln, -Informationen und -Grundsätzen sowie Rechtsverordnungen. Rz. 238 Zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen, die neb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Konflikt mit anderen Betriebsvereinbarungen

Rz. 1545 Kollidieren mehrere Betriebsvereinbarungen, so gelten die allgemeinen Regeln. Eine spätere Vereinbarung löst grds. die ältere ab, wobei eine spätere Betriebsvereinbarung für die Zukunft auch für Arbeitnehmer ungünstigere Bestimmungen enthalten kann (Zeitkollisionsregel). Bereits entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer können allerdings nicht ohne Weiteres beseitigt w...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Anfechtung wegen Androhung der Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 421 Hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages über seinen beruflichen Werdegang arglistig getäuscht, darf der Arbeitgeber bei der Verhandlung über den Abschluss des Aufhebungsvertrages damit drohen, von dem Anfechtungsrecht für den Fall Gebrauch zu machen, dass der Arbeitnehmer nicht bereit ist, in den Aufhebungsvertrag einzuwilligen (vgl. L...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / III. Whistleblowing-Klauseln

Rz. 5 Eine Mitbestimmungspflicht besteht entsprechend bei den sog. Whistleblowing-Klauseln. Diese Klauseln sehen vor, dass Fälle von Non-Compliance an eine genau aufgeführte Stelle mitzuteilen sind. Sie statuieren damit in der Regel für die Mitarbeiter eine Meldeverpflichtung (Schulz, BB 2011, 629). Zwar ist jeder Arbeitnehmer aufgrund der aus dem Arbeitsverhältnis resultiere...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / I. Arrest

Rz. 76 § 85 Abs. 2 ArbGG erwähnt nicht ausdrücklich den Arrest. Nach allgemeiner Meinung handelt es sich jedoch insoweit um eine Gesetzeslücke. Auch im Beschlussverfahren sind Arreste zulässig (vgl. GMP/Spinner, ArbGG, § 85 Rn 28). Rz. 77 Der Erlass eines Arrestes, welcher gem. § 916 ZPO zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / n) Nebenberufliche Tätigkeit/Auftragsspitzen

Rz. 803 Für eventuell notwendige zusätzliche Mitarbeiter bei Auftragsspitzen, die vielleicht nur für kurze Zeit benötigt werden, gelten keine anderen Abgrenzungsgrundsätze (Reufels, in: GmbH-Handbuch, Teil IV, 1. Abschnitt, Rn 64 nebenberufliche Tätigkeit). Der Umstand, dass diese Mitarbeiter nur für begrenzte Zeit oder nebenberuflich oder nur zeitlich gering beansprucht wer...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Aufhebungsvereinbarung und Schriftform

Rz. 1531 Möglich ist weiter die Aufhebung durch die Betriebspartner; eine solche Aufhebungsvereinbarung bedarf nicht der Schriftform (anders BAG v. 27.6.1985 – 6 AZR 392/81. juris; Fitting, § 77 BetrVG Rn 143; offengelassen in BAG v. 20.11.1990 – 1 AZR 643/89, juris mit dem Hinweis auf die Formfreiheit der Kündigung; umfangreiche Nachweise bei GK/Kreutz, § 77 Rn 400). Rz. 15...mehr

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§ 36 Allgemeines / A. Normzweck

Rz. 1 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten der im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB). Die Regelung des § 613a BGB bezieht sich nicht nur auf Betriebe, die dem Geltungsbereich des BetrVG unterliegen (BAG v. 7.11.1975 – 1 ABR 78/74, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ii) Höhe des Entgelts und Inhalt des Arbeitsvertrags

Rz. 1175 Es besteht nach § 99 Abs. 1 BetrVG keine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat über die Mitteilung der vorgesehenen Eingruppierung hinaus auch die Höhe des tatsächlich erzielten Gehalts mitzuteilen (BAG v. 31.1.1989 – 1 ABR 48/87, juris; BAG v. 3.10.1989 – 1 ABR 73/88, juris). Dies gilt auch nicht für die Höhe des Entgelts der anderen beim Arbeitgeber besc...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / g) Mitbestimmungsfragen

Rz. 618 Nach einhelliger Auffassung des BAG ist die Beachtung zwingender Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Wirksamkeitsvoraussetzung für eine im individuellen Arbeitsverhältnis nachteilig wirkende Neuregelung (grundlegend hierzu BAG v. 26.4.1988 – 3 AZR 168/86, NZA 1989, 219). Lediglich die Schließung oder die Teilschließung des betrieblichen Versorgungswerkes ist mitbes...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Arbeitsordnung und Weisungsrecht des Arbeitgebers

Rz. 180 Das individualarbeitsrechtliche Direktionsrecht und Weisungsrecht gem. § 106 GewO lässt dem Arbeitgeber Spielraum für die Anordnung von betrieblichem Ordnungsverhalten, soweit kein Betriebsrat besteht. In diesem Fall kann der Arbeitgeber das betriebliche Verhalten neben dem Arbeitsverhalten durch Ausübung des Weisungsrechtes konkretisieren. Grenzen ergeben sich neben...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Faktor

Rz. 178 Ansonsten hat sich vielfach – aber keinesfalls stets – ein halber Monatsverdienst pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (sog. Regelabfindung) durchgesetzt (vgl. Anton-Dyck/Böhm, ArbRB 2020, 28 ff., mit einem Rechtsprechungsüberblick zur Höhe der Abfindung bei Auflösungsanträgen nach § § 9,10 KSchG). Es gibt unzählige unterschiedlich gelagerte Einzelfälle, worin andere M...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / I. Zusammenarbeitsgebot und Friedenspflicht

Rz. 11 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 SprAuG haben der Sprecherausschuss und seine Mitglieder mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zum Wohl der leitenden Angestellten des Betriebs zusammenzuarbeiten. Da im SprAuG anders als im BetrVG die Gewerkschaften nicht erwähnt sind, stehen ihnen hier keine Rechte zu. Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit wird ergänzt durch eine entsprechen...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ii) Vorläufig weiterbeschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 731 Arbeitnehmer, die bereits gekündigt wurden, aber gem. § 102 Abs. 5 BetrVG oder aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches (BAG v. 27.2.1985, NZA 1985, 702) vorläufig weiterbeschäftigt werden, sind in die Sozialauswahl einzubeziehen (APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 699; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 928). Die vorläufig weiterbeschäftigten Arbeitnehmer sin...mehr