Rz. 434

Zu den regelmäßig anfallenden Aufgaben gehört die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen sowie bei Problemen der Arbeitszeitregelung (Dienst- oder Schichtplan, Brückentage, Überstunden usw.). Zu den Routineaufgaben gehört auch eine Schulungs- und Bildungsplanung für die Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Es sollte festgelegt werden, in welcher Form einzelne Betriebsratsmitglieder in bestimmten zeitlichen Abständen entsprechend ihrem individuellen Kenntnis- und Wissensstand an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilnehmen können unter Berücksichtigung des konkreten Bedarfs des Betriebsrates. Es muss gewährleistet sein, dass trotz Abwesenheit einzelner Betriebsratsmitglieder das Betriebsratsgremium jederzeit die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen kann.

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