Rz. 237

Das Arbeitsschutzrecht enthält eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Regelungen zur Unfallverhütung. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem ArbSchG als Rahmengesetz sowie den Bestimmungen der BG in Form von BG-Vorschriften, -Regeln, -Informationen und -Grundsätzen sowie Rechtsverordnungen.

 

Rz. 238

Zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen, die neben dem ArbSchG für bestimmte Sachbereiche erlassen wurden, zählen insb.:

1. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
2. die Baustellenverordnung (BaustellV),
3. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
4. die Verordnung über die Handhabung von Lasten (LastenhandhabV),
5. die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV),
 

Rz. 239

Hinsichtlich der betrieblichen Organisation und Verfahren sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das BetrVG zu beachten.

 

Rz. 240

Von grundsätzlicher Bedeutung sind einige der UVV, die Rahmenbestimmungen hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, sowie Verfahrensregelungen enthalten, nämlich:

1. BGV A 1 "Grundsätze der Prävention",
2. BGV A 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit",
3. BGV A 4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge",
4. BGV A 7 "Betriebsärzte",
5. BGV A 8 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz".
 

Rz. 241

Zu beachten ist auch die spezielle Erfassungspflicht gem. § 6 ArbSchG für Unfälle, bei denen ein Beschäftigter getötet wird oder unfallbedingt mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.

[Autor] Nebeling

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