Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Einstellungsvertrag

Rz. 829 Wie dargestellt gilt die Theorie nicht für die bloße Vereinbarung oder Änderung von Verträgen. Sie erfasst also nicht den Einstellungsvertrag: Der Abschluss des Vertrages ist auch ohne die Einhaltung von Mitbestimmungsrechten wirksam. Ob aus Entscheidungen des 1. Senats des BAG mit Formulierungen wie "die Vergütungsabrede gilt nicht" und "eine Maßnahme, die der notwe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 76. Mehrarbeit

Rz. 1137 Überstunden (auch Überarbeit, Überschicht – weitgehend eingebürgert hat sich der Begriff Mehrarbeit) leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet (BAG v. 8.11.1989 – 5 AZR 642/88). Rz. 1138 Das Recht zur Anordnung von Mehrarbeit kann sich nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung ergeben. Hierfür kommen...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Mehrarbeit

Rz. 446 Auch die Weigerung eines Arbeitnehmers, Mehrarbeit, z.B. an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zu leisten, kann eine die Kündigung rechtfertigende Arbeitsverweigerung sein. Eine Arbeitspflichtverletzung liegt aber nicht vor, wenn die Mehrarbeit unzulässig ist, weil sie die gesetzlich oder tariflich zulässigen Höchstarbeitszeiten überschreitet. Vom Arbeitgeber angeordne...mehr

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§ 72 Unternehmensinterne Er... / B. Interviews zur Aufklärung von Compliance-Verstößen

Rz. 2 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, an Interviews zur Aufklärung von Compliance-Verstößen im Unternehmen teilzunehmen. Die Pflicht ergibt sich aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (Rudkowski, NZA 2011, 612, 612; Vogt, NJOZ 2009, 4206, 4212 f.). Zwar ist das Weisungsrecht dergestalt eingeschränkt, dass die Weisung billigem Ermessen entsprechen muss und die grundrechtli...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 923 Ob und unter welchen Voraussetzungen eine im Voraus vereinbarte Freistellungsklausel nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform rechtswirksam ist, hat das BAG noch nicht entschieden. Allerdings hat sich die Rspr. schon früh zu einem Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers im ungekündigten Arbeitsverhältnis oder im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Künd...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / L. Muster für die Betriebsratsanhörung

Rz. 74 Bei einer Änderungskündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitzuteilen (BAG v. 19.7.2012 – 2 AZR 25/11, Rn 29; BAG v. 16.12.2010, NJOZ 2011, 1376; BAG v. 27.9.2001, BAGE 99, 167 zu B II 1 der Gründe). Dabei ist die Mitteilung der Kündigungsgründe nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Beschäftigtendatenschutz und DSGVO

Rz. 3 Die DSGVO hat zum 25.5.2018 die bisherige Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG abgelöst. Zeitgleich traten die Neuregelungen des § 26 BDSG in Kraft (BGBl 2017 I, 2097). Rz. 4 Anders als die Datenschutzrichtlinie entfaltet die DSGVO in den Mitgliedstaaten eine unmittelbare vertikale Wirkung. Grundsätzlich besteht damit ein Anwendungsvorrang der DSGVO gegenüber nationalem Re...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Gesamtbild der Tätigkeit

Rz. 1124 Der Begriff ist räumlich und funktional zu verstehen. Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der Organisation. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches liegt vor, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle

Rz. 1592 Die Angelegenheiten, über die die Einigungsstelle beschließen kann, müssen in die funktionale Zuständigkeit der Betriebspartner fallen. Typischerweise werden der Einigungsstelle Streitigkeiten darüber vorgelegt, wie eine Angelegenheit am zweckmäßigsten und sachgerechtesten in der Zukunft geregelt werden soll (Regelungsstreitigkeit). Rechtsstreitigkeiten unterfallen ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Mitverschulden des Mobbingopfers

Rz. 1255 Grds. ist nach § 254 BGB auch bei dem Umfang der aus Mobbinghandlungen entstehenden Schadensersatzpflicht ein Mitverschulden des Mobbingopfers zu berücksichtigen (vgl. hierzu Etzel, b&b 1996, 305). Dies kann der Fall sein, wenn die Mobbinghandlungen durch eigene Rechts- oder Kommunikationsübergriffe provoziert wurden. Eine Schmerzensgeldzahlung wegen Mobbings scheid...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / III. § 613a Abs. 1 S. 3 BGB

Rz. 48 Gem. § 613a Abs. 1 S. 3 BGB besteht die individualvertragliche Fortgeltung von Tarifnormen und Betriebsvereinbarungen nach S. 2 nicht, wenn der betroffene Regelungsbereich beim Erwerber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrages oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. Darin kommt die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, die Anpassung und Ve...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1708 Der Urlaubsanspruch erlischt durch Gewährung von bezahlter Freizeit (§ 7 Abs. 2 BUrlG) oder zulässiger Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG); er verfällt, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr genommen wird (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) oder, falls ein Grund zur Übertragung besteht, wenn er nicht bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wird (BAG v. 26.6.1969, A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Pflichtverletzung

Rz. 890 Mit dem Begriff Haftung des Arbeitnehmers ist die Fragestellung verbunden, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit Schäden zu ersetzen sind, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber, Arbeitskollegen oder auch sonstigen Personen, z.B. Kunden und Lieferanten des Arbeitgebers oder ganz allgemein Straßenverkehrsteilnehmern, durch eine Verhaltensweise zufügt, die gerad...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 4. "Nachkündigung" durch den endgültigen Insolvenzverwalter

Rz. 26 Hat der Arbeitgeber bereits vor Stellung des Insolvenzantrages oder danach, aber vor Insolvenzeröffnung, gekündigt oder hat nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit allgemeinem Verfügungsverbot für den Schuldner der vorläufige Insolvenzverwalter mit den verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen (bis zur Dauer von sieben Monaten zum Monatsschluss) oder ...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 9 Abfindung und Anspruch auf Sozialplanleistungen

Zunächst stellt sich die Frage nach der sachlichen und persönlichen Reichweite eines Sozialplans. Für das Bestehen eines Sozialplananspruchs kommt es entscheidend darauf an, wann der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber veranlasst worden ist. Nach Auffassung des BAG gilt Folgendes: Scheidet ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung aufgrund eines Aufhebungsver...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Allgemeine Beurteilungsgrundsätze

Rz. 1064 Der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen ferner nach § 94 Abs. 2 BetrVG die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze, die durch den Arbeitgeber aufgestellt werden. Hierunter sind Regelungen zu verstehen, die die Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer verobjektivieren und nach einheitlichen Kriterien ausrichten sollen, damit Beurtei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Rz. 135 Die personenbedingte Kündigung ist ferner nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens nicht infrage kommt (BAG v. 2.11.1989 – 2 AZR 366/89), bei dem die Eignungs- bzw. Fähigkeitsmängel nicht mehr oder nur noch unbedeutend zutage tre...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Wiedereinstellungsanspruch bei Wegfall des Kündigungsgrunds nach Ablauf der Kündigungsfrist

Rz. 1258 Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, hat der Arbeitgeber die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers zu wahren. Deshalb hält das BAG einen Wiedereinstellungsanspruch grds. nur dann für gegeben, wenn der bei Ausspruch der Kündigung bestehende Kündigungsgrund noch während des Laufs der Kündigungsfrist wegfällt. Der Ls. d...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Gleichbehandlungsgrundsatz – Sozialplanregelungen

Rz. 181 Soweit an mehrere Arbeitnehmer nach einem bestimmten Schlüssel Abfindungen wegen einer betrieblich veranlassten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. Küttner/Schmidt, Personalbuch 2022, Abfindung, Rn 3). Gleichbehandlung kann allerdings nur verlangt werden, wenn eine vergleichbare Beendigung des Arbeit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem sol...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / A. Vorzüge

Rz. 1 Die Bedeutung arbeitsrechtlicher Aufhebungsvereinbarungen ist in der Praxis erheblich. Dies gilt umso mehr als seit Oktober 2007 aufgrund der neuen Rspr. des BSG (12.7.2006 – B 11a AL 47/05 R, NZA 2006, 1359 = DB 2006, 2521) die Sperrzeitproblematik beim Alg in der für die Praxis bis dahin maßgeblichen DA der BA zu § 144 SGB III (heute: FW der BA = Fachliche Weisungen ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Verzinsung als geldwerter Vorteil

Rz. 623 Die Verzinsung setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus, fehlt diese, ist das Darlehen zinslos (§ 488 Abs. 1 BGB). Bei unter dem üblichen Kapitalmarktzinssatz liegenden Zinsen handelt es sich bei dem Zinsvorteil regelmäßig um Arbeitslohn. Steuerlich berücksichtigt wird der Zinsvorteil aber nur, wenn die Darlehnsschuld am Ende des Lohnzahlungszeitraumes, also rege...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Obligatorische schriftliche Stimmabgabe

Rz. 179 Nach § 24 Abs. 3 WO kann der Wahlvorstand für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, die obligatorische, also zwingende schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschließen. Tut er dies, sind die in diesem Betriebsteil beschäftigten Mitarbeiter nicht zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal berechtigt (fraglich ist, wenn es ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 80. Mutterschutz

Rz. 1274 Bei Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und nach der Entbindung werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch die zwingenden Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter ( MuSchG) maßgeblich geregelt. Die Verpflichtungen nach dem MuSchG gebieten dem Arbeitgeber, für die im Gesetz definierte Zeit des Mutterschutzes...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 7. Zeitdauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 282 Soweit die Parteien eines Arbeitsvertrages keine Befristung oder auflösende Bedingung vereinbaren, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit eingegangen. Rz. 283 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist z.B. entscheidend für:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Mitteilung an den Arbeitgeber

Rz. 188 Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), anzeigen (§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG). Die Anzeige hat daher regelmäßig am ersten Tag während der Betriebszeit zu erfolgen (BAG v. 31.8.1989, DB 1990, 790 = NZA 1990, 433). Rz. 189 Die Anzeigepflicht erfasst auch den Fall, da...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 4. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einer Kollektivvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BDSG

Rz. 40 Mit der Aufnahme des Rechtfertigungsgrundes der Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten in § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG hat der Gesetzgeber eine im BDSG a.F. bestehende lückenhafte Regelung ergänzt. Der ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Jahresarbeitszeitkonto

Rz. 282 Neben den herkömmlichen Gleitzeitregelungen sind häufig Betriebsvereinbarungen anzutreffen, nach denen die Arbeitnehmer auf ihrem Arbeitszeitkonto jeweils ein Wertguthaben ansparen dürfen, welches i.d.R. bis zum Jahresende vorrangig durch Freizeit auszugleichen und ansonsten abzugelten ist. Wenn der Arbeitnehmer bei einem solchen Jahresarbeitszeitkonto weniger oder m...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Konflikt mit Einzelarbeitsverträgen und betrieblichen Einheitsregelungen

Rz. 1546 Bei einem Konflikt zwischen einer Regelung durch Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt – obwohl dies gesetzlich nicht verankert ist – das Günstigkeitsprinzip (vgl. hierzu BAG v. 22.10.2015 – 8 AZR 168/14, juris; Blomeyer, NZA 1996, 337; GK/Kreutz, § 77 Rn 260 ff. auch zur dogmatischen Begründung dieses Prinzips). Die für den Arbeitnehmer ungünstigen Abs...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / I. Ordentliche Änderungskündigung

Rz. 26 § 2 KSchG regelt grds. nur die ordentliche Änderungskündigung. Dies folgt insb. aus § 2 S. 2 KSchG, nachdem der Arbeitnehmer seinen Vorbehalt dem Arbeitgeber "innerhalb der Kündigungsfrist" erklären muss und somit offensichtlich vom Gesetz eine ordentliche Kündigung vorausgesetzt wird. Rz. 27 Bei der ordentlichen Änderungskündigung muss der Arbeitgeber die vertragliche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Hauptpflichten

Rz. 1464 Gem. § 611 BGB ist derjenige, der die Verrichtung von Diensten zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Gem. § 613 S. 1 BGB hat der zur Dienstleistung Verpflichtete die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Rz. 1465 Geschuldet ist das vertraglich Vereinbarte. Der Arbeitgeber ist aber innerhalb bestimmter Grenzen dazu befugt, dem Arbeitnehmer We...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / III. Anordnung des "gemeinsamen" Handelns durch Schuldner und vorläufigen Insolvenzverwalter

Rz. 10 Ist dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, dann bleibt er ohne ausdrückliche gegenteilige Anordnung im Anordnungsbeschluss allein kündigungsbefugt und hat in den Fällen einer Betriebsstilllegung oder sonstigen Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG den Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu suchen und einen Sozialplan zu vereinbaren. Ordnet das I...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Zahl der Stütz-Unterschriften

Rz. 210 Jeder Wahlvorschlag muss nach § 14 Abs. 4 BetrVG unterzeichnet sein vonmehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / bb) Fragerecht des Arbeitgebers

Rz. 41 Häufiger als durch Verschweigen ungefragt offenbarungspflichtiger Tatsachen kann es dadurch zu einer arglistigen Täuschung des Arbeitgebers kommen, dass der Arbeitnehmer auf bestimmte Fragen des Arbeitgebers – im Einstellungsgespräch oder im (mitbestimmungspflichtigen) Personalfragebogen – bewusst wahrheitswidrig antwortet. Zum Fragerecht des Arbeitgebers bei der Eins...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Darlegungs- und Beweislast für die Sozialauswahl

Rz. 105 Grobe Fehlerhaftigkeit ist bei einer Sozialauswahl in einem Interessenausgleich mit Namensliste anzunehmen, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und die Gewichtung der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten jede Ausgewogenheit vermissen lässt. Grobe Fehlerhaftigkeit ist demnach bspw. anzunehmen, wenn die Betriebspa...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonderhaftungsrecht für bestimmte Arbeitnehmeransprüche

Rz. 670 Für den Fall der sog. "Betriebsaufspaltung" hat der Gesetzgeber in § 134 UmwG ein Sonderhaftungsrecht statuiert (vgl. hierzu die Begr. zum RegE, BR-Drucks 75/94, 71 sowie Bauer/Lingemann, NZA 1994, 1057, 1062; Limmer, Handbuch der Unternehmensumwandlung, Rn 1844 f.). Diese Betriebsaufspaltung, bei der sich das bisherige Unternehmen in eine Anlage- und eine Betriebsge...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / II. Rauchfreier Arbeitsplatz

Rz. 19 Zu dem von nicht rauchenden Arbeitnehmern häufig geäußerten Wunsch nach einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz hatte das BAG bereits 1998 entschieden, dass sich aus § 618 Abs. 1 BGB der arbeitsvertragliche Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (nur) dann ergibt, wenn dies für den betroffenen Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen geboten ist (BAG v. 17.2.1998 – ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Sozialkriterien und Gewichtung (Punktetabelle)

Rz. 98 Anders als in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind Betriebsrat und Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, auch die Schwerbehinderung von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO, der auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten abstellt. Dies verstößt weder gegen die ...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / V. Gesundheitszustand

Rz. 15 Fragen nach Erkrankungen sind nach Art. 9 DSGVO grundsätzlich untersagt, denn sie bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte des Bewerbers. Sie sind daher nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Betroffene einwilligt oder die Abfrage erforderlich ist für die Beurteilung, ob der Betroffene in der Lage ist, seinen Pflichten am vo...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VI. Zusammensetzung von Arbeitsentgelt und -vergütung

Rz. 309 Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stehen sich die in § 611a Abs. 1 BGB kraft Gesetzes ausdrücklich festgelegten Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien ggü., nämlich die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers einerseits und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers andererseits. Die Arbeitsvergütung ist der Ober- bzw. Sammelbegriff für die verschiedensten Ausge...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / J. Erledigung

Rz. 26 Die Beteiligten können das Beschlussverfahren gem. § 83a Abs. 1 ArbGG übereinstimmend für erledigt erklären. In diesem Fall ist es gem. § 83a Abs. 2 S. 1 ArbGG vom ArbG einzustellen. Erst durch den Einstellungsbeschluss des Vorsitzenden entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO, nicht bereits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen, endet das Verfahren. Bei einer einseitige...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. In diesem Beitrag sind die Regelungen zur Erteilung des gesetzlichen Urlaubs erläutert. Das Bundesurlaubsgesetz räumt dem Arbeitnehmer zwar gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht ein. Es enthält aber keine näheren Regelungen darüber, auf welche Weise der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 2.2.1 Dringende betriebliche Gründe

Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers unter Berufung auf entgegenstehende dringende betriebliche Belange ablehnen beziehungsweise eine sogenannte Urlaubssperre verhängen. Hinweis Urlaubssperre Eine Urlaubssperre ist das Verbot für einen einzelnen Arbeitnehmer, eine Abteilung oder die gesamte Belegschaft, in einem bestimmten Zeitraum Urlaub zu n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 BGB). Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere die Veranlassung der Zuwendung kritisch geprüft wird. Privat veranla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2 Verbot einer Geschenkannahme

Strenge Vorgaben gibt es im öffentlichen Dienst aufgrund der Strafandrohung der Amtsträgerdelikte nach den §§ 331 f. StGB. Dort bestehen detaillierte Regelungen durch § 3 Abs. 2 TVöD, wonach die Annahme eines Geschenks den Bediensteten verboten ist, sofern ein objektiver Bezug zwischen Geschenk und dienstlicher Tätigkeit besteht. Dies ist wiederum der Fall, wenn ein enger sa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 9 Streitigkeiten

Ordentliches Klageverfahren Lehnt der Arbeitgeber die Erteilung des beantragten Urlaubs ohne zureichende Gründe ab, steht dem Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurteilung zu (s. o.). Der Arbeitnehmer muss vielmehr seinen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machen. Es steht ihm hierbei zunächst die Leistungsklage im ordentlichen Klageverfahren zur Verfügung. Der Zulässigkeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / 3.4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Es ist in der Rechtsprechung gefestigte Meinung, dass die Verfahrensweise bei Unterweisungen der betrieblichen Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG unterliegt.[1] Sollen also solche Verfahren ein- und umgesetzt werden, muss eine eventuell vorhandene Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG angepasst werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.2 Betriebskultur und Implementierung eines Verhaltenskodex

Eine Arbeitsorganisation ohne jegliche Form der Diskriminierung sollte bereits als Unternehmensleitbild fest verankert sein. Eine Kultur der Vielfalt und Gleichberechtigung vermittelt nach innen und nach außen ein Bild der Offenheit, Wertschätzung, des Vertrauens und der Solidarität. Nur ein unumstößliches und klares Bekenntnis zur Diskriminierungsfreiheit kann sich als Leit...mehr