Rz. 308

Dem Fall liegen zwei betriebsbedingte Kündigungen zugrunde, die im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen worden sind. Der (rechtzeitige) Zugang war streitig. Weil eine Betriebsänderung vorliegt und die ordnungsgemäße Durchführung eines Interessenausgleichs bestritten wird, werden Nachteilsausgleichsansprüche geltend gemacht. Häufig bestehen spezielle tarifliche Regelungen bei umfangreichen Betriebsschließungen im Einzelfall oder Rationalisierungstarifverträge allgemein für Fälle des Personalabbaus, die die Zahlung einer Abfindung vorsehen. Ergänzend oder stattdessen kann ein Sozialplan vereinbart worden sein. Hierauf ist der Hilfsantrag zu 7. gerichtet. Es war die Zuständigkeit des Betriebsrats streitig.

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Muster 3.1: Kündigungsschutzklage

Klage

des Arbeitnehmers Herrn _________________________

– Kläger –

Prozessbev.: _________________________

gegen

die _________________________ GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn _________________________ und Frau _________________________, _________________________

– Beklagte –

wegen Kündigung, Weiterbeschäftigung, Zeugnis, Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich.

Wir beantragen,

1. festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die von der Beklagten ausgesprochene ordentliche/außerordentliche Kündigung vom _________________________, dem Kläger zugegangen am _________________________, nicht zum _________________________ aufgelöst worden ist,
2. festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch durch die von der Beklagten ausgesprochene ordentliche/außerordentliche Kündigung vom _________________________, dem Kläger zugegangen am _________________________, nicht zum _________________________ aufgelöst worden ist,
3. festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern zu unveränderten Bedingungen über den _________________________ hinaus fortbesteht,
4.

die Beklagte für den Fall des Obsiegens mit dem Antrag zu Ziffer 2. zu verurteilen, den Kläger entsprechend seinem Arbeitsvertrag vom _________________________ zu unveränderten Bedingungen als _________________________, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag zu Ziffer 2. weiter zu beschäftigen.

Für den Fall, dass dem Antrag zu Ziffer 1. und/oder 2. stattgegeben wird,

5.

die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger _________________________ EUR (Gehalt bis Kammerverhandlung) abzüglich _________________________ EUR gewährten Arbeitslosengeldes nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf _________________________ EUR (Monatsgundgehalt) seit dem _________________________ (Tag nach Fälligkeit), auf _________________________ EUR (etc.) zu zahlen.

Für den Fall, dass dem Antrag zu Ziffer 1. und/oder 2. nicht stattgegeben wird,

6.

die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer sowie Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt.

Für den Fall, dass dem Antrag zu Ziffer 1. und dem Antrag zu Ziffer 2. nicht stattgegeben wird,

7.

die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger die Abfindung nach dem am _________________________ geschlossenen Sozialplan in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen.

Für den Fall, dass dem Antrag zu Ziffer 1. und/oder 2. nicht stattgegeben wird,

8. die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger im Wege des Nachteilsausgleichs eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes zu zahlen, die in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, aber _________________________ EUR nicht unterschreiten sollte.

Begründung

I.

Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die ihm gegenüber ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen seines Arbeitsverhältnisses. Hilfsweise macht er die Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan sowie im Wege des Nachteilsausgleichs geltend. Im Einzelnen:

1. Der am _________________________ geborene Kläger war zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung _________________________ Jahre alt und hat _________________________ Kinder im Alter von _________________________ und _________________________ Jahren, denen gegenüber er unterhaltspflichtig ist. Ferner ist er gegenüber seiner Ehefrau und gegenüber _________________________ unterhaltspflichtig. Seine Unterhaltspflicht beträgt monatlich insgesamt _________________________. Der Kläger ist mit einem GdB von _________________________ schwerbehindert.
2.

Bei der Beklagten handelt es sich um eine _________________________-prozentige Tochter der _________________________ AG. Die Beklagte und das Mutterunternehmen betreiben _________________________ (Unternehmensgegenstand). Die Beklagte beschäftigt ca. _________________________ Arbeitnehmer. Im Konzern der _________________________ sind ca. _________________________ Arbeitnehmer beschäftigt. Er erwirtschaftet einen Jahresumsatz von _________...

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