Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Reguläres Wahlverfahren oder vereinfachtes Wahlverfahren in kleineren Betrieben

3.1 Welches Wahlverfahren ist einschlägig? Rz. 15 Da das Betriebsverfassungsgesetz zwischen dem vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe mit in der Regel zwischen 5 und 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern und dem regulären Wahlverfahren für die Betriebe mit regelmäßig mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern[1] unterscheidet[2], muss die anzuwendende Variante des Wahlv...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Die einzelnen Fälle

2.2.2.1 Wesentliche Änderung der Beschäftigtenzahl, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG Rz. 8 Eine außerordentliche Betriebsratswahl findet statt, wenn vom Tage der Wahl an gerechnet mit Ablauf von 24 Monaten die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist. Entscheidend ist die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Maßnahmen des Wahlvorstands bis zur Einleitung der Wahl

4.2.1 Die erste Sitzung des Wahlvorstands Rz. 28 Ist der Wahlvorstand ordnungsgemäß bestellt, hat der Vorsitzende diesen ohne Zeitaufschub, unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) – zu einer ersten Sitzung einzuladen. Dem Vorsitzenden obliegen zudem die Leitung der Sitzung sowie die Vertretung des Wahlvorstands nach außen. Der Wahlvorstand kann sich eine schriftlic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Vorbereitung der regulären Wahl

Rz. 19 Nach Feststellung, wann ein Betriebsrat gewählt wird, kann die reguläre Wahl vorbereitet werden. Im Folgenden werden die Schritte bis zur Wahl chronologisch beschrieben. 4.1 Bestellung des Wahlvorstands Rz. 20 Das zentrale Gremium bei den Betriebsratswahlen ist der Wahlvorstand. Ihm obliegen nahezu alle Aufgaben bei der Durchführung. Aus diesem Grund steht am Anfang jed...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Reguläre Wahl und Aufgaben nach der Wahl

5.1 Die verschiedenen Varianten der Wahl Rz. 41 Für das reguläre Wahlverfahren kennt die Wahlordnung 2 Varianten: Verhältniswahl (oder auch "Listenwahl" im Gegensatz zur "Personenwahl"). In den §§ 11 bis 19 WO BetrVG wird geregelt, wie das Wahlverfahren (von der Stimmabgabe ab) durchzuführen ist, wenn für die Wahl mehrere als gültig anerkannte Vorschlagslisten eingereicht word...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3.4 Die zweite Wahlversammlung und Aufgaben nach der Wahl

Rz. 57 Der Ablauf der (zweiten) Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats und die Aufgaben des Wahlvorstands nach dieser Wahlversammlung einschließlich der Abwicklung der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe entsprechen denen im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren

Rz. 49 Das einstufige vereinfachte Wahlverfahren findet statt, wenn der Wahlvorstand durch den amtierenden Betriebsrat gebildet wird, den Gesamtbetriebsrat oder, wenn es einen solchen nicht gibt, durch den Konzernbetriebsrat eingesetzt wird, das Arbeitsgericht den Wahlvorstand durch gerichtlichen Beschluss einsetzt oder wenn Arbeitgeber und Wahlvorstand in Betrieben mit in der R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Wahlvorschläge

Rz. 13 Wahlvorschläge können von wahlberechtigten Arbeitnehmern und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften aufgestellt werden (§ 14 Abs. 3 BetrVG). Eine Betriebsratswahl, die ohne Wahlvorschläge stattfindet, ist nichtig.[1] Unter Wahlvorschlag im Sinne des § 14 BetrVG ist die Benennung einer oder mehrerer Personen für die Wahl zum Betriebsrat zu verstehen, die schriftlich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Einköpfiger Betriebsrat

Rz. 12 Bei der Wahl eines einköpfigen Betriebsrates (5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb, § 9 BetrVG) findet grundsätzlich die Mehrheitswahl in gleicher Weise statt wie für die Wahl von 3, 5 oder optional 7 Betriebsratsmitgliedern.[1] Nach der geltenden Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz sind auch bei der Wahl nur eines Betriebsratsmitgliedes Betriebsrat ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 14 BetrVG regelt die Wahlgrundsätze für die Betriebsratswahl und die Grundlinien für Wahlvorschläge, soweit beides nicht speziell für das vereinfachte Wahlverfahren in § 14a BetrVG normiert ist. Die Vorschrift gilt auch für die Wahl der Bordvertretung und mit den Abweichungen des § 116 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG auch für den Seebetriebsrat. Auf die Bildung des Gesamtbetrieb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 14 Wahlvorschriften

1 Vorbemerkung Rz. 1 § 14 BetrVG regelt die Wahlgrundsätze für die Betriebsratswahl und die Grundlinien für Wahlvorschläge, soweit beides nicht speziell für das vereinfachte Wahlverfahren in § 14a BetrVG normiert ist. Die Vorschrift gilt auch für die Wahl der Bordvertretung und mit den Abweichungen des § 116 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG auch für den Seebetriebsrat. Auf die Bildung des...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Mehrheitswahl

Rz. 9 Hat der Betrieb lediglich bis zu 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer, wurde für die Betriebsratswahl lediglich eine Vorschlagliste eingereicht oder haben Arbeitgeber und Wahlvorstand in einem Betrieb mit mehr als 100 bis zu 200 wahlberechtigten Arbeitnehmer die Anwendung des einfachen Wahlverfahrens vereinbart (§ 14a Abs. 5 BetrVG), so findet die Wahl nach den Grundsätzen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Wahlvorschläge der Arbeitnehmer

Rz. 14 Wahlvorschläge aus dem Kreis der Arbeitnehmer des Betriebs können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer unterbreiten. Dies sind alle Arbeitnehmer, die beim Inhaber des Betriebs (Arbeitgeber) angestellt sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmer, die länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden, sind auch berechtigt, Wahlvorschläge zu erstellen. Rz. 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Verhältniswahl

Rz. 7 Das Gesetz sieht vor, dass die gewählten Betriebsratsmitglieder im Normalfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ermittelt werden (§ 14 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Eine Mehrheitswahl findet demgemäß nur statt, wenn nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht wurde, im Betrieb nur bis zu 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer vorhanden sind, sodass nach § 14a Abs. 1 Satz 1 BetrV...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wahl in kleineren Betrieben

Rz. 10 Die Wahl in Kleinbetrieben mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern (oder nach entsprechender Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber auch in Betrieben mit bis zu 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern) ist im Detail in § 14a BetrVG geregelt. Die Wahl findet nach der in § 14 Abs. 2 Satz 2 BetrVG vorgeschriebenen Mehrheitswahl statt. 4.1 Wahl von 3, 5 oder o...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Allgemeine und gleiche Wahl

Rz. 6 § 14 Abs. 1 BetrVG schreibt die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl nicht fest. Dennoch ergeben sich diese beiden Grundsätze aus den allgemeinen Grundregeln für demokratische Wahlen (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG). Diese Grundsätze besagen zunächst, dass jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer sein Wahlrecht formal in gleicher Weise ausüben können muss. Sie besagen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Wahl von 3, 5 oder optional 7 Betriebsratsmitgliedern

Rz. 11 Die Wahl von 3 oder 5 Betriebsratsmitgliedern in kleineren Betrieben (bei 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern, § 9 BetrVG) findet nach den Regeln der Mehrheitswahl statt.[1] Der Wahlvorstand kann dies mit dem Arbeitgeber auch in Betrieben mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern vereinbaren. In Ausnahmefällen können auch 7 Betriebsratsmitglieder ohne Verein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Geheime Wahl

Rz. 4 Die Betriebsratswahl hat geheim stattzufinden. Damit ist eine öffentliche Abstimmung ebenso unzulässig wie die Wahl ohne vorgedruckte Stimmzettel, die zu individuellen Stimmabgaben zwingt. Der Wahlvorstand hat ferner geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Geheimhaltung der eigentlichen Wahl und insbesondere das unbeobachtete Kennzeichnen des Stimmzettels zu ermöglich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geheime und unmittelbare Wahl

Rz. 3 Der Betriebsrat wird durch Wahl gebildet. Diese Wahl folgt den grundlegenden demokratischen Regeln. Es besteht deshalb keine Wahlpflicht. Die Teilnahme aller Arbeitnehmer ist freiwillig. Die 2 wichtigsten Wahlrechtsgrundsätze sind in § 14 Abs. 1 BetrVG festgeschrieben, die Grundsätze der geheimen und der unmittelbaren Wahl. 2.1 Geheime Wahl Rz. 4 Die Betriebsratswahl hat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahl in Betrieben mit über 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern

3.1 Verhältniswahl Rz. 7 Das Gesetz sieht vor, dass die gewählten Betriebsratsmitglieder im Normalfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ermittelt werden (§ 14 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Eine Mehrheitswahl findet demgemäß nur statt, wenn nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht wurde, im Betrieb nur bis zu 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer vorhanden sind, sodass nach § 14a A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Unmittelbare Wahl

Rz. 5 Die Betriebsratswahl ist als unmittelbare Wahl eine persönliche Wahl. Das heißt, jeder Wahlberechtigte muss seine Stimme selbst abgeben. Eine Vertretung bei der Abstimmung ist unzulässig.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Wahlvorschläge der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

Rz. 19 § 14 Abs. 3 und Abs. 5 BetrVG sehen ferner Wahlvorschläge von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vor. Für die Gewerkschaft gilt der allgemeine Gewerkschaftsbegriff.[1] Im Betrieb vertreten ist eine Gewerkschaft, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs als Mitglied angehört. Nicht erforderlich ist, dass dieser Arbeitnehmer wahlberechtigt ist. Die Gewer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Aufgaben des Wahlvorstands

Rz. 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und § 18 Abs. 3 BetrVG umreißen die Pflichten des Wahlvorstands in groben Zügen; die Konkretisierung erfolgt durch die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz. Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann bei Zweifeln über die Frage, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt, das Arbeitsgericht angerufen werden.[1] Die abschließende Verpflicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Entscheidung über betriebsratsfähige Organisationseinheiten

Rz. 10 Mit den 2001 in Kraft gesetzten Änderungen der Betriebsverfassungsorganisation in § 1 BetrVG, § 3 BetrVG, § 4 BetrVG haben sich mögliche Zweifelsfragen, ob und welche organisatorische Einheit betriebsratsfähig ist, gegenüber dem früheren Rechtszustand noch vergrößert. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und das arbeitsgerichtliche Entscheidungsverfahren des § 18...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 20 Wahlschutz und Wahlkosten

1 Wahlschutz Rz. 1 § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG sollen eine ungehinderte Betriebsratswahl sicherstellen. Die einzelnen Verbote richten sich gegen alle. Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften dürfen die Wahl nicht behindern oder beeinflussen. Nicht untersagt ist das Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen eine Betriebsratswahl. Maßnahmen g...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl

1 Aufgaben des Wahlvorstands Rz. 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und § 18 Abs. 3 BetrVG umreißen die Pflichten des Wahlvorstands in groben Zügen; die Konkretisierung erfolgt durch die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz. Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann bei Zweifeln über die Frage, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt, das Arbeitsgericht angerufen werden.[1]...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Einleitung der Wahl

Rz. 2 Der Wahlvorstand ist verpflichtet, die Betriebsratswahl unverzüglich[1] einzuleiten. Mit der Wahlvorbereitung hat er unmittelbar nach seiner Bestellung zu beginnen. Für die vereinfachte Wahl in 2 Wahlversammlungen[2] enthalten § 30 Abs. 1 WO BetrVG, § 31 Abs. 1 WO BetrVG eine weitere Konkretisierung dieser Pflicht: Der Wahlvorstand hat das Wahlausschreiben bereits in d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ersetzung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 6 Wenn der Wahlvorstand seinen Pflichten, die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen, nicht nachkommt, dann kann er durch das Arbeitsgericht auf Antrag ersetzt werden. Diese Konsequenz kann gezogen werden, wenn eine Untätigkeit oder Säumigkeit des Wahlvorstands Wahlverzögerungen zur Folge hat.[1] Bei geringeren Pflichtverstöße...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Arbeitsversäumnisse

Rz. 10 Nach § 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG berechtigt das Versäumnis von Arbeitszeit, das zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler im Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG erforderlich ist, den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts. Dies bedeutet umgekehrt, dass die Arbeitnehmer in den genannten Funktionen ihre Au...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Rechtsfolgen unzulässiger Behinderung oder Beeinflussung

Rz. 5 Eine unzulässige Wahlbehinderung oder Wahlbeeinflussung kann eine Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG begründen. Ferner sind die Verbote gesetzliche Verbote im Sinne des § 134 BGB. Alle Rechtsgeschäfte, die unter die oben behandelten Verbote fallen, sind daher nichtig. Die gesetzlichen Verbote sind ferner Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, sodass die geschützten A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Feststellung des Wahlergebnisses

Rz. 5 Nach Abschluss der Wahl hat der Wahlvorstand festzustellen, wer gewählt wurde. Dazu hat er die Stimmen öffentlich auszuzählen, das Ergebnis zu ermitteln und dieses bekanntzugeben; die Öffentlichkeit ist nur gewahrt, wenn vorher Ort und Zeitpunkt der Stimmauszählung im Betrieb öffentlich bekannt gemacht wurden.[1] Die Öffnung der für die Briefwahl verwendeten Freiumschl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1.1 Allgemeines Behinderungsverbot

Rz. 2 Eine unzulässige Wahlbehinderung liegt vor, wenn die Einleitung oder die Durchführung der Wahl durch ein rechtswidriges Verhalten erschwert oder unmöglich gemacht wird.[1] Eine Behinderung liegt unter anderem vor, wenn der Arbeitgeber nicht die erforderlichen Sachmittel wie z. B. Wahlzettel, Wahlraum zur Verfügung stellt oder erforderliche Auskünfte gibt, ferner, wenn ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Kosten der Betriebsratswahl

Rz. 6 Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Wahl zu tragen. Unter die Kostentragungspflicht fallen alle Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, nicht jedoch Kosten für Wahlwerbung.[1] Rz. 7 Unter die Kostentragungspflicht fällt zunächst einmal der Sachaufwand für die Betriebsratswahl. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Beschaffun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Wahlschutz

Rz. 1 § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG sollen eine ungehinderte Betriebsratswahl sicherstellen. Die einzelnen Verbote richten sich gegen alle. Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften dürfen die Wahl nicht behindern oder beeinflussen. Nicht untersagt ist das Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen eine Betriebsratswahl. Maßnahmen gegen unzuläs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Durchführung der Wahl

Rz. 4 Die Durchführung der Betriebsratswahl ist die zentrale Aufgabe des Wahlvorstands. Dafür hat er alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Nach Erlass des Wahlausschreibens hat er die Wahlvorschläge entgegenzunehmen, Stimmzettel und Wahlumschläge vorzubereiten und die eigentliche Wahl organisatorisch vorzubereiten. Während der Wahl hat er für Wahlurnen und Wahlräume zu s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1.2 Schutz des Wahlrechts

Rz. 3 § 20 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verbietet ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt wird. Die Arbeitnehmer werden dadurch vor rechtswidrigen Einschränkungen ihrer Handlungsfreiheit geschützt. Der Arbeitgeber darf insbesondere auswärtige Tätigkeiten nicht deshalb gezielt auf den Wahltag legen, um die betroffenen Arbeitn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Verbot der Wahlbehinderung

1.1.1 Allgemeines Behinderungsverbot Rz. 2 Eine unzulässige Wahlbehinderung liegt vor, wenn die Einleitung oder die Durchführung der Wahl durch ein rechtswidriges Verhalten erschwert oder unmöglich gemacht wird.[1] Eine Behinderung liegt unter anderem vor, wenn der Arbeitgeber nicht die erforderlichen Sachmittel wie z. B. Wahlzettel, Wahlraum zur Verfügung stellt oder erforde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Verbot der Wahlbeeinflussung

Rz. 4 Niemand darf ferner Nachteile androhen oder zufügen oder Vorteile gewähren oder versprechen, um die Wahl zu beeinflussen.[1] Eine unzulässige Beeinflussung liegt unter anderem vor, wenn eine Gewerkschaft einem Arbeitnehmer mit dem Ausschluss droht, falls dieser ein bestimmtes gewünschtes Verhalten an den Tag legt oder unterlässt. Zulässig ist es allerdings, wenn die Gew...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / 4 Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

§ 75 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass die im Betrieb tätigen Personen nicht benachteiligt werden dürfen. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass unterschiedliche Behandlungen von Personen insbesondere wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtzusage / 6 Mitbestimmung

In Betrieben mit Betriebsrat spielen Gesamtzusagen nur noch eine geringe Rolle, da dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG bei der Errichtung von Sozialeinrichtungen und nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der betrieblichen Lohngestaltung ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Zu der Errichtung von Sozialeinrichtungen zählt neben dem Bau eines Betriebskindergartens auch die be...mehr

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Arbeitsanweisung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, den Beschäftigten konkrete Hinweise geben zu können, wie die Arbeit im Einzelfall und in den einzelnen Arbeitsschritten ordnungsgemäß auszuführen ist. Die Anweisung ist für die Beschäftigten verbindlich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 106 GewO, § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVGmehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.2 Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub

Bei der Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, sofern er nach allgemeinen Richtlinien verfährt. Dies gilt sowohl für die Dauer des Erholungsurlaubs als auch für dessen zeitliche Festlegung. Gewährt der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Richtlinien der Belegschaft oder bestimmten Arbeitnehmergruppen Sonderurlaub...mehr

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Arbeitsvertragliche Einheit... / Zusammenfassung

Begriff Die arbeitsvertragliche Einheitsregelung ist eine Individualvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deren Inhalt aber nicht individuell ausgehandelt wurde. Die Arbeitsbedingungen sind vielmehr in einer Vielzahl von Arbeitsverträgen durch den Arbeitgeber vorformuliert und identisch. Zur Wirksamkeit bedarf es aber des Einverständnisses beider Arbeitsvertrag...mehr

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Gesamtzusage / 5 Gesamtzusage durch Umdeutung

Nach der Rechtsprechung des BAG ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, eine nach der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksame Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine Gesamtzusage (oder vertragliche Einheitsregelung oder gebündelte Vertragsangebote) umzudeuten. Eine derartige Umdeutung kommt aber nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme re...mehr

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Arbeitsvertragliche Einheit... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Verwendung arbeitsvertraglicher Einheitsregelungen als solche unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Entscheidung, ob Arbeitsbedingungen individuell oder durch eine Einheitsregelung vereinbart werden, liegt allein beim Arbeitgeber. Die Inhalte des Vertrags, ob individuell ausgehandelt oder einheitlich vereinbart, können mitbestimmungspflichtig sein, wenn...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.4 Direktionsrecht

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber ebenfalls den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber die Befugnis, durch einseitige Anordnungen die im Arbeitsvertrag nur rahmengemäß umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher zu bestimmen. Er kann auch einen Wechsel...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.6 Abfindungen

Auch Abfindungen sind nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung zu verteilen. Zahlt ein Arbeitgeber nach der Schließung seines Betriebs freiwillig an die Mehrzahl seiner ehemaligen Arbeitnehmer Abfindungen, so sind die Leistungen nach dem vom Arbeitgeber bestimmten Verteilungsschlüssel am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen. Sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ...mehr

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Arbeitsanweisung / 6 Einordnung zum Direktionsrecht

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers geht noch über die Anwendungsfälle der Arbeitsanweisung hinaus und kann durchaus zu Änderungen im Arbeitsverhältnis führen, die einseitig, also auch ohne die Zustimmung der Beschäftigten im Einzelfall angeordnet werden können. Praxis-Beispiel Örtliche Versetzung Ist im Arbeitsvertrag eine örtliche Versetzungsklausel enthalten, kann der Arbe...mehr