Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Ausgangssituation

Rz. 3 Ein Betriebsteil ist ein räumlich und/oder organisatorisch unterscheidbarer Betriebsbereich, der innerhalb eines Betriebs seine bestimmten Aufgaben zu erfüllen hat, aber in die gesamte Organisation des Betriebes eingegliedert ist (BAG, Beschluss v. 9.12.1992, 7 ABR 15/92). Nicht erforderlich ist, dass ein anderer arbeitstechnischer Zweck als im Hauptbetrieb selbst verf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 10 Die Abgrenzung der Betriebe bzw. der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheiten untereinander, ist für die Wahl des Betriebsrats von besonderer Bedeutung. § 18 Abs. 2 BetrVG eröffnet deshalb die Möglichkeit, unabhängig von der Wahl eines Betriebsrats über die Frage der Zuordnung von Betriebsteilen und Kleinstbetrieben eine Entscheidung der Arbeitsgerichte i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 1.2 Betriebliche Mitbestimmung

Gesetzestitel: Entschließung des Bundesrats zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufgaben an Mitarbeiter ric... / 2 Aufgaben übertragen

Delegationsgespräch führen Haben Mitarbeiter ihre Bereitschaft für eine Aufgabendelegation signalisiert, müssen sie darauf vorbereitet werden. Machen Sie ihnen in einem Delegationsgespräch klar, was Sie in Zukunft von ihnen erwarten. Wichtig ist, dass die Delegationsempfänger einen Zugang zu allen Daten und Informationen bekommen, die sie zu ihrer Aufgabenbewältigung benötige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / Zusammenfassung

Überblick § 87 BetrVG betrifft den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich in den von § 87 Abs. 1 BetrVG genannten Angelegenheiten auf eine Vorgehensweise oder Regelung einigen. Sie können zu diesem Zweck eine Betriebsvereinbarung schließen oder eine sonstige Abrede treffen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Ein...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
CoPilots: Allgemeine Metaanfragen

Frage: Was ist CoPilot und was ist sein Leistungsversprechen bzw. wer bist du und was kannst du? Antwort: CoPilot ist ein auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierender Assistent, dem Sie fachliche Fragen stellen und mit dem Sie in einen Dialog treten können. So gelangen Sie schnell und bequem vom Problem zur Lösung. Damit ist CoPilot eine hervorragende Ergänzung bzw. Alternati...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.2 Ausübung des Mitbestimmungsrechts

Im BetrVG ist nicht geregelt, in welcher Form der Betriebsrat seine Zustimmung in den mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten zum Ausdruck bringen muss. Grundsätzlich stehen 2 Instrumente zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts zur Verfügung: die schriftformgebundene Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 BetrVG) und die richterrechtlich anerkannte formlose Regelungsabrede...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1 Grundsätze

Die in § 87 Abs. 1 BetrVG normierten Mitbestimmungsrechte erstrecken sich auf alle Betriebe, in denen ein handlungsfähiger Betriebsrat amtiert. Die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte ist nicht von einer bestimmten Betriebsgröße abhängig. Die Erweiterung der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten durch einen Tarifvertrag wird überwiegend für zulässig e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 9 Rechtliche Aspekte

Die Notwendigkeit der Mitarbeiterbeurteilung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Arbeitgeber hat nach § 81 Abs. 1 BetrVG den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Unternehmens zu unterrichten. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer nach § 82 Abs. 2 BetrVG verlangen, dass ihm die Bere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.5 Mitbestimmung und Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers

Das Mitbestimmungsrecht ist ausgeschlossen, soweit eine zwingende gesetzliche oder tarifliche Regelung über die soziale Angelegenheit besteht (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Ist eine an sich mitbestimmungspflichtige Angelegenheit für den Arbeitgeber bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag bindend geregelt, so muss davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Inte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.2 Mitbestimmung bei einseitigen eilbedürftigen Maßnahmen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bleibt auch in den sogenannten Eilfällen bestehen, in denen eine baldige Regelung erfolgen muss, der Betriebsrat aber noch nicht seine Zustimmung erteilt hat. Ein Eilfall liegt regelmäßig vor, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, aber der Zeitpunkt des Ereignisses nicht ohne Weiteres vorhersehbar ist (Lkw stand im Stau und muss n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Arbeitgebermaßnahmen

Beabsichtigt ein Arbeitgeber, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchzuführen, muss er vorher die Zustimmung des Betriebsrats und im Nichteinigungsfall den positiven Spruch der Einigungsstelle einholen. Nach der Auffassung des BAG ist diese Art der Mitbestimmung notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Direktionsrechts und der Vertragsfreiheit.[1] Somit ist die Zust...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.1 Abgrenzung zu mitbestimmungsfreien Einzelfallmaßnahmen

Die Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG bestehen in der Regel nur in allgemeinen, kollektiven Angelegenheiten und nicht bei Einzelfallmaßnahmen ohne Bezug zur übrigen Belegschaft. Praxis-Beispiel Kein Mitbestimmungsrecht in Einzelfällen: Festlegung einer individuellen Arbeitszeit für einen einzelnen Arbeitnehmer im Hinblick auf besondere persönliche Belange Anordnung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.3 Einschränkung der Mitbestimmungsrechte

In Notfällen kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beschränkt sein. Ein Notfall soll dann vorliegen, wenn eine plötzliche, nicht vorhersehbare Situation eintritt, die zur Verhinderung nicht wiedergutzumachender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt.[1] Praxis-Beispiel Wann liegt ein "Notfall" vor? Bei Ausbruch eines Brandes, beim Auftreten einer Überschwemmung o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.2 Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann danach zum Schutz seines Mitbestimmungsrechtes aus § 87 Abs. 1 BetrVG schon vorbeugend die Unterlassung mitbestimmungswidrigen Handelns bei Androhung eines Ordnungsgeldes verlangen. Diese Möglichkeit besteht auch außerhalb der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG; ein grober Verstoß des Arbeitgebers gegen die Mitbestimmungsrechte ist keine Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2 Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts

Beteiligt der Arbeitgeber den Betriebsrat in einer nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß, so verletzt er seine gegenüber dem Betriebsrat bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten. Der Betriebsrat kann dann die Rückgängigmachung, der Maßnahme verlangen, oder die Unterlassung.[1] Dabei steht der Unte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.3 Transparente Gehälter: Gehaltsniveau vs. Gehaltsprozess

Im Zusammenhang mit New Pay wird häufig über transparente Gehälter diskutiert. Dabei ist zwischen der Offenlegung individueller Gehälter und der Transparenz von Gehaltsprozessen zu unterscheiden. Die vollständige Offenlegung individueller Gehälter kann datenschutzrechtliche Fragestellungen aufwerfen und erfordert eine besonders sorgfältige Ausgestaltung. Zudem hängt ihre Akze...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 5 Familienunterstützung durch Vereinbarkeit als strategischer Faktor

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für Mitarbeitende eine zentrale Rolle und ist für Unternehmen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Familienfreundliche Maßnahmen sind längst nicht mehr nur ein Zusatzangebot, sondern ein wichtiger Bestandteil von Mitarbeiterbindung, Fachkräftesicherung und nachhaltiger Personalpolitik. Familienfreundliche Maßnahmen sind vielseitig mög...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 8 Der Aufsichtsrat/Beirat

Bei großen Kapitalgesellschaften greifen Mitbestimmungsregelungen, die vormals im Betriebsverfassungsgesetz und seit 2004 im Drittelbeteiligungsgesetz geregelt sind. Eine GmbH muss daher, wie andere Kapitalgesellschaften auch, über einen Aufsichtsrat verfügen, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt. Diese Voraussetzung wird von der geschäftsführenden Komplementär-Gm...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vorgesetztenbeurteilung zie... / 13 Die Mitwirkung des Betriebsrats

Arbeitgeber sind bei ihrer Entscheidung über die Einführung eines Beurteilungsverfahrens grundsätzlich frei, soweit das Beurteilungsverfahren nicht bereits tarifvertraglich vereinbart wurde. Das gilt erst recht für die Einführung einer Vorgesetztenbeurteilung. Hat sich der Arbeitgeber jedoch für die Einführung entschieden, dann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 1 Kein Anspruch des Arbeitnehmers

Ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit im Home- oder Mobile-Office besteht nach geltendem Recht nicht. Nach § 106 Satz 1 GewO steht es dem Arbeitgeber zu, den Ort der Arbeitsleistung zu bestimmen. Dabei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht des Arbeitgebers.[1] Ein Anspruch lässt sich auch nicht aus dem neu eingeführten Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / 2.3 Funktionsbedingte Ausnahmen

Bestimmte Berufsgruppen und Funktionsträger sind nach § 18 generell vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen: leitende Angestellte i. S. von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz sowie Chefärzte, Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind, Arbeitnehmer,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats sowie Vorteile und Risiken einer Betriebsvereinbarung

In Unternehmen mit Betriebsrat ist bei der Einführung von Home- und Mobile-Offices das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu berücksichtigen. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung der Bedingungen von Home- und Mobile-Offices. Dies hat zur Folge, dass hierzu regelmäßig eine Betriebsvereinbarung zu schließen ist. Eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 4.5 Möglichkeiten zur Abschaffung in einer Betriebsvereinbarung

Mehr Flexibilität besteht für Regelungen in Betriebsvereinbarungen, da diese nicht der AGB-Kontrolle unterliegen. Häufig sind Betriebsvereinbarungen befristet, dann endet die enthaltene Anweisung oder Ermächtigung mit dem Ablauf dieser Frist. Arbeitgeber und Betriebsrat können aber auch eine Vereinbarung zur Änderung der in der Betriebsvereinbarung enthaltenen Regelung treff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 4.4 Rücknahme der mündlichen Absprache oder des Duldens

Wurde die Anordnung, aus dem Home- und Mobile-Office zu arbeiten mündlich per Weisung gemäß dem Direktionsrecht[1] ausgesprochen, kann diese durchaus zurückgenommen werden. Zu beachten ist, dass dabei das billige Ermessen gewahrt werden muss. Bei der Ausübung des billigen Ermessens müssen die Interessen des Arbeitnehmers bereits bei der Aufnahme der Klausel berücksichtigt wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 4.3 Wirksamer Kündigungsvorbehalt

Eine Zusatzvereinbarung kann statt mit einem Widerrufsvorbehalt auch mit einem Kündigungsvorbehalt versehen sein. In einem Einzelfall hat das LAG Hamm entschieden, dass eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Durchführung von Tätigkeiten im Homeoffice mit einem solchen Vorbehalt versehen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall war der Kündigungsvorbehalt so formuli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / Zusammenfassung

Überblick Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird von den Jugendlichen und den Auszubildenden eines Betriebs gewählt. Sie nimmt die besonderen Belange dieser Personengruppe wahr. Ähnlich wie beim Betriebsrat unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Vertretungen auf betrieblicher (JAV, §§ 60–70 BetrVG), auf Unternehmens- (Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung,...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollten Mitarbeiter b... / 1.1 Definition

Der Arbeitgeber ist nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Grundlage ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG eine Beteilig...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollten Mitarbeiter b... / 2 FAQs

1) Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Beteiligung von Beschäftigten? § 87 Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften ein. Da der Betriebsrat die Belegschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 1 Voraussetzungen

Eine JAV ist nach § 60 Abs. 1 BetrVG zu wählen, wenn in einem Betrieb in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Maßgeblicher Stichtag dafür, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist der Tag der Wahl. Zieht sich diese über mehrere Tage hin, kommt es auf das Alter ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2 Zusammensetzung

Damit sichergestellt ist, dass die JAV möglichst alle im Betrieb ausgeübten Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe mit ihrem jeweiligen speziellen Know-how umfasst, soll sie sich aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe zusammensetzen.[1] Bereits bei Einreichung der Wahlvorschläge soll auf die Zusammensetzung geachtet werden. Ein Verstoß h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4 Wahlverfahren

Die Wahl zur JAV erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen gemäß § 39 WO BetrVG. Vorschlagsberechtigt sind diejenigen, die im Betrieb zur JAV auch wahlberechtigt sind sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Die Einzelheiten sind in § 63 Abs. 2 i. V. m. § 14 BetrVG geregelt. Auch für das Wahlverfahren selbst gelten die Regelungen des § 14 BetrVG in Verbindung mit den entsp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4.8 Das vereinfachte Wahlverfahren

In Betrieben mit 5 – 100 Jugendlichen und Auszubildenden ist die Wahl zwingend im vereinfachten Verfahren durchzuführen.[1] In größeren Betrieben bis zu 200 Jugendlichen und Auszubildenden kann zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand vereinbart werden, die Wahl im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Im vereinfachten Wahlverfahren gelten andere, kürzere Einreichungsfristen f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 5 Die Interessenvertretung nach § 51 BBiG

Die Regelungen der §§ 60 ff. BetrVG gelten nicht für Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung beschäftigt werden. Sie gelten nicht als Arbeitnehmer i. S. d. § 5 Abs. 1 BetrVG. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] setzt die Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden voraus, dass sie in einen Betrieb des Ausbilders einge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.1 Größe

Die Größe richtet sich gemäß § 62 Abs. 1 BetrVG ausschließlich nach der Zahl der Jugendlichen (Arbeitnehmer unter 18 Jahre) und Auszubildenden, die in einem Betrieb in der Regel beschäftigt werden. Alle übrigen Arbeitnehmer des Betriebs sind irrelevant. Das Gesetz schreibt als Mindestzahl für die Wahl einer JAV 5 Jugendliche oder Auszubildende vor. Wird diese Zahl in einem Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4.4 Prüfung der Wahlvorschläge

Der Wahlvorstand hat die eingehenden Wahlvorschläge zu prüfen. Die Wahlvorschläge sind Grundlage der Wahl. Vorschlagsberechtigt sind nur die Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, nicht aber die sonstigen Arbeitnehmer. Nach den gesetzlichen Regelungen soll jede Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber aufweis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.3 Mehrheitswahl

Ist nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden oder ist die JAV im sog. vereinfachten Wahlverfahren gemäß § 63 Abs. 4 BetrVG zu wählen (in Betrieben mit 5 – 100 wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden), findet die Wahl ausnahmsweise als Mehrheitswahl statt. Dabei kann jeder Wahlberechtigte einzelne Bewerber wählen. Die zu besetzenden Sitze in der JAV werden u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.2 Verhältniswahl

Grundsätzlich erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.[1] Es gelten dieselben Grundsätze wie bei der Wahl des Betriebsrats. Bei der Verhältniswahl kann der Wahlberechtigte nur eine Liste wählen. Die Wahl einzelner, konkreter Bewerber ist nicht möglich. Die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Listen erfolgt nach dem sogenannten d'Hondtschen Höchstzahlensyste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4.2 Erlass des Wahlausschreibens

Der Wahlvorstand muss das Wahlausschreiben spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlassen. Mit dem Erlass des Wahlausschreibens gilt die Wahl der JAV als eingeleitet. Der Inhalt des Wahlausschreibens ist in § 3 Abs. 2 WO BetrVG 2001 vorgegeben, der über § 38 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV anzuwenden ist. Eine Abschrift oder ein Abdruck des Wahlauss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Die Grundsätze der Wahl zur JAV sind in § 63 BetrVG geregelt, der durch §§ 38 ff. WO BetrVG 2001 ergänzt wird. Die Regelung ist zwingendes Recht, sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Siehe hierzu auch den Beitrag Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit allen Wahlformularen für das vereinfachte und das normale, bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.3 Betriebliche Mitbestimmung

Gesetzestitel: Entschließung des Bundesrats zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4.6 Auszählung der Stimmen und Wahlniederschrift

Der Wahlvorstand hat unverzüglich nach Abschluss der Wahl die Stimmen öffentlich auszuzählen. Nach der Auszählung folgt die Berechnung und Verteilung der Sitze. Es gilt das sogenannte d'Hondtsche Höchstzahlverfahren. Die Verteilung der Sitze ist in § 15 WO BetrVG 2001 geregelt.[1] Der Wahlvorstand fertigt sodann die Wahlniederschrift an. Die Wahlniederschrift ist die schrift...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4.1 Bestellung des Wahlvorstandes

Am Anfang jeder Wahl zur JAV steht die Bestellung des Wahlvorstands, dem alle Aufgaben bei der Durchführung der Wahl obliegen. Die Bestellung erfolgt grundsätzlich durch den Betriebsrat, nicht die bisherige JAV. Der Betriebsrat ist verpflichtet, den Wahlvorstand spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV zu bestellen. Er hat auch den Vorsitzenden zu best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4.3 Aufstellung der Wählerliste

Zu den wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstandes gehört die Aufstellung der Wählerliste. Auf dieser sind – für jede Wahl zur JAV neu – die jeweils aktuellen Wahlberechtigten nach Geschlecht getrennt aufzulisten.[1] Die Wählerliste ist formelle Grundlage für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. Mit der Aufstellung der Wählerliste muss auch ermittelt werden, ob der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Territorialitätsprinzip / 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Für den örtlichen Geltungsbereich des BetrVG gilt, dass der Betriebssitz sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden muss. Für einen im Ausland gelegenen Betrieb eines deutschen Unternehmens gilt das BetrVG nicht, selbst wenn mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart worden ist oder diese die deutsche Staatsangehö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Workation / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine nach §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsschutz: Besondere... / 1.6.1 Überblick

Dieser Kündigungsschutz ist abgestuft. Für amtierende Mandatsträger und Wahlbewerber regelt § 15 KSchG einen weitgehenden Ausschluss der Kündigung dieser Arbeitnehmer. Danach ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebs- oder Personalrats oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur für die außerordentliche Kündigung. S...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsschutz: Besondere... / 1.6.4 Zustimmungsersetzungsverfahren

Stimmt der Betriebs- oder Personalrat der beabsichtigten fristlosen Kündigung nicht zu, so darf der Arbeitgeber die Kündigung nicht aussprechen, sondern kann lediglich nach § 103 BetrVG, § 55 Abs. 1BPersVG beim Arbeitsgericht bzw. beim Verwaltungsgericht beantragen, die verweigerte Zustimmung zur fristlosen Kündigung zu ersetzen. Im Hinblick auf die Frist des § 626 Abs. 2 BG...mehr