Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 33 Beschlüsse des Betriebsrats

1 Allgemeines Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Zu unterscheiden ist zwischen der Frage, wer zur Betriebsratssitzung einzuladen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 2 Die Willensbildung des Betriebsrats erfolgt ausschließlich, indem der Betriebsrat einen Beschluss fasst. Die Übertragung der Willensbildung auf den Vorsitzenden oder andere Personen ist nicht möglich; soweit anstelle des Betriebsrats Ausschüsse tätig werden sollen, ist § 27 BetrVG zu beachten. Nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse kann er durch seinen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Erforderliche Mehrheit für einen Beschluss

Rz. 5 Welche Stimmenmehrheit erforderlich ist, um einen Beschluss zu fassen, ist unterschiedlich geregelt. Sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, genügt nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, einschließlich der Ersatzmitglieder des Betriebsrats (einfache Mehrheit). Mitglieder, die anwesend sind, aber erklärt haben, nich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beschlussfähigkeit des Betriebsrats

Rz. 4 Weitere Voraussetzung ist die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats, die in § 33 Abs. 2 BetrVG geregelt ist. Die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Zustandekommen wirksamer Beschlüsse. Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (§ 33 Abs. 2 BetrVG)...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Überblick über die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

Rz. 12 Ein Betriebsratsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn die folgenden Voraussetzungen für Präsenzsitzungen sämtlich eingehalten worden sind: Rechtzeitige Einladung (§ 29 Abs. 2 BetrVG) aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung Einladung des gesetzlich vorgesehenen (§ 25 BetrVG) Ersatzmitgliedes bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes (§ 29 Abs. 2 BetrVG) Rechtzeitige M...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Zu unterscheiden ist zwischen der Frage, wer zur Betriebsratssitzung einzuladen ist und der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen

Rz. 11 Die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse kann durch das Arbeitsgericht überprüft werden. Die Entscheidung erfolgt im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG. Antragsbefugt ist der Arbeitgeber. Dabei können zum einen die formellen Aspekte der wirksamen Beschlussfassung überprüft werden, aber auch die Frage von Verstößen gegen höherrangiges Recht. Keiner gerichtlichen Kontro...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

2.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 2 Die Willensbildung des Betriebsrats erfolgt ausschließlich, indem der Betriebsrat einen Beschluss fasst. Die Übertragung der Willensbildung auf den Vorsitzenden oder andere Personen ist nicht möglich; soweit anstelle des Betriebsrats Ausschüsse tätig werden sollen, ist § 27 BetrVG zu beachten. Nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Heilung ("Reparatur") fehlerhafter Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 14 Eine "Reparatur" von fehlerhaften Betriebsratsbeschlüssen ist möglich. Das gilt jedenfalls für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Eine nicht von einem ordnungsgemäßen – weil unwirksamen – Betriebsratsbeschluss getragene Erklärung seines Vorsitzenden ist (schwebend) unwirksam und kann daher keine Rechtswirkungen entfalten. Hat der Vorsitzende des Betriebsrats ei...mehr

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Integrationsamt / 7 Anhörung des Betriebsrats

Die vorherige Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ersetzt nicht die vorherige Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Das BAG hat entschieden, dass das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen entweder vor dem Antrag auf Zustimmung des Integrationsamts oder während dieses Zustimmungsverfahrens oder ...mehr

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Territorialitätsprinzip / 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Für den örtlichen Geltungsbereich des BetrVG gilt, dass der Betriebssitz sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden muss. Für einen im Ausland gelegenen Betrieb eines deutschen Unternehmens gilt das BetrVG nicht, selbst wenn mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart worden ist oder diese die deutsche Staatsangehö...mehr

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Auslandstätigkeit / 6 Anwendbarkeit des BetrVG

Das BetrVG ist anwendbar, wenn der Arbeitnehmer dem inländischen Betrieb zuzuordnen ist. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in die inländische Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht von dort aus ausgeübt wird (z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder die Personalleitung). Das BetrVG ist so lange anwendbar, wie die Ausland...mehr

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Entsendung / 2.5 Anwendbarkeit des BetrVG

Für die Anwendbarkeit des BetrVG kommt es darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer dem inländischen oder dem ausländischen Betrieb zuzuordnen ist. Die Betriebszugehörigkeit bestimmt sich danach, ob der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht vom Betrieb aus ausgeübt wird, z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder...mehr

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Arbeitgeber / 2 Arbeitgeber und Betriebsverfassung

Der Begriff des Arbeitgebers wird im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) häufig verwendet.[1] Allerdings wird der Arbeitgeber hier regelmäßig mit dem Begriff des "Unternehmers" gleichgesetzt. Arbeiten mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer in einem Betrieb, steht ihnen das Recht zu, einen Betriebsrat zu wählen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind häufig in entsprechen...mehr

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Auslandstätigkeit / 5 Beendigung der Auslandstätigkeit

Die Auslandstätigkeit kann enden durch Ablauf einer anfänglich vereinbarten Zeit- oder Zweckbefristung. Die Entsendung kann seitens des Arbeitgebers durch Ausübung des Weisungsrechts, aber auch durch eine Kündigung bzw. Änderungskündigung beendet werden. Das jeweils geeignete Gestaltungsrecht ist dabei auch abhängig von der gewählten Vertragsgestaltung (Einvertrags- oder Me...mehr

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Entschädigungen / Zusammenfassung

Begriff Eine Entschädigung ist eine Ersatzleistung für entgangene oder entgehende Einnahmen. Sie ist als Arbeitslohn zu versteuern, wenn die Zahlung des Arbeitgebers unmittelbares Entgelt für geleistete Arbeit ist oder als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gilt und bei regulärem Zufluss steuerpflichtig wäre. Die steuerliche Behandlung richtet sich ausschließlic...mehr

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Warum wird ein Brandschutzb... / 7 Schriftliche Bestellung und Aufgabenübertragung

Die Brandschutzbeauftragten werden vom Unternehmer schriftlich bestellt. Hierbei ist das Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz zu beachten. In der Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen. Zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten gehört auch die notwendige Einweisung in die betriebli...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 1.4 Betriebs-/Personalrat

Sofern vorhanden, nimmt die Beschäftigtenvertretung am BEM-Verfahren im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz teil. Mitbestimmungspflichtig ist die Ausgestaltung des BEM-Verfahrens. Das BEM als solches ist hingegen eine gesetzliche Verpflichtung und kann von der Beschäftigtenvertretung nicht abgelehnt werden. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können auch ...mehr

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Unständig Beschäftigte / Arbeitsrecht

Für unständig Beschäftigte, bei denen die Beschäftigung auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist, gelten insbesondere folgende, vom normalen, unbefristeten Arbeitsvertrag abweichende arbeitsrechtliche Bestimmungen: Die Befristung des Arbeitsvertrags muss nach § 14 Abs. 4 TzBfG...mehr

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Kindergartenzuschuss / 5 Betriebliche Mitbestimmung

Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats i. S. d. § 80 BetrVG gehört seit 2001 auch die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.[1] Es handelt sich dabei um eine Zielvorgabe des Betriebsrats, welche nur im Rahmen der entsprechenden Mitbestimmungsrechte durchsetzbar ist.[2] Sowohl die Einführung von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Kinderbetreuungsk...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 3.1 Zusage mittels Betriebsvereinbarung

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Über die Mitbestimmungstatbestände in § 87 Abs. 1 BetrVG lässt sich die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung seitens des Betriebsrats nicht erzwingen. Das zwingende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG ist der mitbestimmungsfreien Grundentscheidung des Arbeitgebers nachgelagert und begrenzt auf die Aus...mehr

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Workation / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine nach §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größe...mehr

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Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

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Betriebsversammlung / 2.2 Zusammensetzung

Die Betriebsversammlung besteht gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 BetrVG aus allen Arbeitnehmern des Betriebs, also nicht nur aus den wahlberechtigten Arbeitnehmern. Wer zu diesen Arbeitnehmern gehört, beantwortet sich nach der allgemeinen Regelung des § 5 BetrVG: Neben der allgemeinen Arbeitnehmereigenschaft bedarf es der "betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung" des Beschäftigten – ...mehr

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Betriebsversammlung / 4 Aufgaben und Themen

Gemäß § 43 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einen Tätigkeitsbericht zu erstatten; dieser muss nicht schriftlich vorliegen, sondern kann mündlich vorgetragen werden. Der Bericht umfasst neben der Geschäftsführung des Betriebsrats, einschließlich eventueller Ausschüsse alle für die Belegschaft wichtigen betrieblichen Belange des Personal- und Sozialwesens, aber auch der wirts...mehr

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Betriebsversammlung / 2.1 Durchführungsort

Ist kein geeigneter Raum im Betrieb vorhanden oder stellt der Arbeitgeber einen solchen nicht zur Verfügung, kann der Betriebsrat Räumlichkeiten auf Kosten des Arbeitgebers anmieten. Befristet bis zum 7.4.2023 bestand gemäß § 129 BetrVG die Möglichkeit der Durchführung und Teilnahme an der Betriebsversammlung mittels audiovisueller Einrichtungen. Die Regelung galt auch für Ju...mehr

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Betriebsversammlung / 5 Teilnahme- und Zutrittsrecht von Koalitionsmitgliedern

An der Betriebsversammlung können die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. Sie haben ein selbstständiges Teilnahme- und Beratungsrecht, das nicht von einer Einladung abhängig ist. Zur Sicherung des Teilnahmerechts besteht nach § 46 Abs. 1 BetrVG analog betriebsverfassungsrechtlich auch ein Zutrittsrecht der Koalition.[1] Regelmäßig beschränkt sich das g...mehr

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Nachtarbeit / 11 Mitbestimmung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen zunächst nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, da durch die Anordnung von Nachtarbeit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit betroffen sind. Will der Arbeitgeber den Zeitrahmen der Nachtarbeit (Beginn statt 23.00 Uhr eine beliebige Zeit zwischen 22.00 und 24.00 Uhr) vor- oder zurückverlegen, kann er dies nicht einseitig bestimmen. D...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.7 Mitbestimmungsrechte

Ob das BEM im Betrieb eingeführt wird, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann die "Klärung", also den Klärungsprozess bezüglich eines BEM verlangen. Dies erfolgt nicht selten über eine Einigungsstelle. Bei der Ausgestaltung des BEM, dem "Wie" des BEM, ist für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht. Ein solches kann sic...mehr

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Betriebsversammlung / 1 Einführung

Der Betriebsrat muss einmal in jedem Kalendervierteljahr eine regelmäßige Betriebsversammlung[1] einberufen und einen Tätigkeitsbericht erstatten. Die Betriebsversammlung sichert die Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat eines Betriebs[2], dient aber auch der Information durch den Arbeitgeber.[3] Die Vorschriften über die Betriebsversammlung können nicht d...mehr

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Bewerbung / 7 Beteiligung des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat eine Woche vor jeder geplanten personellen Maßnahme unterrichten. Handelt es sich um Bewerbungen, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen vorlegen, auch die von Bewerbern, an denen der Arbeitgeber nicht interessiert ist.[1] Vorzulegen sind die vom Bewerbe...mehr

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Betriebsversammlung / 3 Vergütungsanspruch

Die Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung dringend erfordert.[1] Den Arbeitnehmern entsteht durch die Teilnahme an diesen Betriebsversammlungen kein Verdienstausfall. Findet eine ordentliche Betriebsversammlung wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit statt, so hat der teilneh...mehr

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Betriebsversammlung / Zusammenfassung

Begriff Die Betriebsversammlung ist Organ der Betriebsverfassung, allerdings ohne Vertretungsmacht oder sonstige Außenfunktionen. Ihre Zuständigkeit ist im BetrVG abschließend festgelegt. Sie dient im Wesentlichen der Aussprache und gegenseitigen Information innerhalb der Belegschaft und zwischen Belegschaft und dem Betriebsrat. Gegenüber dem Betriebsrat kann die Betriebsver...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 6 Betriebsänderung

Gemäß § 122 InsO kann der Insolvenzverwalter die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der Betriebsänderung einholen, ohne das Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG zu durchlaufen. Erteilt das Arbeitsgericht nach § 122 InsO die Zustimmung zur Betriebsänderung, so findet § 113 Abs. 3 BetrVG keine Anwendung. Die Nachteilsausgleichsansprüche der Arbeitnehmer werden ausge...mehr

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Arbeitsunfall / 4 Mitbestimmung

Schwere Arbeitsunfälle müssen gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII beim Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Anzeige ist auch vom Betriebs- oder Personalrat zu unterzeichnen.[1] Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat eine Durchschrift der Anzeige aushändigen.[2] Bei leichteren Arbeitsunfällen, die nicht anzeigepflichtig sind, ergibt sich der Anspruch des Betriebsrats auf Unte...mehr

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Akkordarbeit / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Ist ein Betriebsrat gebildet, so hat er nach § 87 Abs. 1 Nrn. 10 und 11 BetrVG bei der "Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren" (Nr. 11), ferner bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung (Nr. 10) mitzubesti...mehr

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Betriebsversammlung / 2 Durchführung

Die Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen[1]; dieser hat die rechtzeitige Bekanntgabe des Termins und Orts der Betriebsversammlung betriebsüblich sicherzustellen ("Schwarzes Brett"); der Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.[2] Die Betriebsversammlung ist grundsätzlich an einem Kalendertag abzuhalten, soweit der voraussichtliche zeitliche...mehr

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Abordnung / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst ist die Abordnung in der Privatwirtschaft betriebsverfassungsrechtlich nicht gesondert geregelt. Die Abordnung wird im Regelfall eine Versetzung i. S. v. § 95 BetrVG sein, sodass der Betriebsrat vor einer Abordnung nach § 99 BetrVG anzuhören ist. Hinweis Mitbestimmung des Personalrats Nach § 78 Abs. 1 Nr. 7 BPersVG ist der Personalrat erst ...mehr

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Ausländischer Student / 5 Betriebsverfassungsrecht

Sofern der ausländische Student bzw. Arbeitnehmer keinen Aufenthaltstitel hat, der ihm die Beschäftigung erlaubt, kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu der beabsichtigten Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigern. Entsprechend muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat vor der beabsichtigten Einstellung eines Drittstaatsangehörigen mitteilen, ob ein Aufenthaltstitel ...mehr

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Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 6 Mitbestimmung

Die Wiedereingliederung ist keine personelle Einzelmaßnahme nach § 99 BetrVG, sodass Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht tangiert sind.mehr

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Anwesenheitsprämie / 3.4 Betriebsratstätigkeit

Wegen der Betriebsratstätigkeit[1] darf das Arbeitsentgelt nicht gemindert werden[2], auch nicht durch Wegfall von Anwesenheitsprämien.mehr

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Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ...mehr

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Nachtarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst; Nachtzeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeitnehmer i. S. d. Arbeitszeitgesetzes sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarb...mehr

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Arbeitsunfall / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Sie werden auch als Berufsunfälle bzw. Werksunfälle oder Betriebsunfälle bezeichnet. Bei Unfallereignissen muss ein Bezug zu einer Tätigkeit gegeben sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (versiche...mehr

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Akkordarbeit / 2 Rechtsnatur und Form

Beim Akkordvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag, auf den die §§ 611 ff. BGB Anwendung finden. Häufig finden sich Regelungen zur Akkordarbeit nicht nur im Individualarbeitsvertrag, sondern auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Kraft Gesetzes bedürfen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in diesen Fällen der Schriftform.[1] Ist die Akkordabrede Teil ei...mehr

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Entsendung / 2.4 Beendigung der Entsendung

Die Entsendung kann enden durch Ablauf einer anfänglich vereinbarten Zeit- oder Zweckbefristung. Die Befristung des Auslandseinsatzes bei gleichzeitigem Ruhen ist zulässig, um so die Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung i. S. d. § 4 SGB IV zu sichern – jedoch kann die Befristung auch dann zulässig sein, wenn die deutsche Sozialversicherung nicht mehr eingreift.[2] ...mehr

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Zulagen / 5 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist der Betriebsrat auch im Bereich übertariflicher Zulagen mitbestimmungsberechtigt. Das Mitbestimmungsrecht kann sich dabei auch auf den Widerruf einer Zulage beziehen.[1] Hat der Arbeitgeber ein einheitliches Gesamtkonzept für die Anrechnung von Zulagen bei einer mehrstufigen Tariferhöhung, kann dem Betriebsrat diesbezüglich ein Mitbestimmung...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.3 Ordentliche Kündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung

Kann einem "unkündbaren" Arbeitnehmer nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung ordentlich gekündigt werden, gilt eine fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr. Dies gilt auch dann, wenn die Abfindung im Rahmen eines Sozialplans vereinbart worden ist.[1] Die Kündigungsfrist von einem Jahr gilt jedoch nicht, wenn alternativ eine Kündigungsmöglichkeit mit kürzerer Kündigungs...mehr

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Fälligkeit / Zusammenfassung

Begriff Im Arbeitsrecht – ebenso wie im übrigen Zivilrecht – ist eine Forderung (Erbringung der Arbeitsleistung/Lohnzahlung) fällig zu dem Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann. Davon zu unterscheiden ist der Zeitpunkt, von dem ab der Schuldner leisten darf, der Gläubiger also durch Nichtannahme der Leistung in Annahmeverzug kommt; dies ist die Erfü...mehr