Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.1 Einbeziehung in den Geltungsbereich

Obwohl diese Regelung nach ihrem ursprünglichen Wortlaut ganz allgemein für "Betriebe" galt, war nach der Zielsetzung des TV-V bislang davon auszugehen, dass damit vor allem Versorgungsbetriebe gemeint sind, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen. Schließlich handelt es sich um einen Spartentarifvertrag für kommunale Versorgungsbetriebe, und auch die Eingruppie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.8 Mitbestimmung

Die Einstellung eines Arbeitnehmers, die regelmäßig mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags einhergeht, unterliegt der Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 BetrVG unter den dort genannten Voraussetzungen. Einstellung ist nach der Rechtsprechung des BAG[1] die tatsächliche Eingliederung von Personen (nicht nur Arbeitnehmern) in den Betrieb, um zusammen mit den dort schon beschäftig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 9.5 Mehrarbeit (Absatz 6)

Arbeitsstunden, die ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer über die vereinbarte (reduzierte) Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten leistet, gelten als Mehrarbeit. Eine inhaltsgleiche Begriffsbestimmung enthält § 7 Abs. 5 TVöD. Mehrarbeit im tarifvertraglichen Sinne kann also nur ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer leiste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.1 Leitende Angestellte

Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder reg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 25.3 Datenverarbeitung

Die Anlage 1 enthält verschiedene Beispiele, die Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in der Datenverarbeitung betreffen, nämlichmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.4 Verkürzung der Zeiträume für den Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 4)

Bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen kann der Arbeitgeber die nach Absatz 2 Satz 2 festgelegten Zeiträume, die der Arbeitnehmer zurücklegen muss, um die nächste Stufe innerhalb seiner Entgeltgruppe zu erreichen, verkürzen (Absatz 2 Satz 4). Insoweit enthält der Tarifvertrag – im Gegensatz zu Satz 5 – keine Einschränkungen. Der Arbeitgeber kann deshalb nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.6.3 Festlegung der Kriterien (Absatz 5 Satz 3)

Die Festlegung abstrakt-genereller Kriterien für die Zahlung von Leistungszulagen unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Aus diesem Grund haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass die Kriterien für Leistungszulagen und das Verfahren (gemeint ist das Vergabeverfahren, nicht die Entscheidung über die Vergabe) in einem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.4 Abweichender Bemessungszeitraum (Absatz 1 Satz 3)

Aufgrund des 3. Änderungstarifvertrages vom 1. Juni 2005 ist in Absatz 1 eine betriebliche Öffnungsklausel eingefügt worden. Danach kann ein von Absatz 1 Satz 2 abweichender Bemessungszeitraum vereinbart werden. Da es sich insoweit um Fragen der betrieblichen Lohngestaltung bzw. der Gestaltung des Arbeitsentgelts in der Dienststelle handelt, bedarf ein abweichender Bemessung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.6 Beschwerdefälle (Absatz 2 Satz 6)

Für Beschwerdefälle im Sinne von Absatz 2 Satz 6 kommen nur bei Entscheidungen des Arbeitgebers nach Satz 5 in Betracht.[1] Die Regelung soll Arbeitnehmern, die sich im Zusammenhang mit hinausgeschobenen Stufensteigerungen ungerecht behandelt fühlen, die Möglichkeit geben, ihre Beschwerden einer Kommission vorzutragen, die paritätisch besetzt ist (§ 6 Abs. 5 Satz 4). Diese h...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.6 Auszahlungszeitpunkt (Absatz 2)

Ausgezahlt wird die Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat November (Absatz 2 Satz 1). Ein Teilbetrag kann nach Absatz 2 Satz 2 auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt werden. Mit dieser Regelung wird dem Wegfall des Urlaubsgeldes Rechnung getragen. So kann der Arbeitgeber bestimmen, dass ein Teil der Sonderzahlung z. B. im Juli ausgezahlt wird und so die Funktion e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 17.3 Sterbegeld (Absatz 3)

Nach § 17 Abs. 3 TV-V kann der Arbeitgeber im Falle des Todes eines Arbeitnehmers ein Sterbegeld bezahlen. Das Ob und die Höhe des Sterbegeldes stehen damit im Ermessen des Arbeitgebers. Auch im Rahmen von Absatz 3 ist der Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung nicht erforderlich. Ob der Betriebsrat bei einer abstrakt-generellen Regelung ein Mitbestimmungsrecht nac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.3 Konzern-Klausel

Vom unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V sind auch solche Betriebe ausgenommen, die zwar ihrerseits ausschließlich, jedenfalls aber mit mindestens 90 v. H. ihres Personalbestandes Energie- und/oder Wasserversorgung betreiben, wenn sie in einen Konzern eingebunden sind, dem auch Betriebe mit Sparten außerhalb des Versorgungsbereichs angehören, sofern die dort eingesetzten A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.5 Gewährung von Zusatzurlaub durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 4 Satz 3)

Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit leisten, ohne die Voraussetzungen des Satzes 3 oder 4 zu erfüllen (z. B. bei Leistung von Schichtarbeit nur im Vertretungsfall), soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden (Satz 3). Es handelt sich hierbei um eine Tariföffnun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.3.2 Fälligkeit (Absatz 2 Satz 2)

§ 6 Abs. 2 Satz 2 ist entsprechend dem Tarifabschluss für den allgemeinen öffentlichen Dienst am 9. Januar 2003 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 geändert worden. Danach erfolgt die Zahlung des Entgelts zum letzten Tag des laufenden Monats (entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD). Diese neue Regelung konnte jedoch aufgrund der hierzu vereinbarten Protokollerklärung frühestens ab ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 9.3 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (Absätze 3 und 4)

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind Sonderformen der Arbeit, deren Hauptmerkmal darin besteht, dass sie jeweils außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und ohne Anrechnung auf diese durchgeführt werden. Die Definition des Bereitschaftsdienstes in Absatz 3 ist inhaltsgleich mit derjenigen in § 7 Abs. 3 TVöD. Die Definition der Rufbereitschaft in Absatz 4 ist bis auf S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 20.2 Wirkung und Reichweite der Ausschlussfrist (Satz 1)

§ 20 TV-V erfasst alle Ansprüche, die auf dem Arbeitsverhältnis beruhen und die der Arbeitgeber nicht erfüllt hat oder die dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zustehen. Hierunter fallen die monatlich neu entstehenden Ansprüche, soweit es sich um laufende Ansprüche handelt. Nur bei einmaligen Leistungen (z. B. Sonderzahlung, Jubiläumsgeld) kann der gesamte Anspruch auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.5 Personalgestellung (Absatz 4)

Obwohl die sog. Personalgestellung – anders als im TVöD (dort § 4 Abs. 3) – im TV-V bis zum 31.3.2017 nicht ausdrücklich geregelt war, war sie auch bisher im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages grundsätzlich zulässig. Dies hat das LAG Hamm mit Urteil v. 18.10.2010, 8 Sa 483/10 – zutreffend entschieden. Allerdings war folgender Unterschied zu beachten: Nach § 4 Abs. 3 TVöD ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.3 Berechnung der Arbeitszeit (Absatz 2)

Die in Absatz 1 bestimmte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist eine durchschnittliche Arbeitszeit. Das heißt, die 39 (West) bzw. 40 (Ost) Stunden müssen nicht in jeder Woche erreicht werden, sondern stellen einen Mittelwert dar, der sich nach Absatz 2 Satz 1 im Durchschnitt von bis zu einem Jahr ergeben muss. Der Jahreszeitraum ist dabei grundsätzlich die Obergrenze, von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.7 Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7)

Mit den Regelungen in § 8 Abs. 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Abs. 7 (tägliche Rahmenzeit) haben die Tarifvertragsparteien einen entscheidenden Schritt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in kommunalen Unternehmen getan. Damit wurden wesentliche rechtliche Voraussetzungen für eine moderne, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Organisation der Betriebsabläufe ges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.2 Nachweispflicht

Für den Normalfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden Arbeitstag an. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem TV-V beruhen und nicht nach Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz unberücksichtigt bleiben. Demzufolge gehören zum Arbeitsentgelt und dam...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 9 Völlige Freistellung nach § 38 BetrVG

In größeren Betrieben – nach der Neufassung des § 38 BetrVG ab 200 Arbeitnehmer – sind je nach Zahl der Arbeitnehmer ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder vollkommen von ihrer Tätigkeit freizustellen (Staffel § 38 Abs. 1 BetrVG), ohne dass es der Prüfung, ob dies für die konkrete Arbeit erforderlich ist, bedarf. Dabei können nach § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG auch Teilfreistell...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 13.1 Grundlegendes zu §§ 40, 41 BetrVG

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers erstreckt sich jedoch nur auf den vom Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat zugewiesenen Aufgabenbereich. Die Kosten müssen sich notwendigerweise bei der Erfüllung der Betriebsratsaufgaben ergeben, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.[1] Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers besteht also insoweit, als...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 10.2 Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG

Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die außerordentliche Kündigung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung (Einverständnis) des Betriebsrats. Durch die Zustimmung des Betriebsrats soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber durch eine willkürliche außerordentliche Kündigung eine geschützte Person aus dem Betrieb entfernt und diese nach längerer Verfahrensdauer dem Betrieb entf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 2.3 Betriebe ohne Betriebsrat und das BetrVG

Besteht in einem Betrieb kein Betriebsrat, so entfällt grundsätzlich die Anwendung des BetrVG weitgehend. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber können nicht ausgeübt werden (z. B. in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten). Deshalb darf der Arbeitgeber allein entscheiden.[1] Auch der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist in e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 8.1 Erforderliche Betriebsratsschulung, § 37 Abs. 6 BetrVG

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.[1] Die Schulung muss zum einen für die Teilnehmer erforderlich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 18 Änderungen beim Wahlverfahren

§ 14 BetrVG, der die Wahlgrundsätze für die Betriebsratswahl regelt, wurde durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) wesentlich verändert. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes am 28.7.2001 unterschied das Betriebsverfassungsgesetz zwischen Arbeitern und Angestellten. Betriebsratswahlen fanden grundsätzlich – wenn nicht d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 5.1 Generalklausel: § 37 Abs. 2 BetrVG

Erforderlich i. S. v. § 37 Abs. 2 BetrVG ist immer die Teilnahme an Betriebsratssitzungen, an Ausschusssitzungen, wenn das Betriebsratsmitglied dem Ausschuss angehört, und an Sitzungen anderer Gremien, denen das Betriebsratsmitglied angehört. Aber auch außerhalb solcher Sitzungen ist das Betriebsratsmitglied von der Arbeit zu befreien, wenn es bei gewissenhafter Überlegung u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.4 Widerspruchs- oder Vetorechte

Hier hat der Gesetzgeber begrifflich nicht konsequent abgegrenzt zu den Zustimmungsrechten. Auch die Rechtsfolge ist unterschiedlich. Praxis-Beispiel Personelle Einzelmaßnahmen (z. B. Einstellung, Versetzung), § 99 Abs. 2 BetrVG, wo von "Verweigerung der Zustimmung" gesprochen wird, Widerspruch gegen die Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung bea...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 15.2 Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit?

Nach dem neu gefassten § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb beantragen. Die beantragten Maßnahmen müssen Bezug zum Betrieb haben. Erzwingen kann der Betriebsrat bestimmte Maßnahmen allerdings nicht. Bei Einstellungen und Versetzungen kann sich ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 12.2 Wirtschaftsausschuss

Grundsätzliches In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§ 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Errichtung ist zwingend vorgeschrieben.[1] Wird er vom Betriebsrat trotz Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorsätzlich nicht errichtet, kann darin ein grober Verstoß gegen das BetrVG gesehen werden m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 11.1 Betriebsratssitzungen

Der Betriebsrat kann durch Beschluss (Geschäftsordnung § 36 BetrVG) festlegen, dass die Betriebsratssitzungen in einem bestimmten Rhythmus turnusmäßig abgehalten werden. In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Ladung der Mitglieder, wohl aber der u. U. gem. § 25 BetrVG heranzuziehenden Ersatzmitglieder und anderer Personen, die zu der Betriebsratssitzung eingeladen werden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 1 Einleitung

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft im Betrieb. Die Belegschaft wird dabei durch den von ihr zu wählenden Betriebsrat repräsentiert. Grundanliegen des Betriebsverfassungsrechts ist es, den Betriebsrat (und damit die Belegschaft) bei betrieblichen Entscheidungen des Arbeitgebers zu beteiligen. Nicht der a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14 Überblick über die Beteiligungsrechte

Das Betriebsverfassungsgesetz kennt verschiedene Beteiligungsrechte, die dem Betriebsrat unterschiedlich weitreichende Mitwirkungsmöglichkeiten einräumen. Es können unterschieden werden: Unterrichtungs- und Informationspflichten Anhörungsrechte Beratungsrechte Widerspruchs- oder Vetorechte Zustimmungsrechte echte Mitbestimmungsrechte Initiativrechte 14.1 Unterrichtungs- und Informati...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.1 Unterrichtungs- und Informationspflichten

Sie sind die schwächste Form der Beteiligung des Betriebsrats. Diese Rechte gewähren keine unmittelbare Mitwirkung bei der Betriebsgestaltung und Entscheidungsfindung. Sie stellen jedoch die Voraussetzung für eine Mitwirkung dar. Inhalt ist lediglich eine einseitige Verpflichtung des Arbeitgebers. Sie umfasst nicht das Recht des Betriebsrats zur Beratung mit dem Arbeitgeber....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.7 Initiativrechte

Eine gleichberechtigte Mitbestimmung des Betriebsrats ist erst dann gesichert, wenn er auch von sich aus Vorschläge machen und initiativ werden kann. Sonst könnte ein Arbeitgeber die Mitbestimmung dadurch ausschalten, dass er überhaupt keine Entscheidung trifft. Deshalb gibt es unterschiedliche Initiativrechte: Einführung einer Personalplanung, § 92 Abs. 2 BetrVG, Fragen der Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 13.2 Hinzuziehung von sachkundigen Beratern

Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Eine Sachverständigentätigkeit i. S. d. Gesetzes liegt vor, wenn dem Betriebsrat in einer konkreten, aktuellen Frage die erforderliche Hilfestel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 12.1 Betriebsausschuss

Gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist in Betrieben mit mindestens 9 Betriebsratsmitgliedern ein Betriebsausschuss zu bilden. Dem Ausschuss gehören an: der Betriebsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und eine jeweils nach Betriebsgröße sich aus § 27 BetrVG ergebende Anzahl von Betriebsratsmitgliedern. Das Wahlverfahren bestimmt sich nach § 27 Abs. 1 Sätze 3 u. 4 BetrVG. Aufgabe d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 2 Allgemeines

Dem Gedanken des Arbeitnehmerschutzes dienen in erster Linie die vom Betriebsrat über die betriebliche Einigungsstelle auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzbaren Mitbestimmungsrechte in bestimmten sozialen und personellen Angelegenheiten (vgl. §§ 87 Abs. 1 und 2, 76 Abs. 3 und 5 BetrVG). Ebenso kann ein Sozialplan bei einer Betriebsänderung erzwungen werden (vgl. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 18.2 Einbeziehung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die Betriebsratswahl

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten nach § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG u. a. auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind. Sie sind jedenfalls bei d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 18.3 Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe mit in der Regel 5 bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern sehen § 14a BetrVG und § 17a BetrVG ein vereinfachtes Wahlverfahren vor. Danach wird der Betriebsrat in zwei Betriebsversammlungen gewählt: Besteht kein Betriebsrat, findet gem. § 14a Abs. 1 BetrVG eine erste Wahlversammlung statt, zu der drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 5 Weitere Beteiligungsrechte

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist ein "Auffangtatbestand". Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit bestehen weitere Rechte des Betriebsrats. In Betracht kommen: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes mitzubestimmen. Auch für die mobile Arbeit ist eine Gefährdung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.3 Beratungsrechte

Sie bilden eine weitere Stufe der Beteiligung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber muss hier nicht nur den Betriebsrat informieren und dessen Meinung anhören, sondern auch den Verhandlungsgegenstand mit dem Betriebsrat gemeinsam erörtern und die wechselseitigen Gründe abwägen. Praxis-Beispiel Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren, § 89 BetrVG, Gestaltung von Arbeitsplatz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 6 Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, ist die aufgewendete Zeit wie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG hat der Betriebsrat seit dem 14.6.2021 (eingeführt durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz) ein Mitbestimmungsrecht bei der "Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird". Dabei ist die Mitbestimmung auf die Ausgestaltung von mobiler Arbeit beschränkt und betrifft nicht deren ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 4.1 Amtszeit des Betriebsratsmitglieds

In der Regel ist die Amtszeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds zwar identisch mit der Amtszeit des Betriebsrats. Sie endet auch spätestens mit dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats. Sie kann aber auch später beginnen, z. B. durch Nachrücken eines Ersatzmitglieds für ein ausgeschiedenes Mitglied (§ 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Amtszeit kann auch früher enden, z. B. durch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.2 Anhörungsrechte

Sie bilden die nächste höhere Stufe der Beteiligung des Betriebsrats. Bei den Anhörungsrechten hat der Arbeitgeber die Meinung des Betriebsrats zur Kenntnis zu nehmen und sich anschließend mit den Anregungen und Einwendungen des Betriebsrats auseinanderzusetzen (also: "aktiv hören"). Das setzt in der Regel voraus, dass der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat informiert oder unt...mehr