Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.1 Mitarbeitergewinnungsprämie

Diese Art der Prämie ist eine Belohnung oder ein Anreiz, den ein Unternehmen seinen Mitarbeitern bietet, um sie dazu zu motivieren, neue qualifizierte Talente für das Unternehmen zu gewinnen. Die Prämie dient als Motivation für die Mitarbeiter, ihr persönliches Netzwerk zu nutzen und potenzielle Bewerber für offene Stellen im Unternehmen vorzuschlagen. Dahinter steckt die Id...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.2 Anwendungsbereiche

Die Pflichten der Beschäftigten zur aktiven Teilhabe am Arbeitsschutz gelten in allen nur denkbaren Anwendungsbereichen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG und reichen damit weit über den durch das BetrVG und die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern skizzierten Bereiche hinaus. Bspw. zählt damit sowohl der Bereich der Freien Berufe dazu, ebenso wie Religionsgemeins...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsgespräch

Begriff Die Kündigung selbst ist eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers und muss den formalen Anforderungen gerecht werden. Auch wenn dies eine der unangenehmsten Aufgaben eines Vorgesetzten ist, so ist es unbedingt empfehlenswert, ein Kündigungsgespräch zu führen (ggf. zusammen mit einem Vertreter von HR): Aus Fairness gegenüber dem Mitarbeiter - aber auch als S...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarungsprozess: G... / 1 Überlegen Sie gut, bevor Sie einführen, und lassen Sie sich helfen!

Der Boom, den Zielvereinbarungen gegenwärtig erfahren, hängt mit dem Trend zur leistungsgerechten Bezahlung zusammen. Aber nicht immer ist es sinnvoll, Ziele an Geld zu knüpfen. Soll der Bezug zur Vergütung bestehen und fehlt die notwendige Erfahrung im eigenen Haus, ist eine externe Unterstützung ratsam. Eine zum Unternehmen passende kollektive Regelung der variablen Vergütu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abfindung / 3 Abfindung nach Betriebsverfassungsgesetz

Neben dem Kündigungsschutzgesetz sieht das Betriebsverfassungsgesetz Abfindungen durch Urteil bei Kündigungen vor.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber ohne zwingenden Grund von einem mit dem Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung nach § 111 BetrVG abweicht und ein Arbeitnehmer infolge dieser Abweichung entlassen wird und Klage e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / e) Beteiligung nach § 99 BetrVG

Rz. 30 Die Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG wird unter II.2. lit. i), Rdn 132 ff. dargestellt.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Unterrichtung und Beratung über die Personalplanung (§ 92 BetrVG)

Rz. 861 Gem. § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Verm...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG

Rz. 860 Der Sozialplan ersetzt weder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG.[1413] Die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG besteht auch bei Massenentlassungen.[1414] Der Betriebsrat ist also vor jeder Kündigung zu hören. Eine ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kün...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Muster: Unterrichtung des Betriebsrats über vorläufige personelle Maßnahmen (§ 100 BetrVG)

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.5: Unterrichtung des Betriebsrats über vorläufige personelle Maßnahmen (§ 100 BetrVG) An den Betriebsrat z.H. des/der Vorsitzenden – im Hause – Die Gesellschaft hat den Arbeitnehmer/die Beschäftigte _________________________ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand) mit Wirkung vom ___________________...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.7 Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrats (§§ 37 ff. BetrVG)

Die Freistellung eines gewählten Betriebsratsmitglieds erfolgt durch den Arbeitgeber, nachdem das Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat nach näherer Maßgabe von § 38 Abs. 2 BetrVG gewählt worden ist. Vor der Freistellung darf das gewählte Betriebsratsmitglied der Arbeit (noch) nicht fernbleiben. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur verweigern, wenn sich diese als unzumut...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, falls Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG eingeführt wird

Rz. 862 Sofern beabsichtigt ist, Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG einzuführen, ist darauf zu achten, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gewährleistet sind.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Information des Betriebsrats (§ 111 S. 1 BetrVG)

Rz. 837 Nach § 111 S. 1 BetrVG hat der Unternehmer in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betrie...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens (§ 112 Abs. 1 und 2 BetrVG)

Rz. 839 Verhandlungsgegenstand des Interessenausgleichsverfahrens ist das "ob und wie" der Betriebsänderung. Es wird ausgehandelt, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Ausmaß und in welcher Form die geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Argumente der Geschäftsleitung bei den Interessenausgleichsverhandlungen sind z.B. Verluste und die dadurch begründete Notwendigkei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 841 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Muster: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG

Rz. 908 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.102: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Einleitung des Einigungsverfahrens mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahren...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Unterrichtung des Betriebsrats über eine geplante Einstellung (§ 99 BetrVG)

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Unterrichtung des Betriebsrats über eine geplante Einstellung (§ 99 BetrVG) An den Betriebsrat z.H. des/der Vorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Bewerber/die Bewerberin _________________________ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand) in der Abteilung _________________________ als __...mehr

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Homeoffice / 7 Mitbestimmung

Ist der Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eröffnet, sind die betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Die Tätigkeit im Homeoffice unterliegt dann der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn kollektivrechtliche Tatbestände betroffen sind. Treffen die Parteien individualvertragliche Regelungen zum Homeoffice, besteht kein Mitbe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Einigungsstelle

Rz. 853 Die Einigungsstelle hat nach § 112 Abs. 5 S. 1 BetrVG bei ihrer Entscheidung über einen Sozialplan sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten. Im Rahmen billigen Ermessens muss sie unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls L...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Beratung mit dem Betriebsrat (§ 111 S. 2 BetrVG)

Rz. 838 Die umfassende Beratung mit dem Betriebsrat erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Unterrichtung des Betriebsrats. Die Beratung dient der Klärung der Frage, ob die Durchführung der geplanten Betriebsänderung wirklich notwendig ist. Außerdem wird über die Bedingungen, unter denen die Betriebsänderung durchgeführt wird, und die damit verbundenen sozialen und personell...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist eine Sonderform des Teilzeitarbeitsverhältnisses.[1] Teilzeitbeschäftigte haben im Arbeitsrecht gegenüber Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich keine Sonderstellung. Die Vertragsparteien treffen daher grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer hat also (auf Basis der gegenüber dem Vollz...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 898 Nach § 76 Abs. 1 BetrVG ist zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. Nach § 76 Abs. 5 BetrVG wird die Einigungsstelle auf Antrag einer Seite tätig in den Fällen, in...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 873 Betriebsvereinbarungen[1416] werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Sie gelten in räumlicher Hinsicht in dem Betrieb, für den sie abgeschlossen wurden. In persönlicher Hinsicht erstreckt sich die Betriebsvereinbarung grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer des Betriebes i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG. In den Grenzen des Tarifvorbehalts (§ 77 Abs. 3 BetrVG) ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 132 Nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat in Unternehmen, das mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, vor jeder Einstellung unterrichten und seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme einholen. Obwohl nach der Rechtsprechung des BAG unter der Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb zu verstehen is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 484 Der Betriebsrat[879] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[880] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 2.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Arbeitsrechtlich werden ausländische Arbeitnehmer grundsätzlich ebenso behandelt wie deutsche Arbeitnehmer. Gegenüber einem Ausländer können sich für den Arbeitgeber jedoch gesteigerte Pflichten ergeben, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers folgen (z. B. bei erkennbaren Sprachproblemen). U. U. ergibt sich eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Transferleistungen / 2.1.1 Betriebsänderung

Als Betriebsänderungen gelten alle in § 111 BetrVG aufgeführten Tatbestände: Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben, grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 524 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstands (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 BetrV...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Interessenausgleich/Sozialplan

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Handwerker / 1 Anwendung des Arbeitsrechts

Selbstständige Handwerker, die Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen grundsätzlich denselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie andere Arbeitgeber. Über ihre Eigenschaft als Arbeitgeber entscheiden die herkömmlichen arbeitsrechtlichen Abgrenzungskriterien (vgl. § 611a BGB). Nicht maßgebend ist der eigenständige handwerksordnungsrechtliche Begriff der Selbstständigkeit in §...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 882 Nach § 80 Abs. 1, 2a ArbGG findet das Beschlussverfahren[1422] in Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, aus dem Sprecherausschussgesetz, aus dem Mitbestimmungsgesetz und bei Streitigkeiten über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung Anwendung. Bei dem Verfahren nach § 17 Abs. 2 AGG i.V.m. § 23 Abs. 3 BetrVG handelt es sich um ein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auslandseinsatz

Rz. 270 Bei jeder Auslandstätigkeit[492] stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist.[493] Die Rechtswahl richtet sich nach Art. 3 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17.6.2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I). Rz. 271 Vor der Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung ins A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 1 Rechtliche Grundlagen und Stellung

Der organschaftlich bestellte Geschäftsführer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig.[1] Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob der (Fremd-)Geschäftsführer einen starken Anteilseigner oder einen wei...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Ve... / 2 Änderung von Vergütungsvereinbarungen

Im Ergebnis erfordert dies aber ggf. eine Abänderung der bestehenden Provisionsvereinbarungen/Zielvereinbarungen, wenn der Mitarbeiter ohne die Provision bzw. die variable Vergütung pro Monat – unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden – weniger als 12,82 EUR pro Stunde ausgezahlt bekommt. Hinweis Keine Anpassungen bei Zahlung des Mindestlohns notwendi...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Beschlussverfahren

Rz. 220 Im Beschlussverfahren werden alle kollektivarbeitsrechtlichen Verfahren entschieden, die i.d.R. Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz oder Entscheidungen über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit von Vereinigungen betreffen. Rz. 221 Anders als im Klageverfahren werden die Parteien im Beschlussverfahren als Antragssteller und Antragsgegner bezeichnet. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 6.1 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Ausbau des Firmengeländes

Als "Nebeneffekt" des Homeoffice können bei einer nachhaltigen Mobilitäts- und Gebäudemanagementstrategie langfristig Flächen eingespart werden. In einem ersten Schritt können bestimmte Flächen nicht mehr beheizt werden, was gerade im Rahmen der Energiekrise genutzt wurde.[1] Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden so aber auch langfristig weniger Gebäude benötigt. Die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.5 Betriebsverfassung

Die Einstellung von Aushilfskräften unterliegt nach § 99 BetrVG als personelle Einzelmaßnahme der Zustimmung des Betriebsrats. Ohne dessen vorherige Zustimmung dürfen sie regelmäßig nicht beschäftigt werden, es sei denn, die Voraussetzungen des § 100 BetrVG liegen vor. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beteiligung der Betriebsvertretung ist nicht der Arbeitsvertragsschluss, son...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstellungsfragebogen

Rz. 27 Nach § 94 BetrVG bedürfen Einstellungsfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat hat nach § 94 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber zur Aufklärung von Straftaten im Betrieb in einem standardisierten Fragebogen personenbezogene Fragen nach dem Verhalten des befragten Arbeitnehmers stellt, die objektiv Rückschlüsse auf dessen Eignung zulas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / b) Stellenausschreibung

Rz. 6 Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Die durch das Verlangen ausgelöste Ausschreibungspflicht bezieht sich auch auf Arbeitsplätze, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen und deren Einsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Provision / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelten einschließlich der Geldfaktoren, soweit eine tarifliche oder gesetzliche Regelung nicht besteht.[1] Praxis-Beispiel Leistungsbezogenes Entgelt Ein vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt in diesem Sinne ist nur eine Vergütungsform, bei ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Muster: Erwiderung

Rz. 893 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.97: Erwiderung Im Beschlussverfahren mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen 2. die xy-GmbH, vertreten durch den...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Namensliste (§ 1 Abs. 5 KSchG)

Rz. 854 Nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG besteht eine Vermutung für die Rechtfertigung der Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, sofern bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG die zu kündigenden Arbeitnehmer in einem Interessenausgleich namentlich bezeichnet sind. Die Vermutungswirkung erstreckt sich auf den Wegfall der Beschäftigungsm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / l) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 458 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) [822] durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Diese Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer.[823] Der Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / f) Rechtsfolgen

Rz. 678 Der Betriebsübergang hat individualarbeitsrechtliche [1170] und kollektivrechtliche [1171] Auswirkungen. Rz. 679 Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer aufgrund der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erwachsene Kündigungsschutz geht nicht nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber über, wenn in dessen Betrieb die Vorauss...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Beteiligung des Betriebsrats beim Abschluss befristeter Verträge

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung , Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen / 1.3.3 Betriebsratsamt und Dienstwagennutzung

Allerdings kann das einzelne Betriebsratsmitglied auch nach seiner Freistellung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG weiterhin ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung beanspruchen. Eine anderslautende vertragliche Vereinbarung ist unwirksam.[1] Dagegen besteht kein Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens fort, der dem freigestellten Betriebsratsmitglied zuvor neben der rein dienstli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 7 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nrn. 10, 11 BetrVG, da die Verteilung von Einmalzahlungen auf die Mitarbeiter eine Frage der nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtigen betrieblichen Lohngestaltung ist. Bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats allerdings nicht auf die Einführung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs

Der Arbeitsweg ist für jeden Arbeitnehmer sehr individuell ausgestaltet. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Arbeitsstätte, sondern auch wo sein Wohnort liegt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine direktionsrechtlichen Weisungen erteilen, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeit kommt. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitnehmern, die keinen festen gewöhnlichen Arbeitsort...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Muster: Einlegung der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht

Rz. 894 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.98: Einlegung der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Bet...mehr