Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung

1 Vorbemerkung Rz. 1 § 62 BetrVG regelt Größe und Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die Vorschrift ist durch das BetrVerf-ReformG vom 23.7.2001[1], in Kraft getreten am 28.7.2001, grundlegend geändert worden. Dies gilt zum einen für die Grenzzahlen, die für die Größe der JAV maßgeblich sind. Sie wurden zum Teil nicht unerheblich herabgesetzt mit ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 60 Errichtung und Aufgabe

1 Allgemeines Rz. 1 Der Dritte Teil des BetrVG enthält in den §§ 60–73b BetrVG Regelungen über die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Bereits im BetrVG 1952 fanden sich Regelungen über die Jugendvertretung, allerdings nur in Grundzügen und unsystematisch. Das BetrVG 1972 hat diese Regelungen in einem eigenen Teil zusammengefasst und erweitert. Gleichzeitig sind die Re...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.1 Bestellung durch den Betriebsrat

Rz. 17 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 1 obliegt die Bestellung des Wahlvorstands grundsätzlich dem Betriebsrat des Betriebs, in dem die JAV zu wählen ist (s. dazu die Kommentierung zu § 60 BetrVG). Weder die noch amtierende JAV noch die JugAzubi-Versammlung können den Wahlvorstand bestellen.[1] Allerdings hat die JAV bei der Bestellung des Wahlvorstands gem. § 67 Abs. 2 BetrVG Stimmr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3 Beschlussfassung

Rz. 64 Die Beschlüsse der JAV werden i. d. R. mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Rz. 65 Für folgende Beschlüsse ist die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich: Rücktritt der JAV (§ 64 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG); Geschäftsordnung der JAV (§ 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 36 BetrVG); Beauftragung der GesJAV mit der Behandlu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.4.2 Der Stellvertreter

Rz. 28 Gem. § 65 Abs. 1 i. V. m. § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG treten die Stellvertreter "im Fall seiner Verhinderung" an die Stelle des Vorsitzenden. Diese Formulierung macht deutlich, dass die Stellvertreter die Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden[1] nur dann wahrnehmen können und dürfen, wenn und solange der Vorsitzende selbst verhindert ist (so auch BAG, Beschluss v. 1....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7 Geschäftsordnung

Rz. 67 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 36 BetrVG kann sich die JAV mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder (absolute Mehrheit) eine Geschäftsordnung geben.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 18 § 65 Abs. 1 BetrVG verweist hinsichtlich der Wahl des Vorsitzenden und stellvertr. Vorsitzenden der JAV sowie deren Aufgabe auf die Regelung des § 26 BetrVG. Die Vorschrift ist zwingendes Recht und kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.4 Umlageverbot

Rz. 45 § 41 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG verbietet es, für die Arbeit der JAV von den Arbeitnehmern Leistungen oder Beiträge zu erheben.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmerecht der gesamten JAV

Rz. 9 § 67 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gibt der JAV ein besonderes Teilnahmerecht. Unter den dort genannten Voraussetzungen ist die gesamte JAV berechtigt, an den Sitzungen des BR teilzunehmen. Das gilt auch für solche, die virtuell als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Präsenzsitzungen sind allerdings grundsätzlich vorrangig, § 31 BetrVG. Der BR hat gegenüber dem A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Ort der Sitzung, Ladungsfrist

Rz. 54 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 30 Satz 1 BetrVG finden die Sitzungen i. d. R. während der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb statt. Auf die betrieblichen Notwendigkeiten ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 30 Satz 2 BetrVG), der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorab zu verständigen (§ 30 Satz 3 BetrVG). Die Sitzungen der JAV sind nicht öffentlich (§ 30...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Mehrheitswahl

Rz. 6 Die Wahl findet abweichend von § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 Satz 1 gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 Satz 2 ausnahmsweise als Mehrheitswahl statt, wenn entweder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist oder die JAV im sog. vereinfachten Wahlverfahren[1] zu wählen ist. Rz. 7 Bei der Mehrheitswahl kann jeder Wahlberechtigte einzelne Bewe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 12 Vorschlagsberechtigt sind nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, mithin diejenigen, die gem. § 61 BetrVG wahlberechtigt zur JAV sind.[1] Rz. 13 Darüber hinaus sind auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG berechtigt, einen Wahlvorschlag einzureichen. Dieser m...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Kosten der Sprechstunde

Rz. 14 Die Kosten, die für die Abhaltung der Sprechstunde der JAV notwendig sind, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die zur Durchführung der Sprechstunde erforderlichen Räumlichkeiten und sonstigen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung folgt aus § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 40 BetrVG. Rz. 15 Die Durchführung v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Zeit und Ort der Sprechstunde

Rz. 9 Die Festlegung von Zeit und Ort der Sprechstunde obliegt gem. § 69 Satz 2 BetrVG Arbeitgeber und Betriebsrat; die JAV ist danach weder berechtigt, Zeit und Ort selbst zu bestimmen, noch direkt mit dem Arbeitgeber darüber zu verhandeln. Rz. 10 Die Festlegung von Zeit und Ort der Sprechstunde gehört zu den gesetzlichen Pflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat. Weigern si...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 4 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 1 BetrVG besteht bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten die Möglichkeit, die JAV insgesamt aufzulösen oder einzelne Mitglieder auszuschließen. Ein entsprechender Antrag ist beim Arbeitsgericht zu stellen. Der Antrag ist zu begründen und muss auf eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten gestützt werden. Zu den ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5.2 Rechte im Einzelnen

Rz. 35 Im Einzelnen genießen die Mitglieder der JAV folgende Rechte: Arbeitsbefreiung und Entgeltschutz Die Mitglieder werden unter Fortzahlung ihrer Vergütung von der Arbeitspflicht befreit, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der JAV erforderlich ist. Gewährung von Freizeit-, ggf. auch Entgeltausgleich Sind zur Aufgabenerfüllung Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit des Mitg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.2 Durch Erlöschen

Rz. 14 § 65 Abs. 1 verweist nicht nur auf § 23 Abs. 1, sondern auch auf § 24 BetrVG. Diese Vorschrift regelt das Erlöschen der Mitgliedschaft. Die dort im Einzelnen genannten Gründe führen entsprechend auch zum Erlöschen der Mitgliedschaft in der JAV. Dazu gehören: Ablauf der Amtszeit Niederlegung des Amts in der JAV Beendigung des Arbeitsverhältnisses Verlust der Wählbarkeit[1]...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 61 BetrVG regelt das aktive und passive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Entsprechend der Wahlberechtigung, die gem. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG neben Jugendlichen unter 18 Jahren den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen zusteht, ist grundsätzlich auch die Wählbarkeit ausgestaltet. Beschäftigte, die das 25. Lebensjahr überschritten hab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Amtszeit

Rz. 8 Gem. § 64 Abs. 2 beträgt die regelmäßige Amtszeit der JAV 2 Jahre und ist damit nur halb so lang wie die Amtszeit des BR. Die kurze Amtszeit soll sicherstellen, dass die Jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb Beschäftigten wenigstens einmal vor Abschluss ihrer Ausbildung Gelegenheit haben, sich an einer Wahl zur JAV zu beteiligen. Rz. 9 Für Beginn und End...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Wahl zur JAV erfolgt gem. § 39 WO BetrVG 2001 aufgrund von Wahlvorschlägen. In der Vorschlagsliste sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung sowie der Ausbildungsberuf anzugeben (§ 39 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 3 Satz 1 WO BetrVG 2001). Rz. 11 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 4 Sätze 1, 2 BetrVG a. F. musste jeder Wahlvorschlag von eine...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.3 Wahlschutz

Rz. 114 Ebenso wie die Wahlbewerber und die Mitglieder des Wahlvorstands bei der Wahl des BR genießen auch die Wahlbewerber und Wahlvorstandsmitglieder bei der Wahl der JAV einen Sonderkündigungsschutz, der durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz noch ausgeweitet worden ist. Dies folgt aus § 103 BetrVG i. V. m. § 15 Abs. 2 KSchG n. F., die allgemein von Wahlbewerbern bzw...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Wahl außerhalb des regelmäßigen Zeitraums

Rz. 6 Außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums vom 1.10. bis 30.11. ist die JAV gem. § 64 Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6, Abs. 3 BetrVG neu zu wählen, wenn die Gesamtzahl ihrer Mitglieder auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die gem. § 62 Abs. 1 BetrVG gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist; die JAV mit der Mehrheit ihrer Stimmen den Rücktritt b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Teilnahmerecht eines Mitglieds

Rz. 5 § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthält zugunsten der JAV ein allgemeines Teilnahmerecht. Danach kann die JAV einen Vertreter zu allen Sitzungen des BR entsenden. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.[1] Rz. 6 Nach dem Wortlaut der Regelung in § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht das Recht zur Teilnahme nur für die Plenarsitzungen des BR (einschließlich solcher, die gemäß § ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 16 § 65 verweist auf § 25 BetrVG, der das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Fall des Ausscheidens eines Mitglieds aus der JAV regelt.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5.3 Streitigkeiten

Rz. 36 Besteht über die Lohnansprüche von JAV-Mitgliedern oder über ihre Ansprüche auf Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG Streit, sind diese Ansprüche im Urteilsverfahren gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG geltend zu machen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Die Wahl zur JAV ist geheim und unmittelbar. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Wahlgrundsätze der freien und gleichen Wahl (BAG, Beschluss v. 6.12.2000, 7 ABR 34/99, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verhältniswahl

Rz. 3 Grundsätzlich erfolgt die Wahl zur JAV nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dies folgt aus § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Es gelten dieselben Grundsätze wie bei der Betriebsratswahl.[1] Rz. 4 Der nach § 61 zur JAV Wahlberechtigte kann bei der Verhältniswahl nur eine Liste wählen. Die Wahl einzelner, konkreter Bewerber ist dagegen nicht möglic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.1 Durch Ausschluss

Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die grobe Pflichtverletzung muss ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.4.1 Allgemeines

Rz. 64 § 7 WO BetrVG 2001, der gem. § 39 Abs. 1 Satz 2 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV anzuwenden ist, regelt die Prüfung der Vorschlagslisten. Nach Abs. 1 ist der Wahlvorstand verpflichtet, dem Überbringer der Vorschlagsliste bzw. dem Listenvertreter den Zeitpunkt der Einreichung schriftlich zu bestätigen. Er hat darüber hinaus die eingereichten Listen zu kennzeich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2.3 2.1.2.3 Folgen

Rz. 17a Die Ersatzmitglieder werden mit ihrem Nachrücken "vollwertige" Mitglieder der JAV. Sie genießen denselben Schutz wie die ordentlichen Mitglieder. So fallen sie u. a. in den Schutzbereich des § 78a Abs. 2 und 3 BetrVG.[1] Das gilt nach §§ 65 Abs. 1, 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht nur im Fall eines endgültigen Nachrückens für ein ausgeschiedenes ordentliches JAV-Mitglie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Gem. § 60 Abs. 1 BetrVG n. F. (= neue Fassung seit dem 18.6.2021 mit Inkrafttreten des BRModG, s. o. 1.) ist eine JAV zu wählen, wenn in einem Betrieb i. d. R. mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Entscheidend ist, dass im Betrieb üblicherweise 5 oder mehr ju...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.1 Allgemeines

Rz. 42 § 65 Abs. 1 verweist schließlich auch auf die Regelungen in §§ 40 und 41 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit der JAV entstehenden Kosten zu tragen und die erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen (§ 40 BetrVG). Für die Arbeit der JAV dürfen keine Leistungen oder Beiträge erhoben werden (§ 41 BetrVG).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Nicht die JAV, sondern ausschließlich der BR ist zur Ausübung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten befugt.[1] Damit die JAV in Angelegenheiten, die sie betreffen, die Möglichkeit hat, auf Entscheidungen des BR Einfluss zu nehmen, nimmt sie mit abgestuften Beteiligungsrechten an den BR-Entscheidungen teil. § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gibt der JAV das Recht, einen Ve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.3 Folgen

Rz. 40 Sind die Voraussetzungen erfüllt, hat das Mitglied Anspruch auf Teilnahme an der Schulungs- oder Bildungsveranstaltung. Da gem. § 65 Abs. 1 auch § 37 Abs. 7 BetrVG entsprechend auf die JAV anzuwenden ist, haben die Mitglieder Anspruch auf bezahlte Freistellung für geeignete Schulungsveranstaltungen. Dabei steht ihnen, weil das Gesetz insoweit keinerlei Beschränkungen v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4.2 Errichtung, Amtszeit, Geschäftsführung

Rz. 33 Die Errichtung von Ausschüssen bedarf eines Beschlusses der JAV, der mit einfacher Mehrheit zu fassen ist. In einen Ausschuss gewählt werden kann jedes Mitglied der JAV, auf Beschäftigungsarten und Geschlechterzugehörigkeit muss keine Rücksicht genommen werden; § 62 Abs. 2 BetrVG ist nicht einschlägig. I. d. R. werden die Ausschüsse für die Dauer der Amtszeit der JAV g...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Sitzungsniederschrift

Rz. 66 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 34 BetrVG ist die JAV verpflichtet, über jede Sitzung eine Niederschrift anzufertigen. Diese hat zumindest den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der diese Beschlüsse jeweils gefasst worden sind, zu enthalten. Zu beachten ist, dass nach § 129 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Aufzeichnung einer Video- oder Telefonko...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht § 35 BetrVG und regelt die Aussetzung von Beschlüssen des BR durch die JAV. Eine Befugnis, ihre eigenen Beschlüsse auszusetzen, hat die JAV nicht, allerdings kann sie die von ihr gefassten Beschlüsse wieder aufheben. Dies geht jedoch nur, solange die aufzuhebenden Beschlüsse noch nicht nach außen, insbesondere auch gegenüber dem BR, wirksam ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.2.1 Erforderlichkeit

Rz. 38 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG ist Voraussetzung für den Anspruch, dass die Schulungsveranstaltung erforderlich ist. Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 37 Abs. 6 BetrVG (BAG, Beschluss v. 17.11.2010, 7 ABR 113/09) ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im BR not...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.2 Zusammensetzung

Rz. 29 Zum Mitglied des Wahlvorstands können sowohl jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer als auch sonstige Arbeitnehmer des Betriebes bestellt werden.[1] Allerdings muss mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands das passive Wahlrecht zum Betriebsrat besitzen (vgl. § 38 Satz 2 WO). Auch potenzielle Wahlbewerber und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können Mitglied des W...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2.4 2.1.2.3 Fehlen von Ersatzmitgliedern

Rz. 17b Wie bereits oben unter Rz. 16 ausgeführt, verweist § 65 BetrVG auf § 25 BetrVG, der das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im BR regelt. Ersatzmitglieder sind die Wahlbewerber, die nicht gewählt worden sind, aber nach § 25 BetrVG eine Anwartschaft darauf haben, im Falle einer vorzeitigen Verhinderung eines BR-Mitglieds oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Aussetzungsantrag

Rz. 3 Voraussetzung für die Aussetzung eines BR-Beschlusses ist ein entsprechender Antrag. Antragsberechtigt ist die JAV. Rz. 4 Dem Aussetzungsantrag der JAV vorausgehen muss ein entsprechender Beschluss dieses Gremiums, einen Aussetzungsantrag zu stellen. Dieser Beschluss muss mit absoluter Mehrheit der Stimmen der JAV gefasst werden.[1] Rz. 5 Im Aussetzungsantrag ist eine er...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.3 Sitzverteilung

Rz. 16 Hat der Wahlvorstand in der ersten Stufe vor der Wahl ermittelt, wie viele Sitze in der JAV auf die jeweiligen Geschlechtergruppen entfallen, hat er nach der Wahl in der zweiten Stufe festzustellen, welche Kandidaten konkret einen Sitz in der JAV erhalten haben. Dabei ist gem. § 39 WO BetrVG 2001 danach zu unterscheiden, ob mehrere gültige Vorschlagslisten eingereicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Anfechtungsberechtigung

Rz. 110 Neben dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind nur jugendliche und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer des Betriebs anfechtungsberechtigt. Dies folgt aus § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, der nur auf Wahlberechtigte abstellt. Die Einschränkungen der Anfechtbarkeit, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in § 19 BetrVG n. F....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.4.1 Des Vorsitzenden

Rz. 27 Der Vorsitzende ist in erster Linie Mitglied der JAV. Allerdings obliegen ihm zusätzliche Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten, die das Gesetz ihm zuweist. Wichtigste Aufgabe des Vorsitzenden ist es, die Interessen der JAV im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit und der von ihr gefassten Beschlüsse gegenüber dem Betriebsrat zu vertreten. Keine Befugnis besteht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 32 Seit der Reform des BetrVG durch das BetrVerf-ReformG 2001 verweist § 65 Abs. 1 auf § 28 Abs. 1 BetrVG. Damit besteht nun die Möglichkeit, dass in Betrieben mit mehr als 100 jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Ausschüsse gebildet werden. Dadurch soll eine größere Effektivität der Arbeit insbesondere von großen JAV erreicht werden.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Bestehen eines Betriebsrats

Rz. 13 Nach § 60 ist für die Errichtung einer JAV weiter Voraussetzung, dass in dem Betrieb ein Betriebsrat gebildet ist. Dies folgt bereits aus der Regelung des § 63 Abs. 2 BetrVG, wonach für die Bestellung des Wahlvorstands für die Wahl der JAV der Betriebsrat zuständig ist. Ein solcher ist damit denknotwendig Voraussetzung. Besteht kein Betriebsrat, ist eine JAV nicht zu b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.3 Bestellung durch das Arbeitsgericht

Rz. 23 Gem. § 63 Abs. 3 BetrVG kann die Bestellung des Wahlvorstands auch durch das Arbeitsgericht erfolgen, wenn der Betriebsrat untätig bleibt. Voraussetzung ist auch hier, dass der Wahlvorstand 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch nicht bestellt ist. Im Fall vorzeitiger Neuwahlen gilt, dass die Bestellung des Wahlvorstands dann nicht rechtzeitig durch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.1 Wahlvorstand

Rz. 91 Erster Akt der Wahl zur JAV ist die Bestellung des Wahlvorstands. Sie hat grundsätzlich durch den Betriebsrat zu erfolgen. Abweichend kann die Bestellung auch durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat sowie durch das Arbeitsgericht erfolgen.[1] Wird der Wahlvorstand vom Betriebsrat bestellt, so hat dies gem. § 63 Abs. 4 Satz 2 im vereinfachten Verfahren innerhalb eine...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1.1 Aufstellung der Wählerliste

Rz. 38 Zu den wichtigsten wahlvorbereitenden Handlungen des Wahlvorstands gehört die Aufstellung der Wählerliste. Auf dieser sind – für jede Wahl der JAV neu – die (aktuellen) Wahlberechtigten getrennt nach Geschlechtern aufzulisten (§§ 38 i. V. m. 2 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Der Wahlvorstand muss hierbei besonders sorgfältig vorgehen, denn die Wählerliste ist formelle ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Da die JAV kein selbstständiges und gleichberechtigt neben dem BR stehendes Organ der Betriebsverfassung ist[1], obliegt auch die Wahrnehmung der Interessen der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber nicht der JAV, sondern dem BR. Die Regelung in § 67 BetrVG soll sicherstellen, dass die JAV auf unterschiedliche Weise an den E...mehr