Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG)

Rz. 7 Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestkündigungsschutz, den das BVerfG in seinen beiden Kleinbetriebsbeschlüssen entwickelte, gilt auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[1] Danach ist der Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des A...mehr

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Überstunden / Zusammenfassung

Begriff Unter Überstunden wird die Arbeitszeit verstanden, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet. Vergleichsmaßstab ist die regelmäßige Arbeitszeit, wie sie für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Begrifflich davon zu unterscheiden ist die Mehr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Unzureichende Tatsachenermittlung

Rz. 13 Eine (Tat-) Kündigung ist nicht schon dann wegen mangelnder Aufklärungsbemühungen im Hinblick auf § 242 BGB als treuwidrig anzusehen, wenn der Arbeitgeber sie nicht etwa nur auf eine Mitteilung vom Hörensagen, sondern auf 2 unabhängig voneinander ihm von seinen Mitarbeitern gemachte Bekundungen stützt, die inhaltlich übereinstimmen.[1] Andererseits hat das BAG entschi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen

1 Vorbemerkung Die Bedeutung von § 29 BetrVG liegt – auch für den Arbeitgeber – vor allem in seinem Absatz 2. Er stellt Bedingungen auf, die vom Betriebsrat zwingend einzuhalten sind, damit sein Beschluss nicht unwirksam ist. Die mögliche Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses ist keineswegs nur ein Problem des Betriebsrats oder der Arbeitnehmer, sondern auch des Arbeit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4.3 Einzelfälle der Verhinderung:

Rz. 12 Krankheit: Ein kranker und dadurch arbeitsunfähiger Betriebsrat ist normalerweise auch verhindert. Allerdings muss das nicht immer so sein, denn es sind Situationen denkbar – z.B. Armbruch – in denen der Betriebsrat zwar seiner Arbeitstätigkeit nicht nachgehen, trotzdem aber seine Aufgaben als Betriebsrat ausüben kann. Das Bundesarbeitsgericht hat hier die Regel aufge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.2 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Rz. 14 § 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG ordnet an, dass auch die JAV zur Sitzung einzuladen ist, soweit sie ein Teilnahmerecht hat. Wann das der Fall ist, regelt § 67 BetrVG. Danach ist zu unterscheiden: § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Die JAV kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden, der dort beratendes Stimmrecht hat. Daher ist die JAV über die Sitzungen des Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Zeitpunkt und Häufigkeit der weiteren Sitzungen

Rz. 3 Die weiteren Sitzungen ruft der Betriebsratsvorsitzende nach § 29 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ein. Dabei hat er die Häufigkeit der Sitzungen nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen; sie richtet sich insbesondere nach dem Umfang der zu erledigenden Aufgaben. Auch den Zeitpunkt hat er nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Dabei ist § 30 BetrVG zu beachten. Grundsätzlich is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.4 Einladung weiterer Personen oder Gremien

Rz. 16 Wirtschaftsausschuss:Zur Erfüllung der Unterrichtungspflicht nach § 108 Abs. 4 BetrVG hat ein vom Wirtschaftsausschuss bestimmtes Mitglied ein Teilnahmerecht an der Betriebsratssitzung. Auskunftspersonen:Grundsätzlich kann der Betriebsratsvorsitzende ohne einen Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Betriebsratssitzung bei Vorliegen sachlicher Gründe geeig...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Praktische Bedeutung

Rz. 5 Der Vorsitzende – im Verhinderungsfall sein Stellvertreter – hat die Mitglieder des Betriebsrats nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung zur Betriebsratssitzung zu laden. Voraussetzung ist also, dass die Mitglieder des Betriebsrats, einschließlich zu ladender Ersatzmitglieder rechtzeitig eingeladen werden, und ihnen ebenso rechtzei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Die weiteren Sitzungen des Betriebsrats

Rz. 2 Die Einberufung der weiteren Sitzungen des Betriebsrats regelt § 29 Abs. 2 bis 4 BetrVG, und zwar sowohl hinsichtlich des Verfahrens der Einberufung als auch teilweise hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung an der Sitzung. Die Vorschrift ist von großer praktischer Bedeutung, weil Verstöße hiergegen zur Unwirksamkeit des Betriebsratsbeschlusses führen können. Sie ist da...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4.1 Ordentliche Betriebsratsmitglieder

Rz. 10 Es ergibt sich ausdrücklich aus § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, dass der Betriebsratsvorsitzende die Mitglieder des Betriebsrats zu der Sitzung einzuladen hat. Ist das vom Wahlvorstand festgestellte Ergebnis der Betriebsratswahl angefochten, hat der Vorsitzende gleichwohl zunächst die vom Wahlvorstand für gewählt erklärten Betriebsratsmitglieder einzuladen, bis vom Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Die konstituierende Sitzung

Rz. 1 Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats, die der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters sowie ggf. des Betriebsausschusses dient, beruft nach § 29 Abs. 1 BetrVG der Wahlvorstand, vertreten durch seinen Vorsitzenden ein. Wegen der Einzelheiten der Wahl des Vorsitzenden s. § 26 BetrVG, Rz.3 ff. Ist der Vorsitzende gewählt, übernimmt dieser die Sitzungsleitung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Die Bedeutung von § 29 BetrVG liegt – auch für den Arbeitgeber – vor allem in seinem Absatz 2. Er stellt Bedingungen auf, die vom Betriebsrat zwingend einzuhalten sind, damit sein Beschluss nicht unwirksam ist. Die mögliche Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses ist keineswegs nur ein Problem des Betriebsrats oder der Arbeitnehmer, sondern auch des Arbeitgebers, wenn e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.1 Schwerbehindertenvertretung

Rz. 13 Nach § 32 BetrVG kann die gesamte Schwerbehindertenvertretung an allen Betriebsratssitzungen beratend teilnehmen; nach § 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG muss sie der Betriebsratsvorsitzende zu jeder Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung einladen. Eine Teilnahmepflicht besteht jedoch nicht. Das Teilnahmerecht ist nicht auf die Themen beschränkt, die für die Schwerbehindert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.3 Teilnahme des Arbeitgebers an der Betriebsratssitzung

Rz. 15 Bei der Frage, ob der Arbeitgeber zur Betriebsratssitzung einzuladen ist, sind zwei Situationen zu unterscheiden: Hat der Arbeitgeber die Sitzung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 BetrVG beantragt, so ist er nach § 29 Abs. 4 BetrVG zu dem jeweils von ihm beantragten Tagesordnungspunkt zwingend einzuladen. Ansonsten steht im Ermessen des Betriebsratsvorsitzenden, ob er den Arbeitg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Rechtzeitige Einladung

Rz. 6 § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG verlangt, dass die Betriebsratsmitglieder rechtzeitig eingeladen werden. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, dass sich das Betriebsratsmitglied auf seine Sitzungsteilnahme einstellen und seine Arbeit danach organisieren kann. Der Arbeitgeber soll die Möglichkeit haben, einen Vertreter zu besorgen. Regelmäßig werden hier drei volle Arbeitstag...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4.2 Ersatzmitglieder

Rz. 11 Die Ladung von Ersatzmitgliedern ist in § 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG und § 25 Abs. 1 und 2 BetrVG genau geregelt. Ein Ersatzmitglied darf – und muss – nur dann geladen werden, wenn das gewählte Betriebsratsmitglied verhindert ist. Damit stellt sich die Frage, wann ein Betriebsratsmitglied im Sinne dieser Vorschriften "verhindert" ist. Eine Verhinderung liegt immer, – aber...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Die Durchführung und der Ablauf der weiteren Sitzungen

Rz. 17 Die Sitzungsleitung ist Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden – § 29 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Er hat zudem in den Sitzungsräumen das Hausrecht –, selbst wenn der Arbeitgeber an der Sitzung teilnimmt. Zudem ist er für die ordnungsgemäße Erstellung des Protokolls verantwortlich. Die Sitzungsleitung umfasst: Eröffnen und Schließen der Sitzung Führen der Rednerliste Worterteilung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Die Festlegung der Tagesordnung

Rz. 4 Auch die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt; sofern nicht § 29 Abs. 3 BetrVG eingreift, hat er in jedem Fall die Tagesordnungspunkte festzusetzen, deren Behandlung besonders dringlich ist, z.B. wegen laufender Fristen. Neben Arbeitgeber und einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann auch die Schwerbehindertenvertretung na...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Die Einladung zur Sitzung

3.3.1 Praktische Bedeutung Rz. 5 Der Vorsitzende – im Verhinderungsfall sein Stellvertreter – hat die Mitglieder des Betriebsrats nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung zur Betriebsratssitzung zu laden. Voraussetzung ist also, dass die Mitglieder des Betriebsrats, einschließlich zu ladender Ersatzmitglieder rechtzeitig eingeladen werden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4 Der einzuladende Personenkreis

3.3.4.1 Ordentliche Betriebsratsmitglieder Rz. 10 Es ergibt sich ausdrücklich aus § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, dass der Betriebsratsvorsitzende die Mitglieder des Betriebsrats zu der Sitzung einzuladen hat. Ist das vom Wahlvorstand festgestellte Ergebnis der Betriebsratswahl angefochten, hat der Vorsitzende gleichwohl zunächst die vom Wahlvorstand für gewählt erklärten Betriebs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5 Weitere zur Betriebsratssitzung einzuladende Teilnehmer

3.3.5.1 Schwerbehindertenvertretung Rz. 13 Nach § 32 BetrVG kann die gesamte Schwerbehindertenvertretung an allen Betriebsratssitzungen beratend teilnehmen; nach § 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG muss sie der Betriebsratsvorsitzende zu jeder Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung einladen. Eine Teilnahmepflicht besteht jedoch nicht. Das Teilnahmerecht ist nicht auf die Themen besc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.3 Rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung

Rz. 8 Die Tagesordnung stellt die Themen dar, die in der Betriebsratssitzung behandelt werden sollen. Aus ihr muss klar ersichtlich sein, um was es geht, denn die Tagesordnung dient dem Zweck, dass sich alle Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß vorbereiten können. Deshalb muss die Tagesordnung die zu behandelnden Punkte möglichst konkret angeben; Sammelpunkte wie "Personelle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 18 Bestehen Streitigkeiten über ein Teilnahmerecht an der Betriebsratssitzung oder die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen, kann darüber im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (§ 80 ArbGG) gestritten werden. Ein solches Verfahren kann von denjenigen, die ein Teilnahmerecht in Anspruch nehmen, wie auch vom Arbeitgeber eingeleitet werden. Die Wirksamkeit von Betriebsratsb...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.1 Grundsätze

Für die Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses gelten keine Besonderheiten gegenüber dem Vollzeitarbeitsverhältnis. Es kann unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben werden. Das Teilzeitarbeitsverhältnis unterliegt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dem allgemeine...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht; das ist für die Einführung von Kurzarbeit eine zweckmäßige Form, weil eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst werden, unmittelbar und zwingend gilt.[1] Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.1.2 Arbeitsrechtliche Bezugspunkte der KI-VO

Arbeitgeber, die KI im Unternehmen einsetzen, gelten als Betreiber.[1] Nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist "Betreiber" einer KI "eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet". Damit ist der ...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 2 Wirtschaftsausschuss – Unterrichtung und Beratung

Der Wirtschaftsausschuss ist rechtzeitig und umfassend über alle Daten zu unterrichten, die für und gegen die Kurzarbeit sprechen.[1] Mit ihm ist zu beraten, ob die Einführung von Kurzarbeit zweckmäßig ist. Entscheidungsrechte stehen dem Wirtschaftsausschuss nicht zu, sodass er die von der Geschäftsleitung geplanten Maßnahmen nicht verhindern kann. Zum Zeitpunkt der Beteiligu...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.3 Die Entgeltabrechnung als elektronisches Dokument

BAG, Urteil v. 28.1.2025, 9 AZR 48/24 Problemstellung: Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob der Arbeitgeber diesen Anspruch korrekt erfüllt, wenn er die Entgeltabrechnungen auf digitalem Weg über einen externen ...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 3.1 Transferkurzarbeitergeld

§ 111 SGB III regelt den Bezug von Kurzarbeitergeld in der besonderen Form des Transferkurzarbeitergeldes. Diese Sonderform gilt für Arbeitnehmer in betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheiten, die zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung der Wiedereingliederungschancen gebildet werden. Damit soll eine übergangsweise Beschäftigung erreicht und Massenentlassu...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 2 Kurzarbeit bei Massenentlassungen

Will der Arbeitgeber eine Massenentlassung nach § 17 KSchG durchführen, muss er dies der Agentur für Arbeit anzeigen. Bei der Feststellung, ob eine anzeigepflichtige Massenentlassung vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beim Begriff der "Entlassung" auf den Ausspruch, d. h. den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, abzustellen.[1] Vor Ein...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Abmeldepflicht PR-Mitglied

Zur Abmeldepflicht der Personalratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit siehe § 51 BPersVG. Die nicht freigestellten Mitglieder der Personalvertretung müssen sich beim Dienststellenleiter die Zustimmung zum Verlassen des Arbeitsplatzes erteilen lassen.[1] Es ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und des Gebotes der sparsamen Verwendung der Mittel sicher bei der A...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2 Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG darf erst durchgeführt werden, wenn zuvor ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zustande gekommen ist oder das Verfahren bis zur Einigungsstelle ausgeschöpft ist. Führt der Insolvenzverwalter die Betriebsänderung vor Ablauf des vorgeschriebenen Verfahrens durch, haben die Arbeitnehmer Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 Bet...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.3 Betriebsänderung ohne Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Gemäß § 122 InsO kann der Verwalter, wenn ein Interessenausgleich nach § 112 BetrVG nicht innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen zustande kommt, die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der Betriebsänderung beantragen, ohne dass das Verfahren nach § 112 BetrVG durchgeführt wird. Davon unberührt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.1 § 1 Abs. 2 Buchst. a TV-L – Leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG, Chefärzte

Leitender Angestellter i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist (Nr. 1) oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend (Nr. ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.2 Anrufung der Einigungsstelle

Kommt der Interessenausgleich nicht zustande, kann der Insolvenzverwalter oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen (§ 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Wird von einer Einschaltung des Vorstands abgesehen oder bleibt sein Vermittlungsversuch ergebnislos, kann jede Partei gemäß dem bisherigen § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die Einigungsstelle ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.1 Verfahren

Können durch die Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder für erhebliche Teile der Belegschaft eintreten, so wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausgelöst. Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.[1] Der Insolvenzverwalter hat den Betriebsrat über eine geplant...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Arbeitgeber Adressat der Forderungen der Arbeitnehmer und kann auch Kündigungen aussprechen. Bei einem Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter tritt dieser an die Stelle des Arbeitgebers. Eine Kündigung ist im...mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.6 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung enthalten in der Regel jeweils Normen. Sie gelten damit wie ein Gesetz für die Parteien. Das sind für den Tarifvertrag auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Die Betriebsvereinbarung erfasst dagegen potenziell alle Arbeitnehmer des Betriebes. Die Normwirkung der Inhaltsnormen eines Tarifvertrages...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.2 Verwaltersozialplan

Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, so hat der Betriebsrat gemäß § 112 Abs. 4 Satz 3 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Wahlberechtigten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Aufstellung eines Sozialplans, wenn den Arbeitnehmern aus der Betriebsänderung Nachteile entstehen können. Dies ist unabhängig davon, ob bereits ein Interessenausgleich ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.5 Betriebsänderung

Praxis-Beispiel Betriebsstilllegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der Insolvenzverwalter entschließt sich, den Betrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stillzulegen. Er kündigt allen Arbeitnehmern. Ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat des Schuldnerunternehmens ist nicht zu Stande gekommen. Der Insolvenzverwalter beantragt bei dem Arbeitsgericht die Zusti...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.2 Die Problematik in Beispielsfällen

Beispiele Beispiel 1) Arbeitnehmerin A ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, Arbeitnehmer B ist Mitglied des Marburger Bundes. Der Arbeitgeber hat mit beiden Gewerkschaften jeweils einen Firmentarifvertrag abgeschlossen. Es liegt ein Fall der Tarifpluralität/Tarifkollision vor. Beispiel 2) Ein Frisör in Baden-Württemberg kommt auf die Idee, die Kunden gleichzeitig auch gastronom...mehr

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Tarifvertragsrecht / 4 Geltung eines Tarifvertrags

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags (normativer Teil) erfassen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend die beidseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (also die Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsmitglieder) sowie der Arbeitgeber, der selbst Partei...mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.7.2 Günstigkeitsprinzip

§ 4 III 2. Alt TVG lässt Regeln anderer Abmachungen gegenüber dem Tarifvertrag gelten, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger sind. Das gilt insbesondere für den Arbeitsvertrag. Sieht dieser beispielsweise ein höheres Gehalt oder mehr Urlaub als der Tarifvertrag vor, kann sich der Arbeitnehmer darauf berufen. Für die Frage, welche Regelung anzuwenden ist, kommt es auf den ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Insolvenzverfahren

Gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten Inhalt des Arbeitsvertrags. Sie sind daher auch für den Erwerber des neuen Betriebs oder neuen Kapitalgeber verbindlich. Da die Verbindlichkeiten eines Unternehmens aus Betriebsvereinbarungen (z. B. Kantine, Kindergarten) das insol...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9 Sozialplan

Der Sozialplan ist nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderungen entstehen. In einem Sozialplan dürfen weder rückständige Lohnforderungen erlassen werden, noch dürfen Lohnkürzungen für die Zukunft vereinbart werden. 9.1 Sozialplan vor Eröffnung des V...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3 Betriebsänderung

Die §§ 125–127 InsO bieten Instrumentarien zur erleichterten Durchsetzung des Personalabbaus. Der erleichterte Personalabbau ist vor allem deshalb erforderlich, um die Entgeltforderungen gering zu halten. Darüber hinaus soll es dem Insolvenzverwalter ermöglicht werden, den Betrieb des Schuldnerunternehmens an einen Dritten zu veräußern. Für einen Käufer ist es von besonderer...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 4.2 Sozialauswahl

Die Sozialauswahl kann nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten und auch insoweit nur auf grobe Fehlerhaftigkeit nachgeprüft werden. Sie ist nicht grob fehlerhaft, wenn eine ausgewogene Personalstruktur erhalten oder geschaffen wird. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitnehmer beweispflichtig werden dafür, dass die Kü...mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 3.3 Langzeitkonten auf betrieblicher Ebene

Zitat Nach einem in § 10 neu eingefügten Abs. 7 (§ 10 Abs. 7 TVöD) kann mit Wirkung ab dem 1.7. 2025 die Einrichtung von Langzeitkonten nunmehr auch auf betrieblicher Ebene vereinbart werden . Das Langzeitkonto (Wertguthabenkonto) kann gemäß § 7c SGB IV genutzt werden. Ein in das Langzeitkonto eingebrachtes Wertguthaben kann gemäß § 7c SGB IV (insbesondere für ein Sabbatical, ...mehr