Begriff

Die Mitarbeiterbeurteilung ist die (teils durch Beurteilungsbögen standardisierte) Rückmeldung des Vorgesetzten an den Mitarbeiter bzgl. dessen Arbeitsleistung und Arbeitsweise. I.d. R. werden die Qualität, Quantität der Aufgabenbewältigung sowie diverse weitere Kompetenzen wie z.B. Zuverlässigkeit, Kundenfokus, teaminterne Kommunikation und Abstimmung o.ä. Kriterien beurteilt. Der Beurteilungsprozess erfolgt i.d. R. in den Phasen Beobachtung, Bewertung und Besprechung. Dabei ist von dem Beurteilenden besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt gefordert, um eine Verzerrung oder Verfälschung des Beurteilungsergebnisses durch persönliche Wahrnehmungs- oder Darstellungsfehler auszuschließen. Damit die Beurteilung tatsächlich als Instrument der Personalentwicklung wirksam werden kann, muss sie von allen Beteiligten akzeptiert sein, in der betrieblichen Praxis mit vertretbarem Aufwand angewandt werden können und objektive Ergebnisse liefern. Sorgfältige Schulung der Beurteiler unterstützt diese Anforderungen. Das Gespräch wird i.d. R. dokumentiert und zur Personalakte genommen. S.a. Mitarbeitergespräch

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach § 82 Abs. 2 BetrVG kann der Mitarbeiter verlangen, dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistung besprochen wird; er kann dazu ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen.

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