Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Welches Wahlverfahren ist einschlägig?

Rz. 15 Da das Betriebsverfassungsgesetz zwischen dem vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe mit in der Regel zwischen 5 und 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern und dem regulären Wahlverfahren für die Betriebe mit regelmäßig mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern[1] unterscheidet[2], muss die anzuwendende Variante des Wahlverfahrens möglichst frühzeitig festgestell...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.1 Wesentliche Änderung der Beschäftigtenzahl, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG

Rz. 8 Eine außerordentliche Betriebsratswahl findet statt, wenn vom Tage der Wahl an gerechnet mit Ablauf von 24 Monaten die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist. Entscheidend ist die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer. Die Veränderung der Belegschaftsstärke muss eine doppelte Voraussetzu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.1 Die Vorbereitung der vereinfachten einstufigen Wahl

Rz. 50 Der Zeitpunkt der Wahl ist wie im regulären Wahlverfahren zu ermitteln. Die Bestellung des Wahlvorstands Die Betriebsratswahl beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstands. Die Berufung oder Wahl in den Wahlvorstand muss für ihre Wirksamkeit vom Arbeitnehmer angenommen werden. Formvorschriften bestehen dafür nicht, eine schriftliche Erklärung empfiehlt sich dennoch. Das A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens

Rz. 32 Allgemeines zur Einleitung der Wahl Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG), also das Wahlausschreiben unverzüglich zu erlassen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 WO BetrVG). Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB). Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben, das vom ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Verhältniswahl, Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten

Rz. 42 Die Stimmabgabe Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Abgestimmt wird durch Abgabe von Stimmzetteln. Wahlumschläge sind nur für Briefwahl vorgesehen ( § 24 WO BetrVG). Bei der Präsenzwahl hat der Wähler seinen Stimmzettel so zu falten, dass nicht erkennbar ist, wie abgestimmt wu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Amtszeitwechsel von bisherigem zu neuem Betriebsrat bei außerordentlicher Betriebsratswahl

Rz. 14 Bei einer außerordentlichen Betriebsratswahl nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG führt der bisherige Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist (§ 22 BetrVG). Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet das Amt des bisherigen Betriebsrats. Auch wenn der Betriebsrat nicht mehr die erforderliche Mitglied...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.1 Mitteilung an weitere Beteiligte

Rz. 45 Der Wahlvorstand hat nach Ablauf der Wahl noch einige wenige Aufgaben. So hat er nach § 18 Satz 2 WO BetrVG dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften je eine Abschrift der Wahlniederschrift (§ 16 WO BetrVG) unverzüglich zu übersenden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3.1 Die Vorbereitung der vereinfachten 2-stufigen Wahl

Rz. 54 Einladung zur ersten Wahlversammlung Die Betriebsratswahl wird im 2-stufigen vereinfachten Wahlverfahren durch eine Einladung zur (ersten) Wahlversammlung in Gang gesetzt. Einladen können (mindestens) 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (§ 17a, § 16 Abs. 3 BetrVG, § 28 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG). Im Betrieb vertreten is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.4 Prüfung und Beanstandung der Vorschlagslisten

Rz. 37 Der Wahlvorstand hat die Vorschlagsliste nach ihrem Eingang unverzüglich darauf zu prüfen, ob sie den vorgeschriebenen Erfordernissen entspricht (§ 7 Abs. 2 Satz 2 WO BetrVG). Diese Prüfung sollte möglichst binnen einer Frist von 2 Arbeitstagen vorgenommen werden. Die Frist darf jedoch überschritten werden, wenn die Verzögerung nicht verschuldet ist, etwa weil der Wah...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Einreichung der Wahlvorschläge

Rz. 35 Gewählt wird zwingend auf der Grundlage von Wahlvorschlägen (§ 14 Abs. 3 BetrVG). Die Wahlordnung bezeichnet die Wahlvorschläge im regulären Wahlverfahren als "Vorschlagslisten" (s.h. § 6 WO BetrVG). Kreis der Vorschlagsberechtigten Vorschlagsberechtigt sind alle aktiv wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs. Das bedeutet, dass auch die Mitglieder des amtierenden Bet...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Briefwahl

Rz. 44 In den §§ 24 bis 26 WO BetrVG ist die schriftliche Stimmabgabe geregelt. Die Briefwahl ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Der Wahlvorstand darf nicht generell die Briefwahl anordnen; das gilt auch für Einheiten, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG durch Tarifvertrag zu einem Betrieb zusammengefasst wurden. Die Durchführung einer reinen Brief...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Allgemeines

Rz. 48 Für Betriebe in der Größe von in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern sieht § 14a BetrVG ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren zwingend vor. Wer auch immer die Wahl initiiert (bestehender Betriebsrat, Gesamt-, Konzernbetriebsrat, Arbeitnehmer, Gewerkschaft oder Arbeitsgericht), sollte wegen der schon von Anfang an bestehenden Unterschiede zum regul...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Wahl in betriebsratslosen Betrieben

Rz. 17 In betriebsratslosen Betrieben gibt es eine abgestufte Zuständigkeit zur Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands. Vorrangig bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, wenn ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. Die Entscheidung, ob nach regulärem oder vereinfachtem Wahlverfahren zu wählen ist, trifft der so eingesetzte Wahlvorstand nach den oben...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Bestellung durch Betriebsrat

Rz. 22 In der Regel wird der Wahlvorstand durch den Betriebsrat bestellt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Ein bestimmtes Verfahren ist vom Gesetz nicht vorgegeben. Regelungen können in der Geschäftsordnung des Betriebsrats getroffen werden. Hilfsweise gelten die allgemeinen Regeln des § 33 BetrVG für Betriebsratsbeschlüsse bei laufenden Geschäften. Ein Beschluss ist in einer Sit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Wählerliste

Rz. 34 Einsprüche gegen die Wählerliste Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden (§ 4 Abs. 1 WO BetrVG). Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer in die Wählerliste aufgenommen worden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Allgemeine Regeln für die erste und weitere Sitzungen des Wahlvorstands

Rz. 29 Für die Sitzung und deren Verlauf sind nur wenige Regeln festgelegt. Im Übrigen ist die Gestaltung frei. Beschlüsse des Wahlvorstands kommen mit einfacher Stimmenmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zustande (§ 1 Abs. 3 Satz 1 WO BetrVG). Über jede Sitzung des Wahlvorstands ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der gefassten Beschlüsse ent...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.5 Sonderfall: Betriebsratsloser Betrieb

Rz. 25 Vorrang der Bestellung durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – der Konzernbetriebsrat hat in betriebsratslosen Betrieben einen Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands (§ 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz. BetrVG). Die Ursache, weshalb kein Betriebsrat existiert, ist uner...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.2 Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats

Rz. 46 Ferner hat er nach § 29 Abs. 1 BetrVG vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag die gewählten Mitglieder des Betriebsrats zu einer konstituierenden Sitzung einzuberufen. In dieser Sitzung ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu wählen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet diese Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat. Sind ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 7 Nur in Ausnahmefällen werden außerhalb des regelmäßigen Turnus Betriebsratswahlen abgehalten. Diese Fälle sind abschließend in § 13 Abs. 2 BetrVG aufgezählt: bei wesentlicher Änderung der Zahl der Beschäftigten im Betrieb (Nr. 1) bei Sinken der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl (Nr. 2) bei Rücktritt des Betriebsrats (Nr. 3) bei erfolgreic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Wahl in Betrieben mit bestehendem Betriebsrat

Rz. 16 Bestand in einem Betrieb bereits ein Betriebsrat, so hat dieser den Wahlvorstand für die Neuwahlen zu bestellen. Da in § 17a Nr. 1 und 2 BetrVG bereits die Fristen zur Bestellung des Wahlvorstands für die vereinfachte Wahl modifiziert werden, muss sich schon der bestehende (Alt-)Betriebsrat frühzeitig Gedanken darüber machen, ob der Betrieb im vereinfachten Wahlverfah...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3 Zweistufiges vereinfachtes Wahlverfahren

Rz. 53 Das zweistufige vereinfachte Wahlverfahren findet nur Anwendung, wenn entweder mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder aber eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft eine Betriebsratswahl initiieren (§ 14a Abs. 1 und 3 BetrVG, § 28 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG). Die Wahlordnung regelt dieses Verfahren in den §§ 28 bis 35 ausführlich und das einstufige vereinfachte Wah...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.6 Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 26 Das Amt des Wahlvorstands ist als Ehrenamt ausgestaltet. Die Mitglieder haben folglich keine besonderen Entgeltansprüche, ihnen ist aber ausgefallenes Arbeitsentgelt zu ersetzen – m.a.W. darf ein Monatsentgelt nicht wegen Arbeit im Wahlvorstand gekürzt werden. Im Übrigen genießen sie besonderen Kündigungsschutz. Werden vom Arbeitsgericht betriebsfremde Gewerkschaftsmi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.6 Bekanntmachung der Vorschlagslisten

Rz. 39 Sobald die Fristen für die Einreichung der Vorschlagslisten abgelaufen sind und das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist, ermittelt der Wahlvorstand durch Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den eingereichten Vorschlagslisten zugeteilt werden (§ 10 WO BetrVG). Welche Form des Losentscheids der Wahlvorstand wählt, bleibt ihm überlassen. Bei der Losentscheidung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Koordination der Betriebsratswahl mit Wahl zum Sprecherausschuss

Rz. 6 § 13 Abs. 1 Satz 2 BetrVG und § 5 Abs. 1 Satz 2 Sprecherausschussgesetz (SprAuG) bestimmen, dass die regelmäßigen Betriebsratswahlen zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen des Sprecherausschusses einzuleiten sind. "Einleitung" meint den Erlass des Wahlausschreibens (s. § 3 Abs. 1 Satz 2 WO BetrVG). Damit soll gewährleistet werden, dass eine Zuordnung von Arbeitnehmern ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.3 Aufbewahrung der Wahlakten, Einsichtsrecht

Rz. 47 Gemäß § 19 WO BetrVG hat der Betriebsrat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren. Die Unterlagen sind vom Wahlvorstand an den gewählten Betriebsrat auszuhändigen. Die ausliegenden und aushängenden Schriftstücke sind vom Wahlvorstand wieder einzusammeln. Dabei ist der Tag der Abnahme zu vermerken. Die Bekanntmachung der gewählten Bewer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.5 Keine Einreichung gültiger Wahlvorschläge, Mangel an Wahlbewerbern

Rz. 38 Sind innerhalb der zweiwöchigen Vorschlagsfrist des § 6 Abs. 1 Satz 2 WO BetrVG keine gültigen Wahlvorschläge eingereicht worden, hat dies der Wahlvorstand sofort in der gleichen Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben. Ferner hat er eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG). In der Bekannt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.2 Mehrheitswahl, Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste

Rz. 43 Die §§ 20 bis 23 WO BetrVG enthalten besondere Vorschriften für den Fall, dass für die Wahl nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wurde. Der Wähler kann dann seine Stimme nur für solche Bewerber abgeben, die in dieser Vorschlagsliste aufgeführt sind. In diesem Fall findet die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Auf dem Stimmzettel sind die Bewerbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.4 Bestellung durch Arbeitsgericht oder durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat

Rz. 24 Arbeitsgerichtliche Bestellung Hat der Betriebsrat spätestens 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand eingesetzt, bestellt ihn auf Antrag von mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft das Arbeitsgericht mit den gleichen Konsequenzen wie bei einer Bestellung durch den Betriebsrat selbst (...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 3 Alle 4 Jahre finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Die nächste Wahl findet 2026 (dann 2030, 2034 usw.) statt. In der gesetzlich vorgeschriebenen Zeitspanne zwischen dem 1. März und dem 31. Mai muss die eigentliche Stimmabgabe stattfinden. Vorbereitungsmaßnahmen, insbesondere die Bestimmung des Wahlvors...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Zu früh eingeleitete Betriebsratswahl

Rz. 5 Auch eine Betriebsratswahl, die zu einem Wahltermin vor dem 1. März führt, kann als außerordentliche Betriebsratswahl nach § 13 Abs. 2 BetrVG zulässig sein. Indessen ist eine regelmäßige Betriebsratswahl, bei der der Tag der Stimmabgabe vor dem 1. März des regelmäßigen Wahljahres liegt, in aller Regel nichtig. Ein regelwidriges Vorziehen der Wahl dürfte zu einem groben...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.3 Entgegennahme der Vorschlagslisten

Rz. 36 Der Wahlvorstand hat die Vorschlagslisten nach Entgegennahme zu prüfen (§ 7 WO BetrVG). Der Wahlvorstand hat dem Überbringer der Vorschlagsliste oder, falls die Vorschlagsliste auf eine andere Weise eingereicht wird, dem Listenvertreter den Zeitpunkt der Einreichung schriftlich zu bestätigen (§ 7 Abs. 1 WO BetrVG). Diese Bestätigung ist ohne Rücksicht auf ein Verlangen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Die verschiedenen Varianten der Wahl

Rz. 41 Für das reguläre Wahlverfahren kennt die Wahlordnung 2 Varianten: Verhältniswahl (oder auch "Listenwahl" im Gegensatz zur "Personenwahl"). In den §§ 11 bis 19 WO BetrVG wird geregelt, wie das Wahlverfahren (von der Stimmabgabe ab) durchzuführen ist, wenn für die Wahl mehrere als gültig anerkannte Vorschlagslisten eingereicht worden sind. Mehrheitswahl (bzw. "Personenwah...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Verspätet eingeleitete Betriebsratswahl

Rz. 4 Wird die Wahl verspätet eingeleitet, kann der Wahltag auf einen Termin nach dem 31. Mai fallen. Die Wahl ist trotz des Gesetzesverstoßes in aller Regel als wirksam anzusehen. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG kann nämlich außerhalb des genannten Zeitraums ein Betriebsrat gewählt werden, wenn im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht. Dies ist nach dem 31. Mai aber regelmäßi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.7 Beginn und Beendigung des Wahlvorstandsamtes

Rz. 27 Das Amt des Wahlvorstandsmitglieds beginnt nach der Bestellung oder Wahl eines Arbeitnehmers zum Wahlvorstand mit der Annahme des Amtes. Lehnt der Arbeitnehmer die Übernahme des Amtes ab – ein Grund für die Ablehnung braucht von ihm nicht genannt werden –, so ist die Bestellung bzw. Wahl rückwirkend gegenstandslos. Der Arbeitnehmer wird behandelt, als sei er nicht bes...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Die Wahlanfechtung/Nichtigkeit der Wahl

Rz. 58 Die Betriebsratswahl kann bei Fehlern angefochten werden (§ 19 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten auch für die Anfechtung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten hingegen nicht für die Bildung von Betriebsratsausschüssen, für die Bildung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats sowie der Gesamtju...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.3 Zusammensetzung des Wahlvorstands

Rz. 23 Anzahl der Wahlvorstandsmitglieder Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus 3 aktiv Wahlberechtigten, unabhängig von der Größe des Betriebs. Der Betriebsrat (oder der Gesamtbetriebsrat, die Betriebsversammlung oder das Arbeitsgericht) bestellt einen von ihnen zum Vorsitzenden. Der Betriebsrat (oder der Gesamtbetriebsrat, die Betriebsversammlung oder das Arbeitsgerich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Die Kosten der Wahl

Rz. 60 Die für die Betriebsratswahl erforderlichen Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG). Unter die Kostentragungspflicht fallen alle Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und damit für den gesamten Sachaufwand für die Betriebsratswahl. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Beschaffung von Wählerlisten, Stimmzetteln, Wahlurnen, Vordrucken,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Wahlschutz

Rz. 59 § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG verbieten die Behinderung und Beeinflussung von Betriebsratswahlen. Die Verbote richten sich gegen jedermann, also sowohl gegen Arbeitgeber als auch gegen Arbeitnehmer und die Gewerkschaften; auch konkurrierenden Arbeitnehmer sind die entsprechenden Handlungen verboten. Eine Wahl wird unzulässig behindert, wenn durch ein rechtswidriges Verhalte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3.3 Aufgaben zwischen erster und zweiter Wahlversammlung

Rz. 56 In der Woche zwischen Ende der ersten Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands und der zweiten Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats fallen für den Wahlvorstand nur wenige Aufgaben an: Bekanntgabe von Wahlausschreiben, Wählerliste und Wahlvorschlägen Wurden Wahlausschreiben, Wählerliste und die zulässigen Wahlvorschläge nicht schon während der Wahlversammlung an...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlzeitpunkt

Rz. 2 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahl ist in § 13 BetrVG festgelegt. Dort wird unterschieden zwischen regelmäßigen und außerordentlichen Betriebsratswahlen. Bei den regelmäßigen (turnusmäßigen) Wahlen ist der Zeitraum, in dem die Stimmabgabe stattzufinden hat, gesetzlich festgelegt, während eine außerordentliche Betriebsratswahl nur (und immer) dann stattfindet, wenn ganz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Die erste Sitzung des Wahlvorstands

Rz. 28 Ist der Wahlvorstand ordnungsgemäß bestellt, hat der Vorsitzende diesen ohne Zeitaufschub, unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) – zu einer ersten Sitzung einzuladen. Dem Vorsitzenden obliegen zudem die Leitung der Sitzung sowie die Vertretung des Wahlvorstands nach außen. Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben (§ 1 Abs. 2 WO ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Zeitpunkt der Bestellung

Rz. 21 In Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat vorhanden ist, bestellt dieser spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit den Wahlvorstand. Wann die regelmäßige Amtszeit endet, ergibt sich aus § 21 BetrVG. Die gesetzliche Frist ist eine Mindestfrist, sodass der Wahlvorstand ohne Weiteres auch früher bestellt werden kann. Dies ist sogar ratsam, wenn die ordnungsgem...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.7 Vorbereitung der Wahlhandlung

Rz. 40 Rechtzeitig vor dem Tag der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die eigentliche Wahlhandlung vorzubereiten. Dazu gehört u. a. das Anfertigen der Stimmzettel und Wahlumschläge, die Versendung der Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe, die Beschaffung der Wahlurnen, die Einrichtung der Wahllokale oder des Wahllokals sowie die Bestellung von Wahlhelfern. Alle diese Sc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Zeitraum bis zum Wahltag

Rz. 33 Nach Erlass des Wahlausschreibens laufen im Wesentlichen 2 Prozesse parallel nebeneinander ab: Korrekturen bei der Wählerliste durch Einspruch gegen die Wählerliste (§ 4 WO BetrVG). Das Einreichen der Wahlvorschläge nebst der Prüfung der Vorschlagslisten, der Beseitigung von Mängeln und der Bekanntmachung der gültigen Vorschlagslisten. 4.4.1 Wählerliste Rz. 34 Einsprüche ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Einleitung der Wahl

Rz. 31 Bis zur Einleitung der Wahl ist das Verfahren auf eine zügige Durchführung angelegt. Alle Maßnahmen sind sobald wie möglich zu ergreifen, auch ohne dass besondere Fristen festgelegt sind. Dieses ändert sich mit der Einleitung der Wahl. Von nun an hat der Wahlvorstand eine Reihe von Fristen zu beachten. 4.3.1 Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens Rz. 32 Allgem...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Außerordentliche Betriebsratswahl

2.2.1 Allgemeines Rz. 7 Nur in Ausnahmefällen werden außerhalb des regelmäßigen Turnus Betriebsratswahlen abgehalten. Diese Fälle sind abschließend in § 13 Abs. 2 BetrVG aufgezählt: bei wesentlicher Änderung der Zahl der Beschäftigten im Betrieb (Nr. 1) bei Sinken der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl (Nr. 2) bei Rücktritt des Betriebsrats (Nr....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Bestellung des Wahlvorstands

Rz. 20 Das zentrale Gremium bei den Betriebsratswahlen ist der Wahlvorstand. Ihm obliegen nahezu alle Aufgaben bei der Durchführung. Aus diesem Grund steht am Anfang jeder Betriebsratswahl die Bestellung des Wahlvorstands. 4.1.1 Zeitpunkt der Bestellung Rz. 21 In Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat vorhanden ist, bestellt dieser spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Aufgaben nach der Wahl

5.3.1 Mitteilung an weitere Beteiligte Rz. 45 Der Wahlvorstand hat nach Ablauf der Wahl noch einige wenige Aufgaben. So hat er nach § 18 Satz 2 WO BetrVG dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften je eine Abschrift der Wahlniederschrift (§ 16 WO BetrVG) unverzüglich zu übersenden. 5.3.2 Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats Rz. 46 Ferner h...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Regelmäßige Betriebsratswahlen

2.1.1 Allgemeines Rz. 3 Alle 4 Jahre finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Die nächste Wahl findet 2026 (dann 2030, 2034 usw.) statt. In der gesetzlich vorgeschriebenen Zeitspanne zwischen dem 1. März und dem 31. Mai muss die eigentliche Stimmabgabe stattfinden. Vorbereitungsmaßnahmen, insbesondere die Bestim...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren

6.1 Allgemeines Rz. 48 Für Betriebe in der Größe von in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern sieht § 14a BetrVG ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren zwingend vor. Wer auch immer die Wahl initiiert (bestehender Betriebsrat, Gesamt-, Konzernbetriebsrat, Arbeitnehmer, Gewerkschaft oder Arbeitsgericht), sollte wegen der schon von Anfang an bestehenden Untersc...mehr