Rz. 69

Personalliste erstellen (lfd. Nr.; Name, Vorname; Geburtsdatum; Eintrittsdatum; Familienstand; unterhaltsberechtigte Kinder; Tätigkeit; besondere Umstände, z.B. Sonderkündigungsschutz, soziale Härten usw.; Kündigungsfristen (Vertrag, Tarif, Gesetz); Bruttomonatsgehalt; Dauer der Betriebszugehörigkeit)
Vorbereitung des Kataloges gem. § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–6 KSchG
Vorbereitung des Kataloges gem. § 17 Abs. 3 S. 4 und 5 KSchG
Entwurf der Anzeige nach § 17 KSchG
Entwürfe der Einholung der Stellungnahme des Betriebsrates und der Zuleitung der Anzeige an den Betriebsrat
Schriftliche Unterrichtung und Erteilung weiterer zweckdienlicher Auskünfte gem. § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG
Beratung der Möglichkeiten, Entlassungen zu vermeiden usw. (§ 17 Abs. 2 S. 2 KSchG)
Einholung der Stellungnahme des Betriebsrates gem. § 17 Abs. 3 KSchG
Zuleitung einer Abschrift der Anzeige gem. § 17 Abs. 1 KSchG an den Betriebsrat (§ 17 Abs. 3 S. 6 KSchG)
Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, falls Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG eingeführt wird
Massenentlassungsanzeige gem. § 17 KSchG
Auskunftserteilung und Stellungnahme gem. § 20 Abs. 1 und 2 KSchG
Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Betriebsrates nach § 30 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EBRG
Beteiligung des Betriebsrates nach §§ 92, 111 ff. BetrVG
Beteiligung des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG
Anhörung des Betriebsrates zu jeder einzelnen Kündigung nach § 102 BetrVG
Ausspruch der Kündigung ist innerhalb von 90 Tagen nach Erstattung der Anzeige möglich

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