Rz. 69
▪ | Personalliste erstellen (lfd. Nr.; Name, Vorname; Geburtsdatum; Eintrittsdatum; Familienstand; unterhaltsberechtigte Kinder; Tätigkeit; besondere Umstände, z.B. Sonderkündigungsschutz, soziale Härten usw.; Kündigungsfristen (Vertrag, Tarif, Gesetz); Bruttomonatsgehalt; Dauer der Betriebszugehörigkeit) |
▪ | Vorbereitung des Kataloges gem. § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–6 KSchG |
▪ | Vorbereitung des Kataloges gem. § 17 Abs. 3 S. 4 und 5 KSchG |
▪ | Entwurf der Anzeige nach § 17 KSchG |
▪ | Entwürfe der Einholung der Stellungnahme des Betriebsrates und der Zuleitung der Anzeige an den Betriebsrat |
▪ | Schriftliche Unterrichtung und Erteilung weiterer zweckdienlicher Auskünfte gem. § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG |
▪ | Beratung der Möglichkeiten, Entlassungen zu vermeiden usw. (§ 17 Abs. 2 S. 2 KSchG) |
▪ | Einholung der Stellungnahme des Betriebsrates gem. § 17 Abs. 3 KSchG |
▪ | Zuleitung einer Abschrift der Anzeige gem. § 17 Abs. 1 KSchG an den Betriebsrat (§ 17 Abs. 3 S. 6 KSchG) |
▪ | Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, falls Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG eingeführt wird |
▪ | Massenentlassungsanzeige gem. § 17 KSchG |
▪ | Auskunftserteilung und Stellungnahme gem. § 20 Abs. 1 und 2 KSchG |
▪ | Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Betriebsrates nach § 30 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EBRG |
▪ | Beteiligung des Betriebsrates nach §§ 92, 111 ff. BetrVG |
▪ | Beteiligung des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG |
▪ | Anhörung des Betriebsrates zu jeder einzelnen Kündigung nach § 102 BetrVG |
▪ | Ausspruch der Kündigung ist innerhalb von 90 Tagen nach Erstattung der Anzeige möglich |
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