Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Artisten, Steuersatz

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Leistungen der Artisten (z. B. der Akrobaten und Jongleure) sind nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 1b) unterfällt die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler. Di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Warenspenden

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine Warenspende ist eine besondere Form der Sachspende (§ 10b Abs. 3 EStG). Als Warenspenden werden die Zuwendungen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens aus einem Unternehmen an einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Empfänger bezeichnet. Während die Zuwendung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen regelmäßig mit dem gemeinen Wert de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Tz. 50 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die §§ 143ff. AO (Anhang 1b) regeln allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. So sind z. B. Aufzeichnungen über den Wareneingang und -ausgang zu führen, zudem sind allgemeine Anforderungen an die Aufzeichnungen in der AO enthalten. 1. Wareneingangsbuch, Warenausgangsbuch Tz. 51 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird der Gewinn nach § 4 Ab...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 73 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Man unterscheidet das kaufmännische und kameralistische Buchführungssystem. Für die kaufmännische Buchführung gibt es zwei Buchführungssysteme die einfache Buchführung und die doppelte Buchführung Auch für Verbände/Vereine, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sind diese Buchführungssysteme von Bedeutung.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Ausblick

Ergänzend sei erwähnt, dass im Koalitionsvertrag der derzeitigen Ampel-Koalition die Absicht genannt ist, die Bestimmungen zur Transparenz der gemeinnützigen Organisationen zu verbessern. Danach sollen Transparenzpflichten für größere gemeinnützige Organisationen eingeführt werden, so sollen Regelungen zu einer handhabbaren standardisierten Transparenzpflicht und Regelungen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Das BGB sieht bereits für das Zivilrecht Aufzeichnungspflichten vor, die durch das Gemeinnützigkeitsrecht verstärkt werden, da dieses bestimmt, dass der Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu erbringen ist (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufzeichnungspflicht nach Gemeinnützigkeitsrecht

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nach den Bestimmungen des § 63 AO (Anhang 1b) muss die tatsächliche Geschäftsführung einer Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung enthält. 1. Nachweis der tatsächlichen Gesc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verhältnis zu (anderen) Sozialleistungen

Tz. 9 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen ist die Energiepreispauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen, § 122 EStG. Somit soll die mit der Zahlung der Pauschale intendierte Wirkung nicht durch anderweitige Kürzungen von Sozialleistungen konterkariert werden.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Kameralistische Buchführung

Tz. 74 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die kameralistische Buchführung ist/war das Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung. Dieses Buchführungssystem verzichtet i. d. R. auf eine Inventur und die Bewertung des Vermögens. Bei Verbänden/Vereinen findet man die Darstellung der kameralistischen Buchführung in all den Fällen, wo die Aufstellung eines Haushaltsplanes erforderlich ist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Hintergrund und Inkrafttreten

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Mit dem vom Deutschen Bundestag am 13.05.2022 beschlossenen und am 27.05.2022 im Bundesgesetzblatt verkündeten Steuerentlastungsgesetz 2022 (nachfolgend "StEntlG 2022") wurde durch Ergänzung des Einkommensteuergesetzes die sog. Energiepreispauschale eingeführt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosigkeit/Arbeitsloseninitiativen

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Arbeitsvermittlung – auch im Auftrag der Agentur für Arbeit – stellt keinen gemeinnützigen Zweck dar. Arbeitsloseninitiativen können jedoch dann als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt werden, wenn sie in erster Linie die Erziehung und die Volks- und Berufsbildung fördern oder Hilfe bei wirtschaftlichen und s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Frist für die Mittelverwendung

Tz. 19 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung gehört auch die zeitnahe Mittelverwendung. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Körperschaft ihre Mittel in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für steuerbegünstigte Zwecke einsetzt/ausgibt. Praxis-Beispiel Spendeneinnahme in 01. Die ents...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Aufzeichnungspflichten bei Anwendung des Durchschnittssatzes (§ 23a UStG)

Tz. 35 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nehmen steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften die Vorsteuerpauschalierung nach § 23a UStG (Anhang 5) in Anspruch (die dort genannten Bedingungen müssen aber zunächst erfüllt sein), sind sie von gewissen Aufzeichnungspflichten freigestellt, s. § 66a UStDV, Anhang 6. Hierzu auch s. Abschn. 22.2 Abs. 10 UStAE. Hierbei handelt es sich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Pauschale Lohnversteuerung

Tz. 43 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden Arbeitslöhne pauschal versteuert, hat der Verein Aufzeichnungen in vereinfachter Form zu führen. Die Aufzeichnungen müssen nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV (Anhang 8) in Form eines Sammelkontos geführt werden, das Folgendes enthalten muss: entweder in den Fällen des § 40 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG (Anhang 10): den Tag der Zahlung des Arbei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Karnevalsumzüge

Tz. 12 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Veranstaltung von Karnevalsumzügen ist Teil des traditionellen karnevalistischen Brauchtums. Soweit ein Karnevalsumzug Einnahmen für die Überlassung von Tribünenplätzen vom Veranstalter sowie Einnahmen aus Fernsehübertragungen erzielt, oder Zugplaketten zur Finanzierung des Karnevalumzugs verkauft werden, gehören die entsprechenden Entge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungspflichten für Zwecke der Lohnsteuer

Tz. 38 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden von Vereinen Arbeitnehmer beschäftigt, hat der Verein als Arbeitgeber am Ort der Betriebsstätte (s. § 41 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 41 Abs. 2 EStG, Anhang 10) für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die nach § 39e Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 EStG (Anhang 10) abgerufenen elekt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Besondere Aufbewahrungsfristen

Tz. 46 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Aufbewahrungspflicht von Lohnunterlagen beträgt sechs Jahre. Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind zusätzliche Bescheinigungspflichten entstanden. Damit kam den Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers noch eine größere Bedeutung zu, als zuvor (s. BMF vom 22.10.2004, BStBl I 2004, 1009; s. BMF vom 18.10.2005, B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Verkauf von Karnevalsorden

Tz. 15 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei dem Verkauf von Karnevalsorden handelt es sich um einen, von der unentgeltlichen Abgabe von Karnevalsorden abzugrenzenden, steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG Köln v. 18.04.2012, 13 K 1075/8, EFG 2012, 1693). In seiner Entscheidung lehnt das FG die Einordnung in einen Zweckbetrieb ab, weil die Tatbestandsmerkmale (Bed...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufzeichnungspflichten für geringwertige Wirtschaftsgüter

Tz. 55 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten weniger als 250 EUR netto betragen, können sofort als Betriebsausgaben zum Abzug gelangen und müssen nicht in ein laufendes Verzeichnis aufgenommen werden – Umkehrschluss aus § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG (Anhang 10). Wirtschaftsgüter des abnutz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Kritik

Tz. 21 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Höhe der seit 1991 unverändert gebliebenen Grenze, die die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren nicht übersteigen dürfen, ist m. E. zwischenzeitlich nicht mehr zeitgemäß und bedarf dringend einer Anpassung nach oben. Im Übrigen dürfte es auch nicht vertretbar sein, für alle Vereine einheitliche Grenzen für Aufnahmegebühren, Mitgliederb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ende der Aufbewahrungspflicht

Das Ende der Aufbewahrungspflichten ist durch die jeweilige gesetzliche Regelung der Vorschriften §§ 147 bis 147a AO definiert. Bei gemeinnützigen Körperschaften ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Vertreter für die Aufbewahrung auch nach Ende der Aufzeichnungspflichten Sorge tragen müssen. Dies umfasst die Pflicht, die Unterlagen auch außerhalb von Geschäftsräumen aufz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der neue Abschnitt XV des Einkommensteuergesetzes regelt in den §§ 112–122 EStG die Energiepreispauschale. Es handelt es sich um eine Sozialleistung, die formal zwar als Steuervergütung gilt (§ 120 Abs. 1 Satz 1 EStG), aber unabhängig von der Einkommensbesteuerung ist. Mit ihr sollen drastisch gestiegene Energiekosten kurzfristig sozial abgef...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Einfache Buchführung

Tz. 75 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Das Wesen der einfachen Buchführung wird dadurch gekennzeichnet, dass nur diejenigen Geschäftsvorfälle buchmäßig festzuhalten sind, die aus Kontroll- und Inventargründen unbedingt benötigt werden. Es werden lediglich Bestandskonten und keine Erfolgskonten geführt. Die einfache Buchführung sieht für die zeitliche Reihenfolge der Geschäftsvorf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Sphärenrechnung

Tz. 13 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In langjähriger Rechtsprechung hat sich zur steuerlichen Behandlung einer als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaft die sog. Sphärentheorie herauskristallisiert. Die Umsetzung einer solchen Sphärenrechnung, deren Aufgabe es ist, die Einnahmen-Ausgabenrechnung nach den unterschiedlich steuerlich zu behan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Aufzeichnungspflichten für Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG

Tz. 34 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Unternehmer, auf deren Umsätze § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) Anwendung findet, haben an Stelle der nach § 22 Abs. 2–4 UStG (Anhang 5) vorgeschriebenen Angaben Folgendes aufzuzeichnen (s. § 65 UStDV, Anhang 6): die Werte der erhaltenen Gegenleistungen für die von ihnen ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen; die sonstigen Leistu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Erhebt ein gemeinnütziger Verein von neu eintretenden Mitgliedern Aufnahmegebühren, Zusatzbeiträge oder Umlagen, handelt es dabei nicht um Spenden, da diese nicht freiwillig, sondern aufgrund der Satzung/Beitragsordnung etc. gegenüber dem Verein geschuldet werden. Aufnahmegebühren sind eine besondere Form des Mitgliedsbeitrags und können nur ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings zählt (seit 1990) zu den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO; Anhang 1b). Daher können Karnevalsvereine und Karnevalsgesellschaften, die über eine den formellen Vorschriften entsprechende Satzung verfügen (§ 60...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Sonstige Aufzeichnungspflichten

Tz. 37 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Für bestimmte umsatzsteuerbefreite Umsätze sind nachfolgende Aufzeichnungspflichten zu erfüllen: Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr gem. § 4 Nr. 1 UStG i. V. m. § 6 Abs. 4 UStG, § 7 Abs. 4 UStG (Anhang 5) (s. § 13 UStDV); Umsätze der Seeschifffahrt und Luftfahrt (s. § 4 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 Abs. 3 UStG (Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Lohn von dritter Seite

Tz. 45 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In den Fällen des § 38 Abs. 3a EStG (Anhang 10); Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten) ist ein Lohnkonto vom Dritten zu führen. In den Fällen des § 38 Abs. 3a Satz 2 EStG (Anhang 10) ist der Arbeitgeber anzugeben und auch der Arbeitslohn einzutragen, der nicht vom Dritten, sondern vom Arbeitgeber selbst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beginn der Aufbewahrungspflicht

Tz. 2 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht beginnt mit Schluss des Jahres, in dem ein Abschluss aufgestellt oder ein Handelsbrief empfangen wurde, vgl. im Einzelnen § 257 Abs. 5 HGB (s. Anhang 12g). Die steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem bei laufend geführten Aufzeichnungen die letzte Eintr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Verkauf von Zugplaketten zur Finanzierung der Karnevalsumzüge

Tz. 14 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Einnahmen, die aus dem Verkauf von Zugplaketten zur Finanzierung der Karnevalsumzüge erzielt werden, sind entweder dem ideellen (steuerneutralen) Bereich des Vereins oder dem Zweckbetrieb "Karnevalsumzug" zuzuordnen. M.E. ist wegen der vorhandenen Einkünfteerzielungsabsicht eine Zuordnung in den Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb vorzunehmen. Er...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Prüfung durch die Finanzbehörde

Tz. 47 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzbehörden können die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge durch eine Außenprüfung überprüfen (s. § 42f EStG, Anhang 10). Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt. Die Verbände/Vereine als Arbeitgeber sind verpflichtet, den mit der Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Finanzbehörden das Betrete...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesetzliche Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflicht ist die Pflicht, bestimmte Geschäftsunterlagen zu Geschäftsvorfällen für handelsrechtliche oder steuerliche Zwecke geordnet aufzubewahren, damit auf diese Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Fristen (beispielsweise durch Betriebsprüfer) zurückgegriffen werden kann. Die handelsrechtlichen (für Kaufleute und Formkaufleute ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Höchstgrenzen für Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren

Tz. 4 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei einem Verein, dessen Tätigkeit in erster Linie seinen Mitgliedern zugutekommt (wie ein Sportverein) ist eine Förderung der Allgemeinheit anzunehmen, wenn: die Mitgliederbeiträge und Mitgliederumlagen zusammen im Durchschnitt 1 023 EUR je Mitglied und Jahr und die Aufnahmegebühren für die im Jahr neu aufgenommenen Mitglieder im Durchschnitt ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)

Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen nach dem HGB sind insbesondere: Handelsbücher, Inventare (nebst Aufzeichnungslisten, Verzeichnislisten und Inventurrichtlinien), Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Lageberichte (falls vorhanden), Konzernabschlüsse und -lageberichte (falls vorhanden), Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen (Kontenpläne, Kon...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Verkauf von Kostümen/Narrenkleidung

Tz. 17 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verkauf von nach genauer Anweisung der jeweiligen Zunft erstellten Narrenkleidung an Mitglieder der Zunft, stellt Einnahmen eines Zweckbetriebs i. S. d. § 65 AO (Anhang 1b) dar, wenn die Satzung oder eine besondere Geschäftsordnung ggf. auch des übergeordneten Verbandes, welche für die Zunft bindend ist, ein solches Verfahren im Interess...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wareneingangsbuch, Warenausgangsbuch

Tz. 51 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ermittelt, ist zusätzlich die Führung eines Wareneingangs- und Warenausgangsbuches erforderlich (s. §§ 143, 144 AO, Anhang 1b). D.h., für den Wareneingang und -ausgang sind getrennte Aufzeichnungen zu erstellen. Tz. 52 Stand: EL 130 – ET: 02/2023mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Zwecke der Sozialversicherung

Tz. 60 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verein/Verband als Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten folgende Entgeltsunterlagen getrennt nach Kalenderjahren in deutscher Sprache so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Lohn- und Gehaltsabrechnungen vermitteln können (s. § 28f Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 8 Beitr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Doppelte Buchführung

Tz. 76 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung. D.h., alle Vorgänge werden nach ihrer Vermögens- und Erfolgsauswirkung erfasst. Diese Erfassung erfolgt zum einen in der Bilanz und zum anderen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Tz. 77 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Sie bietet da...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Aufbewahrung der Unterlagen

Tz. 5 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO (s. Anhang 1b) – Zollanmeldungen und bestimmte andere zollrelevante Unterlagen – können die in § 147 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) aufgeführten Unterlagen als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anlageverzeichnis (-vermögen)

Tz. 57 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufzeichnungspflichten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG Wirtschaftsgüter des Anlage- sowie des Umlaufvermögens, die dem Verband/Verein zu dessen Aufgabenfüllung langfristig dienen, sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis mit folgenden Angaben zu führen und zu erfassen: Tag der Anschaffung oder Herstellung; Höhe der Anschaffungs- oder Herstel...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsweg, Straf- und Bußgeldvorschriften

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Gemäß § 120 Abs. 1 EStG sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anwendbar, mit Ausnahme der Billigkeitsregel des § 163 AO (Anhang 1b). Für Streitigkeiten ist gemäß § 120 Abs. 2 EStG der Finanzrechtsweg eröffnet. Gemäß § 121 EStG gelten die Straf- sowie Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung entsprechend. Alle...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung

Tz. 9 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 § 63 Abs. 3 AO (Anhang 1b) stellt klar, dass die Körperschaft, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben den Nachweis zu erbringen hat, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung diesen Erfordernissen entspricht. Dies bedeutet, anhand der Einnahmen und Ausgaben soll die Art und Weise der tatsächlichen Geschäftsführung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Tätigkeitsberichte

Tz. 15 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, ob die sogenannten Tätigkeitsberichte wie diese Vereine regelmäßig für die Vorbereitung ihrer Mitgliederversammlungen erstellen, als Nachweise der tatsächlichen Geschäftsführung vorgelegt werden müssen. Die Finanzverwaltung nennt diese beispielhaft im AEAO und fordert die Tätigkeitsberichte regelmä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Elektronische Betriebsprüfung

Tz. 72 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die § 147 Abs. 6 AO (Anhang 1b) und § 200 Abs. 1 AO (Anhang 1b) regeln, dass die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen (Umsatzsteuersonderprüfungen, Betriebsprüfungen, Nachschau) bei Vereinen und Verbänden, die ihre Bücher und Aufzeichnungen mittels eines Datenverarbeitungssystems (EDV) führen, Folgendes verlangen kann: Einsicht in di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Atomkraftwerke, Gegner gegen die

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In Deutschland sollten Ende 2022 die letzten Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Aufgrund der wegen des Ukraine-Konflikts im Winter 2022/2023 befürchteten Energieknappheit wurde nun (letztmalig?) die Laufzeit der letzten drei in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke (Isar 2, Neckarwestheim 2 sowie Emsland) bis zum 15.04.2023 im sog. Streckbetrieb ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Internetvereine

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die als Zweck die Förderung der (privaten) Datenkommunikation haben, werden oft auch als Internetvereine bezeichnet. Zu den Zwecken dieser Vereine gehören regelmäßig auch die Vertretung öffentlicher Interessen im Bereich der Datenkommunikation, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenkommunikation, die Förd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investitionsumlage

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die in erster Linie ihre Mitglieder fördern, wie beispielsweise Sportvereine oder Karnevalsvereine, sind nur dann wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke als gemeinnützige Körperschaften anzuerkennen, wenn sie für die Allgemeinheit zugänglich sind. Ein Indiz dafür ist die Höhe, der von einem Verein verlangten Beiträge und Aufnahmegebühre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohltätigkeitsveranstaltungen

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wohltätigkeitsveranstaltungen werden in der Regel in der Form von Bällen, Gala-Vorstellungen, Basaren, Lotterien und Tombolen durchgeführt. Einnahmen aus derartigen Veranstaltungen sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. d. § 64 AO (FG München vom 08.03.1999, AZ: 7 K 3032/96 zur Benefizveranstaltung eines Umweltschutzvereins). Für Zw...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Weihnachtsfeier

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die jährliche Weihnachtsfeier eines Vereins, verbunden mit der Ehrung verdienter Vereinsmitglieder (z. B. aktive Sportler) und verbunden mit einer Tombola ist seit 1990 ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen (hierzu zählen auch die Weihnachtsfeiern mit vereinnahmten Eintrittsgeldern oder Ko...mehr