Tz. 15

Stand: EL 130 – ET: 02/2023

Bei dem Verkauf von Karnevalsorden handelt es sich um einen, von der unentgeltlichen Abgabe von Karnevalsorden abzugrenzenden, steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG Köln v. 18.04.2012, 13 K 1075/8, EFG 2012, 1693). In seiner Entscheidung lehnt das FG die Einordnung in einen Zweckbetrieb ab, weil die Tatbestandsmerkmale (Bedingungen), die in § 65 Nr. 1–3 AO (Anhang 1b) vom Gesetzgeber gefordert werden, nicht erfüllt sind. So ist nur die unentgeltliche Verleihung und Abgabe der Orden Wesensmerkmal der traditionellen karnevalistischen Ordenstradition. Beim Verkauf der Karnevalsorden fehlt demgegenüber diese in der Verleihung und der damit verbundenen Auszeichnung liegende, über den reinen Besitz eines "Schmuckstücks" hinausgehende Bedeutung der Orden.

Die Umsätze aus dem Verkauf der Karnevalsorden sind mit 19 % (bzw. für den Zeitraum 01.07.–31.12.2020 von 16 %) nach § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) zu besteuern.

 

Tz. 16

Stand: EL 130 – ET: 02/2023

Hinsichtlich des Ordenein- und -verkaufs ist nur der Anteil im wirtschaftlichen Bereich (Zweckbetrieb "Karnervalssitzung" oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) zu erfassen, der auch betrieblich veranlasst ist. Hierbei handelt es sich um die Orden, die verkauft, die bei den Veranstaltungen an die Künstler vergeben bzw. die bei Veranstaltungen an befreundete Karnevalsvereine überreicht werden.

Im Übrigen sind der Einkauf und die Abgabe der Orden im ideellen Bereich zu erfassen und daher ohne Auswirkung bei der Ermittlung des ggf. steuerpflichtigen Einkommens der Körperschaft. Soweit Karnevalsorden kostenlos an ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder, Ehrenmitglieder, Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, Organe von befreundeten Karnevalsvereinen, an Mitglieder wegen langjähriger Mitgliedschaft bzw. anlässlich eines Jubiläums des Vereins, abgegeben werden, sind diese Aufwendungen daher dem ideellen Bereich zuzuordnen. Ein Vorsteuerabzug für diese Aufwendungen wäre insoweit nicht zulässig.

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