Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn
1. |
der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, |
2. |
die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen