Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.1 Fremdvergleichsgrundsatz

Die OECD hat den zu Beginn der Initiative angegriffenen Fremdvergleichsgrundsatz [98] bestätigt und damit alternativen Ansätzen wie der globalen Gewinnaufteilung vorerst [99] einen Riegel vorgeschoben (siehe aber Kapitel 5.1.5.3.8). Damit hat eine Aufteilung von steuerlichem Einkommen zwischen Staaten unter Anwendung von Allokationsschlüsseln wie z. B. Umsatz oder Mitarbeiterz...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.2 Inhalte des Local Files

Die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation ("Local File") setzt sich im Wesentlichen aus der Sachverhalts- und der Angemessenheitsdokumentation zusammen. Für den Nach-BEPS-Zeitraum ist dies nun ausdrücklich gesetzlich geregelt.[595] Nachfolgend werden die notwendigen Inhalte für das Local File im Nach-BEPS-Zeitraum gemäß der GAufzV 2017 dargestellt. Auch für de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.9 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Die aktuellen industriellen Entwicklungen zeigen eine starke Zunahme der Digitalisierung. Es geht um die Schaffung neuer digitaler Geschäftsmodelle, um die Nutzung von Sensordaten aus der industriellen Produktion, die Verwertung von Daten aus der Kfz-Nutzung, leistungsfähigere Massendatenanalyse-Tools, mehr Softwareentwicklung etc. Somit rückte die Frage der Bewertung, der w...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2. Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die BEPS [164]-Di...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1 Fremdvergleichsverhalten

Der Preis für Waren und Dienstleistungen zwischen unabhängigen Unternehmen wird i. d. R. durch die Einflussfaktoren des Markts festgesetzt und basiert auf einem naturgemäßen Interessensgegensatz zwischen Käufer und Verkäufer. Auch wenn verbundene Unternehmen oftmals sehr autonom agieren und sich nach eigenem Bekunden untereinander oft wie unverbundene Unternehmen (sogenannte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen

Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand haben, ist der Regelungskreis von Zöllen u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4.3 Praktische Erwägungen

a. Einleitung von Ermittlungsverfahren Bei Unternehmenssteuern resultieren Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit gerade im Verrechnungspreisbereich häufig aus Betriebsprüfungen. nachfolgendes Zitat aus einem Erlass[90] der obersten deutschen Finanzbehörden der Länder zeigt, in welchem Stadium und bei Vorliegen welcher Umstände ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.2 Durchführung der F&R-Analyse

Das Ziel einer F&R-Analyse ist, anhand von Interviews sowie konzerninternen Unterlagen und Informationen zu erfahren und zu dokumentieren, welche Funktionen beide Parteien ausüben, welche Partei die maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich trifft, welche Risiken beide Parteien tragen, welche Partei die Risiken tatsächlich kontrolliert, welche Partei ein Risiko wirtschaftlich trage...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.1.2 Praxisbericht Supply Chain Model Change

In diesem Praxisbericht wird die transformatorische Änderung des Supply-Chain-Modells der Q-Gruppe beschrieben. Dieses mehrjährige Projekt betraf zwar in erster Linie Prozesse, Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Supply-Chain-Organisation des gesamten Q-Konzerns. Aber insbesondere aus Verrechnungspreissicht waren in diesem Zuge zahlreiche grundlegende Fragen zu beantw...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.1 Doppelbesteuerung

Im Rahmen einer Umfrage der EU-Kommission[66] im Januar 2011 wurden zahlreiche europäische Unternehmen nach den Ursachen von Doppelbesteuerung befragt. Abbildung 63 zeigt zum einen die breite Streuung der Ursachen einer Doppelbesteuerung. Sie zeigt aber auch, dass (unangemessene) steuerliche Verrechnungspreise mit Abstand die häufigsten Doppelbesteuerungsfälle auslösen[67]: A...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.3 Strafzuschläge

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Kommt es in einer Betriebsprüfung zu VP-Anpassungen, so erheben die meisten Staaten zusätzlich zur "normalen" Mehrsteuer (auf den Betrag der VP-Anpassung) Strafzuschläge, teilweise in Abhängigkeit davon, ob eine verwertbare VP-Dokumentation vorliegt oder nicht. Dieser Strafzuschlag bemisst sich entweder als Prozentsatz der Mehrsteuern oder...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2.1 Unternehmenssteuersätze

Eine vollständige Analyse der Vor- und Nachteile eines Standorts für eine Unternehmensaktivität ist hochkomplex und nur im Einzelfall zu beantworten. Die einzelnen Staaten bieten sehr unterschiedliche Unterstützungsleistungen, die kaum untereinander vergleichbar sind. So werden auf internationaler Ebene "Zuschüsse" in Abhängigkeit von verschiedensten "Parametern" gewährt wie...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2.4 Steuerliche ausländische F&E-Förderung

Viele Staaten bieten Förderungen für bestimmte Regionen und/oder Industrien an, die jährlich wechseln können. Die größte Dynamik der Staaten (außer Deutschland) ist derzeit im Bereich der Forschung und Entwicklung zu erkennen. Dabei sind im Wesentlichen drei Kategorien zu unterscheiden: "Patent-/Innovationsbox": begünstigte Besteuerung von Lizenzeinnahmen "R&D tax credit": Ste...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 1 Problematik

Unternehmer ist grundsätzlich derjenige, der nach § 2 Abs. 1 UStG selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Für die Frage der nachhaltigen Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht besteht keine weitergehende gesetzliche Definition, die selbstständige Tätigkeit wird hingegen in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG negativ abgegrenzt. Nichtselbstständig ist danach...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.2 Gesetze/Rechtsverordnungen

Gesetze und Rechtsverordnungen sind zwingend für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und die Gerichte bindend. Die folgende Übersicht fasst die in der Praxis am häufigsten verwendeten Rechtsgrundlagen für VP-Sachverhalte zusammen.[803]mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.3 § 1 AStG-Korrektur

In der Praxis hat sich § 1 Abs. 1 AStG als die zentrale Korrekturnorm für VP-Anpassungen herausgebildet. Diese Vorschrift beinhaltet die Rechtsgrundlage für VP-Anpassungen auf Ebene deutscher Personen- und Kapitalgesellschaften in Bezug auf ausländische nahestehende Personen: Zitat Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.8. OECD Pillar 1

Die erste Säule Pillar 1[1] befasst sich im Rahmen der Neuverteilung von Besteuerungsrechten mit folgenden Fragen:[140] Was ist eine Geschäftspräsenz und wie geht man für die Besteuerung mit Aktivitäten ohne physische Präsenz (z. B. beim Onlinehandel) um? Welcher Anteil der Gewinne sollte bzw. könnte in denjenigen Ländern besteuert werden, in denen Kunden/Nutzer digitaler Gesc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.4 Europäische Union

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs zum 31. Januar 2020, besteht die EU derzeit aus den folgenden 27 Mitgliedstaaten: Gründungsmitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande. Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Irland (1973), Dänemark (1973), Griechenland (1981), Portugal (1986), Spanien (1986), Schweden (1995), Finnland (1995...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3 Fall: Die Geschäftsräume

Sachverhalt Schönheitschirurg S hat nach Abschluss aller notwendigen Ausbildungsschritte eine chirurgische Fachklinik eröffnet, in der er zu ca. 50 % steuerfreie ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG und zu ca. 50 % steuerpflichtige schönheitschirurgische Leistungen ausführt. Da er seine Praxis gerne in eigenen Räumen unterhalten wollte, hatte er zusammen mit seinem Vater...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.4 EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz (reaktiv)

Am 14. November 2019 wurde in Deutschland das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungs-streitigkeiten in der Europäischen Union" (kurz: "EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz") verabschiedet.[711] Das Ziel des EU-DBA-Streitbeilegungsgesetzes ist es, einen Einigungszwang zwischen den Mitgliedstaate...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Energiepreispauschale

I. Hintergrund und Inkrafttreten Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Mit dem vom Deutschen Bundestag am 13.05.2022 beschlossenen und am 27.05.2022 im Bundesgesetzblatt verkündeten Steuerentlastungsgesetz 2022 (nachfolgend "StEntlG 2022") wurde durch Ergänzung des Einkommensteuergesetzes die sog. Energiepreispauschale eingeführt. II. Allgemeines Tz. 2 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufbewahrungspflicht/-fristen

I. Gesetzliche Grundlagen Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflicht ist die Pflicht, bestimmte Geschäftsunterlagen zu Geschäftsvorfällen für handelsrechtliche oder steuerliche Zwecke geordnet aufzubewahren, damit auf diese Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Fristen (beispielsweise durch Betriebsprüfer) zurückgegriffen werden kann. Die handelsrechtlichen (für Kau...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Interessengemeinschaften

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Hierzu s. "Bürgerinitiativen".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufnahmegebühren

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Erhebt ein gemeinnütziger Verein von neu eintretenden Mitgliedern Aufnahmegebühren, Zusatzbeiträge oder Umlagen, handelt es dabei nicht um Spenden, da diese nicht freiwillig, sondern aufgrund der Satzung/Beitragsordnung etc. gegenüber dem Verein geschuldet werden. Aufnahmegebühren sind eine besondere Form des Mitgliedsbeitrags u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Karnevalsvereine

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings zählt (seit 1990) zu den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO; Anhang 1b). Daher können Karnevalsvereine und Karnevalsgesellschaften, die über eine den formellen Vorschriften entsprechende Satzung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufzeichnungspflichten

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Das BGB sieht bereits für das Zivilrecht Aufzeichnungspflichten vor, die durch das Gemeinnützigkeitsrecht verstärkt werden, da dieses bestimmt, dass der Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu erbringen ist (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). II. Aufzeichnungspfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rn. 1486 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Durch das BEPS-UmsetzungsG I v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000, Anwendung ab VZ 2017, s Rn 1381) wurde § 6 Abs 3 S 1 EStG in dem Sinne geändert, dass das sog Buchwertprivileg nur zur Anwendung kommt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist ( BMF v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291 Rz 1 u 11). Diese Gesetzesänderung steht i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufzubewahrende Unterlagen nach HGB und AO

1. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen nach dem HGB sind insbesondere: Handelsbücher, Inventare (nebst Aufzeichnungslisten, Verzeichnislisten und Inventurrichtlinien), Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Lageberichte (falls vorhanden), Konzernabschlüsse und -lageberichte (falls vorhanden), Arbeitsanweisungen und Organi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einzelne Betätigungsfelder der Karnevalsvereine

1. Durchführung von Karnevalssitzungen mit Erhebung von Eintrittsgeldern Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Karnevalssitzungen sind wegen der durch Büttenreden sowie tänzerische und musikalische Darbietungen karnevalistischer Art zum Ausdruck kommenden Brauchtumspflege als steuerbegünstigte Zweckbetriebe zu behandeln. Soweit für die Veranstaltung von traditionellen Karnevalssit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufzeichnungspflichten für Zwecke der Umsatzsteuer

2.1 Grundsätzliche Aufzeichnungspflichten Tz. 28 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) Unternehmer sind, werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen, die das Umsatzsteuerrecht fordert, nach § 22 UStG (Anhang 5) verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtungen gelten au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Buchführungssysteme

1. Allgemeines Tz. 73 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Man unterscheidet das kaufmännische und kameralistische Buchführungssystem. Für die kaufmännische Buchführung gibt es zwei Buchführungssysteme die einfache Buchführung und die doppelte Buchführung Auch für Verbände/Vereine, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sind diese Buchführungssysteme von Bedeutung. 2. Kameralistische Buchf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Allgemeine Aufbewahrungsfristen

1. Aufbewahrungszeiten Tz. 70 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen regelt § 147 AO (Anhang 1b). Bücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte, sonstige Aufzeichnungen einschließlich der Jahresabschlussrechnung und die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 i. V. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Aufzeichnungspflichten nach Einzelsteuergesetzen

1. Aufzeichnungspflichten nach Ertragsteuerrecht 1.1 Einnahmen-Überschussrechnung Tz. 22 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Da bereits nach den Vorschriften des BGB eine Verpflichtung zur Aufzeichnung besteht, sind diese Pflichten auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen (s. § 140 AO, Anhang 1b). Es sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Führung von Büchern und Aufzeichn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufzeichnungspflichten nach Ertragsteuerrecht

1.1 Einnahmen-Überschussrechnung Tz. 22 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Da bereits nach den Vorschriften des BGB eine Verpflichtung zur Aufzeichnung besteht, sind diese Pflichten auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen (s. § 140 AO, Anhang 1b). Es sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen zu beachten (s. §§ 140ff. AO, Anhang 1b). ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufbewahrungsfristen

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für folgende Unterlagen (s. § 257 Abs. 4 HGB, Anhang 12g und s. § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, Anhang 1b): Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Arbeitsanweisungen sowie Organisationsunterlagen, Buchu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitsschutz

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Arbeitsschutz fällt unter die Förderung der Zwecke des § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO (Anhang 1b). Dort sind als begünstigte Maßnahmen genannt die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung. Alle zuvor aufgeführten Zwecke gehören im weiteren Sinne zum öffentlichen Gesundheitswesen, werden aber als selbständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einkommensteuerliche Behandlung

Tz. 7 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Gemäß § 119 EStG gehört die Energiepreispauschale zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Bei Anspruchsberechtigten mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist sie als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) zu berücksichtigen, § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG. Damit hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale im Lohnsteuerabzugsve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Nach der Abgabenordnung (AO)

Tz. 4 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nach § 147 AO (s. Anhang 1b) sind insbesondere folgende Unterlagen geordnet aufzubewahren: Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz einschließlich der zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, die empfangenen Handels- und Geschäftsbriefe, die abgesandt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosen-Werkstätten

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Kennzeichen von Arbeitslosenwerkstätten ist, dass dort Arbeitslose Produkte herstellen, die hinterher am allgemeinen Markt verkauft werden. Mithin ist dem Grunde nach ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gegeben. Dies ist jedoch dann anders zu beurteilen, wenn der Zweck des gemeinnützigen Trägers der Werkstätte darauf gerichtet is...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufbewahrungszeiten

Tz. 70 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen regelt § 147 AO (Anhang 1b). Bücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte, sonstige Aufzeichnungen einschließlich der Jahresabschlussrechnung und die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 147 Abs. 3 AO (An...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ärztegesellschaften

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Unter Ärztegesellschaften werden im Allgemeinen medizinische Fachgesellschaften verstanden, in denen sich Ärzte bestimmter Fachrichtungen zusammengeschlossen haben, um auf einem bestimmten, in der Regel medizinischen Gebiet, zu forschen, Bildungsveranstaltungen durchzuführen usw. Oftmals treten diese Vereinigungen als Dachverbände auf, z. B. der Ch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Imkervereine

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Imkerei (Bienenzucht) wird in Deutschland von immer mehr Menschen betrieben. So sind im "Deutscher Imkerbund e. V." in 2020 über seine 19 Mitgliedsverbände 135 750 Mitglieder (Quelle: https://deutscherimkerbund.de/171-Die_Imker_Landesverbaende – Stand 18.3.2022) organisiert. Ein Imkerverein kann wegen Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO;...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wassersportlehrgänge

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Veranstalten Vereine Wassersportlehrgänge gehören sie als Form der "Erteilung von Sportunterricht" zu den Sportveranstaltungen i. S. v. § 67a AO (s. Anhang 1b). Hierzu zählen sowohl die Lehrgänge gegenüber Mitgliedern als auch diejenigen gegenüber Nichtmitgliedern. Die Einnahmen aus derartigen Lehrgängen sind dem Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb" zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einnahmen-Überschussrechnung

Tz. 22 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Da bereits nach den Vorschriften des BGB eine Verpflichtung zur Aufzeichnung besteht, sind diese Pflichten auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen (s. § 140 AO, Anhang 1b). Es sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen zu beachten (s. §§ 140ff. AO, Anhang 1b). Tz. 23 Stand: EL 130 – ET: 02/202...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohnungsbauprämie

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nach §§ 1, 2 WoPG können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten, vorausgesetzt die Aufwendungen stellen keine vermögenswirksamen Leistungen dar. Die Einkommensgrenze beträgt gemäß § 2a WoPG bei Alleinstehenden 35 000 EUR/Verheirateten 70 000 EUR zu versteuerndes Einkommen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Werbeeinnahmen

Tz. 10 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird für Dritte in Festzeitschriften oder anlässlich von Karnevalsumzügen gegen Entgelt Werbung in eigener Regie übernommen, sind die hieraus resultierenden Einnahmen dem Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zuzuordnen. Hierbei ist jedoch die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR für eine eventuelle Ertrags...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufbauspenden

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die von neu eintretenden Mitgliedern in steuerbegünstigten Vereinen (wie z. B. Golfvereine) verlangten Aufnahmegebühren/Eintrittsspenden werden häufig auch als "Aufbauspende" bezeichnet. Steuerlich ist dabei zu prüfen, ob es sich bei diesen Zahlungen tatsächlich um Spenden oder lediglich um sonstige Zuwendungen (wie Mitgliedsbeiträge oder Umlagen) ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beginn der Aufbewahrungsfrist

Tz. 71 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Steuergesetze enthalten keinen speziellen Zeitpunkt für Beginn und Ende der Aufzeichnungspflichte für steuerbegünstigte Körperschaften. Es gelten daher die allgemeinen Regeln. Die Pflichten nach den §§ 140 bis 148 AO beginnen damit mit der ersten Vorbereitungshandlung. Dazu gehören bereits die Kosten der Gründungsversammlung oder die Kos...mehr