Eine vollständige Analyse der Vor- und Nachteile eines Standorts für eine Unternehmensaktivität ist hochkomplex und nur im Einzelfall zu beantworten. Die einzelnen Staaten bieten sehr unterschiedliche Unterstützungsleistungen, die kaum untereinander vergleichbar sind. So werden auf internationaler Ebene "Zuschüsse" in Abhängigkeit von verschiedensten "Parametern" gewährt wie z. B.:

  • je Anzahl der eingestellten Mitarbeiter,
  • je Quadratmeter Produktionsfläche,
  • je Euro Anlageninvestition,
  • vergünstigte Strompreise,
  • vergünstige Finanzierung,
  • fiktive Betriebsausgaben oder Steuergutschriften in Bezug auf Entwicklungskosten[182],
  • zeitlich befristete und/oder auf spezielle förderungswürdige Industrien beschränkte reduzierte Unternehmenssteuersätze ("tax holidays") etc.

Die USA gehören sicherlich zu den Staaten mit den umfangreichsten Unterstützungsleistungen, wie die aktuelle Liste[183] von 96 federalen Programmen und Incentives eindrucksvoll zeigt (zusätzlich sind bundesstaatliche Incentives verfügbar).

Hinsichtlich der Unternehmenssteuersätze zeigen die folgenden Grafiken, dass Deutschland zwar die Sätze im weltweiten Vergleich in den letzten zwanzig Jahren deutlich stärker reduziert hat als andere Staaten. Allerdings ist auch erkennbar, dass noch immer eine hohe Zahl an wirtschaftlich interessanten Märkten/Staaten geringere Steuersätze anbietet, sodass es sich weiterhin lohnt, das internationale Steuergefälle mit Augenmaß nutzbar zu machen[184].

Abb. 69: Gesetzliche Unternehmenssteuersätze 2000 bis 2020

Im internationalen Vergleich kann die Bundesrepublik Deutschland weiterhin als Hochsteuerland eingestuft werden. Über die Jahre hat sich die Position von Deutschland immer weiter verschlechtert. Nur noch Japan und Malta haben höhere Unternehmenssteuersätze Folgende Darstellung zeigt die gesetzlichen Unternehmenssteuersätze für ausgewählte Staaten[185]:

Abb. 70: Gesetzliche Unternehmenssteuersätze 2018 im internationalen Vergleich

Hier sei angemerkt, dass es sich bei den oben dargestellten Steuersätzen um gesetzliche Sätze handelt. Das heißt, die effektiven Steuerquoten können davon erheblich (und zumeist nach oben) abweichen. Insofern sollte man bei Steuerplanungen immer mit den effektiven Steuerquoten rechnen. Diese können, je nach Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung, unterschiedlich hoch ausfallen. Hierzu sollte man lokale Steuerexperten einbinden.

Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass die OECD unter der Überschrift "Pillar 2" eine globale Mindeststeuer von 15 % (siehe rote Linie in Abbildung 70) erzwingen will. Vereinfacht gesagt, soll ein Konzern zukünftig im Land der obersten Konzerngesellschaft die Differenz zwischen dem niedrigeren Auslandssteuersatz und 15 % im Inland nachzahlen. Dadurch wird faktisch die Steuerbelastung der niedriger besteuerten Auslandsgesellschaften auf 15 % hochgehoben. Insofern werden die Steuersatzdifferenzen, so man sie für Planungszwecke nutzen möchte, zukünftig bei maximal 15 % liegen. Dies stellt noch immer ein erhebliches Potenzial für Konzerne dar. Für Details zu Pillar 2 wird auf Teil B, Kapitel 5.1.9 verwiesen.

[182] Vgl. Teil B, Kapitel 5.2.3 und 5.2.4.
[184] Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), Unternehmensbesteuerung, https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/70564/unternehmenssteuern.
[185] Vgl. BMF (2019): "Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2018", S. 18: "Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften".

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