Tz. 2

Stand: EL 130 – ET: 02/2023

Der neue Abschnitt XV des Einkommensteuergesetzes regelt in den §§ 112122 EStG die Energiepreispauschale. Es handelt es sich um eine Sozialleistung, die formal zwar als Steuervergütung gilt (§ 120 Abs. 1 Satz 1 EStG), aber unabhängig von der Einkommensbesteuerung ist. Mit ihr sollen drastisch gestiegene Energiekosten kurzfristig sozial abgefedert werden. Einzelheiten zur Anwendung hat das BMF in einem Fragen- und Antworten-Katalog ("FAQ"), aktualisiert am 22.09.2022, im Internet veröffentlicht, einsehbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.

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