Steuerentlastungsgesetz

Energiepreispauschale: Was Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt noch wissen müssen


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Energiepreispauschale: Was man jetzt noch wissen muss

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro sollte im Jahr 2022 einen Ausgleich für die hohen Energiepreise schaffen. Beschäftigte haben die sogenannte EPP 1 in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Eine nachträgliche Gewährung ist inzwischen nur noch über eine Einkommensteuererklärung möglich, denkbar sind aber Rück­forderungen durch den Arbeitgeber. Nun ist auch der Gerichtsweg klar.

An Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wurde die Energiepreispauschale (auch als Energiepauschale und EPP 1 bekannt) vom Arbeitgeber ausgezahlt, wenn sie

  • zum 1. September 2022
  • in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis standen und
  • in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht waren oder
  • als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuerten Arbeitslohn (§ 40a Abs. 2 EStG) bezogen.

Wichtig: Der 1. September 2022 war kein Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen. Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat. Bestand Anfang September 2022 jedoch kein Dienstverhältnis, kann die Auszahlung nur im Rahmen einer Steuererklärung für das Jahr 2022 erfolgen (Details dazu siehe unten).

Hinweis: Ende 2022 wurde beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfänger eine Energiepreispauschale erhalten. Diese sog. EPP 2 wurde durch die Rentenzahlstellen oder durch die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen ausgezahlt und ist unabhängig von der zuvor dargestellten EPP 1.

Tipp: Videoaufzeichnung "Energiepreispauschale – Umsetzung in der Praxis"

Die Aufzeichnung dieses Haufe Online-Seminars verschafft Ihnen einen breiten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, die einzelnen Fallgruppen, Besonderheiten und Auszahlungsmodalitäten, sodass Sie für die Umsetzung der Energiepreispauschale bestens gerüstet sind.

Hier geht es zur Aufzeichnung.

Energiepauschale: Rückforderung durch den Arbeitgeber

Hat der Arbeitgeber die EPP I an den Arbeitnehmenden ausgezahlt, obwohl der Arbeitnehmende nicht anspruchsberechtigt war oder die Voraussetzungen für die Auszahlung (z.B. eine Auszahlung durch den Arbeitgeber bei Steuerklasse VI) nicht erfüllt waren, muss die zu Unrecht ausgezahlte EPP 1 zurückgefordert und die Refinanzierung in der betreffenden Lohnsteuer-Anmeldung korrigiert werden.

Die Korrektur einer durch den Arbeitgeber zu Unrecht gewährten EPP erfolgt auch nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 unmittelbar durch den Arbeitgeber. Eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt in diesen Fällen aber nicht. Allerdings wird der vom Arbeitgeber für 2022 bescheinigte Arbeitslohn (einschließlich EPP) um die zurückgezahlte EPP gemindert.

Die Minderung des Arbeitslohns erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Rückzahlung zwingend im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022. Dazu müssen betroffene Arbeitnehmende gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen, dass sie die EPP zurückgezahlt haben, z.B. durch eine Bestätigung des Arbeitgebers (FAQ "Energiepreispauschale (EPP)" des BMF, Stand 17. Oktober 2023, Tz. VI.6.1 und VI.6.2, Link siehe unten).

Energiepauschale: Was passiert bei der Einkommensteuererklärung?

Beschäftigte, denen die EPP über den Arbeitgeber ausgezahlt worden ist, sind allein deshalb nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Beschäftigte, die ihre EPP noch nicht über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Wenn eine Einkommen­steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 abgegeben wird und die Anspruchsvoraussetzungen der EPP erfüllt sind, wird die EPP von Amts wegen mit der Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022 festgesetzt. Die EPP ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.

Achtung: Für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es keine Pauschale, ebenso wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler.

Energiepauschale: Steuerpflicht aber Härteausgleich?

Die EPP ist im Regelfall steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei. Bei Beschäftigten erhöht sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wie jetzt bekannt geworden ist, wendet aber die Finanzverwaltung den sog. Härteausgleich an. Das Finanzamt prüft, ob Nebeneinkünfte inkl. der EPP unter der sog. Härtefallgrenze von 410 Euro bleiben. Ist dies der Fall, werden sie vom Einkommen abgezogen und folglich nicht berücksichtigt. Die EPP könnte dann in einigen Fällen doch steuerunbelastet bleiben. Sind die Nebeneinkünfte inklusive Pauschale höher als 410 Euro, wird der Härteausgleich abgeschmolzen. Bei Eheleuten, die gemeinsam eine Steuererklärung einreichen, verdoppelt sich die 410-Euro-Grenze nicht. (Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine vom 17. Oktober 2023).

Energiepauschale: Besonderheiten bei Minijobbern

Bei geringfügig Beschäftigten wird aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich auf eine Besteuerung der EPP verzichtet. Haben Arbeitnehmende im Jahr 2022 ausschließlich pauschal besteuerten Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung, gehört die ausgezahlte EPP nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine eventuelle Rückforderung der EPP durch den Arbeitgeber (siehe oben) führt entsprechend in diesen Fällen nicht zu einer Minderung des Arbeitslohns.

Oftmals müssen aber kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte (Minijobber) Angaben in der Einkommensteuererklärung machen (Anlage Sonstiges).

Auch bei Minijobbern war nicht in allen Fällen eine Auszahlung durch den Arbeitgeber möglich bzw. zulässig. Sie kann jetzt nur noch über eine Steuererklärung erfolgen. Dadurch ändert sich jedoch regelmäßig nichts an der steuerlichen Behandlung des Minijobs an sich, insbesondere den dafür gezahlten Pauschalabgaben. Die EPP hingegen kann steuerpflichtig werden, wenn nicht ausschließlich pauschal besteuerter Arbeitslohn bezogen wurde.

Klage zur Energiepauschale: Berechtigt, aber EPP nicht erhalten

Inzwischen beschäftigt die EPP auch die Finanzgerichte. Ein Arbeitnehmer hat seinen Arbeitgeber beim FG Münster auf Auszahlung der EPP verklagt und für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe beantragt. Nach dem Beschluss des FG Münster vom 5. September 2023 (11 K 1588/23 Kg (PKH)) sind für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende EPP die Finanzgerichte zuständig und nicht der Arbeitsrechtsweg eröffnet. Obwohl der Antragsteller eine andere Person auf Zahlung verklagt hat, liegt eine abgabenrechtliche Streitigkeit vor.

Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. Deshalb war die Klage im Urteilsfall unzulässig. Für eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers besteht kein Rechtsschutzinteresse, weil er nicht Schuldner der EPP ist. Mit deren Auszahlung erfüllten Arbeitgeber keine Lohnansprüche ihrer Beschäftigten, sondern fungierten als Zahlstelle des Staates.

Energiepauschale: gesetzliche Grundlage

Fundstelle: §§ 112 ff. EStG

Energiepauschale: FAQs

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite einen umfangreichen  FAQ-Katalog zur Energiepreispauschale veröffentlicht (Stand 17. Oktober 2023).  


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Schlagworte zum Thema:  Sonderzahlung , Energie , Strompreis
81 Kommentare
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M

MICHAL GROBELNY

Thu Dec 22 18:56:56 CET 2022 Thu Dec 22 18:56:56 CET 2022

Hi. Ich bin angemeldet in Deutschland von 1.08.22
Hatte gefunden arbeit an Vollzeit 26.09.22
Soll dann meine Arbeitgeber bezahlen mich EPP? Wenn nicht dann kann ich EPP haben bei Steuererklärung für 2022?

C

Claudia Pfitzner

Tue Nov 22 17:43:08 CET 2022 Tue Nov 22 17:43:08 CET 2022

Hallo!
Besteht der Anspruch auf die Zulage auch, wenn man in der Beurlaubung ist und ein Ruhegehalt bezieht.
Danke schön

A

Antje Müller

Mon Nov 14 11:13:32 CET 2022 Mon Nov 14 11:13:32 CET 2022

Hallo,

ich bin aktuell in Elternzeit, habe jedoch nur bis 06'2021 Eltergeld bezogen und seitdem arbeite ich in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber und bekomme monatliches Gehalt.

Muss mir der Arbeitgeber die EEP zahlen ?

T

Tuba Yilmaz

Fri Oct 28 23:24:51 CEST 2022 Fri Oct 28 23:24:51 CEST 2022

Guten Abend,

ich hätte da mal eine Frage zur EPP. Folgendes, ich bin Minijobberin und habe die Pauschale noch nicht bekommen. Leider hat mein Betrieb zum 31.09 einen Inhaberwechsel gehabt und nun stehe ich hier und keiner von beiden zahlt sie mir aus.

Wie kann ich vorgehen?

D

DaRe

Wed Sep 21 19:50:49 CEST 2022 Wed Sep 21 19:50:49 CEST 2022

Einen schönen Abend liebes Team,

auch ich muss mal zwei Fragen stellen:

Wie verhält es sich mit einem Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Mazedonien hat, hier aber in Vollzeit arbeitet und auch eine SteuerID hier in Deutschland besitzt? Er fährt allerdings mehrfach über einen längeren Zeitraum (meist 3 Wochen) nach Hause auf Urlaub (evtl. wichtig wegen "gewöhnlichem Aufenthaltes).

Außerdem habe ich eine Schülerin, die mit Steuerklasse 1 angemeldet ist, aber noch bei den Eltern wohnt und hier als Minijobberin arbeitet?

Steht den beiden die EPP zu?

Werde da aus dem FAQ nicht richtig schlau.

Vielen Dank im Voraus für die Mühe.

R

Rolf1959

Thu Sep 15 22:31:35 CEST 2022 Thu Sep 15 22:31:35 CEST 2022

Guten Abend an das Haufe/Lexware Team,

ich beschäftige in meinem Einzelunternehmen / Einzelhandel (Damenmode) Anzahl 3 Geringwertig Beschäftigte, bei denen ich monatlich an die Bundesknappschaft die 'pauschale Lohnsteuer' 2% abführe. Weitere Beschäftigte sind außer mir nicht im 'Unternehmen'.
Eine dieser Beschäftigten nutzt eine weitere Geringfügige Beschäftigung, wobei die Beschäftigung bei mir die "Erste" ist. Kann, bzw. muss ich hier eine Energiepauschale auszahlen, wenn ja, wie erhalte ich diese vom Staat zurück, da ich ja keine Lohnsteuer abführe bis auf die pauschale Lohnsteuer an die Bundesknappschaft.
zur Ergänzung; eine weitere Beschäftigte ist noch in einem "Midi-Job" beschäftigt, ein weiterer Beschäftigter ist "Pensionär", bei denen die Energiepauschale von anderer "Seite" kommt, wenn ich das "Auszahlungsverfahren"richtig verstanden habe.
Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf die Beschäftigte der beiden "Mini-Jobs".
Vielen Dank und beste Grüße

P

Petra Blase

Fri Sep 09 11:54:42 CEST 2022 Fri Sep 09 11:54:42 CEST 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben zum 28.06.2022 einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der sich noch in der Probezeit befindet. Nun hat dieser Mitarbeiter zum 19.09.2022 selber gekündigt. Dürfen wir ihm die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 Euro auszahlen?

vielen Dank und bleiben Sie gesund.

S

Susanne Zacharias

Thu Sep 01 16:28:22 CEST 2022 Thu Sep 01 16:28:22 CEST 2022

Hallo Haufe-Team,

wir haben eine Frage bzgl. der Auszahlung der EPP. Der Arbeitgeber gibt eine jährliche Lohnsteuer-Anmeldung ab und möchte die EPP im Dezember an seine Arbeitnehmer ausbezahlen. Ein Arbeitnehmer (Minijobber) wird voraussichtlich zum 30.09.2022 ausscheiden. Da für diesen Arbeitnehmer im Dezember keine Lohnabrechnung mehr erstellt wird, kann u.E. die EPP in diesem Fall nicht ausgezahlt werden. Ist das korrekt? Kann ein Minijobber, hier Schüler, sich die EPP dann ebenfalls über die Einkommensteuer-Erklärung 2022 auszahlen lassen, gleichwohl keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt wurden und eine EStE 2022 nur für die Auszahlung der EPP abgegeben würde?

Vielen Dank und beste Grüße

C

Caspar Sorger

Thu Sep 01 16:14:01 CEST 2022 Thu Sep 01 16:14:01 CEST 2022

Hallo liebes Haufe Team,

bekommen Praktikanten, die im Rahmen der Ausbildung zum Erzieher/-in ein entgeltliches Praktikum mit der Personengruppe 105 absolvieren die EPP? Laut FAQ bekommen nur duale Studenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum die EPP. Diese Auszubildenden sind aber während des Praktikums als 105 als Praktikanten geschlüsselt - sind aber keine Studenten.

Vielen Dank.

A

Angela Jaitner

Thu Aug 25 14:31:31 CEST 2022 Thu Aug 25 14:31:31 CEST 2022

Wenn ein Arbeitnehmer seit Januar 2022 kein Krankengeld mehr bekommt, da er ausgesteuert ist, er bekommt jetzt Arbeitslosengeld und uns gibt er weiterhin eine AU-Bescheinigung ab, bekommt dieser Arbeitnehmer auch die Energiepauschale vom Arbeitgeber?

P

Petra Kohls

Wed Aug 24 18:43:04 CEST 2022 Wed Aug 24 18:43:04 CEST 2022

Hallo,
ich pflege seit 17 Jahren mein Kind mit Behinderung ( Pfleggrad 4). Dafür erhalte ich das Pflegegeld und Einzahlungen in die Rentenkasse. Die Pflege beläuft sich auf ca. 28 Std. die angerechnet werden. Einen Arbeitgeber habe ich nicht, jedoch einen Job der mehr als ein Mini Job bzw. eine Halbtagsstelle ist. Bezahlt bekomme ich nicht viel dafür. Habe ich die Möglichkeit die Energiepauschale zu beantragen? Und wenn, wo? Oder fallen wir aus dem Raster? Vielen Dank für Ihre Antwort

S

Sascha Langenbach

Tue Aug 23 14:15:14 CEST 2022 Tue Aug 23 14:15:14 CEST 2022

Hallo, meine Frau hat ihre Elternzeit in diesem Jahr verlängert der letzte Elterngeldbezug war allerdings in 2021. Gibt es trotzdem einen Anspruch?

K

Kevin Lorfes

Tue Aug 23 13:21:41 CEST 2022 Tue Aug 23 13:21:41 CEST 2022

Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl. der Auszahlung der EPP. Ich war im Jahr 2022 von Januar bis Februar in einem Arbeitsverhältnis bei Firma A und habe Entgelt dafür erhalten. Nun bin ich von März bis August im ALG I gewesen. Ab 01.09.2022 beginnt meine Ausbildung bei einer anderen Firma. Wie ist das jetzt bekomme ich die EPP ausgezahlt oder handelt es sich um einen zweites Arbeitsverhältnis und ich erhalte die EPP nur über die Lohnsteuer?

Liebe Grüße
Kevin Lorfes

M

Marta La Cerra

Mon Aug 22 11:02:50 CEST 2022 Mon Aug 22 11:02:50 CEST 2022

Hallo, ich bin dieses Jahr in Elternzeit, bekomme aber nur noch bis zum Zeitraum 24.07.2022 - 23.08.2022 Elterngeld. Habe ich dann trotzdem noch Anspruch auf die EPP?
Viele Grüße,
Marta La Cerra

S

Sabrina Hoffmann

Tue Aug 16 15:31:52 CEST 2022 Tue Aug 16 15:31:52 CEST 2022

Hallo, ich bin selbstständig, habe einen Minijobber und führe keine Lohnsteuer ab. Mein Minijobber ist schon in Rente, macht keine Steuererklärung. Kann ich ihm trotzdem die EPP zahlen und sie irgendwie zurückfordern? VG S. Hoffmann

k

karsten pohl

Mon Aug 15 13:27:54 CEST 2022 Mon Aug 15 13:27:54 CEST 2022

an das haufe-redaktion-team,

ich bin selbstständig und habe um ueber die runden zu kommen noch einen einzigen 450 euro job, dh. ich stehe in keinem weiterem arbeitsverhältnis, - was bedeutet in diesem zusammenhang ein "gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis " - bin ich berechtigt mir die pauschale auszahlen zu lassen?

über deine antwort wäre ich sehr froh, beste gruesse, k. pohl

Y

Yasmin sahin

Fri Aug 12 20:58:17 CEST 2022 Fri Aug 12 20:58:17 CEST 2022

Ich habe heute die Erklärung abgegeben, dass ich als Minijob beim derzeitigen Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis stehe, jedoch meinte die Filialleitung, dass es zu spät sei, weil es schon am 05.08 abgegeben wurde im Steuerbüro, jedoch wusste ich davon nichts, da ich zwei Wochen lang nicht da war. Ihre Aussage ist jetzt, dass ich es vielleicht auf gut Glück bekomme, es aber zum 05.08. fällig war. Verstehe das Problem nicht ganz, denn es sind immer noch fast 3 Wochen bis zur Auszahlung.

Z

Zeinab Uysal

Thu Aug 11 10:05:52 CEST 2022 Thu Aug 11 10:05:52 CEST 2022

Hallo liebes Haufe-Team,

wir haben einige Mütter die sich in Elternzeit befinden. Müssen die Mütter die dieses Jahr in EZ gegangen sind keinen Elterngeld-Nachweis erbringen? Lt. der Aussage des Bundesfinanzministerium, erfolgt die Pauschale in der Regel vom Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter in Elternzeit sind. "In der Regel" hört sich hier nach, der Arbeitgeber kann entscheiden? Wir stellen uns die Frage, ob wir hier verpflichtend sind? Wenn ja, müssen wir bei allen Mitarbeitern einen Nachweis anfordern.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

C

Christine Schmölz

Tue Aug 09 13:47:51 CEST 2022 Tue Aug 09 13:47:51 CEST 2022

Hallo liebes Haufe-Team,

vielleicht könnt ihr mir helfen?

Wie sieht es aus mit Müttern,
die kein Elterngeld beziehen,
aber noch in Elternzeit sind und zum 01.09.2022 als Mini-Jobber arbeiten?

Haben die auch Anspruch auf die EPP über den Minijob-Arbeitgeber?
Es besteht ja noch das ursprüngliche Arbeitsverhältnis (teilweise sogar beim selben AG).

Vielen Dank für Eure Hilfe.

C

Caspar Sorger

Mon Aug 08 16:18:16 CEST 2022 Mon Aug 08 16:18:16 CEST 2022

Hallo liebes Haufe-Team,

ein Altersvollrentner ist zum 01.09.2022 bei uns als Minijober beschäftigt. Bekommt er die EPP über den Arbeitgeber ausgezahlt oder über die Steuererklärung 2023?

Eine andere Frage stellt sich uns bei Ortsvorstehern, die einen Ehrensold (als Ehrenbeamte) nach §9 KomAEVO für Ihre Tätigkeit bekommen. Bekommen diese auch die EPP?

Vielen Dank und einen schönen Tag.

N

Nadine Mewes

Fri Aug 05 07:33:15 CEST 2022 Fri Aug 05 07:33:15 CEST 2022

Hallo, ich habe auch eine Frage: Wie verhält es sich mit FSJlern oder Bundesfreiwilligendienstleistende? Bekommt diese Personengruppe auch die EPP?

B

Babsss

Wed Aug 03 10:43:02 CEST 2022 Wed Aug 03 10:43:02 CEST 2022

Hallo, mein Betrieb beschäftigt nur 3 Aushilfen (Minijob). Da kann ich diese EPP nicht auszahlen , da ich ja keine LST anmelde und bezahle. Diese Mitarbeiter bekommen diese dann über die Einkommensteuererklärung ? Vielen Dank

P

Peter Häusl

Sun Jul 31 21:51:15 CEST 2022 Sun Jul 31 21:51:15 CEST 2022

Eine meiner Beschäftigten ist seit Juni 2020 im Krankenstand. Nach 78 Wochen erhält Sie vom Arbeitsamt Geld. Besteht noch ein aktives Dienstverhältnis? Eine Kündigung ist von keiner Seite bisher ausgesprochen worden. Hat Sie somit ein Anrecht auf EPP?

Vielen Dank.

M

Maja

Wed Jul 27 17:46:33 CEST 2022 Wed Jul 27 17:46:33 CEST 2022

Moin,

ist die Bestätigung der Minijobber eine Holeschuld der Arbeitgeber?
Danke!

K

Katrin Lesch

Fri Jul 22 10:35:28 CEST 2022 Fri Jul 22 10:35:28 CEST 2022

Ein Minijobber hat nur 2 Monate (Juli/ August) mit pauschal versteuerten Aushilfslohn gearbeitet und zum Stichtag 01.09.2022 keinen Job. Außer seinen Minijob hat er keine Einkünfte (Schüler). Er müsste meiner Ansicht Anspruch auf EPP haben. Wie erhält er diese? Mit einer eigenen Einkommensteuerklärung oder im Rahmen der Est-Erkl. der Eltern?

L

Lydia Köhnke

Thu Jul 21 18:03:47 CEST 2022 Thu Jul 21 18:03:47 CEST 2022

Wie soll es funktionieren - Auszahlung mit Lohn&Gehalt im September - aber mit Lohnsteueranmeldung für August??? Das ist mir wirklich schleierhaft, wie das funktionieren soll!

Viele Grüße
aus Itzehoe

D

David Goldstein

Thu Jul 21 13:27:46 CEST 2022 Thu Jul 21 13:27:46 CEST 2022

Hallo Haufe-Redaktion,

sind die Gesellschafter-Geschäftsführer EPP-Anspruchsberechtigt?

Viele Grüße

I

Ilse Schneider

Thu Jul 21 11:56:55 CEST 2022 Thu Jul 21 11:56:55 CEST 2022

Hallo Haufe-Redaktion,

ich habe eine Minijobberin, die zusätzlich selbstständig arbeitet. Wie ist da der Sachverhalt?

Vielen Dank und herzliche Grüße vom Bodensee

Ilse Schneider

J

Jörn Rosenboom

Tue Jul 19 10:00:50 CEST 2022 Tue Jul 19 10:00:50 CEST 2022

Hallo Haufe-Redaktion,

bekommen Angestellte, die länger als 78 Wochen im Krankengeldbezug waren und nun ausgesteuert sind und Arbeitslosengeld nach Arbeitsunfähigkeit beziehen auch die EPP vom Arbeitgeber ausgezahlt?

Viele Grüße

J

Jorns

Fri Jul 08 14:41:30 CEST 2022 Fri Jul 08 14:41:30 CEST 2022

Hallo wie sieht es aus mit Arbeitnehmer, welche in Deutschland arbeiten aber ihren Wohnsitz im Ausland (EU) haben? Die Mitarbeiter haben eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei unbeschränkter Einkommenssteuerpflicht vorliegen. Werden daher ganz normal versteuert. Danke.

M

MariusMüller

Fri Jul 01 13:50:48 CEST 2022 Fri Jul 01 13:50:48 CEST 2022

Guten Tag, die Aussage zu Elternzeitler ist ja nach den Veröffentlichung der FAQs vom BMF teilweise überholt. Auch in den Fällen des Bezugs von Lohnersatzleistungen, die zum Bezug der EPP berechtigen (z. B. Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld), hat der Arbeitgeber die EPP an den Arbeitnehmer auszuzahlen.

Aber wie verhält es sich bei Freistellungen durch Entnahme von Wertguthaben (Langzeitkonto)? Hat dieser Personenkreis Anspruch auf die EPP?

C

Claudia Ferl

Wed Jun 29 11:40:54 CEST 2022 Wed Jun 29 11:40:54 CEST 2022

Wie gehen Arbeitnehmer vor, wenn sie die EPP nicht erhalten möchten? Was hat der Arbeitgeber zu beachten?

D

Dr. Bert Kreuter

Thu Jun 16 09:47:49 CEST 2022 Thu Jun 16 09:47:49 CEST 2022

Ein Rentner arbeitet als Haushaltshilfe ein paar Stunden (angemeldet über das vereinfachte Verfahren in der Minijobzentrale).
Wie kommt dieser Rentner, der aufgrund seiner geringen Rente keine EkSt-Erklärung abgibt, an die Energiepauschale?

A

Alexandra Radde

Mon Jun 13 12:45:27 CEST 2022 Mon Jun 13 12:45:27 CEST 2022

Hallo Haufe-Redaktion, nochmal eine Frage zu den berechtigten Personen. Elternzeit wurde bereits beantwortet - aber wie ist der Fall bei Langzeitkranken.

B

Beastenjahrn

Fri Jun 03 13:58:18 CEST 2022 Fri Jun 03 13:58:18 CEST 2022

Wo steht bitte, dass für pauschalierte Minijobber die 300,00 Euro nicht pauschaliert werden muss? Im Bundesgesetzblatt finde ich nur, dass die Energiepreispauschale bei AN als Arbeitslohn gewertet wird (§ 119 (1) S. 1) und das diese nicht gilt, wenn es sich um pauschalierten Arbeitslohn handelt (§ 119 (1) S. 2), was gerade die Pauschalierung der 300 Euro * 2 % = 6 Euro an Kosten (die in den meisten Fällen der AG trägt) bedeutet.

S

Susanne Sprenger

Fri Jun 03 08:50:13 CEST 2022 Fri Jun 03 08:50:13 CEST 2022

Hallo Haufe-Redaktion,
uns stellt sich die Frage, wie wir mit Mitarbeitern die sich am 01.09.2022 in Elternzeit befinden und somit kein aktives AV führen, umgehen sollen?
Vielen Dank

A

Anita Schwarzensteiner

Wed Jun 01 18:32:21 CEST 2022 Wed Jun 01 18:32:21 CEST 2022

Ich schließe mich der Frage von H. Michael Jacobs an.
Wenn ein Mitarbeiter am 01.09.2022 Eintritt, hat er Anspruch auf die Energiepauschale, die September-Entgeltabrechnung wird frühestens Ende September erstellt und ausbezahlt, im Lohnbereich oft auch später. Ein Abzug in der Lohnsteueranmeldung für den Monat August ist m.E. nicht möglich.

M

Michael Jacobs

Wed Jun 01 08:07:37 CEST 2022 Wed Jun 01 08:07:37 CEST 2022

Wie soll man die Energiepreispauschale mit der Lohnsteueranmeldung für August absetzen, wenn sie erst im September ausgezahlt wird? Die Lohnsteueranmeldung für September wird erst am 10.10. versendet!

R

Rente2022

Tue May 31 21:17:25 CEST 2022 Tue May 31 21:17:25 CEST 2022

Es gibt eine Möglichkeit wie auch Rentner und Co. mit etwas Aufwand zumindest teilweise von der Energiepauschale profitieren können: (Link redaktionell entfernt, bitte beachten Sie unsere Netiquette, Haufe Online-Redaktion)