Strompreis





Heizkörper mit Sparschwein und Geld
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Steuerentlastungsgesetz

Energiepreispauschale: Was Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt noch wissen müssen

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro sollte im Jahr 2022 einen Ausgleich für die hohen Energiepreise schaffen. Beschäftigte haben die sogenannte EPP 1 in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Eine nachträgliche Gewährung ist inzwischen nur noch über eine Einkommensteuererklärung möglich, denkbar sind aber Rück­forderungen durch den Arbeitgeber. Nun ist auch der Gerichtsweg klar.

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