Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. ABC von anerkannten Zweckbetrieben

Tz. 33 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Adoptionsvermittlungsstellen Zu anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen als Zweckbetrieben s. FinMin Niedersachsen vom 24.05.2000, AZ: S 0170–76–31. Altkleidersammlungen die von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt werden, sind grundsätzlich steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (s. BFH-Urteil vom 26.02.1992, BStBl 1992 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe kraft gesetzlicher Vorschriften

Tz. 28 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Die §§ 66–68 AO (s. Anhang 1b) regeln, unter welchen Voraussetzungen steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe) kraft gesetzlicher Vorschrift vorliegen. Tz. 29 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 In den nachfolgend genannten Fällen ist der Gesichtspunkt des Wettbewerbs nicht mehr zu prüfen, weil der Gesetzgeber es unterlassen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von anerkannten steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 12/2018Bitte durchgehend anpassen. Danke! Unterhält eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b), wird sie mit dessen Führung grundsätzlich partiell (teilweise) steuerpflichtig. D.h., es besteht Ertragsteuerpflicht, weil die in den verschiedenen Einzelsteue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Wichtig: Wettbewerbsbeschränkungsklausel

Tz. 18 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Der Wettbewerb eines Zweckbetriebes zu nicht steuerbegünstigten Betrieben derselben oder ähnlichen Art muss auf das zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbare Maß begrenzt sein. § 65 Nr. 3 AO (s. Anhang 1b) fordert daher eine Wettbewerbsbeschränkungsklausel. Der Schutz des Konkurrenzgedankens und die Vermeidung von Wettbewerbsv...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pferderennvereine

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Pferderennvereine können wegen ausschließlicher, unmittelbarer und selbstloser Förderung der Tierzucht (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO, Anhang 1b) als eine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Förderung der Tierzucht nur begünstigt ist, wenn sie der Allgemeinheit dient (§ 52 Abs. 1 AO; Anhan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsrechtliche Behandlung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Studentenheime sind grundsätzlich als Zweckbetriebe i. S. v. § 68 Nr. 1b AO (Anhang 1b) zu behandeln. Es ist aber Voraussetzung, dass das Heim von einer steuerbegünstigten Körperschaft (i. d. R. ein Studentenwerk) geführt und unterhalten wird und die Aufnahme der Studenten in die Heime satzungsmäßig und tatsächlich nicht von der Zugehörigkeit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Körperschaftsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Die Organisation und die Durchführung einer Blutspendeaktion sowie das Bewerben derselben sind ebenso wie die Betreuung der Spender die Voraussetzungen für die Verfolgung des satzungsmäßigen Zweckes eines gemeinnützigen Blutspendedienstes. Das gilt selbst dann, wenn der eigentliche Vorgang der Blutgewinnung, dessen Bearbeitung bis hin zur Lie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pflanzen- und Kleintierzucht

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Die Förderung der Tier- und Pflanzenzucht ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. des § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b). Zu den Vereinen, die die Pflanzen- und Kleintierzucht fördern, gehören insb.: Vogelzuchtvereine, Kleintierzuchtvereine, Geflügelzuchtvereine, Kaninchenzuchtvereine, Brieftaubenzuchtvereine, Züchtervereinigungen für Pflan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abgrenzungen

Tz. 26 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Der Gesetzgeber hat in einer Reihe von Fällen, die Abgrenzung vom steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO (s. Anhang 1b) zum steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) erleichtert. Es handelt sich dabei zum einen um typische Fälle, in denen der steuerbegünstigte Zweck nur durch den steue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pflegeleistungen

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Das Pflegen von bedürftigen Menschen i. S. des § 53 AO, kann – soweit es von einem steuerbegünstigten Verein erbracht wird – einen steuerbefreiten Zweckbetrieb i.S des § 66 AO (Wohlfahrtspflege) begründen. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Pflegeleistungen zu mehr als zwei Dritteln an die nach § 53 AO bedürftigen Menschen erbracht werden (§ 66 Ab...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfennigbasare

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Als "Pfennigbasar" werden häufig die Verkaufsveranstaltungen bezeichnet, bei denen gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften die von den Mitgliedern gebastelten und gespendeten Gegenstände zugunsten des steuerbegünstigten Zwecks veräußern. Diese Veranstaltungen dienen also in erster Linie der Mittelbeschaffung für den Verein. Mit der Durchführun...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 2. Anzeigepflicht und Wegzug des Erblassers in die Schweiz

Lebte ein deutscher Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in der Schweiz, stellt sich die Frage, ob der Erwerb von Todes wegen beim zuständigen Finanzamt in Deutschland gem. § 30 Abs. 1 ErbStG anzuzeigen ist. Die Anzeigepflicht besteht dann, wenn es sich um einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb (§ 1 ErbStG) handelt. Der Erwerber ist verpflichtet, binnen einer Frist v...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / I. Steuerstrafrechtliche Fallstricke im deutsch-schweizerischen Erbfall

Lebte ein Erblasser bis zu seinem Tode ausschließlich in Deutschland und stellen seine in Deutschland wohnhaften Erben im Zuge der Auskunftsbegehren Vermögenswerte in der Schweiz fest, so bewirkt der Erbanfall und zum Nachlass gehörendes Auslandsvermögen grundsätzlich das Entstehen einer Anzeigepflicht für die Erben gem. § 30 Abs. 1, 3 S. 1, 2. Halbs. ErbStG.[1] Aufgrund des...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Wie bereits ausgeführt, ist ein Zweckbetrieb ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO (s. Anhang 1b). Dieser Betrieb hat eine sehr enge Verbindung zur steuerbegünstigten satzungsmäßigen Betätigung einer gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft. In den Zweckbetrieben werden somit die eigentliche...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Umsatzsteuerliche Behandlung der Untersuchung des Empfängerblutes

Tz. 5 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Wird anlässlich der Lieferung von menschlichem Blut (Blutspende) eine Untersuchung des Empfängerblutes gegen besonderes Entgelt vorgenommen, kann die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) nicht in Anspruch genommen werden, weil die Untersuchung keine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung darstellt. Die vom Blut...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuervergünstigungen

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Mit der Anerkennung als steuerbegünstigt durch die zuständigen Finanzbehörden wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Verfolgung kirchlicher Zwecke sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen verbunden. Regelungen werden in den Einzelsteuergesetzen getroffen. Insbesondere handelt es sich um folgende Befreiungen und Vergünstigungen: Steuerneu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bridge

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Vereine, die "Bridge" zum Satzungszweck haben, können weder wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) noch wegen Förderung einer der sog. privilegierten Freizeitzwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b) als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt werden (BFH vom 09.02.2017, BStBl II 2017, 1106). So fehlt es dem Bridge an dem ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Zweckverwirklichung

Tz. 13 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 § 65 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b) fordert die tatsächliche und unmittelbare Zweckverwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke. Es genügt nicht, wenn durch einen Zweckbetrieb begünstigte Zwecke verfolgt werden, diese Zwecke aber keine satzungsmäßigen Zwecke der steuerbegünstigten Körperschaft sind. Eine mittelbare Verwirklichung de...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Unilaterale Anknüpfungsmerkmale und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt, das jeder steuerbare Erwerb (§ 1 ErbStG) in Deutschland anzeigepflichtig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG).[8] Eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung seitens des Finanzamts (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG) ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn eine fehlende Steuerpflicht zweifelsfrei feststeht.[9] Ebenfalls soll eine Anzeigepflicht nicht besteh...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Einkommensteuerverkürzung bei fehlender Angabe schweizerischer Einkünfte

Der Taterfolg der Steuerhinterziehung setzt die Steuerverkürzung oder die Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile (§ 370 Abs. 1 AO) voraus. Lassen die von den Erben erhaltenen Informationen auf bislang nicht ermittelte Steueransprüche des deutschen Fiskus schließen, sollte eine Anzeige und Berichtigung deutscher Steuererklärungen des Erblassers erfolgen. Andernfalls ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Studentenwerk

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Studentenwerke sind grundsätzlich wegen der Förderung der Studentenhilfe gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften (s. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b). Ein Studentenwerk kann, wenn die Voraussetzungen der freien Wohlfahrtspflege erfüllt sind, auch mit dem Betrieb einer Mensa und Cafeteria noch die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erha...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / bb) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei in der Schweiz belegenen Immobilien eines in Deutschland wohnhaften Erblassers ist mit Blick auf eine mutmaßliche Steuerverkürzung in Deutschland zu differenzieren: Gem. Art. 6 Abs. 1 DBA-Schweiz werden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Vertragsstaat besteuert, in dem das Vermögen liegt. Aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers in Deutschland (§ 8 AO) war jener mi...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 3. Anzeige- und Berichtigungspflichten von Erben

Gem. § 153 Abs. 1 S. 2 AO sind Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers (§ 1922 Abs. 1 BGB) zur Anzeige- und Berichtigung unrichtiger Steuererklärungen des Erblassers verpflichtet, sofern die Unrichtigkeit vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt wird.[32] Die Anzeige- und Berichtigungspflicht soll bei Erbengemeinschaften auch die Erben treffen, die keine Kenntnis von...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Zwecknotwendigkeit/Zweckerreichung

Tz. 16 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Als weiteres Tatbestandmerkmal fordert § 65 Nr. 2 AO (s. Anhang 1b) die Zwecknotwendigkeit/Zweckerreichung. D.h., nur durch die Führung eines solchen Betriebes können die steuerbegünstigten Zwecke unbedingt und unmittelbar erreicht werden. Darüber hinaus müssen die begünstigten Zwecke und der Zweckbetrieb eine Einheit bilden. Von Bedeutung i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Studentenverbindungen

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Studentenverbindungen sind keine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, weil von ihnen Ziele, die nicht ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit fördern, verfolgt werden (s. FG Hamburg vom 25.08.1964, DStZ B 1964, 522). Derartige Verbindungen (Burschenschaften und ähnliche Vereinigungen) können auch nicht unter dem Aspekt der Brauch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Briefmarkensammlervereine

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Briefmarkensammlervereine können nicht als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden, weil nicht die Förderung der Allgemeinheit, sondern eigenwirtschaftliche Zwecke der einzelnen Mitglieder im Vordergrund stehen. Eine Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit kommt daher nicht in Betracht, vgl. AEAO zu § 52 AO TZ 9, Anhang 2 ...mehr

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FoVo 02/2019, Erhöhung des ... / 2 II. Die Entscheidung

Grundlage des erweiterten Pfändungsschutzes ist § 850k Abs. 4 ZPO Gemäß § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen von den Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Die §§ 850a, 850b, 850c, 850d Abs. 1 und 2, die §§ 850e, 850f, 850g und 850i sowie die §§ 851c und 851d dieses Gesetzes sowie § 54 Abs. 2, Abs. 3 Nr. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Landesverbände und die Ortsvereinigungen veranstalten regelmäßig Blutspendetermine. Das Spenden von Blut stellt keine Sachzuwendung/Sachspende i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (s. Anhang 10) dar, weil der Spender nach durchgeführter Blutentnahme kein Recht mehr an dem entnommenen Blut hat. Durch den Blutspendediens...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pferdeverkauf

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Amateurreitsportvereine, die in ihrem Bestand auch eigene Pferde zur Nutzung haben, veräußern regelmäßig die Pferde, die nicht mehr für die satzungsmäßigen Zwecke (wie Dressurreiten, Springreiten etc.) genutzt werden können. Soweit die Pferde dem steuerbegünstigten satzungsmäßigen Bereich (ideelle Nutzung; Nutzung in einem Zweckbetrieb) zugeordnet w...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / d) Zwischenergebnis und Handlungsempfehlung

Bei der Ermittlung seitens der Erben, ob eine Anzeige und Berichtigung gem. § 153 AO zu erfolgen hat, sollten sich diese zunächst einen Überblick über Einkommen und Vermögen des Erblassers vor und nach dem Wegzug verschaffen. Vor dem Wegzug des deutschen Erblassers in die Schweiz kommt etwa eine Einkommensteuerhinterziehung aufgrund nicht deklarierter schweizerischer Einkünf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Von der Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) sind die Leistungen ausgeschlossen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) ausgeführt werden (s. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG, Anhang 5). Die bewirkten Lieferungen von Erzeugnissen, die in der 2. Stufe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 4

Auf einen Blick Die reine Kenntniserlangung von bislang in Deutschland nicht deklariertem Einkommen oder Vermögen des Erblassers aus der Schweiz lässt freilich die "Kontaminierung" eines Nachlasses nicht sofort erkennen. Der Beitrag soll daher auf eine bestimmte Systematik bei der Klärung von Anzeige- und Berichtigungspflichten der Erben hinweisen und als "Leitfaden" für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / c) Steuerverkürzung aufgrund Wegzugsbesteuerung

Gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG ist der Erblasser, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat, bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem er seinen Wohnsitz aufgab, mit deutschen Einkünften in Deutschland erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig. Voraussetzung hierfür ist, dass (1) der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug insgesamt fü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pfändung des Steuererstattungsanspruchs

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der Steuererstattungsanspruch gegen das FA aus dem bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern ergangenen > Steuerbescheid ist als Geldforderung pfändbar. Private Gläubiger benötigen dazu einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts (§ 828 ZPO). Für Pfändungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten besondere Vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH. Nach einer Außenprüfung erließ das Finanzamt geänderte Steuerbescheide, denen ein erhöhter Gewinn zugrunde gelegt wurde, da die un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Personensteuern

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Personensteuern wie die ESt/LSt, der SolZ sowie die Erbschaft-/Schenkungsteuer sind grundsätzlich nicht steuermindernd abziehbar (§ 12 Nr 3 EStG). Erbschaftsteuern auf Grund der Erbschaft eines Nießbrauchsrechts sind auch nicht mehr als > Dauernde Lasten abziehbar. Entsprechendes gilt für die steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs 4 AO; > Anh 10.1)....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Tätigkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe abrechnen?

Frage: Es geht um die Abrechnung der Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (reine Weinbaubetriebe) ohne den Betrieb einer reinen Land- und Forstwirtschaft. Die Erstellung der Buchführungs- und Abschlussarbeiten (Bilanzen) werden nach § 39 StBVV abgerechnet. Die Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR) gem. § 4 Abs. 3 EStG we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen

In der grundsätzlichen Anwendungsvorschrift zur Abrechnung von Abschlussarbeiten (§ 35 StBVV) finden sich sehr unterschiedliche Gebührensätze: Für die Aufstellung des Jahresabschlusses kann für die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zwischen 10/10 – 40/10 abgerechnet werden. Für die Erstellung des Anhangs liegt der anzuwendende Zehntelsatz zwischen 2/10 un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegekinder

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Pflegekinder sind Personen, mit denen der Stpfl durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Petition

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden (Art 17 GG und entsprechende Vorschriften der Länderverfassungen). Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Es steht auch Personen offen, die nicht Deutsche sind (OVG Münst...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Durch fehlerhafte Adressierung einer E-Mail verursachte Versäumung der Einspruchsfrist

Leitsatz Es liegt im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen, eine E-Mail auch an die richtige E-Mail-Adresse der Behörde zu versenden und die Adressierung frei von Schreibfehlern vorzunehmen. Das Risiko einer fehlgeschlagenen Übermittlung trägt der Absender. Sachverhalt Die Klägerin legte gegen einen Kindergeldbescheid der Familienkasse im August 2017 innerhalb der Monat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (zu § 22f und § 25e UStG)

Kommentar Zur Verminderung des Umsatzsteuerausfalls, der sich bei Lieferungen über elektronische Marktplätze im Internet ergeben soll, ist eine neue Haftungsregelung für die Betreiber solcher Marktplätze in das Gesetz aufgenommen worden. Verbunden ist dies mit neuen Aufzeichnungsvorschriften. Die Finanzverwaltung nimmt ausführlich zu den neuen Regelungen Stellung. Die rechtli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuerpflicht bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art

Kommentar In einem aktualisierten Anwendungsschreiben hat sich das BMF ausführlich mit Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (als Schuldner der Kapitalerträge) befasst. Betriebe gewerblicher Art und Kapitalertragsteuer Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 28.1.2019 ausführlich zur Auslegung der Einkommenstatbestände ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2 Rechtsfähigkeit natürlicher Personen

Jeder Mensch ist rechtsfähig, d. h. er ist Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit seiner Geburt und endet mit seinem Tod.[1] Auch Säuglinge und beschränkt Geschäftsfähige besitzen Rechtsfähigkeit, die nicht verwechselt werden darf mit der Geschäftsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit ist im Gegensatz zur Rechtsfähigkeit die Fähigkeit, selbstständig durch ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.1 Umsatzsteuer

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert in § 3 Abs. 1 UStG, dass grundsätzlich eine Lieferung vorliegt, wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft wird. Damit legt das UStG genau fest, an welchen Vorgang bei einer Lieferung umsatzsteuerliche Konsequenzen geknüpft werden. In der Regel ist dies identisch mit der bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübertragung.[1] Prax...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.3 Rechtliche Folgen des Abstraktionsprinzips

Die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts ist grundsätzlich nicht von der Wirksamkeit des anderen Rechtsgeschäfts abhängig. Praxis-Beispiel Verschiedene Rechtsgeschäfte Der 16-jährige Emil Schlaumeier schließt mit Herrn Fuchs einen Kaufvertrag über einen Computer für 1.000 EUR ab. Herr Fuchs, froh, endlich den veralteten Computer losgeworden zu sein, "übereignet" Emil sofort den C...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.5 Teilrechtsfähigkeit von Gesamthandsgemeinschaften

Von den natürlichen Personen und den juristischen Personen zu unterscheiden sind die Gemeinschaften zur gesamten Hand und die Bruchteilsgemeinschaften. Gesamthandsgemeinschaften zeichnen sich dadurch aus, dass das gesamthänderisch gebundene Vermögen den an der Gesamthandsgemeinschaft beteiligten Personen zusteht, diese aber nicht über die einzelnen Gegenstände allein verfügen...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.6.3.2 Steuerliche Folgen

Für die Frage der Zusammenveranlagung von Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Einkommensteuer kommt es nicht auf den Güterstand an, in dem die Eheleute/eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. So haben sie auch Anspruch auf Zusammenveranlagung, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder im Güterstand der Gütertrennung oder Gütergemeinsc...mehr