Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.2 Adressat eines Verwaltungsakts

Rz. 31 Die Beteiligtenstellung wird i. d. R. nach § 78 Nr. 2 AO dadurch begründet, dass die Finanzbehörde an jemanden einen Verwaltungsakt richten will – beabsichtigter Erlass eines Verwaltungsakts – oder gerichtet hat. Dies ist der Inhaltsadressat, mithin derjenige, für den der zu erlassende Verwaltungsakt bestimmt ist.[1] Beteiligter ist nur der Inhaltsadressat des Verwalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.8 Vertreter des Beteiligten

Rz. 17 Das Wesen der Vertretung besteht darin, dass die Handlungen des Vertreters dem Vertretenen zugerechnet werden und die Rechtswirkungen unmittelbar in der Person des Vertretenen eintreten.[1] Der Vertreter tritt also in dieser Eigenschaft nicht in die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertretenen und der Finanzbehörde ein und wird demgemäß auch nicht Beteiligter.[2] Soweit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.7.1 Mitwirkungspflichtige in fremder Steuerangelegenheit

Rz. 15 Nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 2 AO sollen diese steuerlichen Mitwirkungspflichten kein Steuerpflichtverhältnis begründen. Diese missverständliche Formulierung[1] muss dahingehend interpretiert werden, dass der Träger steuerlicher Mitwirkungspflichten nicht in das Steuerpflichtverhältnis, an dessen Gestaltung er mitzuwirken hat, einbezogen wird. § 33 Abs. 2 AO besagt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1 Bedeutung des Beteiligtenbegriffs

Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 78 AO ist die Bestimmung des formell Beteiligten im steuerlichen Verwaltungsverfahren als verfahrensrechtlicher Ausdruck und Zuordnung von subjektiven Rechten und Pflichten. 1.1.1 Verfahrensrechtssubjekt Rz. 2 Die Behörde handelt im Verwaltungsverfahren gegenüber Außenstehenden, die in diesem Verfahren als Beteiligte bezeichnet werden. § 78 AO r...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78 Beteiligte

1 Grundlagen 1.1 Bedeutung des Beteiligtenbegriffs Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 78 AO ist die Bestimmung des formell Beteiligten im steuerlichen Verwaltungsverfahren als verfahrensrechtlicher Ausdruck und Zuordnung von subjektiven Rechten und Pflichten. 1.1.1 Verfahrensrechtssubjekt Rz. 2 Die Behörde handelt im Verwaltungsverfahren gegenüber Außenstehenden, die in diesem Verf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 2 Beteiligungsfähigkeit

Rz. 19 § 78 AO regelt, auf welche Weise die Beteiligtenstellung begründet wird, nicht jedoch die individuellen Voraussetzungen für deren Begründung bzw. für die Ausübung der Verfahrensrechte. 2.1 Allgemeines Rz. 20 Die Begründung der verfahrensrechtlichen Rechtsstellung als Rechtssubjekt des Verwaltungsverfahrens setzt die Fähigkeit voraus, Träger verfahrensrechtlicher Rechte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.7 Beteiligtenstellung in einem fremden Besteuerungsverfahren

Rz. 14 Die AO begründet in verschiedenen Fällen steuerliche Mitwirkungspflichten für ein Besteuerungsverfahren, das nicht das Steuerpflichtverhältnis des Mitwirkungspflichtigen betrifft. 1.1.7.1 Mitwirkungspflichtige in fremder Steuerangelegenheit Rz. 15 Nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 2 AO sollen diese steuerlichen Mitwirkungspflichten kein Steuerpflichtverhältnis begründen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 2.1.1 Beteiligungsfähige Steuerrechtsubjekte

Rz. 23 Beteiligungsfähig können zunächst natürliche Personen, also Menschen i. S. v. § 1 BGB sein.[1] Diese sind für den gesamten Rechtsbereich rechtsfähig. Die Beteiligungsfähigkeit besteht für die Dauer der Rechtsfähigkeit. Rz. 24 Beteiligungsfähig sind ferner juristische Personen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.[2] Juristische Personen sind Personenvereinigunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.6 Rechtsfolgen

Rz. 13 Die verfahrensrechtliche Rechtsstellung als Beteiligter des Verwaltungsverfahrens hat unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung der Mitwirkungspflichten bzw. auf die Berechtigung zur Mitwirkungsverweigerung. Diese Rechte stehen "Nicht-Beteiligten" entweder nicht oder in anderem Umfang zu. "Andere Personen" als die Beteiligten haben weitgehende Mitwirkungspflichten, so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1 Grundlagen

1.1 Bedeutung des Beteiligtenbegriffs Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 78 AO ist die Bestimmung des formell Beteiligten im steuerlichen Verwaltungsverfahren als verfahrensrechtlicher Ausdruck und Zuordnung von subjektiven Rechten und Pflichten. 1.1.1 Verfahrensrechtssubjekt Rz. 2 Die Behörde handelt im Verwaltungsverfahren gegenüber Außenstehenden, die in diesem Verfahren als Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3 Beteiligte

3.1 Antragsteller und Antragsgegner Rz. 27 Beteiligter des Verwaltungsverfahrens wird nach § 78 Nr. 1 AO der Antragsteller, also derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird.[1] Die Vorschrift hat nur insoweit Bedeutung, als der Antrag das Verwaltungsverfahren auslösen muss.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob die Finanzbehörde nur auf Antrag tätig werden darf[3] oder de...mehr

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Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15b EStG

Leitsatz Werden verrechenbare Verluste nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG gesondert und einheitlich festgestellt, gelten für die Klagebefugnis dieselben Grundsätze wie für die Anfechtung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Normenkette § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 15b Abs. 1, Abs. 4 EStG, § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 240 ZPO, § 2 Nr. 1, §...mehr

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Umsetzung des Digitalpakets (zu § 3a Abs. 5 UStG)

Kommentar Elektronisch erbrachte Leistungen, Telekommunikationsdienstleistungen sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen erfordern spätestens seit 2015 die besondere Aufmerksamkeit der Unternehmer. Nun sind zum 1.1.2019 erneut unionsrechtliche Änderungen in diesem Bereich vorgenommen worden, die in Deutschland fristgerecht umgesetzt worden sind. Die Änderungen betreffen i...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2018

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig an diversen Stellen geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH m...mehr

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Berufsverbände in der Umsatzsteuer

Leitsatz Ein Berufsverband i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG kann entgeltliche Leistungen an seine Mitglieder oder Dritte im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur erbringen, wenn sein Verbandszweck nicht hierauf gerichtet ist, sondern es sich hierbei um eine Nebentätigkeit handelt. Normenkette § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 5 Abs. 1 ...mehr

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Pflegekindschaftsverhältnis als Voraussetzung für Kindergeldanspruch

Leitsatz Übernimmt nach dem Tod der Mutter die Schwester die Betreuung ihres von Geburt an schwerbehinderten Bruders und wird sie vom Amtsgericht daneben auch zur gesetzlichen Betreuerin des Bruders bestellt, so kann der volljährige Schwerbehinderte auch dann in den Haushalt der Schwester als Voraussetzung für ein Pflegekindschaftsverhältnis aufgenommen sein, wenn er zwar be...mehr

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Ausbuchung wertloser Aktien begründet Verlust aus Kapitalvermögen

Leitsatz Wenn endgültig wertlos gewordene Aktien aus dem Depot ausgebucht werden, ist der betroffene Privatanleger naturgemäß an einer steuerlichen Verwertung seines erlittenen Vermögensverlusts interessiert. Das FG Rheinland-Pfalz hat nun grünes Licht für einen Verlustabzug gegeben - das letzte Wort liegt aber beim Bundesfinanzhof. Sachverhalt Der Kläger erwarb im Januar 201...mehr

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Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten Fondsgesellschaft in eine Tätigkeitsvergütung

Leitsatz 1. Ob eine gewerblich geprägte Oberpersonengesellschaft aus einer gewerblich geprägten Unterpersonengesellschaft einen Gewinnanteil i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG samt darin enthaltener gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG steuerfreier Einnahmen bezieht oder diese Einnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei der Oberpersonengesellschaft als Tätigkeitsvergütung zu quali...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

Leitsatz 1. Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). 2. § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG handelt es sich weder um Entgelt...mehr

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Kapitalertragsteuer für vGA einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft

Leitsatz 1. Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner. 2. Der Bestandsschutz gemäß § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass...mehr

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Auskunft über die Besteuerung eines Konkurrenten

Leitsatz Kommt ernstlich in Betracht, dass ein Unternehmen durch die rechtswidrige Besteuerung eines Konkurrenten erhebliche Wettbewerbsnachteile erleidet, kann es trotz des Steuergeheimnisses vom Finanzamt Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen. Sachverhalt Der Kläger A ist als Facharzt auf dem Gebiet der Augenlaserbehandlung operativ tätig. ...mehr

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Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags – Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei Übertragung auf eine Stiftung

Leitsatz 1. Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG). Dieser Bescheid hat für die nachfolgenden Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10b A...mehr

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Bekanntgabe an Eheleute bei besonderer Veranlagung

Leitsatz Bei einem Antrag auf eine besondere Veranlagung hat keine gemeinsame Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden zu erfolgen. Sachverhalt Der Kläger heiratete im Jahr 2000 und beantragte wie seine Ehefrau für dieses Jahr die besondere Veranlagung nach § 26c EStG. Das Finanzamt führte allerdings zunächst eine Zusammenveranlagung durch, der Bescheid wurde beiden Eheleute...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Abschließende Bemerkungen

Rn. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Nur bei der Geldanlage im Inl braucht der StPfl seine privaten KapErtr grds nicht in der Steuererklärung zu deklarieren, weil die inl AbgSt – anders als die EU-Quellensteuer (s Rn 21) – abgeltende Wirkung hat. Die Geldanlage im Ausl führt dagegen zur Pflichtveranlagung nach § 32d Abs 3 EStG. Damit findet in allen Fällen der besondere Steuersa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Die Regelung des § 45e EStG

Rn. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 § 45e S 1 EStG ermächtigt die Bundesregierung zur Umsetzung der ZinsRL in der jeweils geltenden Fassung. Für die Umsetzung ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Die Bundesregierung hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht u am 26.01.2004 die ZIV erlassen (BGBl I 2004, 128). Da die RL 2003/48/EG mit Wirkung v 01.01.2016 durch Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Identitäts- u Wohnsitzermittlung (§ 3 ZIV)

Rn. 13 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Bei vor dem 01.01.2004 begründeten Vertragsbeziehungen ermittelt die Zahlstelle die Identität u den Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers anhand der Informationen, die ihr aufgrund der geltenden Bestimmungen vorliegen. Dies sind nach den Vorschriften des GeldwäscheG insb die aus dem Personalausweis oder Pass ersichtlichen Angaben (Name, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu § 50e EStG u § 50b EStG

Rn. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 § 50e EStG sanktioniert ua die vorsätzliche oder leichtfertige Nichtbeachtung der den Kreditinstituten auferlegten Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen. Ein Verstoß gegen die Meldepflichten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der sachliche und betragsmäßige Rahmen des § 28 FKAustG ist allerdings weiterreichend. § 5...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Verlust der Möglichkeit zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Rz. 56 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Strittig wart, ob der betroffene Unternehmer mit Beginn der Nachschau die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO verliert. Nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO tritt Straffreiheit nicht ein, wenn vor der Selbstanzeige ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Haftungsbescheid (§ 13c Abs. 2 S. 2 UStG, § 191 AO)

Rz. 62 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Begünstigte (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsinanspruchnahme nach anderen Haftungstatbeständen (z. B. auf Grund §§ 69 AO, 128 HGB) bleibt unberührt (Abschn. 13c.1 Abs. 32 UStAE; BMF vom 24.05.2004,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Widerstreitende Steuerfestsetzungen (§ 174 AO)

Rz. 44 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 § 174 AO vermeidet den Fortbestand widerstreitender Steuerfestsetzungen. Die Vorschrift verhindert, dass für denselben Vorgang USt und Versicherungsteuer erhoben werden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Aufzeichnungspflichten bei Zahlungen nach § 48 AO in den Fällen der §§ 13c UStG

Rz. 43 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Werden Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis des § 13c UStG von Dritten (z. B. vom Haftenden) entrichtet, müssen zusätzliche Aufzeichnungen vorgenommen werden. Wer derartige Zahlungen leistet, muss die entrichteten Beträge sowie den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Umsatzsteuerschuldners aufzeichnen (§ 22 Abs. 4e UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.4 Steuerstrafen (§§ 250–252 AO)

Rz. 130 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei Nichteinhaltung der aufgestellten Vorschriften sieht das Gesetz die Bemessung folgender Steuerstrafen (sog. Pönalen) durch die Finanzverwaltung vor: verspätete Abgabe der Steuererklärung: 0,05 % der Steuerverbindlichkeit bzw. des Steuerguthabens pro Kalendertag der über fünf Kalendertage hinausgehenden Verspätung, maximal 5 % der Steuerve...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Wolffgang, Einfuhrumsatzsteuerschuld: Abhängig von der Zollschuld?, UR 2017, S. 845 Gellert, Zollkodex und Abgabenordnung, Analyse über das Verhältnis der Vorschriften der Abgabenordnung zu den Vorschriften des Zollkodexes der Europäischen Gemeinschaft, Diss., Aachen 2003. Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer, Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von W...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 61 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 I. R. d. USt-Nachschau ergangene Verwaltungsakte können gem. § 347 AO mit dem Einspruch angefochten werden (Abschn. 27b.1 Abs. 10 S. 1 ff. UStAE). Der Amtsträger ist berechtigt und verpflichtet, den schriftlichen Einspruch entgegenzunehmen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung und hindert daher nicht die Durchführung der USt-Nachscha...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Zwangsweise Durchsetzung der Nachschau

Rz. 57 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei einer Nachschau muss der betroffene Unternehmer die damit verbundenen Maßnahmen dulden. Die Aufforderung zur Duldung stellt einen Verwaltungsakt dar. Dieser kann mit sämtlichen Zwangsmitteln (§§ 328ff. AO) durchgesetzt werden (vgl. BMF vom 23.12.2002, BStBl I 2002, 1447, Abschn. 6). In Betracht kommen Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang (§...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Bescheinigungsverfahren

Rz. 36 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ist nicht eine Gebietskörperschaft der Unternehmer, bedarf es gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass der Unternehmer mit der Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie die Gebietskörperschaft. Handelt es sich bei dem Unternehmer um einen Bühnenregisseur oder Bühnenchoreografen,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, BB 2002, 759. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Einfuhrumsatzsteuer ist Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 11 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die EUSt ist eine Verbrauchsteuer, und zwar eine allgemeine Verbrauchsteuer im Gegensatz zu den besonderen Verbrauchsteuern für einzelne Gruppen von Erzeugnissen (z. B. Energiesteuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer). Gleichwohl kann die EUSt als Vorsteuer abgezogen werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Rz. 12 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die sachliche und...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 72 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach § 220 Abs. 1 AO richtet sich die Fälligkeit von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis nach den Vorschriften der Steuergesetze. Greifen spezielle steuergesetzliche Fälligkeitsbestimmungen i. S. d. § 220 Abs. 1 AO nicht ein, wird ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis nach § 220 Abs. 2 S. 1 AO – von dem Fall eines abweichenden L...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Zustimmungsfälle

Rz. 77 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nachdem das UStG keine besondere Regelung über die Fälligkeit von Erstattungsansprüchen vorsieht, tritt diese gemäß § 220 Abs. 2 S. 2 AO erst mit der Bekanntgabe der Festsetzung ein. Ist eine Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (hier: § 18 Abs. 3 S. 1 UStG) anzumelden und tatsächlich angemeldet, ist eine Festsetzung i. S. d. § 155 AO...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Checklisten Terminüberwachung 2018–2020

Rz. 105 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Zur Überwachung der Voranmeldungstermine in den Jahren 2018, 2019 und 2020 mag die folgende Checkliste hilfreich sein:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Verfahrensfragen (§ 18h Abs. 6 UStG)

Rz. 30 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Gemäß § 18h Abs. 6 UStG gelten für das Verfahren, soweit es vom BZSt durchgeführt wird, die angeführten Vorschriften von AO und FGO. Die Regelung ist erforderlich, da § 18h UStG ausländische Umsatzsteuer und somit keine durch Bundesrecht geregelte Steuer betrifft und deshalb die AO und die FGO nicht unmittelbar anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 S. 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke

Rz. 21 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG stellt mit der Voraussetzung ausschließlicher und unmittelbarer gemeinnütziger bzw. mildtätiger oder kirchlicher Zwecke weitere subjektive Tatbestandsmerkmale für beide nach § 4 Nr. 18 S. 1 UStG begünstigte Unternehmergruppen auf. Die anerkannten Wohlfahrtsverbände und deren selbständige Glieder erfüllen diese V...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.3 Berichtigungsverfahren

Rz. 77 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Das Berichtigungsverfahren gliedert sich in mehrere Teilschritte. In einem ersten Schritt muss u. E. die Rechnung berichtigt werden, da dies bereits ein allgemeines Kriterium des § 14c Abs. 1 S. 2 UStG ist (vgl. Korn in Bunjes, § 14c UStG, Rz. 47 und Widmann in S/W/R, § 14c UStG, Rz. 56, 67). Da für die Art der Berichtigung keine speziellen R...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 11 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Vorschrift wurde zum 01.01.2009 neu gefasst. Im Gegensatz zu den korrespondierenden Neuregelungen im Bereich des § 4 Nr. 16 UStG bestand keine Übergangsregelung, die es dem Unternehmer ermöglicht hätte, sich zunächst weiter auf die alte Gesetzeslage zu berufen. Rz. 12 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der zum 01.01.2009 in Kraft getretene § 4 Nr. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die USt-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. v. § 193 AO. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung (§§ 193ff. AO) nicht. Die USt-Nachschau wird nicht angekündigt (Abschn. 27b.1 Abs. 1 UStAE). Die USt-Nachschau unterliegt damit ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Aufbewahrung außerhalb des Gemeinschaftsgebiets

Rz. 26 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 § 14b Abs. 5 UStG wurde durch das JStG 2009 eingeführt, ebenso § 146 Abs. 2a AO; zur damaligen Rechtslage vgl. die 4. Auflage. Die Vorschriften ermöglichen es dem Unternehmer, unter den Bedingungen des § 146 Abs. 2a AO Rechnungen auch außerhalb des Gemeinschaftsgebietes elektronisch aufzubewahren. Rz. 27 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Durch Art. 9 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlage und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Rechtsnorm hat ihre Wurzeln in Art. 85–88, 91 MwStSystRL. Sie steht im Zusammenhang mit §§ 5 und 21 UStG. Während § 21 UStG klarstellt, dass grundsätzlich die Zollvorschriften und die in der Abgabenordnung enthaltenen Vorschriften über Verbrauchsteuern auf die EUSt anzuwenden sind, regelt § 5 UStG bestimmte Steuerbefreiungen bei der EUSt.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Kulturelle Einrichtungen werden bereits seit 1926 von der Umsatzsteuer befreit. Die Vorschrift wurde im Laufe der Jahre immer wieder erweitert. Die derzeit geltende Fassung gilt seit dem UStG 1980, die den Anwendungsbereich auf Kammermusikensembles und Chöre erstreckt. Rz. 8 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Durch Art. 4 Nr. 6 des Jahressteuergesetzes ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei den in § 26b UStG genannten Pflichtverletzungen handelt es sich um Steuerordnungswidrigkeiten (§ 377 Abs. 1 AO). Für diese gelten gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), d. h. die §§ 1 bis 34 OWiG , soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Darüber hinaus finden nach § 4...mehr