Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 110 [Autor/Stand] Zwangsgeld. Sofern ein Unternehmen den Pflichten des § 138a AO nicht nachkommt, kann das BZSt die Einhaltung der Verpflichtung durch Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgelds gem. §§ 328 ff. AO durchsetzen. Voraussetzung ist ein wirksamer Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO. Dazu muss das BZSt den Steuerpflichtigen zunächst zu einem bestimmten Handeln, d....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.8.2016 (BR-Drucks. 406/16)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Keine Veröffentlichung der Unternehmensdaten gegenüber der Allgemeinheit

Rz. 128 [Autor/Stand] Zugänglichmachung der Unternehmensdaten – Weiterleitung ja, Veröffentlichung nein. Gemäß § 138a Abs. 7 Satz 1 AO übermittelt das BZSt alle ihm zugegangenen Berichte an die jeweils zuständigen deutschen Finanzbehörden. Die Übermittlung erfolgt auch für Berichte, die dem BZSt von ausländischen Finanzverwaltungen übermittelt wurden (§ 138a Abs. 7 Satz 3 AO...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Betroffene Unternehmen/Steuerpflichtige (Abs. 1)

Rz. 30 [Autor/Stand] Unternehmen mit inländischem Sitz oder Ort der Geschäftsleitung. Betroffen sind damit alle Unternehmen, die i.S.d. § 11 AO ihren Sitz oder i.S.d.§ 10 AO den Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Als Unternehmen wird jede selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit unabhängig von ihrer Rechtsform verstanden, die mit Gewinnerzielungsabsicht betr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Verfassungsrecht – Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeines. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss die deutsche Ausgestaltung der länderbezogenen Berichtspflicht in § 138a AO mit höherrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten, vereinbar sein. Denn losgelöst von einem international bestehenden Konsens, der zur Einführung einer solchen Regelung erforderlich ist, muss sich in Deutschland jede Rechtsn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] Allgemeines. In § 138a Abs. 1 AO wird der Anwendungsbereich der länderbezogenen Berichtspflicht definiert. Liegen die dort genannten Voraussetzungen vor, hat ein inländisches Konzernunternehmen einen CbC-Report mit den in § 138a Abs. 2 AO genannten Daten der verbundenen Konzernunternehmen getrennt nach Steuerjurisdiktionen zu erstellen und an das BZSt zu ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Technische Umsetzung – Meldung an das BZSt (Abs. 6)

Rz. 96 [Autor/Stand] Übermittlung an BZSt. § 138a Abs. 6 Satz 1 AO regelt, dass der länderbezogene Bericht an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln ist. Nicht ausreichend ist, wenn der CbC-Report an das lokal zuständige Finanzamt übersendet wird. Die Übermittlung an das lokal zuständige Finanzamt erfolgt durch das BZSt (§ 138a Abs. 7 Satz 1 AO). Rz. 97 [Autor/Stand]...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Verteilung und Auswertung der aus dem Ausland erhaltenen Daten innerhalb der deutschen Finanzverwaltung (Abs. 7 Satz 1 und Satz 3 ff.)

Rz. 100 [Autor/Stand] Weiterleitung an zuständige Finanzbehörden. Gemäß § 138a Abs. 7 Satz 1 AO leitet das BZSt alle ihm zugegangenen länderbezogenen Berichte an die jeweils zuständige Finanzbehörde weiter. Dies gilt unabhängig davon, ob der länderbezogene Bericht von einer inländischen Konzernobergesellschaft, einer einbezogenen inländischen Konzerngesellschaft oder einer b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einordnung der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] Verortung im Gesetz. Die gesetzestechnische "Einsortierung" der nationalen Umsetzung zur länderbezogenen Berichtspflicht erfolgte in der AO im Unterabschnitt "Anzeigepflichten". Dies mag auf den ersten Blick verwundern, da die mit der Verrechnungspreisthematik im Zusammenhang stehenden Pflichten der Erstellung von "Master File", "Local File" und "CbC-Repo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Begriff (Abs. 2 Satz 1)

a) "Anzusetzender" Hinzurechnungsbetrag Rz. 141 [Autor/Stand] Unterscheide zwischen "Hinzurechnungsbetrag" und "anzusetzendem Hinzurechnungsbetrag". Der in § 10 Abs. 2 Satz 1 verwendete Begriff "HZB" ist missverständlich. Der HZB i.S. von § 10 Abs. 1 ist von dem entsprechenden Begriff in § 10 Abs. 2 zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nicht gesehen. In § 10 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Enge Verzahnung mit ausländischen Regelungen

Rz. 29 [Autor/Stand] Erfordernis einer globalen Betrachtungsweise. § 138a AO ist eingebettet in einen komplexen internationalen Normenkontext, der weltweit bis auf wenige Ausnahmen umgesetzt wurde. Für die EU hat die Europäische Kommission die Umsetzung des Abschlussberichts zum BEPS-Aktionspunkt 13 mit der RL (EU) 2016/881 vorgeschrieben. Einer inländischen Konzernmutterges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Ersatzvornahme der Übermittlung (Sekundärmechanismus) (Abs. 4)

Rz. 78 [Autor/Stand] Sekundäre Berichtspflicht durch inländische Konzerngesellschaft. Hat eine ausländische Konzernobergesellschaft, welche zur Erstellung und Übermittlung des CbC-Reports an seine lokale Steuerbehörde verpflichtet ist, diesen Bericht nicht erstellt oder übermittelt, richtet sich die Verpflichtung zur Erstellung des Berichts ersatzweise gegen die einzubeziehe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Konflikt zwischen berichtspflichtigen Angaben und Werte nach HGB

Rz. 61 [Autor/Stand] Allgemein. Die im Country-by-Country Reporting darzustellenden Unternehmensdaten sind "ausgehend vom Konzernabschluss des Konzerns" auszuweisen, d.h., grundsätzlich können die Daten nach HGB-Grundsätzen Verwendung finden. Allerdings sind gewisse Abweichungen bei der Ermittlung zu beachten. Dazu zählen u.a. folgende Besonderheiten: Rz. 62 [Autor/Stand] Ums...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Inländische Tochterunternehmen eines ausländischen Konzerns

Rz. 124 [Autor/Stand] Verpflichtung von Tochtergesellschaften. Inländische Tochterunternehmen von ausländischen Mutterunternehmen sind grundsätzlich zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts verpflichtet, wenn dem BZSt kein länderbezogener Bericht der ausländischen Konzernobergesellschaft übermittelt wird (§ 138a Abs. 4 Satz 1 AO; vgl. Anm. 78 ff.). Tochtergesellschaften...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Rechtsweg

Rz. 127 [Autor/Stand] Rechtswegmöglichkeiten. Die Möglichkeit eines direkten Rechtsschutzes gegen die länderbezogene Berichtspflicht besteht nicht. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen des BZSt (z.B. Weiterleitung des CbC-Reports an ausländische Finanzbehörden) ist vorläufiger Rechtsschutz unter den entsprechenden Voraussetzungen einer einstweiligen Anord...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Konzernaufbau

Rz. 135 [Autor/Stand] Gleichordnungs-Konzern statt Über-Unterordnungs-Konzern. Eine Gestaltungsmöglichkeit ist die Etablierung eines Gleichordnungskonzerns anstelle eines Über-Unterordnungs-Konzerns. Die Regelungen zum CbC-Report in § 138a AO sind entsprechend dem Normwortlaut auf einen Konzern mit einer Muttergesellschaft an der Spitze zugeschnitten. Eine natürliche Person ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtslage vor Einführung

Rz. 7 [Autor/Stand] Keine Existenz vergleichbarer Regelungen. Vor Einführung der Regelungen des § 138a AO bestand keine Verpflichtung zur Übermittlung von Unterlagen gemäß den Anforderungen des CbC-Reports. Im Rahmen der allgemeinen Mitwirkungspflichten waren Steuerpflichtige jedoch nach § 90 Abs. 2 AO verpflichtet, auf Einzelanforderungen hin der Finanzverwaltung vergleichb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Entwicklung der Norm

Rz. 1 [Autor/Stand] Internationaler Ausgangspunkt im BEPS-Projekt von OECD und G20-Staaten. Den Ausgangspunkt des heutigen § 138a AO bildet der im Auftrag der G20-Staaten von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete und am 5.10.2015 vorgelegte Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 ("Verrechnungspreisdokumentation und länderbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Quelle für Unternehmensdaten

Rz. 44 [Autor/Stand] Konzernabschluss als Ausgangspunkt. Die Unternehmensdaten sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO "ausgehend vom Konzernabschluss des Konzerns" auszuweisen. Dennoch ist das berichtspflichtige Konzernunternehmen nicht dazu angehalten, die Unternehmensdaten unmittelbar aus dem Konzernabschluss zu übernehmen. Vielmehr ist es dem berichtspf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Beauftragung eines inländischen Konzernunternehmens (Abs. 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Beauftragte Gesellschaft. Die Verpflichtung zur Erstellung des CbC-Reports durch inländische Konzernobergesellschaften wird unter den Voraussetzungen des § 138a Abs. 3 AO auf inländische Konzernuntereinheiten ausgeweitet, indem sog. beauftragte Gesellschaften zur Abgabe des Berichts verpflichtet werden. Rz. 76 [Autor/Stand] Übermittlungspflicht. Wird ein ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Inhalt im Einzelnen

Rz. 41 [Autor/Stand] Mussinhalt. Der länderbezogene Bericht muss nach § 138a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO den folgenden Inhalt haben:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gestaltungsbedarf

Rz. 133 [Autor/Stand] Gestaltungsbedarf der Unternehmen. Die Unternehmen stehen der CbC-Reporting-Pflicht zu Recht sehr kritisch gegenüber. Dies gilt insbesondere für Familienunternehmen. Zu Recht bestehen erhebliche Bedenken seitens der Unternehmen, dass vertrauliche Erlös- und Umsatzdaten über Lücken bei der Geheimhaltung durch ausländische Finanzverwaltung an die Öffentli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 40 [Autor/Stand] Inhaltsüberblick CbC-Report. § 138a Abs. 2 AO definiert den Inhalt des Country-by-Country Reportings. Danach umfasst der CbC-Report drei Tabellen in Form von Berichtsblättern (Templates). In Tabelle 1 sind quantitative Angaben über die Verteilung der Umsatzerlöse, des Jahresergebnisses und der Ertragsteuern sowie über bestimmte Erfolgsindikatoren einer m...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Fehlende gesetzliche Regelung zu notwendigen Angaben

Rz. 65 [Autor/Stand] Angabe der Steuernummer. In § 138a Abs. 2 AO sind die zu übermittelnden Informationen abschließend aufgezählt. Nicht im Gesetz enthalten ist jedoch die notwendige Angabe der Steuernummern für die berichtende Konzernobergesellschaft und die einzelnen Konzernuntereinheiten. Die Notwendigkeit zur Weitergabe dieser Informationen ergibt sich nur aus der Vorga...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / D. Steuerzahlung durch Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlung statt

Gemäß § 224 a AO kann die fällige Erbschaftsteuer oder Vermögensteuer auch durch Hingabe des Kunstgegenstands, der Kunstsammlung, der wissenschaftlichen Sammlung, der Bibliothek, von Handschriften oder Archiven ausgeglichen werden. Ein prominentes Beispiel war der Nachlass Thurn und Taxis. Voraussetzung einer solchen Regelung ist, dass das jeweilige Bundesland wegen der Bedeu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Norminhalt

1. Anwendungsbereich Rz. 8 [Autor/Stand] Allgemeines. In § 138a Abs. 1 AO wird der Anwendungsbereich der länderbezogenen Berichtspflicht definiert. Liegen die dort genannten Voraussetzungen vor, hat ein inländisches Konzernunternehmen einen CbC-Report mit den in § 138a Abs. 2 AO genannten Daten der verbundenen Konzernunternehmen getrennt nach Steuerjurisdiktionen zu erstellen...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2016 (BT-Drucks. 18/9536)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Inhalt des länderbezogenen CbC-Reports (Abs. 2)

1. Allgemeines Rz. 40 [Autor/Stand] Inhaltsüberblick CbC-Report. § 138a Abs. 2 AO definiert den Inhalt des Country-by-Country Reportings. Danach umfasst der CbC-Report drei Tabellen in Form von Berichtsblättern (Templates). In Tabelle 1 sind quantitative Angaben über die Verteilung der Umsatzerlöse, des Jahresergebnisses und der Ertragsteuern sowie über bestimmte Erfolgsindik...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Sanktionen

1. Allgemeine Hinweise Rz. 110 [Autor/Stand] Zwangsgeld. Sofern ein Unternehmen den Pflichten des § 138a AO nicht nachkommt, kann das BZSt die Einhaltung der Verpflichtung durch Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgelds gem. §§ 328 ff. AO durchsetzen. Voraussetzung ist ein wirksamer Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO. Dazu muss das BZSt den Steuerpflichtigen zunächst zu einem ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Sicherstellung der befreienden Wirkung des deutschen Country by Country Reportings für ausländische Staaten

Rz. 106 [Autor/Stand] Befreiende Wirkung. Aus Sicht des deutschen Mutterunternehmens, das ein CbC-Reporting nach den deutschen Vorschriften erstellt und bei dem BZSt einreicht (s. Anm. 100 ff.), kommt es primär darauf an, dass für seine ausländischen Konzernunternehmen eine befreiende Wirkung im Ausland eintritt. Mit anderen Worten muss gewährleistet sein, dass für die im Cb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Relevante Fragen des ausländischen Rechts für deutsche Mutterunternehmen

1. Sicherstellung der befreienden Wirkung des deutschen Country by Country Reportings für ausländische Staaten Rz. 106 [Autor/Stand] Befreiende Wirkung. Aus Sicht des deutschen Mutterunternehmens, das ein CbC-Reporting nach den deutschen Vorschriften erstellt und bei dem BZSt einreicht (s. Anm. 100 ff.), kommt es primär darauf an, dass für seine ausländischen Konzernunternehm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Gestaltungsüberlegungen im Hinblick auf den Konzernaufbau

1. Gestaltungsbedarf Rz. 133 [Autor/Stand] Gestaltungsbedarf der Unternehmen. Die Unternehmen stehen der CbC-Reporting-Pflicht zu Recht sehr kritisch gegenüber. Dies gilt insbesondere für Familienunternehmen. Zu Recht bestehen erhebliche Bedenken seitens der Unternehmen, dass vertrauliche Erlös- und Umsatzdaten über Lücken bei der Geheimhaltung durch ausländische Finanzverwal...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Geheimhaltung

Rz. 109 [Autor/Stand] Keine Veröffentlichung im Ausland. Von wesentlicher Bedeutung für inländische Mutterunternehmen ist auch, dass die ausländischen Finanzverwaltungen das Steuergeheimnis wahren und insbesondere die ausländische Finanzverwaltung CbC-Reportings nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht (vgl. Anm. 128 ff.).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

1. Entwicklung der Norm Rz. 1 [Autor/Stand] Internationaler Ausgangspunkt im BEPS-Projekt von OECD und G20-Staaten. Den Ausgangspunkt des heutigen § 138a AO bildet der im Auftrag der G20-Staaten von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete und am 5.10.2015 vorgelegte Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 ("Verrechnungspreisdok...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Automatischer Informationsaustausch durch das BZSt (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 103 [Autor/Stand] Weiterleitung der Berichte an ausländische Finanzverwaltungen. Sofern mit einem ausländischen Vertragsstaat völkerrechtliche Vereinbarungen über den automatischen Informationsaustausch (§ 7 Abs. 10 EUAHiG) bestehen, leitet das BZSt ihm zugegangene CbC-Reporte gem. § 138a Abs. 7 Satz 2 AO an die jeweils zuständigen Finanzbehörden dieser Staaten weiter. G...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Austausch, Auswertung, Speicherung und Löschung von länderbezogenen Berichten (Abs. 7)

1. Verteilung und Auswertung der aus dem Ausland erhaltenen Daten innerhalb der deutschen Finanzverwaltung (Abs. 7 Satz 1 und Satz 3 ff.) Rz. 100 [Autor/Stand] Weiterleitung an zuständige Finanzbehörden. Gemäß § 138a Abs. 7 Satz 1 AO leitet das BZSt alle ihm zugegangenen länderbezogenen Berichte an die jeweils zuständige Finanzbehörde weiter. Dies gilt unabhängig davon, ob de...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen...mehr

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FoVo 03/2019, Keine Schwärz... / 1 I. Der Fall

Drittauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV), das Bundeszentralamt für Steuern zu ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 AO bezeichneten Daten abzurufen. Folge: Mitteilung einer Verfügungsberechtigung A...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. OFD Hannovers, Vfg. v. 19.9.1980 – S 1351 - 2 - StH 233, S 1354 - 4 - StO 231, StEK AStG § 10 Nr. 11

Folgender Sachverhalt ist erörtert worden: An einer deutschen Kapitalgesellschaft ist eine schweizerische Zwischengesellschaft (Kapitalgesellschaft) wesentlich beteiligt. An dieser Zwischengesellschaft wiederum ist ein in der Bundesrepublik unbeschränkt Steuerpflichtiger wesentlich beteiligt. Die deutsche Kapitalgesellschaft schüttet ihren Gewinn an die schweizerische Zwische...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Nicht-Einbeziehung von einzelnen Gesellschaften

Rz. 139 [Autor/Stand] Nutzung der weitreichenden Verzichtsmöglichkeiten in § 296 HGB. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit ist, die sich aus § 296 HGB ergebenden und im Ergebnis recht weitreichenden Verzichtsmöglichkeiten zu nutzen. Ein Konzernunternehmen braucht dann unter den in § 296 HGB aufgeführten Voraussetzungen nicht in den Konzernabschluss aufgenommen werden und würd...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zurechnung Unternehmensdaten zu Steuerhoheitsgebieten

Rz. 43 [Autor/Stand] Aufteilungsmaßstab für Unternehmensdaten. Die Unternehmensdaten sind auf die Steuerhoheitsgebiete zu verteilen, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten aktiv ist. Die Zuordnung zu den einzelnen regional abgegrenzten Steuerhoheitsgebieten richtet sich nach der steuerlichen Ansässigkeit der Konzernuntereinheiten.[2] Soweit eine Konzernu...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / 3. Nachgelagerte Besteuerung

Der Erbe muss sowohl bei der teilweisen oder vollständigen Steuerbefreiung die gesetzliche Haltefrist beachten: Die Steuerbefreiung entfällt rückwirkend, wenn der Erbe einen Kunstgegenstand innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbanfall veräußert oder die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung entfallen (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG). Das Prinzip der anteiligen Abschmelzung gi...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. OFD NRW, Vfg. v. 26.4.2017, DB 2017, 1118 (Kurzinformation betr. Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG)

Der BFH hat mit Urteil vom 11.3.2015 I R 10/14, BStBl. II S. 1049, entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handele, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle. Der Gewinn des inländischen Unternehmens sei deswegen nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um diesen Betrag zu ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.1 Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb

10.1.1.1 Für die Hinzurechnungsbesteuerung sind die gesamten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft zu ermitteln, die aus passivem Erwerb stammen. Für die Ermittlung der Einkünfte gelten die Vorschriften des deutschen Steuerrechts entsprechend (§ 10 Abs. 3 AStG). Auf die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünfte findet § 1 AStG keine Anwen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 26 [Autor/Stand] Allgemeines. Aus europarechtlicher Sicht muss sich der länderbezogene Bericht am europäischen Primärrecht in Form der EU-Grundrechtecharta (GRC) messen lassen.[2] Insoweit sind einerseits der in Art. 7 GRC und Art. 8 GRC geregelte Datenschutz und andererseits das in Art. 16 GRC geregelte Grundrecht der unternehmerischen Freiheit von Bedeutung. Rz. 27 [Aut...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kürzung der Steuern (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 125 [Autor/Stand] In den Fällen des § 8 Abs. 3 Satz 2. § 10 Abs. 1 Satz 3 ist in allen Fällen des § 8 Abs. 3 Satz 2 anzuwenden, d.h., die Rechtsfolge der Vorschrift ist nur dann zu beachten, wenn alle Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Satz 2 erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Anspruch auf Erstattung von Steuern entstanden sein muss. Der Anspruch muss sich auf die Erstattun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr