Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.5 Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Arrest

Als Rechtsgrundlagen kommt § 945 ZPO analog oder der Amtshaftungsanspruch in Betracht.[1] Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn dem Erlass der Steuerbescheide ein Arrestverfahren vorausgegangen ist, das zur Pfändung einer Forderung geführt hat. Denn mit Erlass der Steuerbes...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.3 Schreiben der Steuerfahndungsstellen

Die Schreiben der Steuerfahndungsstellen können sowohl im Besteuerungs- als auch im Strafverfahren per Brief zur Selbstanzeige auffordern. Der erste Fall entspricht einem Brief vom Finanzamt, der zweite dem eines Schreibens von der BuStra-Stelle. Zum optimalen Verhalten gilt dann das oben Gesagte entsprechend. Wichtig Abgrenzung: Besteuerungsverfahren und Strafverfahren Schrei...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / Zusammenfassung

Überblick Nicht selten kommt es vor, dass sich beruflich erfolgreiche Steuerpflichtige in der Lebensmitte von ihren Ehepartnern faktisch trennen und mit einem neuen Partner auf Dauer zusammenziehen. Da die einschneidenden finanziellen Folgen einer Scheidung (Zugewinnausgleich, hohe reguläre Unterhaltszahlungen) den wirtschaftlichen Spielraum erheblich einschränken würden, ko...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.4 Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Dieser setzt voraus, dass die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist.[1] Eine Unbilligkeit ist nur anzunehmen, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte.mehr

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Steuerhinterziehung bei Bea... / Zusammenfassung

Überblick Die Einkommensteuer-Vorauszahlungsschuld entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet werden, mit Begründung der Steuerpflicht. Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sic...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.3 Einspruch gegen die Pfändungsverfügung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hier kann z. B. vorgetragen werden, dass eine Überpfändung vorliegt. Die Vollziehung des Arrests ist unwirksam, wenn seit dem Tag, an dem die Arrestanordnung erlassen wurde, 1 Monat verstrichen ist.[1] Gerügt werden kann auch, dass zu dem Zeitpunkt, als die Steuerfahndung den Arrest vollzog, noch gar keine unterschriebene Arrestanordnung vorlag.mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / 2 Ermittlungen des Finanzamts

Zu den üblichen Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörden beim Verdacht unberechtigter Zusammenveranlagung gehört regelmäßig eine überraschende Besichtigung der von dem einen Ehepartner bewohnten "Ehe-Wohnung" durch einen Betriebsprüfer, den Veranlagungsbeamten im Wege der sog. betriebsnahen Veranlagung (BNV) oder sogar durch Steuerfahndungsbeamte. Ziel der Überprüfung ist die...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 1 Kreditinstitute im Visier der Steuerfahndung

Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer 10 %igen Quellensteuer wurde zur vermeintlichen Beruhigung von Kapitalanlegern in Deutschland das Bankgeheimnis verankert. Damit sollte sichergestellt werden, dass lediglich 10 % der Quellensteuer einbehalten wird und darüber hinaus der Anleger auf das deutsche Bankgeheimnis vermeintlich vertrauen kann. Parallel wurde eine Steueram...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 4 Spezifische Enttarnungstechniken beim Geldtransfer ins Ausland

Der klassische Fall eines anonymisierten Konto-Transfers, z. B. nach Luxemburg, lief technisch folgendermaßen ab: Das Geld wurde zunächst vom bestehenden Konto in bar abgehoben und dann als anonyme Bareinzahlung über das bankinterne Verrechnungskonto ("Pipeline") zur luxemburgischen Tochter geschickt. Die anonyme Einzahlung ermitteln die Fahnder durch einen Vergleich mit der ...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1]. Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formu...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / 3.2 Vorwurf gegen den Steuerberater

Ein steuerstrafrechtliches Risiko kann sich für einen Steuerberater ergeben, wenn er – was häufig der Fall sein wird – über die Lebensumstände der Eheleute informiert ist. Regelmäßig werden die Steuererklärungen im Steuerbüro erstellt und – auch in Bezug auf die o. g. kritischen Punkte (Zusammenveranlagung, doppelte Haushaltsführung, etwaige VuV-Einkünfte) – ausgefüllt; die ...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 2 Maßnahmen der Finanzverwaltung gegen die Kapitalflucht

Nun setzte intensives Überlegen in den Finanzbehörden ein. Es stellte sich die Frage, wie der Geldtransfer gestoppt bzw. die verschleierten Geldtransfers ins Ausland nachträglich aufgedeckt werden konnten. Letztlich verstoßen Kapitalverkehrskontrollen gegen das EU-Recht. Die Einführung verstärkter Zollkontrollen – vor allem an der Grenze zu Luxemburg und zur Schweiz – brachte...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.2 Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen

Nahezu chaotisch ist die Rechtslage bei der Erfassung und Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen. Hier ist natürlich das Interesse des Steuerpflichtigen wegen der fehlenden Kontrolldichte nicht besonders stark ausgeprägt, entsprechende Einkünfte zu deklarieren.[1] Die fehlende Kontrolldichte war sogar Anhaltspunkt für das BVerfG, wegen struktu...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.2.2 GmbH-Anteil

Der Gesellschafterwechsel ohne Entgelt führt dazu, dass der neue Gesellschafter in die Fußstapfen des alten tritt und ihm die Anschaffungskosten zugerechnet werden (bei späterem Verkauf führt das zur Minderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 EStG). Der neue Gesellschafter hat (wie vorher sein Rechtsvorgänger) bei einer Gewinnausschüttung Einkünfte aus Kapitalvermöge...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 3 "Conto pro Diverse" als Ausgangspunkt der Ermittlungen

Der Ansatzpunkt der Suche nach dem im Ausland liegenden Guthaben war ursprünglich die normale Betriebsprüfung. Dort müssen zwar keine Kundenkonten offengelegt werden, aber die Betriebskonten, auf die die Steuerfahndung direkt Zugriff hat, eröffnen ihnen mehrere Wege. Auf dem "Conto pro Diverse" (CpD) und den anderen betrieblichen Konten sind die Kunden und ihre Konten nicht ...mehr

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Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Leitsatz Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt. Normenkette § 10a Satz 10, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 5 Ge...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Pflichten bei der Beratung

Rz. 786 Die Pflichten eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten steuerlich berät, beurteilen sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten.[619] Empfiehlt der Rechtsanwalt aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so hat er den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft ...mehr

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Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und Zinsbescheid

Leitsatz 1. Die für Folgebescheide geltende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO wird im Verhältnis vom Einkommensteuerbescheid zum Zinsbescheid gemäß § 233a AO durch die speziellen Regelungen in § 239 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 AO verdrängt. 2. Ergeht hingegen ein Zinsbescheid als Folgebescheid eines Zins-Grundlagenbescheids, endet die Festsetzungsfrist für den Zinsbescheid ...mehr

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Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt? 2. Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für Sachverhalte, in denen kein Abkommen zur Vermeidu...mehr

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Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand

Leitsatz Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert. Normenkette § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 19 Abs. 2...mehr

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Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG

Leitsatz Der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG für einen vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung gemäß § 103 Abs. 2 InsO erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 103 Abs. 2 InsO, § 47, § 218 Abs. 2, § 226 AO, § 38...mehr

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Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit

Leitsatz 1. Wer politische Zwecke durch Einflussnahme ­auf politische Willensbildung und Gestaltung ­der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen ­gemeinnützigen Zweck i.S. von § 52 AO. Eine ­gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient. 2. Bei der Förderung de...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Kommentar Musterprozesse kommen und gehen, sodass auch die Vorläufigkeitsvermerke in den Steuerbescheiden von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen. Der aktuelle Vorläufigkeitskatalog des BMF im Überblick. Vorläufigkeitsvermerke in Steuerfestsetzungen Sind Musterprozesse vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht (z. B. BFH) anhängi...mehr

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Klagebefugnis gegen Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Der Feststellungsbescheid nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG trifft nur gesonderte Feststellungen, auch wenn er mit einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO verbunden ist. 2. § 48 FGO ist auf Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG nicht anwendbar. Demnach ist nur der betroffene Gesellschafter,...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / j) Die Vollmacht

Rz. 136 Gem. § 79 Abs. 2 ZPO können sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vertretungsbefugt nur:mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / aa) Widerspruch nach § 924 ZPO

Rz. 96 Ist der Arrest ohne mündliche Verhandlung erlassen worden, kann der Antragsgegner bzw. sein Rechtsnachfolger nach § 924 ZPO Widerspruch erheben.[155] Rz. 97 Sachlich und örtlich zuständig ist generell das Gericht, das den Widerspruch erlassen hat (§ 802 ZPO).[156] Sofern der Arrest erst in der Beschwerdeinstanz ergeht, ist ebenfalls die Zuständigkeit des erstinstanzlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Bewertung des Betriebsvermögens ausländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 217 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 und 2 BewG n.F., der für die Bewertung des Betriebsvermögens die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 BewG n.F. anordnet, erfasst nur die inländischen gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen, bei denen der Betriebsinhaber seinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland hat, sowie inländische Körperscha...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 109 Abs. 2 BewG n.F. ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG n.F. entsprechend. Für die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen der in § 109 Abs. 2 BewG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S.v. § 97 Abs. 2 BewG

Rz. 209 [Autor/Stand] Gemäß § 97 Abs. 2 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch die Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) dienen. Solchen Rechtsgebilden (vgl...mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / 1. Auskünfte bei verschiedenen Dritten

Gem. § 802l Abs. 1 ZPO darf der Gerichtsvollziehermehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Einsatz von Einkommen

Rz. 54 Die Partei hat gem. § 115 Abs. 1 ZPO ihr Einkommen einzusetzen, soweit es ihr zumutbar ist.[96] Rz. 55 Einzusetzen sind alle Einkünfte – gleichgültig ob aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit – in Geld oder in Geldeswert (z.B. freie Unterkunft und Verpflegung,[97] Deputate, sonstige Sachbezüge,[98] Taschengeld des Ehegatten[99]), unabhängig davon, woher ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Wahl der Veranlagungsart nach § 26 Abs. 1 EStG

Rz. 133 Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können dann, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer wählen.[103] Dies hat zur Folge, dass die Einkünfte beider Parteien addiert werden und die Eheleute so behandelt werden, als seien sie ein Steuerpflichtiger. Die Anwendung des Splittingtarifs führt regelmä...mehr

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AGS 01/2019, Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht

Herausgegeben von Stefan Winheller, Prof. Dr. Stefan J. Geibel, Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel. 1. Aufl., 2017. Verlag Nomos, Baden-Baden. 1.958 S., 198,00 EUR Die Herausgeber zählen zu den führenden Experten im Gemeinnützigkeitsrecht. In ihrem ersten Werk zum Steuerrecht für gemeinnützigen Körperschaften gelingt Ihnen ein Brückenschlag zwischen Praxis, Wissenschaft und Rec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Die Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG n.F.

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG n.F. bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (gehören).""Zum Gewerbebetrieb einer solchen Gesellschaft gehören auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesell...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Keine andere Möglichkeit zur Hilfe

Rz. 303 Nach dem Gesetz darf keine andere Möglichkeit zur Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Rz. 304 Hier spielen vor allem Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Fachverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, Mietervereine, Verbraucherzentralen etc., Behörden und Körperschaften des öffentl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Stand] Die nachstehenden Ausführungen betreffen die alte, d.h. vor Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009[2] geltende Rechtslage für die Zeit vom 1.1.1993 bis 31.12.2008. § 109 Abs. 1 BewG i.d.F. vor Inkrafttreten des ErbStRG [3] ordnete an, dass bei der Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich die Steuerbilanzwerte anzusetzen waren (zu den we...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausgangsgröße "Bodenrichtwert"

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) vom 11.1.2011[2] gibt Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 ImmoWertV.[3] Mit der Anwendung der Richtlinie sollen die Gutachterausschüsse in die Lage versetzt werden, die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherzustellen....mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / I. Klagerücknahme und Verzicht

Rz. 4 Da es dem Kläger frei steht, eine Klage zu erheben, steht es ihm zunächst auch frei, die Klage zurückzunehmen, d.h. auf die Durchsetzung seiner vermeintlichen Ansprüche mittels gerichtlicher Hilfe zu verzichten und damit das Verfahren wieder zu beenden. Die Klagerücknahme ist in § 269 ZPO geregelt. Erheblich ist hier insbesondere die Kostenfolge in § 269 Abs. 3 ZPO. Rz...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

Frage: Das Niedersächsische FG vertritt die Auffassung, dass die Rechtsprechung des II. Senats des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand gegen das GrEStG, gegen die Einheit der Steuerrechtsordnung, gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, gegen das Verfahrensgrundrecht des Bürgers auf seinen gesetzlichen Richter und gegen europäisches Gemeinschaftsrecht vers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.3 Sprachgebrauch der Abgabenordnung

Rz. 7 Der Begriff des Beteiligten nach § 78 AO wird nicht konsequent genutzt. So wird beispielsweise in §§ 19, 33 Abs. 2, 91 Abs. 1 AO auch für Verfahrensfragen auf den materiellen Begriff des Stpfl. zurückgegriffen. Rz. 8 Für einzelne Verfahrensabschnitte sind die Beteiligten zudem gesondert bezeichnet oder bestimmt:[1] § 183 Abs. 1 AO – Feststellungsbeteiligte § 186 AO – Bete...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.1 Verfahrensrechtssubjekt

Rz. 2 Die Behörde handelt im Verwaltungsverfahren gegenüber Außenstehenden, die in diesem Verfahren als Beteiligte bezeichnet werden. § 78 AO regelt, welche Möglichkeiten der Beteiligung am Besteuerungsverfahren existieren und auf welche Weise diese Rechtsstellung begründet wird. Die Definition des Beteiligtenbegriffs wird erforderlich, weil die Abgabenordnung an die Beteili...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.1.1 Stellung der Finanzbehörde

Rz. 29 Das Verwaltungsverfahren wegen "Finanzangelegenheiten" i. S. v. § 347 AO, d. h. das "Verwaltungsverfahren in Steuersachen", wie dies in § 30 Abs. 2 Nr. 1a AO bezeichnet ist, oder das "Besteuerungsverfahren"[1] ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Finanzbehörde.[2] Die Behörde ist Trägerin des Verwaltungsverfahrens, nicht jedoch Beteiligte i. S. v. § 78 AO.[3] Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.4 Begriff der Beteiligtenstellung

Rz. 9 § 78 AO beschreibt bestimmte Verfahrenssituationen, in denen die Beteiligtenstellung im Besteuerungsverfahren begründet wird. Diese Beschreibung bedarf jedoch einer inhaltlichen Modifikation. Die Formulierung des § 78 AO ist aus Gründen der Vereinheitlichung dem § 13 VwVfG entnommen worden. Sie harmoniert aber nicht vollständig mit dem Sprachgebrauch des Gesetzes, das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 2.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Begründung der verfahrensrechtlichen Rechtsstellung als Rechtssubjekt des Verwaltungsverfahrens setzt die Fähigkeit voraus, Träger verfahrensrechtlicher Rechte und Pflichten sein zu können.[1] Diese sog. Beteiligungsfähigkeit[2] ist die verfahrensrechtliche Komponente der Steuerrechtsfähigkeit. Der Begriff entspricht dem zivilprozessualen Begriff der Parteifähigke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.1 Antragsteller und Antragsgegner

Rz. 27 Beteiligter des Verwaltungsverfahrens wird nach § 78 Nr. 1 AO der Antragsteller, also derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird.[1] Die Vorschrift hat nur insoweit Bedeutung, als der Antrag das Verwaltungsverfahren auslösen muss.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob die Finanzbehörde nur auf Antrag tätig werden darf[3] oder der Antrag ein Verfahren auslöst, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.5 Begründung der Rechtsstellung

Rz. 12 Die Rechtsstellung als Verfahrensrechtssubjekt ist unabhängig von der Rechtsstellung als Steuerrechtssubjekt bzw. Stpfl. Sie entsteht kraft Gesetzes dadurch, dass der Beteiligte als Antragsteller, Antragsgegner, Adressat des Verwaltungsakts oder Vertragspartner des öffentlich-rechtlichen Vertrags von der Behörde in das Verwaltungsverfahren einbezogen wird. Mit dem Beg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte steuerrechtliche Verwaltungsverfahren, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.[1] Die Vorschrift regelt demnach die Beteiligtenstellung insbesondere im Steuerfestsetzungs- bzw. Steuerfeststellungs-, Haftungs-, Steuererhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[2] Rz. 6 Spezialgesetzl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.3 Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Rz. 32 Nach § 78 Nr. 3 AO wird letztlich Beteiligter auch derjenige, mit dem die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will und geschlossen hat. Infolge des im Steuerbegriff enthaltenen Grundsatzes der Tatbestands- und Gleichmäßigkeit[1] sind nach st. Rspr. vertragliche Vereinbarungen über die Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Steuerpflichtverh...mehr