Überblick

Nicht selten kommt es vor, dass sich beruflich erfolgreiche Steuerpflichtige in der Lebensmitte von ihren Ehepartnern faktisch trennen und mit einem neuen Partner auf Dauer zusammenziehen. Da die einschneidenden finanziellen Folgen einer Scheidung (Zugewinnausgleich, hohe reguläre Unterhaltszahlungen) den wirtschaftlichen Spielraum erheblich einschränken würden, kommt es zu einer konkludenten Vereinbarung eines Status Quo zwischen den Eheleuten, in welchem z. B. der Ehemann zwar mit seiner neuen Partnerin zusammenlebt, jedoch weiter den Unterhalt für die Ehefrau und die ehelichen Kinder leistet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 370 AO regelt die Steuerhinterziehung.

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