Rz. 61

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

I. R. d. USt-Nachschau ergangene Verwaltungsakte können gem. § 347 AO mit dem Einspruch angefochten werden (Abschn. 27b.1 Abs. 10 S. 1 ff. UStAE). Der Amtsträger ist berechtigt und verpflichtet, den schriftlichen Einspruch entgegenzunehmen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung und hindert daher nicht die Durchführung der USt-Nachschau, es sei denn, die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wurde ausgesetzt (§ 361 AO, § 69 FGO).

 

Rz. 62

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Mit Beendigung der USt-Nachschau sind oder werden Einspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnung der Nachschau unzulässig; insoweit kommt lediglich eine Fortsetzungs-Feststellungsklage (§ 100 Abs. 1 S. 4 FGO) in Betracht (Abschn. 27b.1 Abs. 10 S. 4 UStAE).

 

Rz. 63

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Wurden die Ergebnisse der USt-Nachschau in einem Steuerbescheid berücksichtigt, muss auch dieser Bescheid angefochten werden, um ein steuerliches Verwertungsverbot zu erlangen (Abschn. 27b.1 Abs. 10 S. 5 UStAE).

 

Rz. 64

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Für die Anfechtung der Mitteilung des Übergangs zur Außenprüfung (§ 27b Abs. 3 UStG) gelten die Grundsätze für die Anfechtung einer Außenprüfungsanordnung entsprechend (vgl. AEAO zu § 196).

 

TIPP

Gegen die Anordnung der Nachschau ist als Rechtsbehelf der Einspruch statthaft (§ 347 AO; Bilsdorfer, StBP 2002, 82, Abschn. 2.2; Mende/Huschens, INF 2002, 65, Abschn. 3.7; Rüsken, Abgabenordnung, § 210 Rz. 7; Stahl, KÖSDI 2002, 13.204, Rz. 22; von Wallis, UStB 2002, 123, Abschn. III.2; an der Statthaftigkeit des Einspruchs wohl eher zweifelnd Gotzens/Wegner, PStR 2002, 32, Abschn. 2.4).

Gleiches gilt für die Entscheidung der Finanzbehörde, nach § 27b Abs. 3 UStG in eine Außenprüfung überzuleiten. Diese ist eine Ermessensentscheidung; die Finanzbehörde hat damit ihr Ermessen entsprechend dem Zweck des § 27b Abs. 3 UStG auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (§ 5 AO).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge