Die Krankenbehandlung umfasst
- die ärztliche und die zahnärztliche Behandlung durch einen Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt,[1]
- die psychotherapeutische Behandlung[2] durch einen Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Vertragsarzt,
- medizinische Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
- die Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung eines Arztes oder einer anderen medizinischen Einrichtung (z. B. Krankenhaus),
- die Versorgung mit Zahnersatz
- die kieferorthopädische Behandlung
- die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
- einen Medikationsplan
- Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen
- die Krankenhausbehandlung einschl. eines Entlassmanagements beim Übergang in verschiedene Versorgungsbereiche sowie der Mitaufnahme einer Begleit- oder Pflegeperson,
- die Soziotherapie
- die häusliche Krankenpflege und die Haushaltshilfe
- spezialisierte ambulante Palliativversorgung
- außerklinische Intensivpflege,
- Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen und Förderung ambulanter Hospizdienste
- Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen,
- Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit,
- Übergangspflege im Krankenhaus,
- ambulante und stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen
- medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
- nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie
- ergänzende Rehabilitationsleistungen, die nicht zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder den Leistungen zur allgemeinen sozialen Eingliederung gehören,
- nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen.
[1]
[2]
S. Psychotherapie.
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