Begriff

Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Sie dient dazu, die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festzustellen. Dazu gehören Analysen der intellektuellen Fähigkeiten des behinderten Menschen

  • zur psychischen Belastbarkeit,
  • zu Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz und
  • zu Einschränkungen bei den Tätigkeiten am Arbeitsplatz.

Die Belastungserprobung ist eine Vorstufe der beruflichen Rehabilitation. Sie kann auch Hinweise zur (stufenweisen) Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz liefern. Zuständig sind die Träger der Rehabilitation (u. a. die Träger der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Sozialen Entschädigung, Sozialhilfe). Die Träger der Krankenversicherung sind gegenüber anderen Sozialversicherungsträgern nachrangig zur Leistung verpflichtet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Generalvorschrift zum Leistungsanspruch enthält § 42 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX. Spezialvorschriften finden sich in

Belastungserprobung für gesetzlich Krankenversicherte nutzt als medizinische Therapie den Erwerb und die Verbesserung von Grundarbeitsfähigkeiten, um Krankheit nach ärztlichem Behandlungsplan unter ärztlicher Überwachung in einem umfassenden Sinne zu behandeln (BSG, Urteil v. 13.9.2011, B 1 KR 25/10 R).

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