Die Krankenkassen sind verpflichtet, Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz vorzusehen. Die Angebote sollen die Versicherten dazu befähigen, selbstbestimmte Entscheidungen über den Einsatz digitaler Innovationen im Rahmen der Krankenbehandlung zu treffen.[1]

Die Nutzung digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren kann einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Versorgung bei der Unterstützung und Begleitung von Therapien in allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen leisten. Eine bestmögliche Nutzung setzt voraus, dass seitens der Versicherten grundlegende Kompetenzen für den Einsatz digitaler Technologien bestehen. Falls Versicherten die Nutzung der Potenziale entsprechender Technologien ohne den Erwerb grundlegender digitaler Kompetenzen verwehrt ist, sollen entsprechende Leistungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Details hat der GKV-Spitzenverband in den "Regelungen zu bedarfsgerechten Zielstellungen, Zielgruppen sowie zu Inhalt, Methodik und Qualität der Leistungen[2] zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz"[3] zusammengestellt.

Danach sollen Leistungen zu digitalen Gesundheitsinformationen insbesondere zur Verbesserung der Navigation beim Suchen und Finden von Informationen zu digitalen Gesundheitsanwendungen angeboten werden, von denen eine Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz erwartet werden kann. Die Inhalte der Leistungen können sich beziehen auf:

  • Informationen zu digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen, wie telemedizinische Angebote, die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen, digitaler Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie digitaler Anwendungen in der Pflege (ambulant wie stationär), die Nutzung elektronischer Patientenakten und anderer Anwendungen der Telematik-Infrastruktur.
  • Informationen zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit im Gesundheitswesen, bei telemedizinischen und anderen digitalen Angeboten.
  • Informationen zu gesundheitskompetenten Organisationen im Gesundheitswesen.
  • Digital verfügbaren Informationen zu Gesundheitsthemen generell.

Die Leistungen können von der Krankenkasse selbst oder im Auftrag der Krankenkasse durch Dritte entwickelt bzw. bereitgestellt werden.

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