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28.02.2013
Glück im Unglück
Zweifellos zählen Unfälle, die sich auf dem Heimweg von der Arbeit nach Hause ereignen, zu den Arbeitsunfällen. Wie aber ist die Rechtslage, wenn der Arbeitnehmer nach dem Verlassen des Büros noch einmal zurückkehrt, weil er etwas vergessen hat?
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