Der Arbeitnehmerdatenschutz gestaltet sich als eine schwere Geburt. Nach langen Debatten hat sich nun immerhin die schwarz-gelbe Koalition auf den Entwurf für ein neues Gesetz geeinigt, das den Arbeitnehmerdatenschutz verbessern soll.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz bestätigte am 10.2. einen entsprechenden Bericht der "Financial Times Deutschland".

 

Videos zumindest nicht mehr heimlich, vielleicht via Betriebsvereinbarung

Zwar sollen heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern, wie sie in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen sorgte, verboten bleiben. Allerdings gingen Union und FDP auf Forderungen der Wirtschaft ein, per Betriebsvereinbarung die Rechte von Mitarbeitern einschränken zu können.

Auf Druck der Wirtschaft werden möglichkeiten ins Auge gefasst, wonach Rechte von Mitarbeitern eingeschränkt werden, wenn es entsprechende Betriebsvereinbarungen oder persönliche Einwilligungen der Arbeitnehmer gibt. Heimliche Bespitzelungen mit Videotechnik sollen aber generell verboten sein.

 

Datenscreenings nur in Verdachtsfällen und anonymisiert

Wie die "Financial Tmes" berichtet, will "die Koalition außerdem Datenscreenings erlauben - allerdings nur in Verdachtsfällen und anonymisiert". Derartige Verdachtsfälle könnten dann vorliegen, wenn Kontodaten von Lieferanten mir denen von Mitarbeitern abgeglichen würden, um einen möglichen Betrug aufzudecken.

Mitarbeiter in der Probezeit sollen einen besonderne Schutz genießen.