Blaue Karte - Zuzug hochqualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland

Das Gesetz, welches dabei helfen soll, Spitzenkräfte aus EU-Drittstaaten für den deutschen Arbeitsmarkt anzuwerben, tritt am 1.08.2012 in Kraft. Damit wird die europäische Hochqualifizierten Richtlinie (2009/50/EG) nun auch in Deutschland umgesetzt.

Erleichternde Bedingungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels

Die näheren Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU (oder Blue Card EU) finden sich unter anderem im neu geschaffenen § 19 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Eine Beantragung ist für einen Ausländer zukünftig möglich, wenn er

  • einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren Hochschulabschluss besitzt und
  • einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, mit welchem er ein Bruttojahresgehalt von zur Zeit 44.800 EUR oder in den sogenannten Mangelberufen (Ärzte, Ingenieure, IT-Fachkräfte, Naturwissenschaftler oder Mathematiker) in Höhe von 34.900 EUR erzielen wird.

Gültigkeit der EU-Karte: 4 Jahre

Bei erstmaliger Erteilung wird die Blaue Karte EU auf höchstens vier Jahre befristet. Besteht das Arbeitsverhältnis weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus weiteren drei Monaten ausgestellt. Danach besteht für die Fachkräfte die Möglichkeit, eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis zu erhalten, wenn sie seit 33 Monaten Inhaber der Blauen Karte sind. Die Frist verkürzt sich auf 21 Monate, wenn sie deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B 1 nachweisen können. Des Weiteren können Familienangehörige sofort uneingeschränkt arbeiten.

Ausländische Absolventen deutscher Unis haben mehr Zeit bei der Jobsuche

Ausländische Akademiker, welche noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland besitzen, haben künftig 6 Monate Zeit, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Auch ist für die Dauer der Arbeitsplatzsuche eine anderweitige Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Ab dem 1.08.2012 dürfen ausländische Studierende 120 Tage pro Jahr anstatt 90 Tage neben Ihrem Studium jobben. Im Übrigen haben sie nach ihrem Abschluss 18 (bisher 12) Monate Zeit, eine entsprechende Stelle zu suchen. Entsprechendes gilt auch für Absolventen mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Während dieser Zeit dürfen sie uneingeschränkt arbeiten, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.

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