Was sich bei den Minijobs 2012 ändern soll
Wenn sich die Entgeltgrenze bei den Minijobs von 400 EUR auf 450 EUR monatlich erhöht, verschieben sich zwangsläufig auch die Entgeltgrenzen der Gleitzone.
Zwar profitieren Arbeitgeber finanziell nicht von der Gleitzonenregelung, da die Lohnnebenkosten anteilig gleich hoch ausfallen wie bei anderen versicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Wird aber die Gleitzone ausgeweitet, sind automatisch mehr Arbeitnehmer als bislang davon betroffen. Und das wird sich im Arbeitsaufwand bei der Entgeltabrechnung deutlich niederschlagen. Die Gleitzonenregelung soll nach den aktuellen Plänen demnächst für Entgelte ab 450,01 EUR bis 850,00 EUR gelten.
Kommt eine Gleitzone bis 900 EUR?
Es gibt aber auch die Überlegung, sogar Entgelte bis zu 900 EUR monatlich der Gleitzone zuzuordnen. Dieser Wert würde - wie bisher - einer Verdoppelung des maximal zulässigen Entgelts bei versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen entsprechen (derzeit 400 EUR Geringfügigkeitsgrenze x 2= 800 EUR obere Gleitzonengrenze, demnächst dann 450 EUR x 2 = 900 EUR).
Bislang liegt allerdings kein Gesetzentwurf vor. Mit einem Inkrafttreten einer neuen Regelung der Gleitzone kann daher frühestens im Jahresverlauf 2012 gerechnet werden.
Breitere Gleitzone = mehr Gleitzonenfälle
Sicher ist: Wird die Gleitzone ausgeweitet, wird es auch mehr betroffene Arbeitnehmer geben wird. Viele Gleitzonenentgelte entstehen beispielsweise durch die vorgeschriebene, häufig zu Versicherungspflicht führende, Addition mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen. Das addierte Arbeitsentgelt der einzelnen Beschäftigungen (Gesamtarbeitsentgelt) liegt dann meist innerhalb der Gleitzone – was bei einer breiteren Entgeltspanne der Gleitzone umso häufiger der Fall sein wird.
Auch mehr Einmalzahlungen werden zum Gleitzonenentgelt
Die Gleitzonenregelung gilt nicht in den Monaten, in denen eine Einmalzahlung gewährt wird und die obere Gleitzonengrenze überschritten wird. Wird die obere Grenze angehoben, dürfte zwangsläufig die Zahl der Fälle steigen, bei denen trotz Gewährung einer Einmalzahlung weiterhin die Gleitzonenregelung anzuwenden ist.
Fakten zur Gleitzone
Im Juni 2010 gingen in Deutschland immerhin rund 1,32 Mio. versicherungspflichtig Beschäftigte einem Minijob nach. Für sie wäre die Abgabenlast bei einer erweiterten Gleitzonenregelung auch dann vermindert, wenn sie mehr Entgelt als bisher erzielten.
Für die Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt zwischen aktuell 400,01 und 800 EUR wird eine abgesenkte besondere Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt. Aus diesem "Gleitzonenentgelt" wird der Arbeitnehmeranteil berechnet - während sich der Arbeitgeberanteil immer aus dem tatsächlichen vollen Arbeitsentgelt errechnet.
-
Personalgespräch - Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
1.6271
-
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers
1.035
-
Rolle des Integrationsamts bei Kündigung schwerbehinderter Menschen
8571
-
Mutterschutzlohn: Anspruch und Berechnung im individuellen Beschäftigungsverbot
820
-
Wenn Arbeitnehmer die Kündigungsfristen nicht einhalten
613
-
Worauf ist bei Abmahnungen zu achten?
598
-
Betriebsferien: Wann kann der Arbeitgeber Urlaub anordnen?
596
-
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
472
-
Krankmeldung aus dem Ausland: Welche Vorgaben sind zu beachten?
442
-
Ist das Ausrutschen auf der betrieblichen Toilette ein Arbeitsunfall?
440
-
Kryptowährung als Arbeitsentgelt ist zulässig
22.12.2025
-
Skiunfall ist kein Arbeitsunfall
01.12.2025
-
Kündigung nach online erworbener AU-Bescheinigung ohne ärztliche Untersuchung
18.11.2025
-
Sturz beim Kaffeeholen kann Arbeitsunfall sein
06.10.2025
-
Meldestelle für Hinweisgeber mitbestimmungspflichtig
12.09.2025
-
Worauf ist bei Abmahnungen zu achten?
19.08.2025
-
100.000 EUR für Jurastudenten wegen Kündigung des Aushilfsjobs
30.07.2025
-
Misslungener Zeugenbeweis für den Zugang einer Kündigung
10.07.2025
-
Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
02.07.2025
-
Unzulässige Kündigung eines angestellten Rechtsanwalts
10.06.2025