Die Regierungskoalition will den Hebel nicht nur bei den Minijobs ansetzen. Auch an der Gleitzonenregelung soll gedreht werden.

Wenn sich die Entgeltgrenze bei den Minijobs von 400 EUR auf 450 EUR monatlich erhöht, verschieben sich zwangsläufig auch die Entgeltgrenzen der Gleitzone.

Zwar profitieren Arbeitgeber finanziell nicht von der Gleitzonenregelung, da die Lohnnebenkosten anteilig gleich hoch ausfallen wie bei anderen versicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Wird aber die Gleitzone ausgeweitet, sind automatisch mehr Arbeitnehmer als bislang davon betroffen. Und das wird sich im Arbeitsaufwand bei der Entgeltabrechnung deutlich niederschlagen. Die Gleitzonenregelung soll nach den aktuellen Plänen demnächst für Entgelte ab 450,01 EUR bis 850,00 EUR gelten.

 

Kommt eine Gleitzone bis 900 EUR?

Es gibt aber auch die Überlegung, sogar Entgelte bis zu 900 EUR monatlich der Gleitzone zuzuordnen. Dieser Wert würde - wie bisher - einer Verdoppelung des maximal zulässigen Entgelts bei versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen entsprechen (derzeit 400 EUR Geringfügigkeitsgrenze x 2= 800 EUR obere Gleitzonengrenze, demnächst dann 450 EUR x 2 = 900 EUR).

Bislang liegt allerdings kein Gesetzentwurf vor. Mit einem Inkrafttreten einer neuen Regelung der Gleitzone kann daher frühestens im Jahresverlauf 2012 gerechnet werden.

 

Breitere Gleitzone = mehr Gleitzonenfälle

Sicher ist: Wird die Gleitzone ausgeweitet, wird es auch mehr betroffene Arbeitnehmer geben wird. Viele Gleitzonenentgelte entstehen beispielsweise durch die vorgeschriebene, häufig zu Versicherungspflicht führende, Addition mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen. Das addierte Arbeitsentgelt der einzelnen Beschäftigungen (Gesamtarbeitsentgelt) liegt dann meist innerhalb der Gleitzone – was bei einer breiteren Entgeltspanne der Gleitzone umso häufiger der Fall sein wird.

 

Auch mehr Einmalzahlungen werden zum Gleitzonenentgelt

Die Gleitzonenregelung gilt nicht in den Monaten, in denen eine Einmalzahlung gewährt wird und die obere Gleitzonengrenze überschritten wird. Wird die obere Grenze angehoben, dürfte zwangsläufig die Zahl der Fälle steigen, bei denen trotz Gewährung einer Einmalzahlung weiterhin die Gleitzonenregelung anzuwenden ist.

 

Fakten zur Gleitzone

Im Juni 2010 gingen in Deutschland immerhin rund 1,32 Mio. versicherungspflichtig Beschäftigte einem Minijob nach. Für sie wäre die Abgabenlast bei einer erweiterten Gleitzonenregelung auch dann vermindert, wenn sie mehr Entgelt als bisher erzielten.

Für die Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt zwischen aktuell 400,01 und 800 EUR wird eine abgesenkte besondere Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt. Aus diesem "Gleitzonenentgelt" wird der Arbeitnehmeranteil berechnet - während sich der Arbeitgeberanteil immer aus dem tatsächlichen vollen Arbeitsentgelt errechnet.