Gesetz zur Entgeltangleichung von Frauen und Männern gescheitert

Der Gesetzesentwurf der SPD zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer fand am 22.3.2012 im Bundesrat keine Mehrheit. Stattdessen setzte sich der Antrag von CDU/CSU und FDP durch, der auf freiwilliges Mitwirken der Unternehmen und Eigenverantwortung der Frauen setzt.

Männer und Frauen sind gleichberechtig. Die Realität sieht in vielen Bereichen jedoch immer noch anders aus. Der Verdienst von Frauen liegt bei gleicher Qualifikation in vergleichbaren Positionen weiterhin unter dem der Männer. Aber es ist Wahljahr! Genau der richtige Zeitpunkt dieses politisch umkämpfte Thema wieder auf den Tisch zu bringen und öffentlichkeitswirksam zu diskutieren. Jede Partei versucht mit eigenen Vorschlägen die Gunst der Wähler(innen!) zu gewinnen. Sieger blieben vorerst CDU/CSU und FDP – zumindest im Bundestag.

Statistik: Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen lag 2012 bei 22%

Laut Statistischem Bundesamt vom 19.3.2013 lag der Verdienstunterschied zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern in Deutschland im Jahr 2012 bei 22%. Während Frauen also einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 15,21 EUR erhielten, verdienten Männer im Durchschnitt 19,60 EUR. Dieser schlechte Wert findet sich auch im europäischen Vergleich wieder: Im Jahr 2011 waren die Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nur in zwei Staaten größer als in Deutschland.

SPD: Entgeltgleichheit nur mit gesetzlicher Regelung

Die SPD setzte zur Lösung des Problems auf gesetzliche Regelungen. Einkommensunterschiede seien kein individuelles Problem der Frauen. Es müsse ein verbindlicher Rahmen für die Prüfung und Beseitigung von Entgeltdiskriminierung festgelegt werden. Zur Herstellung der nötigen Transparenz über vorhandene Lohnstrukturen legte sie daher bereits am 23.5.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer (Entgeltgleichheitsgesetz, BT-Drucks. 17/12483) mit folgenden Kernpunkten vor:

  • Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten sollen verpflichtet werden, ihre Entgeltstrukturen zu analysieren und einer anschließenden Prüfung zu unterziehen.

  • Das hierbei anzuwendende Lohnmessverfahren muss von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert sein, die Ergebnisse werden in anonymisierter Form betriebsöffentlich gemacht. 

  • Bei festgestellter Entgeltdiskriminierung soll die Lohnungleichheit in einem Verfahren, an dem Betriebsrat und Gleichstellungsbeauftragte beteiligt werden, innerhalb einer festgesetzten Frist beseitigt werden. Die Antidiskriminierungsstelle kann Bußgelder von bis zu 500.000 EUR verhängen, falls Unternehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommen oder sie Berichte nicht fristgerecht einreichen.

Aufgrund des Widerstandes von Union und FDP fand der Gesetzesentwurf jedoch am 22.3.2013 keine Mehrheit und wurde abgelehnt.

Bündnis 90/Die Grünen: Selbstverpflichtung und Freiwilligkeit haben nichts gebracht

Auch Bündnis 90/Die Grünen verlangen eine gesetzliche Grundlage zur Verhinderung von Entgeltdiskriminierung. Die Entgeltlücke ist in den letzten Jahren größer geworden. Diese Tatsache bestätige, dass Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Freiwilligkeit nichts gebracht haben. Vielmehr müsse das Gebot des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit mit einem Gesetz durchgesetzt werden. Daher forderte sie mit ihrem Antrag vom 7.3.2012 (BT-Drucks. 17/8897) die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Verhinderung von Entgeltdiskriminierung vorzulegen. Darin soll u.a. geregelt werden, dass Tarifpartner in eigener Verantwortung alle Verträge auf Entgeltdiskriminierungen überprüfen. Bei Verstößen müssen Sanktionen verhängt werden können. Auch dieser Antrag wurde von den Abgeordneten des Bundestags am 22.3.2013 abgelehnt.

CDU/CSU und FDP: Lohnlücke mit bewährten Mitteln bekämpfen

Durchgesetzt hat sich schließlich der Antrag von CDU/CSU und FDP. Auch sie sehen Handlungsbedarf. Da sich die Lohnlücke aber auf viele Faktoren zurückführen lasse - z.B. familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und „Berufswahl“ als entscheidendes Kriterium für Verdienst und Aufstiegsmöglichkeiten - halten sie ein einfaches Gesetz nicht für den richtigen Lösungsweg. Es wurden bereits zahlreiche strukturelle und nachhaltige Maßnahmen auf den Weg gebracht, die es auszubauen und weiterzuverfolgen gilt. Mit dem Antrag vom 26.2.2013 wird die Bundesregierung daher aufgefordert, die bestehende Benachteiligung von Frauen in Wirtschaft und Arbeitswelt unter Fortentwicklung und Fortschreibung der bestehenden Maßnahmen zu beseitigen. Im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen setzen CDU/CSU und FDP damit vor allem auf die freiwillige Mitwirkung der Unternehmen.

Die Zukunft wird zeigen, ob mit dem eingeschlagenen Weg die Entgeltangleichung ein frommer Wunsch bleibt oder bald Realität wird.

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