Die derzeit geltende gesetzliche Regelung im ArbZG unterscheidet zwischen
Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1),
und
- Ruhezeit (§ 5 Abs. 1).
Es gibt keine Kategorie zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit (EuGH, Urt. v. 09.09.2003 - C-151/02 (Jäger/Landeshauptstadt Kiel), (EuGH, Urt. v. 03.10.2000 - C-303/98 (Simap). Wohl aber gibt es verschiedene Abstufungen der Arbeitsleistung. Dies sind
- Vollarbeit,
- Arbeitsbereitschaft (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a),
- Bereitschaftsdienst (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a).
Diese werden arbeitszeitschutzrechtlich der Arbeitszeit zugeordnet. Eine Zwischenstellung nimmt ein die
- Rufbereitschaft (§ 5 Abs. 3).
Die Rufbereitschaft wird arbeitszeitschutzrechtlich der Ruhezeit zugeordnet, die innerhalb der Rufbereitschaft erbrachte Arbeitsleistung hingegen der Arbeitszeit.
Der BAT enthält spezielle Regelungen zu Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.
Er erlaubt nach § 15 Abs. 2 eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit, soweit in sie Arbeitsbereitschaft in gewissem Umfang fällt. Durch den 66. Änderungs-TV zum BAT vom 24.4.1991 sind Regelungen über den Bereitschaftsdienst in § 15 Abs. 6a und die Rufbereitschaft in § 15 Abs. 6b aufgenommen worden, die sich im Wesentlichen an der bisherigen Rechtsprechung und Praxis orientieren. Darüber hinaus enthält der BAT in folgenden Sonderregelungen eigene Regelungen oder Ergänzungen zu § 15 BAT:
SR 2 a | Kranken-, Heil-, Pflege-, Entbindungsanstalten |
SR 2 b | Anstalten oder Heime, die nicht unter 2 a fallen |
SR 2 c | Ärzte an Anstalten und Heimen nach 2 a und 2 b |
SR 2d | Auslandsdienststellen des Bundes |
SR 2e I | Bereich des BM der Verteidigung |
2e II | Besatzungen auf See- und Binnenfahrzeugen (BMVG) |
SR 2e III | Bundeswehrkrankenhäuser |
SR 2f | Schiffe mit Ausnahme BW und Bundesamt f. Seeschiffahrt |
SR 2g | Seegehende Schiffe des Bundesamtes für Seeschiffahrt |
SR 2h | Flugsicherungsdienst |
SR 2k | Theater und Bühne |
SR 2 L I | Lehrkräfte |
SR 2 L II | Lehrkräfte an Musikschulen der VKA |
SR 2m | Bibliothekare |
SR 2n | Justizvollzugsdienst |
SR 2o | Kernforschungseinrichtungen |
SR 2p | Landwirtsch. Verwaltungen und Betriebe |
2q | Forstwirtschaftlicher Außendienst |
SR 2 r | Hausmeister |
SR 2 s | Sparkassen |
SR 2 t | Versorgungsbetriebe und Entsorgungseinrichtungen |
SR 2 u | Nahverkehrsbetriebe |
SR 2v | Flughafenbetriebe |
SR 2w | Hafenbetriebsdienst und Eisenbahnen des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs |
SR 2x | Kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst |
SR 2z | BGS und Beschaffungsstelle des BMI |
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