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Zeugnis / 11.6 Schlussfloskel

Katleen Liermann
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Die Schlussfloskel besteht aus vier Teilen.

  • Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Ausdruck von Bedauern über das Verlassen des Unternehmens
  • Dank
  • Zukunftswünsche

Eine Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unbedingt notwendig, wenn der Beschäftigte aus eigenem Antrieb geht oder betriebsbedingt gekündigt wurde. Enthält das Zeugnis keine Angaben zur Beendigung, kann davon ausgegangen werden, dass Beschäftigte aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurde.

Bezüglich der anderen drei Bestandteile gilt der Grundsatz: Je ausführlicher die Schlussfloskel, desto besser der Mitarbeiter.

 
Achtung

Beachten Sie: Zum Ausspruch von Dank, Bedauern und guter Zukunftswünsche kann der Arbeitgeber nicht gezwungen werden.[1]

Selbst wenn die Gesamtnote "gut" entspricht, besteht kein Anspruch, dass der Arbeitgeber sein Bedauern über den Fortgang des Beschäftigten in das Zeugnis aufnimmt. Schon gar nicht besteht ein Anspruch auf ein "Wir bedauern sehr". Ebenso hat ein ausscheidender Mitarbeiter keinen Anspruch auf "gute Wünsche" für die private Zukunft.[2]

Aussagen über das persönliche Empfinden des Arbeitgebers gehören nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. Falls einem Mitarbeiter die Schlussformel des Zeugnisses nicht gefällt, kann er lediglich verlangen, dass sie komplett gestrichen wird. Einen Anspruch auf Änderung in eine ihm genehmere Formulierung hat er nicht.[3]

Formulierungsbeispiele:

 
Praxis-Beispiel
  • Sehr guter Mitarbeiter / gute Mitarbeiterin

    Herr / Frau ... scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus, um sich einer größeren Aufgabe in einem anderen Unternehmen zu widmen. Wir bedauern seine / ihre Entscheidung sehr, da wir einen wertvollen Mitarbeiter / wertvolle Mitarbeiterin verlieren. Wir danken ihm / ihr für seine / ihre Mitwirkung in unserem Unternehme...

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