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Sonderregelungen für Angestellte als Bibliothekare an öffentlichen Büchereien (Volksbüchereien) und an staatlichen Büchereistellen (SR 2m BAT)

(Anlage 2m BAT)

Nr. 1

Zu §§ 1 und 2 - Geltungsbereich

Diese Sonderregelungen gelten für Angestellte als Diplombibliothekare an öffentlichen Büchereien (Volksbüchereien) und an staatlichen Büchereistellen sowie für Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen an öffentlichen Büchereien (Volksbüchereien) die entsprechenden Tätigkeiten ausüben.

Nr. 2

Zu §§ 15 und 17 - Arbeitszeit - Überstunden

Den Bibliothekaren, zu deren Aufgabe auch die Erarbeitung von Bücherkenntnissen und die Besprechung von Neuerscheinungen gehören, ist hierfür eine nach den besonderen Verhältnissen der einzelnen Bibliothek bemessene Zeit auf die regelmäßige Arbeitszeit anzurechnen. Aus der Überschreitung der zur Erarbeitung der Bücherkenntnisse und der Besprechung von Neuerscheinungen vorgesehenen Zeiten kann ein Recht auf Anerkennung dieser Zeiten als Überstunden nicht hergeleitet werden.

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