Tipps für Vermieter

Mietminderung wegen Hitze in der Wohnung


Mietminderung wegen Hitze in der Wohnung

Sommerhitze in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, der Mietern einen Anspruch auf Mietminderung gibt. In Einzelfällen haben Gerichte aber anders entschieden. Beispielhafte Urteile und Tipps für Vermieter im Überblick.

An heißen Sommertagen steigen die Temperaturen in vielen Wohnungen. Das ist grundsätzlich kein Mietmangel. Eine gesetzliche Regelung, wie hoch das Thermometer in einer Mietwohnung klettern darf, gibt es nicht.

Ob in Einzelfällen eine Mietminderung begründet ist – etwa wenn sich die Temperatur nicht unter eine bestimmte Grenze bringen lässt oder wenn bauliche Mängel für einen konstant hohen Wärmegrad sorgen –, entscheiden die Gerichte.

Mietminderung wegen Hitze: Sachmangel?

Das Amtsgericht Hamburg etwa hielt im Fall einer Obergeschosswohnung, in der die Temperatur tagsüber 30 Grad Celcius und nachts mehr als 25 Grad Celcius betrug, eine Mietminderung von 20 Prozent für angemessen.

Im konkreten Fall entsprach der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik, der zum Zeitpunkt des Baus der Wohnung vorgeschrieben war. Das Gericht bewertete das als Sachmangel. Die Vermieterin hielt die Wohnung für mangelfrei. Die Normen für Wärmeschutz seien bei der Errichtung des Gebäudes eingehalten worden. Es handele sich um eine nach Süden ausgerichtete Endetagenwohnung mit Glasfront, es sei von vornherein erkennbar gewesen, dass im Sommer mit Erwärmung zu rechnen ist.

Vertragsgemäßer Zweck beeinträchtigt

Das Gericht sah das anders: "Zwar muss ein Mieter einer Endetagenwohnung ein höheres Maß an sommerlicher Aufheizung hinnehmen als ein Mieter einer anderen Geschosswohnung", heißt es in der Begründung, hier seien jedoch Grenzen gesetzt. Der Mieter habe zumindest Anspruch darauf, dass dem Stand der Technik entsprechende baurechtliche Bestimmungen bezüglich des Wärmeschutzes zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes eingehalten werden.

Darüber hinaus liege ein Mangel auch stets dann vor, wenn die Erwärmung durch Sonneneinstrahlung und Umgebungstemperaturen ein Ausmaß erreicht, durch das die Eignung zum vertragsgemäßen Zweck beeinträchtigt wird. Der Mieter durfte die Miete daher für den Monat, in dem die Hitze herrschte, um 20 Prozent mindern.

(AG Hamburg, Urteil v. 10.5.2006, 46 C 108/04)

Innentemperaturen in Wohnräumen: Relative Grenzzahlen

Das Amtsgericht Leipzig sah im Fall einer Maisonettewohnung, in der tagsüber Temperaturen von mehr als 30 Grad und nachts von mehr als 25 Grad auftraten, keinen Mangel.

(AG Leipzig, Urteil v. 6.9.2004, 164 C 6049/04)

Das Oberlandesgericht Hamm und das Oberlandesgericht Rostock legten bei der Bewertung relative Grenzzahlen fest: Demnach müssen Innentemperaturen mindestens sechs Grad unter den Außentemperaturen liegen.

(OLG Hamm, Urteil v. 28.2.2007; 30 U 131/06)

(OLG Rostock, Urteil v. 29.12.2000, 3 U 83/98)

Fristlose Kündigung bei Extremtemperaturen

Der Verfassungsgerichtshof in Berlin billigte in einem Fall eine fristlose Kündigung. In dem Fall heizte sich die Dachgeschosswohnung an heißen Sommertagen regelmäßig auf bis zu 46 Grad Celsius auf – Grund war ein Sachmangel. Mit Messungen konnte die Mieterin nachweisen, dass die Innentemperaturen mit einer Ausnahme im Bereich zwischen 31 Grad Celcius und 46 Grad Celcius bewegten, während die Außentemperaturen fzwischen 18 Grad Celcius und 28 Grad Celcius angegeben waren.

"In Mietrechtsprechung und Literatur sei anerkannt, dass Raumtemperaturen nur bis etwa 26 Grad Celcius hinnehmbar seien, Temperaturen darüber oder sogar weit darüber jedoch wegen akuter Gesundheitsgefährdung zu einer fristlosen Kündigung berechtigten", so das Gericht.

(VerfGH Berlin, Beschluss v. 20.3.2007 – 40/06)

Maßnahmen gegen Hitze – teilweise gefördert

Vermieter können Schutzmaßnahmen für Hitzetage ergreifen. Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg unterstützte Informationsprogramm Zukunft Altbau schlägt folgende Maßnahmen vor, um die Temperaturen in Wohnräumen zu senken:

  • Fenster mit Sonnenschutzgla: Wie gut der Schutz durch Sonnenschutzglas gegen Überhitzung ist, zeigt der g-Wert (g für Gesamtenergiedurchlassgrad). Bei normalem Wärmeschutzglas liegt der Wert bei 0,55 – das heißt: 55 Prozent der Sonnenwärme gelangen in das Haus. Moderne Dreifachverglasungen haben einen Wert von etwa 0,5, Sonnenschutzgläser bis 0,2.
  • Hitzeregulierung über Sonnenschutzelemente: Verschattung der Fensterflächen durch Rollläden, Jalousien oder Markisen. Wenn diese außen angebracht sind, reduziert das den Wärmeeintrag weiter. Längere Dachüberstände und Balkone helfen, dass im Sommer weniger Einstrahlung der intensiven, hochstehenden Sonne auf die Fenster trifft.
  • Speichermassen und Dämmung: Speichermassen im Hausinneren, wie Estriche, massive Außen- und Innenwände im Dachgeschoss oder Lehmputz im Dachstuhl, sorgen für eine Wärmepufferung während der heißen Stunden tagsüber und kühlen nachts bei offenem Fenster wieder ab. Eine gute Dämmung von Außenwänden und Dach bremst den Wärmefluss von außen nach innen – und kann die Raumtemperatur im Sommer um bis zu zehn Grad Celsius verringern, so die Experten.
  • Grüne Dächer und Fassaden: Gründächer und begrünte Fassaden wirken wie ein Hitzeschild. Durch die Verdunstung von Wasser an heißen Sommertagen kühlt sich die Luft in der direkten Umgebung um bis zu fünf Grad Celsius ab.
  • Wärmepumpe und Kühlung aus der Erde: Möglich ist auch die Kühlung mit einer Wärmepumpe. Es gibt zwei Arten, mit Wärmepumpen die Temperatur im Haus zu senken: die passive und die aktive Kühlung. Für die passive Kühlung ist eine Erdwärmepumpe nötig. "Die Wärmepumpe selbst bleibt dabei ausgeschaltet, die Wärme wird einfach über die Heizkörper und die Umwälzpumpen in das kühlere Erdreich geleitet", sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. "Das senkt die Temperatur in den Räumen um bis zu drei Grad." Eine aktive Kühlung geht mit vielen Wärmepumpen. Beim aktiven Kühlen ist die Wärmepumpe mit Kältekreislauf und Verdichter aktiv. Das steigert die Kühlleistung, erhöht aber die Stromkosten.

Hitzeschutz: Beratung und Fördermittel

Ob klassische Modernisierung oder punktuelle Hitzeschutzreduktion: Hauseigentümer sollten sich individuell beraten lassen, schlägt die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online vor. Die Kosten dafür müssen sie in vielen Fällen nicht allein tragen.

Bei baulichen Maßnahmen wird eine Energieberatung durch einen Experten empfohlen. Energieeffiziente Modernisierungen werden über KfW-Kredite oder BAFA-Zuschüsse gefördert. In einigen Regionen gibt es zusätzliche finanzielle Anreize über die Kommunen.

co2online-Fördermittelcheck: Überblick über aktuelle Förderprogramme

Wichtige Informationen zur Hitzereduktion und Anpassung an den Klimawandel


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dpa

Schlagworte zum Thema:  Urteil , Mietrecht , Immobilien
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