Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Mahnverfahren und Verfahrensmissbrauch

Rz. 360 Klare Vorgaben, welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines Mahnbescheidsantrags zu stellen sind, lassen sich dem Gesetz nicht entnehmen. Insofern vertritt der BGH, dass zur notwendigen Individualisierung die Benennung einzelner Pflichtverletzungen in dem Mahnbescheidsantrag nicht erforderlich ist. Es muss jedoch die Zusammensetzung der Forderung erkennbar sein, s...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 414 Der Gesetzgeber hatte vor allem das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe als anfällig für einen Rechtsmissbrauch angesehen, weil die Kostenfreiheit Antragsteller dazu verleiten könnte, mithilfe immer wiederkehrenden Anträgen den Eintritt der Verjährung ad infinitum zu verschieben; daher ordnet das Gesetz in § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB an, dass nur die erstmal...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Inhalt und Übermittlung der Streitverkündungsschrift

Rz. 436 Für Streitverkünder kann die gerichtliche Sachbehandlung Nachteile mit sich bringen, weil nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB nur die Zustellung der Streitverkündungsschrift beim Streitverkündungsempfänger die Verjährung hemmt und dem Streitverkündenden sich die Abläufe der Sachbehandlung durch die Gerichte, die grds. von Amts wegen die Streitverkündung zuzustellen haben, ni...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) "Statthaftigkeit" des Güteverfahrens

Rz. 383 Die Gerichte beherzigen bei der Auslegung von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht immer die Grundsätze, welche das BVerfG in Bezug auf Güte- und Schlichtungsverfahren, die nach § 278 ZPO, § 15a EGZPO obligatorisch sind, aufgestellt hat, und die sich Fachgerichte auch in evident aussichtslosen Konstellationen immer wieder zu eigen machen, eine Güteverhandlung ohne Rücksicht ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Formfehler des Gerichts

Rz. 692 Bemängelt der Prozessbevollmächtigte Fehler an der ihm zugestellten Urteilsausfertigung und wird ihm nach Rücksendung der Ausfertigung ein anderes Exemplar erneut zugestellt, läuft die Berufungsfrist dennoch ab der ersten Zustellung, wenn die bemängelten Fehler nicht geeignet waren, Zweifel an der gesamten Begründung des Urteils aufkommen zu lassen. Für die Wirksamke...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / cc) Empfehlungen

Rz. 458 Aufgrund fehlender Konturen der Ansicht, dass es zur Eindämmung von Missbrauchsgefahren erforderlich sei, über objektive Korrekturen des § 72 ZPO eine verjährungshemmende Wirkung nur dort anzunehmen, wo eine berichtigte oder verständliche Vorgreiflichkeit aus Sicht des Streitverkünders angenommen werden kann,[399] haften der Streitverkündung auch insoweit verjährungs...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VII. Prozesskostenhilfe

Rz. 715 Der Rechtsanwalt ist gem. § 16 Abs. 1 BORA verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bzw. – in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Rz. 716 Er sollte seinen Mandanten auch darauf hinweisen, dass die gewährte Prozesskostenhilfe nicht wie eine Re...mehr

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§ 20 Wiedereinsetzung in de... / II. Versäumung einer Frist i.S.d. § 233 ZPO

Rz. 13 Die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung einer Frist für die Vornahme einer Prozesshandlung kommen direkt bei allen Notfristen der ZPO zur Anwendung. Notfristen sind nach § 224 Abs. 1 S. 2 ZPO nur solche Fristen, die das Gesetz als Notfristen bezeichnet. Rz. 14 Als solche sind zu nennen die:mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / f) Das Ausbleiben des Zeugen im Termin zur Beweisaufnahme und die Ordnungsmittel gegen den Zeugen

Rz. 226 Nach § 377 Abs. 1 ZPO ist der Zeuge von Amts wegen von der Geschäftsstelle des Prozessgerichts unter Beifügung des Beweisbeschlusses formlos oder auf entsprechende richterliche Anordnung auch förmlich zu laden. Rz. 227 Die Ladung muss nach § 377 Abs. 2 ZPO zunächst die Prozessparteien und den Gegenstand der Vernehmung erkennen lassen. Darüber hinaus muss die Ladung di...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / a) Wer kann Zeuge sein?

Rz. 114 Als Zeuge kommt nur diejenige Person in Betracht, die nicht Partei des Rechtsstreites ist und nicht als Partei vernommen werden kann.[49] Rz. 115 Beispiel Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht selbst Partei. Da die GmbH selbst als Partei jedoch nur durch ihre Organe, d.h. den Geschäftsführer, handeln kann, tritt dieser an die Stelle der Partei und wird als Partei v...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / aa) Widerspruch nach § 924 ZPO

Rz. 96 Ist der Arrest ohne mündliche Verhandlung erlassen worden, kann der Antragsgegner bzw. sein Rechtsnachfolger nach § 924 ZPO Widerspruch erheben.[155] Rz. 97 Sachlich und örtlich zuständig ist generell das Gericht, das den Widerspruch erlassen hat (§ 802 ZPO).[156] Sofern der Arrest erst in der Beschwerdeinstanz ergeht, ist ebenfalls die Zuständigkeit des erstinstanzlic...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / I. Klagerücknahme und Verzicht

Rz. 4 Da es dem Kläger frei steht, eine Klage zu erheben, steht es ihm zunächst auch frei, die Klage zurückzunehmen, d.h. auf die Durchsetzung seiner vermeintlichen Ansprüche mittels gerichtlicher Hilfe zu verzichten und damit das Verfahren wieder zu beenden. Die Klagerücknahme ist in § 269 ZPO geregelt. Erheblich ist hier insbesondere die Kostenfolge in § 269 Abs. 3 ZPO. Rz...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 1. Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 ZPO

Rz. 143 Ordnet das Gericht nach § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO das schriftliche Verfahren an, so ist der Beklagte mit der Zustellung der Klage aufzufordern, binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift schriftlich anzuzeigen, dass er sich gegen die Klage verteidigen möchte. Rz. 144 Kommt der Beklagte dieser Verpflichtung zur Anzeige seiner Verteidigungsbereit...mehr

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§ 14 Das Verfahren vor den ... / 1. Verfahrensvoraussetzungen

Rz. 69 Wie sich bereits aus der Gesetzessystematik ergibt, ist das Verfahren nach § 495a ZPO nur bei Verfahren vor dem Amtsgericht anwendbar. Im Rahmen der Zuständigkeit des Amtsgerichts ist jedoch in allen Verfahren die Möglichkeit eröffnet, das Verfahren nach § 495a ZPO zu betreiben.[35] Für familiengerichtliche Verfahren ist jedoch eine Anwendung des § 495a ZPO in Ehesach...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / a) Das Erfordernis der Zustimmung des Beklagten zur Klagerücknahme

Rz. 65 Wird die Klagerücknahme erst erklärt, nachdem die Parteien zur Sache verhandelt haben, ist nach § 269 Abs. 1 ZPO erforderlich, dass der Beklagte der Klagerücknahme zustimmt. Rz. 66 Eine Einwilligung des Beklagten ist trotz mündlicher Verhandlung nicht erforderlich, wenn:mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 2. Die offensichtliche Unrichtigkeit als Berichtigungsvoraussetzung

Rz. 90 Der Berichtigungsantrag[71] nach § 319 ZPO setzt voraus, dass sich in der Entscheidung eine offensichtliche Abweichung zwischen dem vom Gericht Gewollten und der tatsächlichen Entscheidung erkennen lässt. Rz. 91 Dabei muss sich die offensichtliche Unrichtigkeit aus der Entscheidung oder deren Verkündung selbst ergeben. Auch für am Prozess beteiligte Dritte muss sich di...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 2. Die Rückgabe der Sicherheitsleistung nach § 715 ZPO

Rz. 209 Für den Fall, dass ein Prozess durch ein Urteil rechtskräftig geworden ist, gibt § 715 ZPO dem Gläubiger eine gegenüber § 109 Abs. 1 und 2 ZPO einfachere Möglichkeit, die Rückgabe der Sicherheit bzw. das Erlöschen einer gestellten Bürgschaft zu erreichen. Rz. 210 Hinweis Der Schuldner, der eine Prozesskostensicherheit nach § 89 ZPO oder nach § 110 ZPO oder etwa eine A...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / I. Der Rechtsmittelverzicht nach § 313a Abs. 2 ZPO – Kosten sparen

Rz. 9 Gem. § 313a Abs. 2 ZPO kann das Gericht in der mündlichen Verhandlung nach entsprechenden Hinweisen ein Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe erlassen, wenn beide Parteien auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten. Wird nur eine Partei durch das Urteil in der Weise beschwert, dass diese ein Rechtsmittel einlegen könnte, so genügt es, dass der Rechtsmittelve...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / C. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Vorschriften der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskosten-/Prozesskostenhilfe sind bei allen zivilrechtlichen Verfahren anzuwenden, in denen ein Gesetz die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe vorsieht.[9] Hierunter fallen:mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 3. Die Kostenentscheidung des Gerichts und weitere Folgen

Rz. 107 Das erkennende Gericht ist an eine übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien gebunden. Das Gericht prüft also nicht von Amts wegen, ob ein erledigendes Ereignis tatsächlich eingetreten ist. Rz. 108 Das Gericht entscheidet durch Beschluss über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen. Aus...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 1. Die Voraussetzungen der Urteilsergänzung

Rz. 160 Die Urteilsergänzung kommt in einer Vielzahl von Fallkonstellationen, insbesondere bei Nebenanträgen in Betracht, wenn im Tenor:mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / h) Das Streitgericht

Rz. 122 Nach § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO hat der Antragsteller das Gericht zu bezeichnen, welches für die Entscheidung im Streitfall endgültig örtlich und sachlich zuständig wäre. Rz. 123 Der Antragsteller soll schon im Mahnverfahren das Gericht eines besonderen oder vereinbarten Gerichtsstandes benennen. Rz. 124 Durch die Neufassung der §§ 690 Abs. 1 Nr. 5, 696 ZPO ist die automat...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / a) Anwaltszwang

Rz. 39 Der Antrag auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens kann schriftsätzlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden (§ 486 Abs. 4 ZPO) und unterliegt daher nicht dem Anwaltszwang (§§ 486 Abs. 4, 78 Abs. 3 ZPO). Die Vorschrift betrifft allerdings nur die Antragstellung,[48] wird aber auch die Ergänzung und Berichtigung des Antrags erfassen.[4...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 1. Die Klagerücknahme bei Erledigung der Hauptsache zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage

Rz. 38 Vor der ZPO-Reform war streitig, wie die Konstellation zu behandeln ist, dass sich die Klage in der Hauptsache ganz oder teilweise durch ein Ereignis erledigt hat, welches nach Anhängigkeit, aber vor Zustellung der Klage eingetreten ist. Diese Streitfrage hat der Gesetzgeber mit der Regelung in § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO entschieden. Erledigt sich die Hauptsache nach Anhän...mehr

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§ 8 Die Widerklage und die ... / a) Die örtliche Zuständigkeit für die Widerklage

Rz. 58 Soweit für die Widerklage am Ort der Klage ein eigenständiger Gerichtsstand begründet ist, ergeben sich hier gegenüber dem normalen Erkenntnisverfahren keine Unterschiede. Die Widerklage ist dann nach den §§ 12 ff. ZPO beim örtlich zuständigen Gericht zu erheben, auf § 33 ZPO kommt es nicht an. Der Vorteil liegt darin begründet, dass damit auch die besonderen Vorausse...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 8. Vollziehung der einstweiligen Verfügung

Rz. 186 Zur fristwahrenden Vollziehung einer einstweiligen Verfügung ist im Regelfall die Zustellung im Parteibetrieb erforderlich.[322] Das gilt für die Beschluss- und für die Urteilsverfügung.[323] Die Regelungsverfügung muss die Androhung des Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 2 ZPO enthalten.[324] Ist durch die einstweilige Verfügung eine einmalige Geldleistung angeordnet w...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 10. Abschlussschreiben

Rz. 199 Reagiert der Antragsgegner nach Zustellung des Titels nicht mit Rechtsbehelfen, besteht grundsätzlich die Aussicht, dass er den vorläufigen Titel als endgültigen Titel anerkennen will, wodurch weitere Auseinandersetzungen mit dem Antragsteller vermieden werden können. Wird der Antragsteller nicht initiativ, läuft er Gefahr, dass sein Arrest- bzw. Verfügungsanspruch z...mehr

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§ 5 Klageerhebung / 1. Angabe des Wertes des Streitgegenstandes

Rz. 218 Gem. § 253 Abs. 3 Nr. 2 ZPO soll die Klageschrift, in der der Streitgegenstand nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht, Angaben zum Wert des Streitgegenstandes enthalten, wenn hiervon die Zuständigkeit des Gerichts abhängt. Rz. 219 Vom Wert des Streitgegenstandes hängt – soweit keine Zuweisung der Zuständigkeit unabhängig vom Streitwert gegeben ist – die Zuständig...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 3. Die Kosten des Verfahrens bei Erlass eines Anerkenntnisurteils

Rz. 334 In erster Instanz ist der Erlass eines Anerkenntnisurteils durch die allgemeine Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 KVGKG abgegolten. Wird ein umfassendes Anerkenntnisurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe erlassen, so ermäßigen sich die drei gerichtlichen Verfahrensgebühren nach Nr. 1211 Nr. 2 KVGKG auf eine Gebühr. Rz. 335 Streitig ist, ob dies auch dann gilt, we...mehr

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§ 6 Die Klageerwiderung / 2. Das Anerkenntnis des Klageanspruchs

Rz. 21 Ist die Klageforderung aus Sicht des Beklagten begründet, so kommen grundsätzlich drei Reaktionsformen in Betracht: Der Beklagte kann die Klageforderung anerkennen[2] oder er kann ein Versäumnisurteil gegen sich im frühen ersten Termin oder aber im schriftlichen Vorverfahren ergehen lassen.[3] Rz. 22 Das Anerkenntnis muss dabei unter zwei Aspekten betrachtet werden:mehr

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§ 20 Wiedereinsetzung in de... / I. Folgen einer Fristversäumung

Rz. 3 Nach § 230 ZPO hat die Versäumung einer Prozesshandlung die allgemeine Folge, dass die Partei mit der vorzunehmenden Prozesshandlung ausgeschlossen ist, d.h. der Prozess kann trotz des begründeten materiellen Anspruchs verloren werden. § 230 ZPO findet auf gesetzliche wie richterliche Fristen Anwendung.[1] Sie gilt allerdings aufgrund der Besonderheiten des Insolvenzve...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / a) Arrestanspruch

Rz. 34 Der Arrestanspruch ist die Hauptsacheforderung, deren Vollstreckung für den Fall ihrer späteren Titulierung gesichert werden soll; der Antragsteller muss sich einer Geldforderung berühmen oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann.[45] Rz. 35 Arrestfähig sind nach § 916 Abs. 2 ZPO auch betagte Ansprüche, deren Fälligkeit kalendermäßig feststeht oder...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / aa) Besonderheiten bei dinglichem Arrest

Rz. 38 Ein Arrestgrund besteht nach § 917 Abs. 1 ZPO, wenn zu besorgen ist, dass ohne die Verhängung des dinglichen Arrestes die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.[51] Das Vorliegen eines Urteils oder eines anderen Vollstreckungstitels ist nicht erforderlich; vielmehr geht es allein um die Sicherung eines später zu titulierenden Arres...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Parteiprozess

Rz. 130 Ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben (§ 79 Abs. 1 ZPO), so kann der Partei ein zur Vertretung bereiter[293] Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet werden, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (§ 121 Abs. 2 ZPO). Erforderlich ist die Beiordnung dann, wenn ein...mehr

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§ 5 Klageerhebung / I. Schriftformerfordernis

Rz. 9 Grundsätzlich erfolgt die Klageerhebung durch Einreichung einer Klageschrift bei dem angerufenen Gericht. Lediglich vor dem Amtsgericht ist gem. § 496 ZPO auch die Erhebung der Klage mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässig.[18] In diesen Fällen ist dann das Protokoll anstelle der Klageschrift zuzustellen. Rz. 10 Als bestimmender Schriftsatz bedarf die Klage g...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 3. Das Ruhen des Verfahrens

Rz. 516 Nach § 251 ZPO kann das Gericht auf Antrag beider Parteien das Ruhen des Verfahrens anordnen, wenn anzunehmen ist, dass wegen außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. Die Vorschrift des § 251 ZPO findet auch im selbstständigen Beweisverfahren Anwendung, weil sie mit dessen Sinn und Zweck grundsätz...mehr

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§ 5 Klageerhebung / 3. Prozessführungsbefugnis

Rz. 85 Prozessführungsbefugnis ist die Befugnis, ein Recht im eigenen Namen geltend zu machen. Sie gibt Auskunft darüber, wer die richtige Partei ist.[86] Rz. 86 Die Prozessführungsbefugnis ist von der (materiellen) Aktiv- oder Passivlegimitation zu unterscheiden. Die Begriffe der Aktiv- und Passivlegimitation beschreiben die materielle Sachbefugnis und gehören damit zur Begr...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / V. Muster: Protokollberichtigung nach § 164 ZPO bei einer offensichtlichen Unrichtigkeit in einem Prozessvergleich

Rz. 226 Muster 15.5: Protokollberichtigung nach § 164 ZPO bei einer offensichtlichen Unrichtigkeit in einem Prozessvergleich Muster 15.5: Protokollberichtigung nach § 164 ZPO bei einer offensichtlichen Unrichtigkeit in einem Prozessvergleich An das Oberlandesgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: __________________...mehr

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§ 14 Das Verfahren vor den ... / dd) Nichtberücksichtigungsfälle

Rz. 129 In dieser Kategorie geht es um Fälle, in denen ein Urteil unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist.[90] In diesen Fällen wird neben der Verletzung des rechtlichen Gehörs auch ein Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegen.[91] Rz. 130 Hinweis Auch bei dieser Fallgruppe ist zunächst zu prüfen, ob nicht bereits ein Antrag nach den §§ 319–321 ZPO zum Erfolg ...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / e) Der Auslagenvorschuss für den Zeugen

Rz. 217 Nach § 379 ZPO kann das Gericht die Ladung des Zeugen davon abhängig machen, dass der Beweisführer einen angemessenen Auslagenvorschuss innerhalb einer zu bestimmenden Frist zahlt. Rz. 218 Hinweis Es ist hier zwischen dem Beweisführer und der beweisbelasteten Partei zu unterscheiden. Beweisführer ist, wer den Beweis angeboten hat. Dies gilt unabhängig von der Beweisla...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / III. Die Heilung von Zustellungsmängeln

Rz. 322 Die Zustellung eines Schriftstückes ist regelmäßig kein Selbstzweck, sondern dient der Verwirklichung des Rechts auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 103 GG verankert ist. Insoweit stehen keine Gründe entgegen, eine Heilung von Zustellungsmängeln für den Fall vorzusehen, dass das zuzustellende Schriftstück dem Adressaten tatsächlich zugegangen ist. Rz. 323 Nach der f...mehr

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§ 21 Die Wiederaufnahme des... / VII. Die Rechtsanwaltsgebühren im Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 105 Da das Wiederaufnahmeverfahren einen neuen Gebührenrechtszug begründet, fallen sämtliche Gebühren gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 ff. VV von neuem an, und zwar unabhängig davon, ob das Wiederaufnahmeverfahren die Fortsetzung des früheren Verfahrens darstellt.[155] Ist das Berufungsgericht gem. § 584 ZPO zuständig, so erhöhen sich die Gebühren gem. §§ 2 Abs. ...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / II. Eingeschränkte Rechtskraft

Rz. 7 Arrest und einstweilige Verfügung erwachsen in formeller Rechtskraft. In materieller Hinsicht ist ihre Rechtskraftwirkung nach h.M. begrenzt. Beispielsweise ist die Wiederholung des Arrest- bzw. Verfügungsantrages zulässig, wenn neue Mittel der Glaubhaftmachung vorgebracht werden können, die im ersten Verfahren noch nicht dargelegt werden konnten.[11] Rz. 8 Beispiel Ist...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 1. Zuständigkeit bei Anordnung

Rz. 15 Zuständig für die Anordnung des Arrestes ist sowohl das Gericht der Hauptsache als auch das Gericht, in dessen Bezirk sich der mit Arrest zu belegende Gegenstand oder die in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränkende Person befinden (§§ 919, 943 ZPO). Die Zuständigkeit ist insoweit eine ausschließliche (§ 802 ZPO). Rz. 16 Bei Anhängigkeit der Hauptsache ist das Geric...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / ee) Berufung gegen eine Kostenentscheidung im Schlussurteil bei gleichzeitiger Berufung gegen das vorangegangene Teilurteil

Rz. 14 Auch bei einem Teilurteil nach § 301 Abs. 1 ZPO handelt es sich um ein Endurteil, gegen das die Berufung statthaft sein kann. Gemeinsam mit der Berufung gegen das Teilurteil kann auch Berufung gegen die Kostenentscheidung im Schlussurteil eingelegt werden, wenn sich die Kostenentscheidung auf das bereits mit der Berufung angefochtene Teilurteil bezieht.[23] Ist gegen ...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / V. Die Beantragung eines Rechtskraft- oder Notfristzeugnisses

Rz. 65 Gem. §§ 708, 709 ZPO wird ein Urteil in der Regel nur für vorläufig vollstreckbar erklärt, wobei entweder der Gläubiger Sicherheit leisten muss, wenn er die Zwangsvollstreckung beginnen möchte, oder aber der Schuldner Sicherheit leisten kann, um die Zwangsvollstreckung abzuwenden.[42] Rz. 66 Erwächst der Vollstreckungstitel nachfolgend in Rechtskraft, ist die Sicherhei...mehr

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§ 21 Die Wiederaufnahme des... / 5. Versäumnisurteil im Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 21 Da die Zulässigkeit der Wiederaufnahme und das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes zum Schutze der Rechtskraft auf den ersten beiden Stufen vom zuständigen Gericht von Amts wegen geprüft wird und insoweit keine Parteidisposition besteht, kann die Säumnis des Wiederaufnahmebeklagten bei schlüssigem Vortrag des Wiederaufnahmeklägers nicht schon zur Bejahung der Zuläss...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 4. Mündliche Verhandlung

Rz. 45 Im Arrestverfahren und im Verfahren zur einstweiligen Verfügung kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden (§§ 922 Abs. 1 S. 1, 937 Abs. 2 ZPO). Beim Arrest entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es einer mündlichen Verhandlung bedarf.[82] Eine mündliche Verhandlung wird insbesondere dann nicht anzuordnen sein, wenn die v...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / c) Keine anderweitige Sicherung

Rz. 43 Als besondere Form des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses fordert der Erlass eines Arrestes ein besonderes Sicherungsbedürfnis.[77] Sofern der Gläubiger bereits ein rechtskräftiges oder ein vorläufig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbares Urteil erwirkt hat, besteht kein Sicherungsbedürfnis. Hier kann der Gläubiger unmittelbar die Zwangsvollstreckung betreiben. Di...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / d) Die Aussetzung des Hauptprozesses nach § 65 ZPO

Rz. 512 Liegt eine Hauptintervention eines Dritten vor, d.h. verklagt der Dritte beide Parteien eines bereits anhängigen Rechtsstreits, dann führt dies nicht dazu, dass sich der Hauptintervenient am Hauptprozess beteiligt. Rz. 513 Vielmehr ist seine Klage gegen beide Parteien des bereits anhängigen Rechtsstreits als selbstständiges neues Erkenntnisverfahren zu betrachten.[363...mehr