Rz. 129
In dieser Kategorie geht es um Fälle, in denen ein Urteil unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist.[90] In diesen Fällen wird neben der Verletzung des rechtlichen Gehörs auch ein Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegen.[91]
Rz. 130
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