Rz. 129

In dieser Kategorie geht es um Fälle, in denen ein Urteil unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist.[90] In diesen Fällen wird neben der Verletzung des rechtlichen Gehörs auch ein Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegen.[91]

 

Rz. 130

 

Hinweis

Auch bei dieser Fallgruppe ist zunächst zu prüfen, ob nicht bereits ein Antrag nach den §§ 319321 ZPO zum Erfolg führt.

[90] Zöller/Vollkommer, § 321a Rn 11.
[91] Weitere Beispiele bei Zöller/Vollkommer, § 321a Rn 11.

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