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Werbungskosten










Männer beim Tapezieren
Männer beim Tapezieren
Vermietung

Schadensbeseitigung in der Steuererklärung

Vermieter zu sein ist nicht immer einfach. Vor allem dann, wenn die Mieter die Wohnung nach dem Auszug unbewohnbar hinterlassen. Wenn Sie solche, oftmals teuren Schäden beseitigen wollen, können Sie den Aufwand dafür sofort als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Das entschied jetzt das Finanzgericht Düsseldorf. Dies geht sogar in den ersten drei Jahren nach dem Kauf und selbst dann, wenn die Kosten mehr als 15 Prozent des Kaufpreises betragen.














Laptop groß im Vordergrund auf Schreibtisch - dahinter Ablagekörb
Laptop groß im Vordergrund auf Schreibtisch - dahinter Ablagekörb
BFH Pressemitteilung

Kein Abzug für häusliches Arbeitszimmer bei gemischt genutzten Räumen

Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Verwendung aus. Dies hat der Große Senat des BFH entschieden.
























Dirigent
Dirigent
FG Pressemitteilung

Arbeitszimmerkosten bei einem Dirigenten und Orchestermanager

Der 6. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Dirigent die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer jedenfalls dann in voller Höhe als Betriebsausgaben bei seinen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit in Abzug bringen kann, wenn ihm zugleich als Manager der Orchester umfangreiche Verwaltungsaufgaben übertragen worden sind, die nur von zuhause aus erledigt werden können.



Zwei Hände halten Geldbörse und Zehn-Euro-Schein
Zwei Hände halten Geldbörse und Zehn-Euro-Schein
FG Kommentierung

Bürgschaftsaufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers

Aufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers aus der Inanspruchnahme aus einer für die GmbH übernommenen Bürgschaft stellen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit dar, wenn die Bürgschaft primär aufgrund einer angestrebten Beteiligung an der GmbH übernommen wurde. Scheitert die Beteiligung, können die Aufwendungen auch nicht bei den Einkünften nach § 17 EStG geltend gemacht werden.