Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.3 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 100 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherter Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherungsträger abführt, sind Betriebsausgaben und Sonderausgaben. Es gilt das zu Rz. 99 Gesagte. Die Beiträge sind keine – vorab entstandenen – Werbungskosten zur Erlangung späterer, nach § 22 Nr. 1a EStG stpfl. Einkünfte. Das gilt ausdrücklich auch f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.1 Beiträge zu Krankenversicherungen

Rz. 98 Aufwendungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sind i. d. R. durch die private Lebensführung veranlasst und somit nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar, sodass Beiträge zu Krankenversicherungen regelmäßig nur als Sonderausgaben abziehbar sind.[1] Etwas anderes gilt, wenn mit der Versicherung allein das Risiko einer typischen Berufskrankh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.5 Beiträge zu Lebensversicherungen

Rz. 102 Beiträge für Lebensversicherungen dienen der Abdeckung eines Risikos, das in der Person des Stpfl. begründet ist. Die Aufwendungen sind daher privat veranlasst und keine Betriebsausgaben/Werbungskosten. Die Deckung dieser Risiken führt nur dann zum Abzug der Prämien als Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn durch die Ausübung des Betriebs/Berufs ein erhöhtes Risiko ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 101 Beiträge für Haftpflichtversicherungen, mit denen private Haftpflichtfälle abgedeckt werden (z. B. Familienhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Jagdhaftpflicht u. Ä.), sind privat veranlasst und somit Sonderausgaben. Die Beiträge sind Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn mit ihnen betriebliche oder berufliche Risiken abgedeckt werden, z. B. Berufshaftpflichtversicherung be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.2 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 99 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einbehält und abführt, sind für den Anteil des Arbeitgebers Betriebsausgaben, für den Anteil des Arbeitnehmers Sonderausgaben, da sie der Vorsorge für die Arbeitslosigkeit dienen und somit privat veranlasst sind. Sie können keine Werbungskosten sein, da sie nicht durch das Arbeitsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.2 Erststudium

Rz. 139 Ein Studium muss an einer Hochschule nach § 1 HRG oder einer gleichgestellten Hochschule absolviert werden, also an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule oder einer der nach Landesrecht als Hochschulen bezeichneten Bildungseinrichtungen. Gleichgestellt sind private und kirchliche Bildungseinrichtungen sowie die Hochschulen des B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.2 Zurechnung bei Personenmehrheiten und Nutzungsberechtigten

Rz. 51 Bei Miteigentum sind die objektbezogene Einheitlichkeit des Verteilungszeitraums und die personenbezogene Zurechnung des Aufwands strikt zu trennen. Mehrere Eigentümer desselben Steuerobjekts können den Aufwand nur auf den gleichen Zeitraum verteilen; abziehen darf jeder Beteiligte gleichwohl nur den ihm steuerrechtlich zuzurechnenden Betrag. Eine über die Beteiligung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.6 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 104 Beiträge für Unfallversicherungen, mit denen alle Unfallrisiken, also betriebliche, berufliche und private Unfälle abgedeckt werden, sind auch durch die private Lebensführung veranlasst, sodass eine Aufteilung in Sonderausgaben und Betriebsausgaben – ggf. im Wege der Schätzung nach § 162 AO – möglich ist; d. h., die Aufwendungen sind anteilig Betriebsausgaben und Son...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Begünstigtes Objekt und begünstigter Erhaltungsaufwand

Rz. 8 Satz 1 verbindet den Grundtatbestand für Einzeldenkmale mit dem Verteilungswahlrecht. Begünstigt ist nur Aufwand, der einem im Inland belegenen Baudenkmal zuzuordnen und steuerrechtlich Erhaltungsaufwand ist, nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt wird und auf mit der zuständigen Stelle vorab abgestimmten Maßnahmen beruht, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.3 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 81 Zu den Unfallversicherungen gehören die gesetzliche und private freiwillige Unfallversicherung. Zur Abgrenzung zu den Werbungskosten und Betriebsausgaben vgl. Rz. 100ff. Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) deckt das Risiko abhängig Beschäftigter von den Folgen von Arbeitsunfällen (Verletzungen, Tod) und von Berufskrankheiten ab. Private Unfallversicherungen dec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 123 Durch Gesetz v. 1.11.2011[1] wurde mit Wirkung ab Vz 2012 der Abzug von Kinderbetreuungskosten wieder in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Nach der Neuregelung entfällt die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kosten, sodass eine Berücksichtigung "wie" Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht mehr möglich ist. Auf die bisherigen weiter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.2 Regelungsstruktur und Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift besteht aus einem unnummerierten Absatz mit 3 Sätzen. S. 1 enthält für Einzeldenkmale den Grundtatbestand und das Verteilungswahlrecht. S. 2 erstreckt die Begünstigung auf Gebäude oder Gebäudeteile, die selbst kein Baudenkmal sind, aber zu einer als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage gehören; begünstigt ist dort nur der Aufwand zur Erhal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.2 Erforderlichkeit, Abstimmung und Zuschüsse

Rz. 14 Der Aufwand muss nach Art und Umfang entweder zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sein. Beide Zwecke stehen alternativ nebeneinander; ist die Erhaltungserforderlichkeit erfüllt, bedarf es keiner zusätzlichen Rechtfertigung über die sinnvolle Nutzung. Erforderlichkeit verlangt mehr als Zweckmäßigkeit, denkmalrechtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.4 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 172 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist in § 10 Abs. 1a Nr. 3 mit Wirkung ab 1.1.2015 eingefügt worden. Als Sonderausgaben abziehbar sind auch Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt, der diese Leistun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2 Bindungswirkung, Korrektur und Rechtsschutz

Rz. 42 Die Bescheinigung ist ein begünstigender Verwaltungsakt und materiell-rechtliche Voraussetzung des Abzugs. Sie ist nicht lediglich ein Beweismittel, das die Finanzbehörde durch eigene Ermittlungen ersetzen könnte. Zugleich ist sie ein Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO.[1] Diese Einordnung gilt über die Verweisung in Satz 3 auch f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.1 Allgemeines

Rz. 137 Erstmalige Berufsausbildung ist nach bisheriger Auffassung die Ausbildung für einen künftigen Beruf, z. B. für einen handwerklichen, kaufmännischen, technischen oder wissenschaftlichen Beruf, sowie die Ausbildung in der Hauswirtschaft aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags oder an einer Lehranstalt, z. B. Haushaltsschule, Berufsfachschule, unter Ausschluss eines St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.1 Grundgedanke, Förderzweck und Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 11b regelt nicht die Abziehbarkeit von Erhaltungsaufwand dem Grunde nach. Die Vorschrift setzt voraus, dass der durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen nicht gedeckte Aufwand nach allgemeinen Regeln als Betriebsausgabe oder Werbungskosten zu berücksichtigen ist, und eröffnet allein ein Wahlrecht für dessen zeitliche Zuordnung: An die Stelle des grundsätzlich vollstän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.3 Verteilungswahlrecht und Rechtsfolgen

Rz. 19 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, kann der Stpfl. zwischen dem nach allgemeinen Regeln eröffneten Sofortabzug und einer gleichmäßigen Verteilung auf 2, 3, 4 oder 5 Jahre wählen. § 11b begründet weder zusätzliches Abzugsvolumen noch einen eigenständigen Abzugstatbestand. Ohne wirksame Wahl bleibt es bei den allgemeinen zeitlichen Zuordnungsregeln. Wird verte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.3 Restabzug und einheitlicher Verteilungszeitraum

Rz. 35 § 11a Abs. 2 ordnet für Veränderungen während des Verteilungszeitraums einen zwingenden Restabzug an. Wird das Gebäude veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Veräußerungsjahr vollständig als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzusetzen. Dasselbe gilt bei der Einbringung eines nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes in ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 175 Vorsorgeaufwendungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Vorschrift ist beschränkt auf Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG. Sinn der Vorschrift ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung auszuschließen, d. h. keine Versteuerung der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.1 Zusammentreffen mehrerer Maßnahmen und Nutzungen; Zurechnung bei Personenmehrheiten und Nutzungsberechtigten

Rz. 49 Bei mehrjährigen oder in mehrere Lose gegliederten Sanierungen folgt die steuerliche Ordnung nicht notwendig dem bauvertraglichen Gesamtprojekt. Ausgangspunkt ist der Erhaltungsaufwand, der dem jeweiligen Veranlagungszeitraum oder Wj. nach den allgemeinen Grundsätzen zuzuordnen und wirtschaftlich abgrenzbar ist. Bei Überschusseinkünften bildet daher grundsätzlich der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 171 Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.): Sie dürfen nach Abs. 1 S. 1 weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Der Sonderausgabenabzug von Renten un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.2 Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen

Rz. 171h Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Die Unterscheidung zwischen Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Aufwandsentschädigungen

Rz. 1 § 3 Nr. 12 EStG gilt nur für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und daher nur für die Stpfl., die im öffentlichen Dienst oder Auftrag tätig sind. Aufwandsentschädigungen, die von der privaten Wirtschaft gezahlt werden, werden nicht in vergleichbarer Weise steuerbefreit. Die Vorschrift stützt sich darauf, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Haushaltsrechts a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hauptfälle von Werbungskosten

a) Verwaltungs- und Verwahrungskosten aa) Vermögensverwaltungsdienstleistung Rn. 1630 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Vom Vermögensstand abhängige Vermögensverwaltungsgebühr Bei den üblichen Vermögensverwaltungsverträgen wird der Vermögensverwalter bzw die Bank durch entsprechende Vollmacht beauftragt, die Vermögenswerte nach deren Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Werbungskosten

1. Grundsätzliches Rn. 1610 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gem § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Sparer-Pauschbetrag, Werbungskosten (§ 20 Abs 9 EStG)

A. Grundsätzliches 1. Inhalt und Regelungszweck der Vorschrift Rn. 1590 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 9 EStG regelt in S 1 Hs 1, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm als WK ein Sparer-Pauschbetrag von 1 000 EUR abzuziehen ist; in S 1 Hs 2, dass der Abzug der tatsächlichen WK ausgeschlossen ist; in S 2, dass bei Ehegatten – iVm § 2 Abs 8 EStG auch bei Lebenspart...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Finanzierungskosten

ba) Grundsätzliches Rn. 1670 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen und andere Kreditkosten (Vermittlungsprovisionen, Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Notargebühren) sind in vollem Umfang durch die Erzielung von Einkünften aus KapVerm veranlasst, wenn sie für eine Schuld geleistet werden, deren Gegenwert die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital erm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verwaltungs- und Verwahrungskosten

aa) Vermögensverwaltungsdienstleistung Rn. 1630 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Vom Vermögensstand abhängige Vermögensverwaltungsgebühr Bei den üblichen Vermögensverwaltungsverträgen wird der Vermögensverwalter bzw die Bank durch entsprechende Vollmacht beauftragt, die Vermögenswerte nach deren Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu verwalten und in jeder Weise über di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten, Prozesskosten)

Rn. 1647 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Anwalts- und Prozesskosten im Zusammenhang KapErtr sind als WK abziehbar (s R 20.1 Abs 2 EStR 2012), sofern nicht eine unmittelbare Beziehung zum Anschaffungs- oder Veräußerungsvorgang besteht (dann Anschaffungsnebenkosten oder Veräußerungskosten) und das WK-Abzugsverbot des § 20 Abs 9 S 1 Hs 2 EStG nicht gilt (zB § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Verbandsbeitrag

Rn. 1649 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mitgliedsbeiträge an Vereinigungen zur Wahrung der Interessen der Gesellschafter, zB Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz eV, sind mE gem § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG als WK abzugsfähig, sofern das WK-Abzugsverbot des § 20 Abs 9 S 1 Hs 2 EStG nicht gilt (zB § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 oder Nr 2 S 2 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Beratungskosten

Rn. 1646 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Beratungskosten im Zusammenhang mit KapErtr sind als WK abziehbar, sofern nicht eine unmittelbare Beziehung zum Anschaffungs- oder Veräußerungsvorgang besteht (dann Anschaffungsnebenkosten oder Veräußerungskosten) und das WK-Abzugsverbot des § 20 Abs 9 S 1 Hs 2 EStG nicht gilt (zB § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 oder Nr 2 S 2 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Fachliteratur, Seminar

Rn. 1648 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Aufwendungen für Fachzeitschriften – wie zB Börse Online, Effekten-Spiegel, Geld und Kapital, Finanztest, Finanzen, Das Wertpapier, spezielle Börseninformationsdienste und Chart-Informationen – sowie börsenspezifische Fachliteratur können WK sein, sofern nicht eine unmittelbare Beziehung zum Anschaffungs- oder Veräußerungsvorgang besteht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Reisekosten

Rn. 1650 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten (dazu s R 20.1 Abs 2 EStR 2012) sind als WK abziehbar, soweit sie unmittelbar mit stpfl Einnahmen im Zusammenhang stehen (zB Besuch von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen durch Anteilseigner; FG Saarland v 31.05.2001, EFG 2001, 1186 rkr; R 20.1 Abs 2 EStR 2012) und n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Testamentsvollstreckung

Rn. 1710 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch für die Anerkennung der Gebühren einer Testamentsvollstreckung gilt der allg WK-Begriff. Danach liegen WK vor, wenn die Aufwendungen durch die Einkunftserzielung veranlasst sind, dh wenn objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der Nutzungsüberlassung von Kapital besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Depotgebühr, Verwahrungskosten, Safe-Miete, Versicherungsbeitrag

Rn. 1645 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Depotgebühren (BFH v 04.05.1993, VIII R 7/91, BStBl II 1993, 832; s R 20.1 Abs 2 EStR 2012), Verwahrungskosten, Safe-Mieten und Versicherungsbeiträge für Diebstahlversicherungen sind als WK abziehbar, soweit sie sich auf laufende Einkünfte beziehen und das WK-Abzugsverbot des § 20 Abs 9 S 1 Hs 2 EStG nicht gilt (zB § 32d Abs 2 Nr 3 S 2 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsätzliches

Rn. 1670 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen und andere Kreditkosten (Vermittlungsprovisionen, Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Notargebühren) sind in vollem Umfang durch die Erzielung von Einkünften aus KapVerm veranlasst, wenn sie für eine Schuld geleistet werden, deren Gegenwert die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital ermöglicht oder förder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ah) Aufwand allgemeiner Art

Rn. 1660 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Allgemeine Verwaltungskosten wie Bankspesen, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Ausstellung von Jahressteuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen, Telefonkosten, Portokosten, Personalkosten, Bürokosten, Buchführungskosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel und Arbeitszimmer einschließlich Ausstattung (unter den Voraussetzungen des §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 1700 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen können auch als nachträgliche WK bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm zu berücksichtigen sein, wenn sie noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der bereits beendeten Einnahmeerzielung stehen (s BFH v 17.07.2024, VIII R 2/24, BFH/NV 2024, 1324). Das ist bei rückständigen Zinsen – Zinsen, für die die Zahlungsverpflicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Vermögensverwaltungsdienstleistung

Rn. 1630 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Vom Vermögensstand abhängige Vermögensverwaltungsgebühr Bei den üblichen Vermögensverwaltungsverträgen wird der Vermögensverwalter bzw die Bank durch entsprechende Vollmacht beauftragt, die Vermögenswerte nach deren Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu verwalten und in jeder Weise über die Vermögenswerte zu verfügen, An- und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

1. Inhalt und Regelungszweck der Vorschrift Rn. 1590 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 9 EStG regelt in S 1 Hs 1, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm als WK ein Sparer-Pauschbetrag von 1 000 EUR abzuziehen ist; in S 1 Hs 2, dass der Abzug der tatsächlichen WK ausgeschlossen ist; in S 2, dass bei Ehegatten – iVm § 2 Abs 8 EStG auch bei Lebenspartnern – ein gemeins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gem § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu beach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 20 Abs 9 S 2 EStG)

Rn. 1605 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird nach § 20 Abs 9 S 2 EStG ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2000 EUR gewährt. Diese Regelung gilt entsprechend für Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG). Werden Ehegatten/Lebenspartner nicht nach §§ 26, 26b EStG zusammen, sondern besonders oder getrennt veranlagt, so kann jeder einen Sparer-P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung

Rn. 1596 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Sparer-Pauschbetrag wurde durch das UntStRefG 2008 vom 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 grundlegend modifiziert. Die Neuregelung gilt für VZ ab dem 01.01.2009. Die Freistellung von KapErtr wurde zuvor durch den Sparerfreibetrag (zuletzt iHv 750 EUR bzw 1 500 EUR) und einen WK-Pauschbetrag (zuletzt iHv 51 EUR bzw 102 EUR) vorgenommen. Dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anrechnungsobergrenze des Sparer-Pauschbetrages (§ 20 Abs 9 S 4 EStG)

Rn. 1607 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 9 S 4 EStG regelt die Anrechnungsobergrenze des Sparer-Pauschbetrages. Hiernach dürfen der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag nicht höher sein als die nach Maßgabe des § 20 Abs 6 EStG verrechneten KapErtr. Der Abzug des Sparer-Pauschbetrages darf nicht zu negativen Einkünften führen. Beispiel 1: Der ledige S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Aufteilung des Sparer-Pauschbetrages bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 20 Abs 9 S 3 EStG)

Rn. 1606 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 9 S 3 EStG sieht eine Aufteilung des Sparer-Pauschbetrages bei Ehegatten/Lebenspartnern vor. So ist zunächst der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag je zur Hälfte also iHv 1 000 EUR bei jedem Ehegatten/Lebenspartner abzuziehen. Sind die KapErtr eines Ehegatten/Lebenspartners niedriger als 1 000 EUR, so ist der anteilige Sparer-Pauschbe...mehr