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Werbungskosten












Verkehrsunfall
Verkehrsunfall
BFH Kommentierung

Als "Verdienstausfall" bezeichnete Versicherungsleistung

Erhält ein Unfallopfer von der Versicherung des Schädigers Ersatz für den rein hypothetisch berechneten Erwerbs- und Fortkommensschaden, kommt eine Anwendung von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht in Betracht, wenn die Versicherungsleistung – trotz der Bezeichnung als "Verdienstausfall" – nicht als Ersatz für steuerbare Einnahmen aus einer konkreten Einkunftsquelle i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG gedeutet werden kann.






















Hustensaft
Hustensaft
Krankheitskosten

Wann sind Krankheitskosten als Werbungskosten abzugsfähig?

Sicherlich ist allgemein bekannt, dass Krankheitskosten im Rahmen der privaten Einkommen­steuererklärung grundsätzlich als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings ist dabei die sich am Einkommen orientierende sog. zumutbare Belastung "gegenzurechnen", so dass die Abzugsmöglichkeit dann oft bereits bei mittleren Einkommen ins Leere geht. In bestimmten Fällen ist aber auch der Abzug der Krankheitskosten als Werbungskosten/Betriebsausgaben (nachfolgend sprechen wir einheitlich von Werbungskosten) möglich, was generell vorteilhafter ist.