Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Eintragung von SonderE-Beschl (§ 48 I).

Rn 1 § 48 I 1 ordnet an, dass §§ 5 IV 1, 7 II, 10 III auch für Beschl gelten, die aufgrund einer Öffnungsklausel vor dem 1.12.20 gefasst wurden. § 48 I 2 ordnet für eine Sondernachfolge, die bis zum 31.12.25 eintritt, an, dass § 10 IV aF anzuwenden ist. § 48 I 3 gibt bis zum 31.12.25 einen Anspruch auf eine erneute Fassung eines solchen Beschl.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 16 Die – ggf wiederholte, § 26 II 2 Hs 1 – Bestellung erfolgt gem § 26 I durch Beschl nach § 19 I mit einfacher Mehrheit (relative genügt nicht). Zur Meidung von Ermessensfehlern sind – wie stets – mehrere Angebote einzuholen (BGH ZMR 20, 671 Rz 9; NJW 12, 3175 Rz 10), allerdings grds nicht bei der Wiederbestellung (BGH ZMR 11, 735 Rz 13; zw). Anders ist es jedenfalls, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmung durch Einzelnen.

Rn 20 Es kann vereinbart sein, dass ein einzelner WEigtümer, aber auch jeder Dritte nach § 317 BGB (aA BGH ZMR 12, 651 Rz 9; NJW 12, 676 Rz 9: nur WEigtümer), die einem SNR unterliegenden Teile, Räume und Flächen und die begünstigte ›Einheit‹ (Rn 18) sowie den Inhalt der Gebrauchsrechte bestimmt (BGH NZM 17, 607 [BGH 21.10.2016 - V ZR 78/16] Rz 17; 12, 464 Rz 8). Die Ermächt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenstand.

Rn 2 Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht werden grds an einem Grundstück begründet (München MDR 13, 901) und erstrecken sich auf das Grundstückszubehör. Möglich ist es, sie an einem Grundstücksteil, an einem Gebäude, an mehreren Räumen oder nur an einem Raum, an einem Erbbaurecht, an einem Wohnungs- und Teilerbbaurecht, an Grundstücks- bzw Erbbaurechtsteilen, einem Wohnungs- o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele.

Rn 34 Bsp für Abberufungsgründe: Beschimpfungen eines WEigtümers (AG Tostedt ZMR 11, 917), Interessenkollisionen (Oldbg ZMR 07, 306), Straftaten des Verw (Köln MietRB 08, 368), keine oder zu späte Einberufung der Versammlung (s.a. § 24 Rn 1), Verstöße gegen den Verw-Vertrag, Nichtwahrnehmung gesetzlicher Pflichten und Aufgaben (Ddorf ZMR 06, 293; Zweibr ZMR 07, 727), Insolve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. (2) Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Bestimmte Arten von Kosten.

Rn 57 Der Begriff Kostenart ist weit zu verstehen und ist letztlich synonym mit dem mietrechtlichen Begriff der Kostenposition. Er bezieht sich allerdings sowohl auf regelmäßig wiederkehrende Kostenpositionen als auch auf unregelmäßig wiederkehrende, aber gleichartige Kostenpositionen (BRDrs 168/20, 60). Die WEigtümer können nach § 16 II 2 etwa beschließen, dass jeder WEigtü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 51 Der Anspruch ist § 906 II 2 BGB nachempfunden (BRDrs 168/20, 57), verschuldensunabhängig (BayObLG ZMR 94, 420, 421) und hat wohl immer noch einen ›aufopferungsentschädigenden Charakter‹ (s.a. BGH NZM 17, 604 Rz 29). Er ist Anspruch iSd § 1 Nr 1 AHB (BGH ZMR 03, 209) und verdrängt in seinem Anwendungsbereich § 906 II 2 BGB (BGH ZMR 21, 826 Rz 16; zum alten Recht bei der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen (§ 15 Nr 2).

Rn 3 Es muss sich um eine Maßnahme in Bezug auf das gemE und/oder das SonderE handeln, die über die Erhaltung hinausgeht (dazu § 13 Rn 16), der Sache nach also um eine bauliche Veränderung (§ 20). Diese Maßnahme muss spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform angekündigt werden. § 555c I 2 Nr 1 und 2 (dazu § 555c Rn 10 ff), § 555c II–IV und § 555d II–V BGB gelten entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auskünfte.

Rn 49 Die GdW ist entspr § 18 IV und § 51a I GmbHG verpflichtet, einem WEigtümer in Bezug auf die Verwaltung des gemE Auskunft zu erteilen (s.a. Art 15 DSGVO). Nach aA setzt ein Auskunftsanspruch voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschten Informationen nicht bereits im Wege des Einsichtsrechtes erlangen kann (LG Frankfurt aM WuM 21, 643). Nach noch aA kann eine Auskunf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. (2) 1Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, diemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Störungen des SonderE.

Rn 4 Verstößt ein WEigtümer oder ein Drittnutzer (s.a. § 13 Rn 8) gegen eine Benutzungsregelung und stört er die Benutzung des SonderE, kann grds nur der WEigtümer, dessen SonderE gestört wird, von ihm nach § 1004 I BGB und/oder nach § 14 II Nr 2 Unterlassung der Störung verlangen. § 18 ist nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Balkone.

Rn 8 Wird an ein im gemE stehendes Gebäude nachträglich ein Balkon angebaut, der nur von einer Einheit aus betreten werden kann und fehlt es an einer Zuweisung iSv § 5 I oder besteht an einem Gebäude von vornherein ein Balkon ohne weitere Bestimmungen zum Gebrauch, steht nach hM gem Gewohnheitsrecht und § 242 BGB ausnw nur dem WEigtümer ein (Allein-)Gebrauchsrecht zu, an des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 17 Die WEigtümer können eine Vereinbarung durch eine andere (BGH ZMR 18, 681 Rz 13), nicht aber durch einen Beschl ändern (BGH NZM 09, 866 Rz 7; BGHZ 145, 158 = ZMR 00, 771); etwas anderes gilt im Falle einer Öffnungsklausel (§ 23 Rn 1) und nach §§ 12 IV 1, 16 II 2. Der Beschl, der auf einer vereinbarten Öffnungsklausel beruht, muss für die Bindung eines Sondernachfolgers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anfechtungsklage.

Rn 15 Der Beschl kann angefochten werden. Zu prüfen ist: ob der Beschl (Rn 12) formal ordnungsmäßig (Vor §§ 23–25 Rn 6) ist und ob eine Abmahnung (Rn 7, Rn 11) vorliegt (BGH NJW 11, 3026 = ZMR 11, 978). Ob ein Grund nach § 17 I, II vorliegt, ist hingegen nur bei der Entziehungsklage (Rn 16) zu prüfen (Rostock ZMR 09, 470). Der Gebührenstreitwert für den Beschl über die Entzi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vollmachten.

Rn 6 Will der Alleineigentümer das Recht, die Teilungserklärung zu ändern, weiter behalten, kann er sich in den jeweiligen Erwerbsverträgen eine Änderungsvollmacht einräumen lassen (BGH NJW 20, 610 Rz 27; ZWE 17, 169 Rz 17). Die Prüfungskompetenz des GBA ggü einer solchen Vollmacht beschränkt sich auf offensichtliche Verstöße (München ZWE 17, 28; 15, 171; s.a. BGH NJW 20, 61...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines: Notwendigkeit einer Beschl-Kompetenz.

Rn 24 § 23 IV setzt voraus, dass überhaupt durch Beschl entschieden werden darf (BGHZ 145, 158, 163 = ZMR 00, 771). Es bedarf also stets einer Beschl-Kompetenz. Gesetzliche Beschl-Kompetenz folgt nach hM aus: §§ 9b II, 12 I, IV 1, 16 II 2, 17 I, 19 I, 20 I, 21 IV 1, V 1, 23 I 2, III 2, 24 III, V, VIII 2, 26 I, 27 II, 28 I 1, II 1, III und 29 I 1. Gewillkürte Beschl-Kompetenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 5 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der WEigtümer werden dadurch, dass der in Anspruch genommene WEigtümer mietvertraglich gebunden ist, weder erweitert noch beschränkt (BGH NZG 21, 113 Rz 27; NZM 17, 37 [BGH 18.11.2016 - V ZR 221/15] Rz 18; NJW 95, 2036, 2037 [BGH 04.05.1995 - V ZB 5/95]). Der WEigtümer darf daher seinem Mieter nur einen Gebrauch gestatten und kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verpflichteter.

Rn 12 Der Verw muss als Organ der GdW jede Vereinbarung (BTDrs 19/22634, 47), va aber jeden Beschl, auch angefochtene (BGH NJW 96, 1216, 1217), zeitnah (LG Frankfurt aM ZMR 10, 787), idR unverzüglich (BGH NZM 11, 454 Rz 20), durchführen (BTDrs 19/22634, 47; s.a. BGH WuM 20, 233 Rz 13; ZMR 18, 777 Rz 13). Dieses Tun kann nur die GdW vom Verw verlangen und individuell einklage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Amtsträger.

Rn 2 Der Verw ist Träger eines privaten Amtes (BGH ZMR 18, 777 Rz 2). Er schuldet nach § 280 I 1 BGB der GdW eine pflichtgemäße Verwaltung iSv § 18 II. Rn 3 Er muss sein Amt neutral und ohne Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot (Vor §§ 23–25 Rn 7) wahrnehmen (Neutralitätspflicht; s.a. BGH WuM 21, 55 Rz 19). Verstöße gegen die Neutralitätspflicht (dazu zB BGH NJW 13, 3098 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. SNR.

Rn 24 § 5 II schließt es nicht aus, an Flächen oder Fluren, die den Zugang zum gemE gewähren, ein SNR zu vereinbaren (BGH NJW 91, 2909, 2910 [BGH 05.07.1991 - V ZR 222/90]). Allerdings muss vereinbart werden, dass die WEigtümer die Fläche oder den Raum für einen Zugang zum gemE mitgebrauchen dürfen (s.a. München ZWE 19, 263 Rz 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalte (§ 24 VI 1).

Rn 18 Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, muss nach §§ 24 VI 1, 18 II der Vorsitzende der Versammlung – idR der Verw – protokollieren: gefasste Beschl, Name der Gemeinschaft, Ort und Tag der Versammlung, Angaben zum Abstimmungsergebnis, zT namentlich (zB wegen § 21 III oder wegen der Regressansprüche der GdW, vgl § 18 Rn 22) und konstitutive Beschl-Feststellung. Dem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übersicht.

Rn 24 Soweit die Verwaltung des gemE und die Benutzung des gemE und des SonderE nicht durch eine Vereinbarung geregelt sind und der Verw nicht nach § 27 I allein handeln kann, beschließen die WEigtümer nach § 19 I über eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung (s.a. BGH ZMR 23, 55 Rz 8). Kommt es zu keinem Beschl, ist er aber notwendig, bedarf es einer Klage. Diese Klage ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachbargrundstück.

Rn 4 § 20 ist nicht anzuwenden, wenn zu klären ist, ob die WEigtümer bzw. die GdW der Bebauung eines Nachbargrundstücks zustimmen. Etwas anderes gilt, wenn mit den Maßnahmen zugleich eine substanzielle Veränderung des gemE verbunden ist (Köln FGPrax 95, 191 [OLG Köln 07.06.1995 - 16 Wx 56/95]). Ob § 20 I entspr anzuwenden ist, wenn es um eine Belastung des gemE geht, zB um e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestellung in der Teilungserklärung.

Rn 21 Nach noch hM – und von § 26 II 1 Fall 2 vorausgesetzt – kann der Alleineigentümer iSd § 8 den Erstverw ›bestellen‹ (BGH NJW 12, 3232 Rz 11 = ZMR 12, 972). Hierfür gibt es wegen der Möglichkeit einer Ein-Personen-Gemeinschaft (§ 9a Rn 7) aber keinen Bedarf mehr. Die Bestellung könnte dogmatisch nur eine nach § 26 V unwirksame Vereinbarung sein (nach aA handelt es sich u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 17 Die Niederschrift muss schriftlich verfasst werden (arg § 24 VI 2). Sie ist unverzüglich (dazu Rn 29) nach Ende der Versammlung zu erstellen. Ohne Anordnung muss die Niederschrift nicht versandt werden. Wer die Unrichtigkeit der Niederschrift behauptet, kann nach § 18 II – ggf vor Gericht mit einer Klage gegen den Abfasser – Korrektur (entspr § 164 ZPO) verlangen. Unri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verbrauchserfassung.

Rn 69 Die WEigtümer bestimmen die Art und Weise der Verbrauchserfassung nach billigem Ermessen. Erfassungsgeräte stehen – sind sie nicht gemietet oder geleast – nach § 5 II als wesentlicher Gebäudebestandteil grds im gemE. Die Kosten für die Anbringung der Ausstattung (Wärmezähler/Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen) sind nach § 16 II zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schuldrechtliche Vereinbarung.

Rn 2 Nach ganz hM ist die Bestimmung zusammenhängender Räume zur ›Wohnung‹ (vgl §§ 3 I, 8 I) oder zu ›Nicht-Wohnzwecken‹ eine schuldrechtliche Vereinbarung iSv §§ 10 I 2 zum Inhalt des SonderE (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 19; ZMR 18, 238 Rz 6). In Bezug auf diese Vereinbarung gelten § 10 Rn 3 ff (s.a. Rn 6). Diese Vereinbarung ist zu treffen. Zwar soll es nach einigen Stimmen mög...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Buchführung.

Rn 33 Der Verw ist zu einer ordnungsmäßigen Buchführung verpflichtet (BayObLG NJWE-MietR 97, 14; BayObLGZ 85, 63, 65). Diese muss die ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftsmögens sowie die Erfüllung der Aufgaben nach §§ 27, 28 sowie der vertraglichen Pflichten ermöglichen. Aus ihr müssen sich jederzeit der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan und ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Insolvenzverwalter.

Rn 59 Das bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete und fällige Hausgeld ist nach § 38 InsO einfache Insolvenzforderung (BGH NJW 11, 3098 Rz 8; 94, 1866); bereits entstandene, aber noch nicht fällige Hausgeldansprüche gelten mit Insolvenzeröffnung als fällig (§ 41 InsO). Auch eine noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossene Sonderumlage – gleich welche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Immobiliarvermögen.

Rn 4 Die GdW kann sowohl außerhalb (BGH v 20.1.23 – V ZR 65/22, Rz 9; ZMR 16, 476 Rz 21; München ZMR 16, 792) als auch innerhalb (Frankf IMR 15, 422; Hamm ZMR 11, 403; ZMR 10, 785; Celle ZMR 08, 210) der von ihr verwalteten WE-Anlage Immobiliarvermögen erwerben (außerhalb bieten sich va an: Park- oder Müllstandsflächen, aber auch Teileigentum). Ferner kann sie WEigtümerin ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eintragung eines Beschl iSd § 5 IV 1 (§ 7 II).

Rn 7 Soll ein Beschl iSd § 5 IV 1 eingetragen werden, müssen dies grds alle WEigtümer bewilligen. Etwas anderes gilt ausnw nach § 7 II 1, wenn der Beschl vom Antragsteller durch eine Niederschrift, bei der die Unterschriften der in § 24 VI bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind, oder durch ein Urteil in einem Verfahren nach § 44 I 2 nachgewiesen ist. Rn 8 Den Antrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 36 Liegen die Voraussetzungen des § 18 III vor, darf jeder WEigtümer die Maßnahmen treffen, die notw sind (= Notmaßnahmen) und kann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (BGH ZMR 19, 419 Rz 5). Notw sind nur Maßnahmen, welche die Gefahrenlage beseitigen, nicht aber solche zur Vornahme oder Beauftragung von Arbeiten, die einer dauerhaften Beseitigung der Schadensursache die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Notwendigkeit eines Beschl.

Rn 12 Die WEigtümer, ggf Zwangs- oder Insolvenzverwalter, schulden Vorschüsse nur nach einem Beschl gem § 28 I 1 (§ 16 Rn 44), der den Vorschuss für jedes Wohnungseigentum nennen muss. Unschädlich ist, wenn statt des aktuellen WEigtümers der Vorgänger genannt wird (BGHZ 142, 290, 299 = ZMR 99, 834). Ein Beschl, mit welchem der ›Wirtschaftsplan‹ beschlossen wird, soll jedenfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigenes Grundbuchblatt (§ 7 I, II, V).

Rn 2 Für jeden Miteigentumsanteil ist gem § 7 I 1 idR ein eigenes Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt anzulegen. Gem § 7 V gelten für die Teileigentumsgrundbücher die Vorschriften über Wohnungsgrundbücher entspr. Miteigentumsanteile sind als zahlenmäßiger Bruchteil gem § 47 GBO zu bezeichnen (§ 3 I lit a WGV); zur Größe der Bruchteile s § 3 Rn 8. Rn 3 § 7 II aF, wonach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) ›Altlasten‹.

Rn 20 War das Grundstück als Ganzes oder waren sämtliche Miteigentumsanteile vor Entstehung der Wohnungseigentumsrechte bereits mit einem Gesamtrecht belastet, hat sich die bestehende Belastung nach §§ 1192 I, 1132, 1114 BGB in eine Belastung aller Anteile umgewandelt (Oldbg MDR 1989, 263; München MDR 72, 239). Auch Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechte am gesamten Grundstück s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

Rn 2 Nach § 9b I 1 ist der Verw vGw in Bezug auf jeden Vertrag und jede Erklärung als Organ der GdW (§ 9a Rn 12) grds der gesetzliche Vertreter der GdW. Eine Beschränkung des Umfanges seiner Vertretungsmacht wäre Dritten ggü gem § 9b I 3 unwirksam. Für die Wirksamkeit kommt es nach hM nicht darauf an, ob der Verw handeln darf, ob also ein Beschl vorliegt oder § 27 I, II dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 10 Jeder WEigtümer ist Miteigentümer und Mitbesitzer (§ 866 BGB) des gemE, an dem ihm ein Bruchteil als nach § 6 I untrennbarer Teil seines Wohnungseigentums zusteht. Auch das gemE ist – isoliert betrachtet – Eigentum iSv § 903 BGB. Zwischen den WEigtümern besteht nach Ansicht des BGH für das gemE gem § 14 I Nr 1 iVm § 241 II BGB eine ›Schutz- und Obhutspflicht‹ (BGH ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertretungsmacht.

Rn 14 § 9b II räumt nur eine Vertretungsmacht ein. Die entspr Willensbildungskompetenz müssen die WEigtümer nach § 19 I ausüben, zB für die Inhalte des Verw-Vertrags, sofern kein Fall des § 18 III vorliegt. Dies ist etwa bei der Bestellung eines Rechtsanwaltes bei einer Anfechtungsklage vorstellbar. § 27 I Nr 1 ist nicht anwendbar (aA Lehmann-Richter/Wobst NJW 21, 662 Rz 16)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit.

Rn 10 Die Versammlung ist nicht öffentlich (LG Köln ZMR 13, 218; LG Karlsruhe ZMR 11, 588). Ein Verstoß ist zB anzunehmen, wenn die Versammlung im offenen Gastraum einer Gaststätte stattfindet, in dem sich weitere Gäste aufhalten, wenn ein nicht teilnahmeberechtigter Dritter (dazu Rn 10) anwesend ist oder wenn eine Versammlung mehrerer Gemeinschaften stattfindet (AG Mettmann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Es muss sich um einen Beschl zur Verwaltung des gemE oder des Gemeinschaftsvermögens handeln (Verwaltungsbeschl). Eine Beschl-Kompetenz besteht nicht, sofern die entspr Verwaltungsmaßnahme oder -entscheidung bereits durch eine Vereinbarung oder ein Gesetz geregelt ist. Ist die Verwaltungsmaßnahme oder -entscheidung bislang nur Gegenstand eines anderen Beschl gewesen, st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vornahme eines Rechtsgeschäfts.

Rn 13 Der Begriff ›Rechtsgeschäft‹ erfasst Geschäfte, bei denen (abstrakt) ein Sonderinteresse eines WEigtümers betroffen sein kann; § 25 IV Fall 1 ist aber auch auf geschäftsähnliche Handlungen und auch auf Realakte anzuwenden. Das Stimmverbot greift ferner, wenn das Geschäft zwar nicht mit dem Stimmberechtigten, aber mit einem ihm eng verbundenen Dritten geschlossen werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gegen den Berechtigten.

Rn 38 Gebraucht der Berechtigte die seinem SNR unterliegenden Teile, Räume und Flächen in einer Art und Weise, die ihm nach einer Vereinbarung, einem Beschl oder nach Sinn und Zweck nicht erlaubt ist, zB dauerhaftes Abstellen eines Containers auf einem Parkplatz oder Abstellen eines PKW in einem ›Garten‹ oder auf einer ›Terrasse‹ oder, unter Verstoß gegen § 14 I Nr 1, etwa t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Durchführung.

Rn 7 Die Durchführung ist Sache der GdW. Entspr Hardware ist anzuschaffen, zu leihen, zu mieten oder anderweitig zu organisieren. Die GdW muss den WEigtümern nach Maßgabe des Beschl die dort vorgesehene elektronische Kommunikation und die Wahrung der dort bestimmten Versammlungsrechte ermöglichen. Der Zugangsweg und ein etwaiger Legitimationsnachweis sind sämtlichen WEigtüme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 14 Der Eintragungsbewilligung sind eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und ein Aufteilungsplan beizufügen. Dies meint, sie müssen zur Eintragung vorgelegt, und die Zusammengehörigkeit mit der Eintragungsbewilligung (Rn 7) muss deutlich werden. Eine Mitbeurkundung iSd §§ 9 I 3, 44 BeurkG ist nicht erforderlich (Frankf ZWE 18, 160 Rz 27; KG NZM 16, 525 Rz 30). Aufteilungsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufbewahrung.

Rn 43 Die Verwaltungsunterlagen sind von der GdW angemessen zu schützen und grds im Original aufzubewahren (s.a. LG Hamburg ZMR 20, 957; LG Freiburg NJW-RR 11, 1096). Sind die Originalbelege nicht umfassend vorhanden, muss die GdW iE darlegen und benennen, wo sie noch vorhanden sind, und sie vorlegen. Alternativ ist eine Speicherung entspr § 257 III HGB, § 147 II AO als Wied...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Allgemeines.

Rn 28 Ein Nachschuss (Rn 40) ist der auf ein Wohnungseigentum umzulegende Betrag, um den die (Soll-)Vorschüsse hinter den tatsächlichen Ausgaben – korrigiert um die Einnahmen, soweit diese umzulegen sind – zurückbleiben (BGH NJW 14, 2197 Rz 20 = ZMR 14, 808; 12, 2797 Rz 20). Zu den für die Berechnung zu berücksichtigenden Ausgaben gehören auch unberechtigte Ausgaben (BGH NJW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Verfügungen.

Rn 14 Verfügungen – ein Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es auf andere Weise in seinem Inhalt verändert – über das gemE unterfallen weder § 19 I noch § 10 I 2 (BGH NJW 13, 1962 [BGH 12.04.2013 - V ZR 103/12] Rz 9) noch § 9a II (§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 12 Das Verlangen nach § 17 I muss nach § 19 I grds beschlossen werden (ohne Stellungnahme LG Dortmund ZMR 22, 396; LG Frankfurt aM WuM 21, 699). Es muss unzweifelhaft die Veräußerung des Wohnungseigentums verlangt werden (BayObLG WuM 90, 95). Ausnahme ist die Zweiergemeinschaft. Dort tritt an die Stelle des Entziehungsbeschl die Klage auf Veräußerung (s.a. BGH NZM 14, 247...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 10 Die ab dem 1.12.20 geltenden Bestimmungen sind im Grundsatz auch auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte anzuwenden (BGH NJW 10, 932 [BGH 20.01.2010 - VIII ZR 329/08] Rz 15; 09, 2521 Rz 14). Auch auf bereits laufende Verfahren sind damit zB die mWv 1.12.20 geänderten/neu eingeführten §§ 9a II (BGH NJW-RR 21, 1239 [BGH 16.07.2021 - V ZR 284/19] Rz 16; zu Altklägern s...mehr