Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. (2) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtabrechnung.

Rn 24 Die Gesamtabrechnung ist periodische Rechnungslegung, keine Bilanz über das Gemeinschaftsvermögen oder über das gemE, auch keine Gewinn- und Verlustrechnung über Vermögen (Rn 22; Saarbr NJW-RR 06, 732 [OLG Saarbrücken 19.12.2005 - 5 W 166/05]; BayObLG NJW-RR 04, 1603 [BayObLG 30.06.2004 - 2 Z BR 58/04]); handelsrechtliche Grundsätze zur Buchführung finden grds keine An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Eintragungen im Aufteilungsplan.

Rn 11 Bezeichnungen des planenden Architekten, die im Aufteilungsplan (§ 7 Rn 14) enthalten sind, sind idR keine Benutzungsvereinbarung (BGH ZMR 17, 818 Rz 11; 17, 317 Rz 17). Soll der Aufteilungsplan ausnw auch die Benutzung verbindlich regeln, muss dies eindeutig aus der Bezugnahme in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (BGH ZMR 17, 317 Rz 17; N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungsersatz bei teilweisen Erhaltungsmaßnahmen.

Rn 4 Stellt sich bei der Durchführung einer baulichen Veränderung heraus, dass das gemE tw auch zu erhalten ist, muss der begünstigte WEigtümer die GdW mit der Problematik befassen und ihre Entscheidung abwarten. Führt er die Erhaltungsmaßnahme ohne Befassung durch, hat er keinen Erstattungsanspruch (§ 18 Rn 38); liegen die Voraussetzungen des § 18 III vor, gilt etwas anderesmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 27 Für jedes Wohnungseigentum (LG Hamburg ZWE 15, 220: die Abrechnung ist einheitsbezogen; vgl Rn 13) ist eine Einzelabrechnung beizufügen. Ohne sie kann der Nachschuss oder die Anpassung des Vorschusses iSd § 28 II 1 nicht errechnet werden. Bei der Einzelabrechnung handelt es sich nicht um eine Abrechnung, sondern um die Benennung, was ein WEigtümer als Nachschuss zu lei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Größe.

Rn 8 Die Größe des den jeweiligen Wohnungseigentumsrechten (Vor §§ 1–49 Rn 9) zwingend (§ 6 I) zugeordneten Miteigentumsanteils iSv § 47 GBO bestimmen die Vertragschließenden nach billigem Ermessen (BGH ZMR 86, 365; Ddorf ZMR 04, 613). Die Summe der Anteile kann ein Ganzes nicht übersteigen (KG ZMR 22, 908). Wie das Verhältnis zwischen SonderE und Miteigentumsanteil festgele...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck (§ 33 I).

Rn 1 § 33 I soll die Verkehrsfähigkeit des Dauernutzungsrechtes ermöglichen (München NZM 16, 864 [OLG München 29.06.2016 - 34 Wx 27/16] Rz 36) und findet seine Grenze in § 35. Ungeachtet § 33 I 2 zulässig sind – wie § 41 zeigt – zeitliche Befristungen, zB die Lebenszeit des Berechtigten (Celle ZWE 14, 207) oder die Vereinbarung eines Heimfallanspruchs (vgl § 36 I 1). Ein mie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Unterscheidung zum Gebrauchsrecht.

Rn 15 Ob ein SNR und kein bloßes Gebrauchsrecht vorliegt, ist nach hM anhand der Prüfsteine Ausschließlichkeit, Bestimmtheit, Dauer, Gegenleistung, Kompensation und Widerruflichkeit zu ermitteln. Prüfstein ist va ein vollständiger Gebrauchsentzug (BGH NJW 14, 1879 Rz 16; 00, 3500, 3502; München ZMR 08, 560; LG Frankfurt aM ZWE 15, 217, 219; LG Köln ZWE 12, 187). Wird eine Fl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzuberufende.

Rn 3 Zu laden sind die Teilnahme- und Stimmberechtigten: die WEigtümer (Vor §§ 1–49 Rn 1), auch iSv § 8 III werdende (BGH ZMR 12, 711 = NJW 12, 2650 Rz 18; BGHZ 177, 53 = ZMR 08, 805), jeder Miteigentümer eines Wohnungseigentums (LG Frankfurt aM ZWE 14, 137), hingegen ohne jederzeit mögliche (BGH ZMR 15, 878 = NJW 15, 2877 Rz 20) Ermächtigung kein Zweiterwerber (s.a. § 25 Rn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Kosten.

Rn 36 Hat ein WEigtümer einen Anspruch auf einen konkreten Beschl, ist die Kostengrundentscheidung idR nach § 91 I 1 ZPO zu treffen. Ist hingegen eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist § 92 II Nr 2 ZPO entspr anzuwenden (BRDrs 168/20, 90). Vorstellbar und im Einzelfall sinnvoll ist es dann, dass das Gericht für außergerichtliche und gerichtliche Kosten differenziert. Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadenersatz- oder Ersatzansprüche.

Rn 29 Gegen einen WEigtümer gerichtete Schadenersatz- oder Ersatzansprüche sind kein Betrag, der in den Nachschuss einzusetzen ist (BGH ZMR 11, 981; NJW 11, 1346 Rz 9 = ZMR 11, 573). Dies gilt – mit Blick auf den Beginn der Verjährung und eine drohende Anspruchsverdopplung – erst recht, wenn ein entspr Anspruch bereits tituliert ist oder sonst feststeht, etwa weil er von dem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 33 § 18 III und §§ 677 ff BGB geben ein Notgeschäftsführungsrecht. Im Einzelfall kann § 18 III in eine Pflicht zur Notgeschäftsführung umschlagen (Oldbg DWE 88, 64; LG Aachen ZMR 93, 233). Der nach § 18 III Handelnde handelt für die GdW und erzeugt Kosten iSv § 16 II (München ZMR 08, 321, 322). Der Anspruch des Notgeschäftsführers ist nach §§ 257 S 1, 670 BGB auf Zahlung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WEigtümer.

1. Überblick. Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), Umwandlung oder durch Zuschlag gem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Auf dem Grundbuchblatt ist nach § 7 I 2 Hs 1 das zu dem Miteigentumsanteil gehörende SonderE (§ 1 II, III) einzutragen. Alle Miteigentumsanteile müssen mit SonderE verbunden sein. Isolierte Miteigentumsanteile sind grds (Rn 5) unzulässig (§ 3 Rn 7; München MietRB 10, 331). Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhaltes des SonderE kann nach § 7 III auf die Ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Berechtigter (§ 14 I Nr 2, II Nr 2).

Rn 29 Die Duldungspflicht besteht nach § 14 I Nr 2 grds ggü der GdW, ihren Organen und Erfüllungsgehilfen (s.a. Hambg ZMR 00, 479; BayObLGZ 96, 146), zB Handwerker oder Sachverständige (Hambg ZMR 02, 71). Im Einzelfall, zB zur Erhaltung des SonderE oder für eine bauliche Veränderung, kann aber auch ein anderer WEigtümer berechtigt sein (§ 14 II Nr 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nach § 7 ist für jeden Miteigentumsanteil vAw ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch) anzulegen. Die Bestimmung ist auf den Teilungsvertrag (§ 3), aber auch auf die Teilungserklärung anwendbar, § 8 II. Ferner ist § 7 für später einzutragende Veränderungen anzuwenden. Mit Anlegung der Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbücher (§ 7 I 1) ist das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Echtes‹ Eigentum.

Rn 9 Wohnungseigentum ist Eigentum iSv § 903 BGB (BGH ZMR 14, 225 Rz 15) und genießt damit ua vollen Eigentumsschutz (BGH NJW 10, 3093 Rz 14), sein Eigentümer Grundrechtsschutz, zB durch Art 13 GG (BGH NJW 13, 2687 Rz 7) oder Art 14 GG (BGH NJW 10, 3093 [BGH 15.01.2010 - V ZR 72/09] Rz 15). Es kann veräußert, tw veräußert (§ 6 Rn 4), belastet (§ 6 Rn 5 ff), unterteilt (§ 2 R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 58 Hat ein WEigtümer durch Betreten oder Benutzen des SonderE adäquat kausal einen Schaden erlitten, ist ihm dieser nach den Grundsätzen der §§ 249 ff BGB zu ersetzen (s.a. BGH NZM 17, 604 Rz 29; ZMR 03, 209), wobei er nach hM keine Naturalrestitution verlangen kann (s.a. Elzer ZfIR 22, 498 (501/503)). Der Schaden kann am SonderE, aber auch am gemE entstanden sein (der An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Überdeckung.

Rn 41 Haben die Vorschüsse, die auf ein Wohnungseigentum nach dem ›Soll‹ entfallen sind, mehr als ausgereicht, die Kosten der GdW zu decken (= Überdeckung), sind die Vorschüsse anzupassen. Bsp. In Bezug auf das Wohnungseigentum 1 waren 4.800 EUR Vorschuss zu zahlen. Benötigt wurden 4.400 EUR. Dann sind die Vorschüsse auf 4.400 EUR anzupassen – auch wenn kein Vorschuss gezahl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt des Dauerwohnrechtes (§ 33 IV).

Rn 4 Wegen § 32 III regelt § 33 IV, welche Vereinbarungen im Dauerwohnvertrag (dazu Vor §§ 31–42 Rn 4) jedenfalls getroffen werden müssen. Diese Regelungen und die in den §§ 33 II–IV, 35, 36, 39, 40, 41 und § 882 BGB genannten können nach § 32 II 1 verdinglicht werden. Nach Nr 1 kannbspw ein Zustimmungsvorbehalt für die Bestellung dinglicher Rechte vereinbart werden (BGH ZMR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Öffnungsklausel.

Rn 1 WEigtümer können über einen Gegenstand durch Beschl entscheiden, wenn ihnen das Gesetz (s dazu Rn 22) oder eine Vereinbarung nach § 23 I (Öffnungsklausel) die Kompetenz dazu einräumt (BGH ZMR 19, 619 Rz 5; NZM 15, 544 Rz 18). Eine Öffnungsklausel hat die Funktion, zukünftige Mehrheitsentscheidungen formal zu legitimieren, ohne sie materiell zu rechtfertigen (BGH ZMR 19,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 8 Die WEigtümer können zum gemE und/oder zum SonderE nicht nur Zweckbestimmungen iwS (§ 1 Rn 4 ff), sondern zum gemE und/oder zum SonderE – idR zur Konkretisierung von § 1 III – beliebige, bloß schuldrechtliche Benutzungsvereinbarungen treffen (Zweckbestimmungen ieS). Die hM spricht von ›Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter‹. Die Benutzungsvereinbarungen müssen – ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 IV 1 Nr 2).

Rn 16 Sie ist eine Bescheinigung der Baubehörde, dass die Voraussetzungen des § 3 III vorliegen; sie ist kein Verwaltungsakt (BVerwG DNotZ 88, 702 [BVerwG 11.12.1987 - BVerwG 8 C 55.85]), muss sich auf alle Räume beziehen (Frankf ZWE 12, 34) und bindet das GBA nicht (BGH NJW 91, 1611 [BGH 14.02.1991 - V ZB 12/90]; Frankf ZWE 12, 34; Nürnbg ZWE 12, 317). Zu den Abgeschlossenh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verändert, beseitigt oder eingefügt.

Rn 16 Ohne wesentliche Beeinträchtigung verändert, beseitigt oder eingefügt werden können idR (dies ist aber im Einzelfall festzustellen!): Antennensteckdosen; Badewannen (BGH ZMR 17, 317 Rz 24); Balkonbeläge; Dachterrassenbeläge (BGH ZMR 18, 833 Rz 13); Duschen; Einbauküchen; Fußbodenbeläge (Dielen, Laminat, Linoleum, Teppich, Parkett); im Einzelfall Heizungsleitungen, Heizventile ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 20 erfasst bauliche Veränderungen des gemE (Ddorf ZMR 07, 206; Hambg ZMR 02, 372). Für bauliche Veränderungen des SonderE ist er anwendbar, soweit die Voraussetzungen des § 13 II vorliegen. Unterliegt eine Fläche des gemE einem SNR, gilt dennoch § 20 (dazu § 16 Rn 31). Auf eine bloße Beeinträchtigung ist § 20 I nicht (analog) anzuwenden. Eine bauliche Veränderung ohne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schuldrechtliche SNRe.

Rn 14 Ein schuldrechtliches SNR ist ein nicht verdinglichtes (Köln NZM 98, 864). Inhaltlich unterscheiden sich ›schuldrechtliche‹ und ›dingliche‹ SNRe grds nicht. Sie besitzen allerdings eine unterschiedliche Wirkung ggü Sondernachfolgern. Ein schuldrechtliches geht nach hM bei einer Veräußerung unter (Zweibr NZM 05, 343 [OLG Zweibrücken 21.01.2005 - 3 W 198/04]; Köln NZM 01...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Definition.

Rn 11 Ein SNR liegt vor, wenn einem WEigtümer eines oder mehrerer Wohnungseigentumsrechte durch eine Vereinbarung positiv ein über § 16 I 3 hinausgehendes Gebrauchs- und ggf Nutzungsrecht an Räumen, Flächen oder Teilen des gemE (BGH NJW 14, 1879 Rz 11) eingeräumt und zugleich der Mitgebrauch der anderen WEigtümer negativ beschränkt (= grds ausgeschlossen) wird (BGH ZMR 20, 7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Maßgebender Zeitpunkt und Allgemeines.

Rn 54 Schuldner iSv § 16 II ist nach ganz hM die natürliche oder juristische Person(en), die bei Fälligkeit (BGH V ZR 180/21 Rz 17; WuM 21, 55 Rz 23; ZMR 18, 527 Rz 8) WEigtümer ist (Vor §§ 1–49 Rn 1) – ›Fälligkeitstheorie‹. Überzeugender ist demgegenüber eine Anknüpfung an die Entstehung der Hausgeldschuld (Elzer ZWE 18, 153, 156). Erfüllt ein WEigtümer seine Verpflichtung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nutzungen (§ 21 II 2).

Rn 16 Für die Nutzungen gilt gem § 21 II 2 die Bestimmung des § 16 I entspr. Die Früchte der baulichen Veränderung, beispielsweise Mieteinnahmen oder ein Entgelt für Strom, stehen danach allen WEigtümern im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu (§ 16 I 1, 2). Zugleich sind alle WEigtümer zum Mitgebrauch der baulichen Veränderung berechtigt (§ 16 I 3), etwa einer Lademöglic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 23 Abgeschlossenheit bedeutet dauerhafte räumliche Abgrenzung und Abschließbarkeit von Wohnungen oder sonstigen Räumen. Sie soll gewährleisten, dass jede Wohnung abgegrenzt ist bzw sonstige Räume eindeutig abgegrenzt sind (BGH NJW 90, 1111, 1112). Streitigkeiten, wie sie unter der Geltung des früheren Stockwerkseigentums als Folge unklarer Verhältnisse entstanden sind (s....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Treu und Glauben und Schikaneverbot.

Rn 55 Dem Anspruch auf Beseitigung steht nicht der allgemeine Rechtsgedanke des § 275 II BGB entgegen (aA Ddorf NJW-RR 07, 1024). Er kann aber durch §§ 226, 242 BGB begrenzt sein (BGH NJW-RR 19, 73 Rz 13). So soll es auch liegen, wenn alle WEigtümer – wenn auch unwirksam – einer baulichen Veränderung zugestimmt haben (BGH NJW-RR 19, 73 [BGH 06.07.2018 - V ZR 221/17] Rz 19 ff...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erforderliche Nachrichten.

Rn 31 Der Verw hat als Organ der GdW aktiv solche Nachrichten zu geben, die ›erforderlich‹ sind, damit die GdW das gemE sachgerecht verwalten sowie ihre Aufgaben wahrnehmen und ihre Pflichten erfüllen kann (dazu Riecke WuM 20, 543 ff). Gesetzliche Anordnung, was erforderlich ist, treffen §§ 18 IV, 24 VII 8, 28 IV. Informationspflichten folgen daneben aus den Umständen. Bsp: ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Folgenbeseitigungsanspruch.

Rn 29 Wird ein Beschl rechtskräftig für ungültig erklärt, ist die GdW grds verpflichtet, seine Folgen zu beseitigen (LG München I ZMR 20, 687). Der Anspruch ist darauf gerichtet, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird, also die Maßnahmen, die auf dem Beschl beruhen, grds wieder rückgängig gemacht werden (KG ZMR 09, 790; BayObLG ZWE 00, 265 (267); LG München I ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beschl-Ersetzungsantrag.

Rn 30 Die Beschl-Ersetzungsklage ist eine Gestaltungsklage, für die nach § 308 I ZPO ein Klageantrag erforderlich ist. Bei der Formulierung des Klageantrags ist zu beachten, dass das Urteil nicht die zur Annahme eines Beschl-Antrags fehlenden Stimmen ergänzt, sondern selbst regelt, was gilt. Er ist daher darauf zu richten, dass das Gericht im Wege der Gestaltung anstelle der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Entziehungsklage und Veräußerungsurteil (Entziehungsurteil).

Rn 16 Durch einen Beschl nach § 17 wird eine Verpflichtung zur Veräußerung begründet, die Wirkung der Entziehung aber nicht erzeugt. Entspricht der Störer einem Entziehungsbeschl nicht, muss er auf Antrag der GdW zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt werden (Veräußerungsurteil). Gegenstand eines solchen, von § 17 IV 1 vorausgesetzten Eigentumsentziehungsprozess...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelne Maßnahmen.

Rn 20 Bsp: Aufstellung einer Rollatorenbox, Stromanschluss, Bau einer Rollstuhlrampe im Eingangsbereich (BGH ZWE 17, 224 Rz 22), Einbau eines Schrägliftes im Treppenhaus, der Einbau eines Treppenliftes (BGH ZWE 17, 224 Rz 22) nebst notwendiger neuer Treppenausführung (München NZM 08, 848), Einbau eines Handlaufs (LG Köln MietRB 11, 354), Einbau eines Personenaufzugs (aA zum ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entstehung.

Rn 2 Eine Veräußerungsbeschränkung entsteht wie jede Vereinbarung (§ 10 Rn 3), muss als solche ›bestimmt‹ sein (zur Auslegung § 10 Rn 20) und die Vereinbarungsgrenzen beachten (Zweibr MittBayNot 94, 44; BayObLG MittBayNot 86, 88; § 10 Rn 21). Ein Beschl ist nicht möglich (München ZMR 14, 810 = NZM 14, 523; zur ›Aufhebung der Aufhebung‹ s Rn 24). Ohne Verdinglichung (§ 5 Rn 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 26 § 18 II Nr 2 ist anwendbar, wenn es um die Benutzung des gemE geht. Beim SonderE ist zu unterscheiden. § 18 II Nr 2 ist anwendbar, soweit es um eine ›abstrakte‹ Störung des SonderE geht (§ 14 Rn 6). Anders ist es hingegen, wenn ein WEigtümer von der Benutzung fremden SonderE durch einen anderen WEigtümer einen konkreten Nachteil erfährt. Denn dann ist er nach § 14 II N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verwirkung.

Rn 8 Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüche können verwirkt werden (BGH WuM 18, 236 [BGH 15.12.2017 - V ZR 275/16] Rz 14 ff; s.a. § 242 BGB Rn 61 ff). Die maßgebliche Frist für das Zeitmoment (§ 242 BGB Rn 64) beginnt mit jeder Zuwiderhandlung neu (BGH NZM 15, 787 [BGH 10.07.2015 - V ZR 169/14] Rz 13; 15, 495 Rz 11); ob während eines lang andauernden Mietverhältnisses...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verpflichtung zur Einräumung/Aufhebung von SonderE (§ 4 III).

Rn 9 Verpflichtet sich jemand, SonderE einzuräumen, zu erwerben oder aufzuheben, gilt § 311b BGB entspr, § 4 III; § 925a BGB ist nicht anwendbar. Die Verpflichtung kann durch eine Vormerkung nach § 883 BGB abgesichert werden (BayObLG DNotZ 78, 544 [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76]; Frankf DNotZ 72, 180).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Tagesordnung.

Rn 14 Die Tagesordnung gibt der Versammlung eine Ablauf- und Diskussionsordnung. In der Versammlung sind die einzelnen Tagesordnungspunkte grds gem ihrer Reihenfolge zu behandeln; ein Verstoß kann zu § 23 IV 2 führen. Der Versammlungsleiter darf einen neuen Punkt erst aufrufen, wenn die vorhergehenden Punkte erledigt sind – sofern eine Geschäftsordnungsmaßnahme (Vor §§ 23–25...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 27 Ein Beschl ist nach § 23 IV 2 gültig, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt ist. Eine Beschl-Klage ändert also nichts an der Wirksamkeit eines Beschl. Eine Anfechtungsklage hat auch keine aufschiebende Wirkung (BGH V ZR 180/21 Rz 18; ZMR 20, 854 Rz 13). Eine Hausgeldklage ist auch nicht auszusetzen, bis über eine Anfechtungsklage entschiede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Änderungen (§ 4 I, II).

Rn 8 Soll der Gegenstand des SonderE geändert werden, ist dies vor Entstehung einer Gemeinschaft durch eine einfache einseitige Erklärung iFd § 29 GBO möglich (§ 8 Rn 5). Danach bedarf es nach § 4 I, II einer Vereinbarung in der Form der Auflassung nach §§ 873, 925 BGB (Rn 2; BGHZ 139, 352, 356; Köln DNotZ 23, 152; München NZM 17, 375) unter Zustimmung der (ggf werdenden, vg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer. (2) 1Die Bestellung kann auf höchstens fünf Jahre vorgenommen werden, im Fall der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum aber auf höchstens drei Jahre. 2Die wiederholte Bestellung ist zulässig; sie bedarf eines erneuten Beschlusses der Wohnungseigentümer, der frühest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 39 § 28 II 1 gibt den WEigtümern eine Beschl-Kompetenz, Nachschüsse einzufordern oder die nach § 28 I 1 beschlossenen Vorschüsse anzupassen. Beschl-Gegenstand sind die Zahlungspflichten der WEigtümer und/oder der GdW, die zum Ausgleich einer Unter- oder Überdeckung aus dem Wirtschaftsplan erforderlich sind. Das Zahlenwerk, das der Berechnung jew zu Grunde liegt, wird nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 48 Wird eine Beschl-Klage abgewiesen, wären die notwendigen Kosten der Streithilfe auf Seiten der beklagten GdW von der Klägerseite zu erstatten. Daraus könnte sich ein erhebliches Kostenrisiko ergeben. Um diesem zu begegnen, beschränkt § 44 IV den Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers (s.a. BGH NJW-RR 21, 1056 [BGH 29.06.2021 - XI ZR 19/20] Rz 6). § 44 IV gilt nur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Ein WEigtümer kann – soweit keine Vertreterklausel (Rn 9) besteht – grds jeden Dritten zu seiner Vertretung bevollmächtigen (BGH ZMR 20, 46 Rz 8). Eine Stimmrechtsvollmacht kann für jede (Generalvollmacht) oder nur eine Versammlung, für jeden Beschl-Gegenstand, nur für bestimmte Gegenstände oder nur für einen Gegenstand erteilt werden. Eine Stimmrechtsvollmacht kann den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge.

Rn 10 Liegt die Tatbestandsvoraussetzung vor, vertreten die WEigtümer die GdW gemeinsam (Gesamtvertretung). Bei einer gegen einen WEigtümer gerichteten Klage, wird sie durch die übrigen WEigtümer vertreten (BGH V ZR 180/21 Rz 8 ff). Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er die GdW im Prozess allein (BGH V ZR 180/21 Rz 8; ZMR ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufteilungsplan (§ 32 II).

Rn 2 § 32 II entspricht § 7 III, IV. Es genügt aber, wenn bei mehreren Gebäuden das Gebäude gekennzeichnet ist, in dem sich die von dem Dauerwohnrecht umfassten Räume befinden (BayObLG NJW-RR 97, 1233); erstreckt sich das Dauerwohnrecht auch auf außerhalb des Gebäudes liegende Grundstücksteile, müssen sich auch deren Lage und Größe aus dem Plan ergeben (BayObLG NJW-RR 97, 12...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 6 Balkone können bis auf ihre ›konstruktiven‹ Elemente (Rn 20) – nach hM gem §§ 3 I, 8 I iVm dem Aufteilungsplan (§ 7 III, IV Nr 1) als ›Raum‹ zum SonderE bestimmt werden (BGH ZMR 10, 542 Rz 22; NJW 85, 1551; München ZMR 12, 118; KG ZMR 09, 135). SonderE ist dann va der Luftraum, der Innenanstrich und der Bodenbelag (BSG SGb 15, 630). Eine stets alleinige Gebrauchsbefugni...mehr