Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarung.

Rn 22 Haben die WEigtümer ein Quorum vereinbart, ist ein Beschl, der dieses nicht erreicht, nach hM formal mangelhaft und anfechtbar, aber nicht nichtig (s.a. BGH ZMR 09, 698; ZMR 02, 930, 936). Wird das Quorum nicht erreicht und ist mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile von der Ausübung des Stimmrechtes dauerhaft ausgeschlossen, ist eine Versammlung nach bislang hM ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kostenregelung.

Rn 26 Denkbar ist ferner die Auslegung/Umdeutung in eine Regelung, nach der ein bestimmter WEigtümer die Kosten bestimmter, in gemE stehender Räume/Bestandteile abw von § 16 II 1 allein zu tragen hat (Karlsr ZMR 10, 873; München ZMR 06, 68; LG Köln ZMR 19, 71); allerdings dürfte es idR an einer Zuweisung fehlen: nur Räume können nach § 5 I zugewiesen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anfechtung.

Rn 15 Der Beschl unterliegt § 18 II. Er ist erfolgreich anfechtbar, wenn er mangelhaft ist, zB falsche Umlageschlüssel angewendet wurden (LG Frankfurt aM v 6.2.23 - 2-13 T 1/23) oder wenn auf einen WEigtümer Ausgaben und/oder Einnahmen umgelegt wurden, die er nicht zu zahlen/zu beanspruchen hat. Rn 16 Es ist möglich, den Beschl nur hinsichtlich einer Vorschussart oder bestimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Dauerwohnrecht soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. (2) 1Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhalts des Dauerwohnrechts kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. 2Der Eintragungsbewilligung sind als Anlagen beizufügen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nachteilige bauliche Veränderungen (§ 14 I Nr 2).

Rn 40 Eine Beeinträchtigung iSv § 20 III liegt vor, wenn sie über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (dazu iE § 14 Rz 42). Bei Auslegung und Anwendung des Nachteilsbegriffs sind nach hM Art 14 I 1, 13 I GG zu beachten (BVerfG NJW 10, 220 [BVerfG 06.10.2009 - 2 BvR 693/09] Rz 19). Das Zusammenleben in einer WE-Anlage verlangt bei Entscheidung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 42 Die WEigtümer sind, wie § 28 I 1 zeigt, befugt, durch Beschl weitere Rücklagen vorzusehen. Der Beschl, eine Rücklage zu bilden, und also Mittel für einen bestimmten künftigen Zweck anzusammeln, und in welcher Höhe, beruht auf § 19 I (BRDrs 168/20, 85). Diese Rücklagen unterscheiden sich von der Erhaltungsrücklage. Für diese besteht für das ›Ob‹ kein Ermessen, nur für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anwendungsbereich.

Rn 27 § 44 I 2 ermöglicht es dem Gericht, anstelle der WEigtümer einen notwendigen Beschl zu fassen. Möglich ist jede denkbare Entscheidung in Bezug auf die Verwaltung des gemE oder die Benutzung des gemE und/oder des SonderE, die durch Beschl zu fassen ist. Ist nach § 27 I eine Beschl-Fassung nicht geboten, kann die Beschl-Ersetzungsklage darauf gerichtet werden, dass die G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) ›Rubrumsprobleme‹.

Rn 9 Nennt der Klagende nicht die beklagte Partei, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll. Dabei ist grds davon auszugehen, dass er die GdW verklagen will. Ist eine Anfechtungsklage gegen die anderen WEigtümer gerichtet, ist zu unterscheiden: Prüfsteine sind die in der Begründung gewählten Bezeichnungen, Singular/Plural, eine Mitglieder-/Eige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sinn und Zweck.

Rn 39 § 19 II Nr 4 hat den Zweck, Erhaltungsmaßnamen des gemE zu sichern (BGH ZWE 15, 337 Rz 13; München ZMR 08, 410). Rechtsanwalts- oder Sachverständigenhonorare, die im Zusammenhang mit der Bereinigung von Sachmängelansprüchen entstanden sind, sind nicht aus der Erhaltungsrücklage zu bedienen (Frankf MDR 74, 848 [OLG Frankfurt am Main 09.11.1972 - 20 W 261/72]) – wenn die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Auslegung.

Rn 13 Die Auslegung des Teilungsvertrags, aber auch der Teilungserklärung hat den für Grundbucheintragungen maßgeblichen Regeln zu folgen (stRspr, exemplarisch BGH ZMR 22, 232 Rz 11; ZMR 20, 862 Rz 6; 19, 425 Rz 18). Es ist vorrangig auf Wortlaut und Sinn des Teilungsvertrags abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ordnungsmäßige Klageerhebung.

Rn 6 Die Klagefrist wird durch eine ordnungsmäßige Klageerhebung gewahrt. Was dazu erforderlich ist, bestimmt sich nach dem Verfahrensrecht (BGH NJW 10, 446 Rz 13). Die Erhebung der Anfechtungsklage setzt nach hM die Einreichung einer Klageschrift voraus, die den Anforderungen des § 253 II ZPO genügt (BGH NJW 10, 446 Rz 13). Der Kläger muss mitteilen, gegen welchen Beschl au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die GdW ist Grundrechtsträgerin (BGH NJW 13, 2687 Rz 7). Sie ist von den WEigtümern (Vor §§ 1–49 Rn 1) und der Gemeinschaft (Vor §§ 1–49 Rn 6) zu unterscheiden. Der Zweck der GdW besteht nach § 18 I darin, das gemE zu verwalten. Dazu hat sie ua: sich um die Erhaltung des gemE zu kümmern; schuld- (§ 14 I Nr 1) und sachenrechtlich (§ 9a II iVm § 1004 BGB) gegen Störungen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Korrekturen.

Rn 21 Die Unterschreibenden können die Niederschrift jederzeit berichtigen. Wird ein WEigtümer durch den Inhalt der Niederschrift beeinträchtigt oder wird eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch wiedergegeben, besteht für ihn ein Anspruch auf Berichtigung (KG WuM 89, 347 = MDR 89, 742; LG Hamburg ZMR 11, 664, 665). Rn 22 Erfüllen die Verpflichteten (= Unterschreibenden) de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen, abführen.

Rn 17 Der Verw muss namens der GdW Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen und abführen (BTDrs 19/22634, 47). Beiträge folgen aus einem Beschl gem § 28 I 1, II 1. Tilgungsbeträge und Darlehenszinsen sind idR solche, die aufgrund eines von der GdW geschlossenen Kreditvertrags anfallen (s.a. BGH NZM 15, 821 [BGH 25.09.2015 - V ZR 244/14]). Rn 18 Der Verw ist verpflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriffe.

Rn 8 Jeder WEigtümer ist Miteigentümer des gemE (§§ 741 ff, 1008 ff BGB) und Alleineigentümer (Sondereigentümer) der im SonderE stehenden Räume und Gebäudeteile (SonderE). Die Begriffe ›gemE‹ und ›SonderE‹ beziehen sich stets auf das Grundstück bzw das oder die aufstehenden Gebäude und ihre wesentlichen Bestandteile. Neben dem gemE und dem SonderE steht das Eigentum eines WE...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Grenzen.

Rn 24 Der Anspruch kann verwirkt werden (BGH NJW 16, 473 Rz 30), aber nicht verjähren (BGH NJW-RR 12, 910 Rz 10). Ein Anspruch besteht ferner nicht, wenn der den Anspruch stellende WEigtümer auf seinen Anspruch verzichtet hat; der Verzicht seines Rechtsvorgängers ist allerdings unbeachtlich (aA BayObLG ZMR 01, 48). Der Anspruch, eine Korrektur der Bauausführung in Bezug auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. 2Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. (2) 1Nach Ablauf des Kalenderjahres beschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Betroffene WEigtümer.

Rn 20 Die Kosten sind auf die WEigtümer umzulegen, die den Beschl nach § 20 I gefasst haben. Wer dies ist, muss sich aus einer Niederschrift ergeben. Fehlt es an dieser Angabe, sind die Kosten auf sämtliche WEigtümer umzulegen, bis die WEigtümer sich einigen, wer betroffen ist, oder ein Urteil dies rechtskräftig feststellt. Die Pflicht eines WEigtümers, die Kosten zu tragen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick und Begriff.

Rn 20 Die Erhaltung des gemE ist nach § 18 I eine auf der GdW ruhende Pflicht. Bestehen Anhaltspunkte für einen Schadenseintritt, muss nicht abwartet werden, bis konkrete Schäden größeren Ausmaßes tatsächlich eingetreten sind (BayObLG NJW-RR 96, 1166). Kommt die GdW ihrer Verpflichtung nach § 19 II Nr 2 nicht nach, besitzt ein dadurch einen Schaden erleidender WEigtümer eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vermietung oder Verpachtung.

Rn 5 Mitgebrauch ist nach hM auch Vermietung oder Verpachtung im gemE stehender Flächen oder Räume (BGH ZWE 16, 453 Rz 15; ZMR 00, 845; LG Hamburg ZMR 16, 57); dies ist dogmatisch zweifelhaft, weil an die Stelle von (Mit-)Gebrauch eine Nutzung (Rn 1) tritt. Aus Gründen der Praktikabilität sollte der hM aber gefolgt werden. Eine Einschränkung ist dort geboten, wo eine Vermiet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. WEigtümer.

Rn 8 Es besteht ohne eine Ermächtigung iSv § 24 III kein Selbsteinberufungsrecht (BGH ZMR 21, 391 Rz 12). Allerdings können sämtliche WEigtümer gemeinsam laden (BGH ZMR 21, 391 Rz 12; 11, 892). Ein WEigtümer kann sich außerdem im Eilfall zur Einberufung nach §§ 935, 940 ZPO oder sonst im Wege der Leistungsklage (Ziel: § 894 ZPO) im Verfahren nach § 44 I 2, II, also in einer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundstückskaufvertrag.

Rn 4 § 9b I 1 meint nur den Grundstückskaufvertrag. Darunter sind alle Verträge zu verstehen, die einem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstückseigentum gleichkommen, wie Erwerb oder Veräußerung von Wohn- und Teileigentum oder eines Erbbaurechtes. Die Einschränkung gilt nur für den Vertragsabschluss, nicht aber für Erklärungen iRd Vertragsabwicklung; auch sonstige dinglic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einbruchsschutz (Nr 3).

Rn 29 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 3 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Einbruchsschutz dienen. Der Begriff ›Einbruchsschutz‹ meint technische Vorrichtungen, welche darauf abzielen, das Wohnungseigentum oder die WE-Anlage gegen das Eindringen oder Einbrechen Unbefugter zu schützen (AG Königswinter ZWE 22, 374 Rz 27). Bsp: Verbreiterung einer Tren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis der Teilhaber; Mitglieder der GdW.

Rn 5 Auf das Verhältnis der Teilhaber des Miteigentums (§§ 10 I; 741 ff BGB) sind im Innenverhältnis die entwickelten Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft entspr anzuwenden; Entsprechendes gilt für die GdW. Wird Nichtigkeit geltend gemacht, können nach § 28 I erbrachte Leistungen nicht zurückverlangt werden; für bereits eingegangene Verpflichtungen haften die Teilhab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Klage- und Klagebegründungsfrist (§ 45 S 1).

Rn 1 § 45 ist unmittelbar nur auf die Anfechtungsklage (§ 44 I 1 Fall 1) anzuwenden. Auf die Klage auf Feststellung und Verkündung eines Beschl – Beschl-Feststellungsklage – ist er nach hM nicht anwendbar. § 45 soll ferner nicht auf die Klage, ein (beurkundeter) Beschl sei (nicht) gefasst worden, anwendbar sein und auch nicht auf die Klage auf Feststellung eines Beschl. Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 36 Nachteil ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (BGH ZMR 19, 425 Rz 25; NZM 18, 794 Rz 28; LG Düsseldorf ZME 22, 911 (912)). Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen können das sein (BVerfG ZMR 10, 206; BGH NZM 18, 794 Rz 28; NJW 12, 72 Rz 14). Ganz geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht (BGH NZM 18, 794 Rz 28). Eine Verbesserung des gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 3 Beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags kann der Verw die GdW ausnw nur aufgrund eines Beschl der WEigtümer vertreten. Notwendig ist neben dem Beschl der WEigtümer, dass die GdW einen Grundstückskauf- oder Darlehensvertrag schließen soll, eine ausdrückliche Ermächtigung. Die Vertretungsberechtigung des Verw aufgrund eines Ermächtigungsbeschl muss de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Erlöschen.

Rn 21 Sollen Gesamtbelastungen inhaltlich geändert werden, müssen sämtliche Eigentümer mitwirken. Eine Kompetenz, bspw die Löschung einer Grunddienstbarkeit zu beschließen und den Verw zur Erteilung einer Löschungsbewilligung zu bevollmächtigen, besteht nicht (AG Charlottenburg ZWE 11, 103). Rn 22 Erlischt eine auf allen Wohnungseigentumsrechten gemeinsam ruhende Belastung, h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. 2Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden. (2) Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Zwangsvollstreckung.

Rn 40 Ist ein SNR verdinglicht, kann die Zwangsvollstreckung weder gem § 857 ZPO unmittelbar in das SNR betrieben werden noch – wegen § 6 – allein in das SonderE, dessen Inhalt es bestimmt, sondern nur gem § 864 ZPO in das Wohnungseigentum (Stuttg NZM 02, 884; aA LG Stuttgart DWE 89, 72). Ein Gläubiger kann allerdings in die Früchte des SNRs nach §§ 829, 835 ZPO vollstrecken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 27 Jeder WEigtümer muss nach (§ 14 I Nr 2 Fall 1) das Betreten/Benutzen des SonderE dulden, soweit dies vereinbart und/oder beschlossen ist. Die Verpflichtung berührt Art 13 GG, der bei Auslegung und Anwendung zu beachten ist (BGH ZWE 15, 337 Rz 9; Zweibr NJW-RR 01, 730 [OLG Zweibrücken 24.11.2000 - 3 W 184/00]; BayObLGZ 96, 146). Bsp: Tatsächliche Erhaltung des gemE, sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Willensbildung.

1. Das Gesetz. Rn 22 In Mehrhausanlagen sind Vereinbarungen von sämtlichen WEigtümern zu schließen (Ddorf ZMR 03, 765). Beschl bedürfen grds einer Versammlung sämtlicher WEigtümer (LG Köln ZWE 10, 278; AG Karlsruhe-Durlach ZMR 10, 565), in der jeder WEigtümer stimmberechtigt ist. 2. Vereinbarung. Rn 23 Es kann vereinbart werden, dass zB nur die WEigtümer, deren SonderE in einem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kein unvermeidbarer Nachteil.

Rn 35 Nach dem Sinn und Zweck des § 14 I Nr 2 Fall 2 darf, fehlen Vereinbarungen oder Beschl, jeder WEigtümer ggü der GdW keine Nachteile (Rn 36) verursachen. § 14 I Nr 2 Fall 2 zwingt jeden WEigtümer also dazu, vom SonderE (BGH NJW 17, 2184 [BGH 18.11.2016 - V ZR 49/16] Rz 9; dort falsch entschieden) und vom gemE einen schonenden, nicht nachteiligen Gebrauch zu machen (Gebo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 10 Stimmrechtsausübung ist die auf einen Beschl-Antrag gerichtete Erklärung des Stimmberechtigten ggü dem Versammlungsleiter (Vor §§ 23–25 Rn 2). Nach ihrem Zugang kann sie analog § 130 I 1 BGB nicht mehr widerrufen werden (BGH ZMR 12, 980 = NJW 12, 3372 Rz 8). Die Stimmrechtsausübung ist darauf gerichtet, den Beschl herbeizuführen. Als Willenserklärung unterliegt die Sti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 1 Im SonderE stehen nach § 5 I 1 va die nach dem Teilungsvertrag/der Teilungserklärung gem §§ 3 I, 8 I iVm dem Aufteilungsplan (§ 7 IV Nr 1) gewillkürt dazu bestimmten Räume (LG Wuppertal RNotZ 09, 48). Dazu iE § 3 Rn 5 ff. Rn 2 Bei selbständigen Gebäuden (§ 3 Rn 2) auf demselben Grundstück (Mehrhausanlage, Vor §§ 1–49 Rn 20) kann SonderE an jedem der Gebäude selbständig b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 4 Am gesamten gemE (§ 1 Rn 5) hat jeder WEigtümer nach Maßgabe von § 14 (s.a. BGH ZMR 20, 202 Rz 13) nach § 16 I 3 grds ein (bloßes) Mitgebrauchsrecht. Gebrauch idS ist die selbstnützige Verwendung des SonderE und/oder gemE durch Bewohnen, Gehen, Laufen, Liegen und Stehen und Draufstellen (s.a. § 100 BGB Rn 2). Mitgebrauch ist das aus der Gemeinschaft herzuleitende Recht,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 46 Nach § 28 III kann beschlossen werden: dass ein WEigtümer seine Schulden auch im Wege des Buchgeldes (= Geldforderungen gegen Kreditinstitute) erfüllen darf; die Einrichtung von Daueraufträgen; dass im Wege des SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahrens zu leisten ist (LG Köln NZM 15, 671, 673 [BGH 25.03.2015 - VIII ZR 243/13]); solange ein SEPA(Basis-)Lastschriftverfahren gilt, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Erzwingung.

Rn 55 Ein Beschl, der einen geltenden Umlageschlüssel ändert, kann im Einzelfall auch nach § 44 I 2 erzwungen werden (BGH V ZR 69/21 Rz 7 ff). Die Klage hat Erfolg, wenn die Voraussetzungen des § 10 II erfüllt sind, die entspr anwendbar sind (BGH V ZR 69/21 Rz 40; ZMR 17, 317 Rz 21; NJW 13, 65 Rz 20). Vor der Klage muss der Kläger die anderen WEigtümer mit seinem Verlangen g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fälligkeit.

Rn 43 Die Fälligkeit folgt aus § 271 BGB (s.a. Rn 45 ff). Abweichende Fälligkeitstermine und/oder eine Stundung können die WEigtümer nach § 28 III bestimmen. Der Anspruch auf Nachschuss verjährt gem §§ 195, 199 BGB am Ende des dritten Kalenderjahres nach seiner Entstehung (BGH NJW 12, 2797 [BGH 01.06.2012 - V ZR 171/11] Rz 18). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung. (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesonderemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Eigenschaften‹ der Unterzeichner.

Rn 60 Die ›Eigenschaften‹ der Unterzeichner, zB als ›WEigtümer‹, müssen grds nicht nachgewiesen werden (KG MDR 18, 1367 [KG Berlin 11.09.2018 - 1 W 233/18] Rz 18; Ddorf RNotZ 10, 258; aA München ZWE 16, 331 für den Verwaltungsbeirat). Wenn sich allerdings für das GBA aus dem Inhalt des Grundbuchs selbst begründete Zweifel an der Richtigkeit eines Unterschriftenzusatzes ergeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 2 Verstößt ein WEigtümer gegen seine Pflicht, sich an Beschl, Vereinbarungen und das Gesetz zu halten, an die § 14 I Nr 1 erinnert, sie aber nicht bestimmt, bestehen gegen ihn schuldrechtliche und/oder sachenrechtliche Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüche (BGH NJW-RR 21, 1239 [BGH 16.07.2021 - V ZR 284/19] Rz 20). Rn 2a § 14 I Nr 1 ist spezielle schuldrechtliche A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verwaltungsbeirat oder ermächtigter WEigtümer (§ 24 III).

Rn 7 Liegen die Voraussetzungen von § 24 III vor, darf nach § 24 III Fall 1 der Vorsitzende des Beirats (§ 29 Rn 9) oder sein Vertreter einberufen. Beruft der ganze Beirat ein, ist das allerdings unschädlich. Ein Verw kann iSv § 24 III aus rechtlichen (va Ablauf der Bestellungszeit, BGH ZMR 11, 735 = NZM 11, 515 Rz 7) und aus tatsächlichen Gründen fehlen (LG Düsseldorf ZWE 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Das ganze SonderE.

Rn 1 § 6 I, II knüpft zwischen vollständigem SonderE und dem jeweiligen Miteigentumsanteil (§ 3 Rn 8, § 47 GBO), zu dem es gehört, ein festes, grds unlösliches Band. Verfügungen über das SonderE als Ganzes sind nur möglich, wenn zugleich über den damit verbundenen Miteigentumsanteil verfügt wird (München ZfIR 15, 304). Ein isolierter, vom SonderE als Ganzes gelöster Miteigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ermessensfehler.

Rn 8 Ermessensfehler sind eine Über- oder Unterschreitung des Ermessens oder sein Fehlgebrauch. Als eine Ermessensüberschreitung ist va ein Verstoß gegen das Gesetz oder eine Vereinbarung anzusehen oder wenn gleiche Sachverhalte verschieden behandelt werden (Vor §§ 23–25 Rn 7). Als eine Ermessensunterschreitung ist zB eine unzureichende Tatsachengrundlage anzusehen (zB: fehl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 27 Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks müssen und können nicht in sich abgeschlossen sein. § 3 III verlangt daher, dass Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan (§ 7 Rn 14) bestimmt sind. Stellplätze müssen aber ebenso wie die Flächen grds vom gemE, eigenem SonderE oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erlaubnis (§ 34c I 1 Nr 4 GewO).

Rn 12 Eine Person ist nur zum Verw geeignet, wenn sie die dafür nach § 34c I 1 N 4 GewO notw Erlaubnis hat und sich und unmittelbar bei ihrer Tätigkeit mitwirkende und von ihr beschäftigte Personen, wie es § 34c IIa 1 GewO verlangt, in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 3 Kalenderjahren weiterbildet (dazu Eufinger IMR 19, 303). Es fehlt bereits dann an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen: (2) Ist ein Wohnungseigentum selbstständig mit dem Recht eines Dritten belastet, so werden die allgemeinen Vorschriften, nach denen zur Aufhebung des S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mitgebrauch.

Rn 26 § 20 II 1 Nr 2 räumt nicht das Recht ein, ein zu ladendes Fahrzeug für die Zeit des Ladevorganges im Bereich des gemE abzustellen. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der WEigtümer das Recht hat, das zu ladende Fahrzeug im Bereich der begehrten Lademöglichkeit abzustellen. Fehlt es an einer Möglichkeit, das gemE für die Zeit des Ladevorganges mit zu gebrauchen und h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Bauliche Veränderung ist jede Maßnahme eines WEigtümers (BGH NJW 15, 2027 [BGH 14.11.2014 - V ZR 118/13] Rz 8 ff), die über § 19 II Nr 2 (§ 19 Rn 20) hinausgeht, auf Dauer angelegt, auf das gemE (§ 1 Rn 6 ff; BGH NJW 17, 2184 [BGH 18.11.2016 - V ZR 49/16] Rz 8) bezogen ist und dieses substanziell (also nicht: Anstrahlen, Draufstellen) umgestaltet (Ddorf OLGR 09, 2; Köln...mehr