Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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§ 11 Erbenhaftung / e) Elektronisches Grundbuch

Rz. 79 In allen Landesjustizverwaltungen ist die Führung des Grundbuchs derzeit auf das sog. elektronische Grundbuch umgestellt. Online können Abschriften angefordert und Informationen über gestellte und noch nicht erledigte Eintragungsanträge abgefragt werden. Rz. 80 Für den erbrechtlich tätigen Rechtsanwalt oder Notar ist aber die Möglichkeit der Recherche von großer prakti...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VI. Haftung des Erbschaftserwerbers

Rz. 201 Die Stellung der Nachlassgläubiger darf, weil sie auf die Veräußerung der Erbschaft keinerlei Einfluss haben, nicht verschlechtert werden. Durch den Käufer findet eine gesetzliche gesamtschuldnerische (kumulative) Schuldübernahme statt (§ 2382 Abs. 1 BGB). Damit haftet der Erbschaftserwerber neben dem Veräußerer gesamtschuldnerisch für die Nachlassverbindlichkeiten ab...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / Literaturtipps

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 4. Hinweise zum Muster

Rz. 139 In diesem Muster verteilt die Mutter einen Teil ihres Erbes auf ihre Kinder und verlangt dafür, von den Verfügungsbeschränkungen der angeordneten Nacherbschaft befreit zu werden (§§ 2112 ff. BGB). Zugleich scheidet der Sohn aus der Erbengemeinschaft aus und lässt sich sein Erbe "auszahlen". Jeder Miterbe kann durch notariellen Vertrag über seinen Anteil am Nachlass ve...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / II. Typische Sachverhalte

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§ 15 Vermächtniserfüllung / Literaturtipps

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / p) Elektronisches Grundbuch

Rz. 79 In allen Landesjustizverwaltungen wird die Führung des Grundbuchs derzeit auf das sog. elektronische Grundbuch umgestellt. Die Fortschritte sind je nach Bundesland unterschiedlich. Mittels Datenabrufs können online Abschriften bzw. Abdrucke angefordert und Informationen über gestellte und noch nicht erledigte Eintragungsanträge abgefragt werden. Rz. 80 Für den erbrechtl...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Muster: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben

Rz. 83 Muster 14.12: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben Muster 14.12: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind: 1. Frau W 2. Herr A 3. Herr B Die Anwesenden erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Nacherben-Anwartschaftsrechts-Kauf- und ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Nachlassspaltung

Rz. 16 Lagen die Voraussetzungen für eine zulässige Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. vor, so konnte dies zu einer Nachlassspaltung führen, soweit der Erblasser im Übrigen nicht nach deutschem Recht beerbt wurde, z.B. weil Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. in ein fremdes Recht verwies und dieses die Verweisung annahm oder auf das Recht eines dritten Staates weiterverwies. Ent...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / Literaturtipps

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / cc) Die Handhabung der Schonungseinreden in Prozess und Zwangsvollstreckung beim Grundstücksvermächtnis

Rz. 157 Ein Vorbehalt gem. § 305 ZPO berechtigt den Kläger lediglich zu Sicherungsmaßnahmen nach Arrestrecht (§ 782 ZPO), also bspw. bei einem Grundstücksvermächtnis lediglich zur Eintragung einer Vormerkung, aber nicht zur Eigentumsübertragung, entsprechend § 895 ZPO. Nach Abschluss des Gläubigeraufgebots kann der Erbe beurteilen, ob ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betrach...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 225 Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übertragung des Erbteils

Rn. 3302 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass (Erbteil) an einen anderen Miterben oder an einen Dritten entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich übertragen (§ 2033 Abs 1 BGB). Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung; den übrigen Miterben steht ein Vorkaufsrecht zu (vgl Spiegelberger, DStR 1992, 584; Spiegelberger/Rapp, Vermögens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Vorbemerkung

Rn. 2901 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen nebst Schulden auf den Erben bzw die Erbengemeinschaft über (Universalsukzession), s Rn 2601. Gibt es nur einen Erben/eine Erbin, erzielt diese zukünftig der Art der Einkünfte nach die gleichen Einkünfte wie bisher der Erblasser. Zu Einzelheiten s Rn 2911f. Rn. 2902 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mehrer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialwohnung / 8 Umwandlung

Gemäß § 32 Abs. 3 WoFG hat der Vermieter der zuständigen Stelle die Veräußerung von belegungs- oder mietgebundenen Wohnungen und die Begründung von Wohnungseigentum an solchen Wohnungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hinweis Kündigung wegen Eigenbedarfs Die Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Sozialwohnung, die nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswoh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.7.2 Vorkaufsrechte

Gesetzliche Vorkaufsrechte nach BauGB müssen beachtet werden Das Grundbuchamt darf bei der Veräußerung eines Grundstücks – im Unterschied zum Verkauf von Grundstücksmiteigentumsanteilen unter Miteigentümern[1] und im Unterschied zur Veräußerung von Wohnungseigentum und Erbbaurechten gem. § 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB – den Käufer als Eigentümer im Grundbuch nur eintragen, wenn ihm...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 4.1.4 Vorsorgende Maßnahmen

Dies alles bringt erhebliche finanzielle Verluste mit sich, die aber durch geeignete Vorsorge vermieden werden können. So kann dem jeweils überlebenden Partner durch Vermächtnis zumindest ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht in dem gemeinsamen Haus eingeräumt werden.[1] Teilungsversteigerung Bei gemeinsamen Kindern kann zum Schutz des im Anwesen Verbleibenden und der Kin...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.8 Eintragung im Grundbuch

Recht muss genau bezeichnet werden Das einzutragende Recht muss im Grundbuch klar und deutlich gekennzeichnet werden. Um eine Überfüllung und Unübersichtlichkeit des Grundbuchs zu vermeiden, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts eines Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden (§ 874 BGB). Der vollständige Inhalt eines Rechts ergibt sich hier nicht ohne We...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 10.3 Amtslöschung

Von Amts wegen Die Löschung einer Grundbucheintragung hat von Amts wegen zu erfolgen, wenn sich die Eintragung als solche nach ihrem Inhalt als unzulässig erweist (§ 53 Abs. 1 Satz 2 GBO). Amtslöschung kommt jedoch nur in Betracht, wenn das eingetragene Recht nach dem Wortlaut des Grundbuchs selbst (eingetragen ist beispielsweise ein "Mietrecht") oder nach der zulässigerweis...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.2 Einzelfälle

Eine erschöpfende Aufzählung ist wegen der Vielzahl der Abgabeverpflichtungen hier nicht möglich.[1] Beispiele Beispielsweise zählen zu den öffentlichen Lasten: Grundsteuern (§ 12 GrStG), auch wenn die Erhebungszeiträume mehr als 2 Jahre vor dem Grundstückserwerb liegen[2], Gebäudesteuern, Erschließungsbeiträge (§ 134 Abs. 2 BauGB)[3], Kanalanschlussgebühren [4], grundstücksbezogen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.10 Eintragungsnachricht an Beteiligte

Wer muss benachrichtigt werden? Jede Eintragung ist dem antragseinreichenden Notar, dem Antragsteller und dem eingetragenen Eigentümer sowie allen aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen bekannt zu machen, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt ist oder deren Recht durch sie betroffen wird, die Eintragung eines Eigentümers auch denen, für die ein Grundpfandrecht, eine Real...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 11.3 Was wird gefördert?

Eigene Wohnzwecke Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb einer Wohnung durch Kauf. Als Ersterwerb gilt die Anschaffung einer Wohnung (Eigentumswohnung) innerhalb der ersten 2 Jahre nach Fertigstellung. Die erworbenen Wohnungen müssen zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Förderobjekt in Hamburg belegen ist. Neubau Neubau Wer die Fö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 6.1 Die einzelnen Tatbestände

Neben den allgemeinen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung gelten im Grunderwerbsteuerrecht spezialgesetzliche Normen.[1] Die Anwendung der einzelnen Normen ist antragsgebunden und kommt in Betracht bei: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgang Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre

Rz. 1 Die Regelung lehnt sich an § 567 a. F. an und bestimmt ein außerordentlich befristetes Kündigungsrecht. Die sprachliche Formulierung entspricht der neuen einheitlichen Terminologie für die verschiedenen Kündigungsarten. Klargestellt ist jetzt auch, dass die Kündigung erst nach Ablauf von dreißig Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der (vertraglich vereinbarten) Überlass...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwiesen. Altente...mehr

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zfs 03/2023, Stufenklage un... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. kann, was sein mit dem Antrag zu 1 verfolgtes Auskunftsbegehren angeht, die Ausstellung der ihm im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten Nachtragsversicherungsscheine verlangen, aber auch nur diese. 1. Ein Anspruch auf die erneute Erteilung der Nachtragversicherungsscheine ergibt sich für den Zeitraum von Juni 2014 bis zum Dezember 2018 aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG. N...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundbesitzwerte (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 11 Wie bisher sind Grundbesitzwerte i.S.d. §§ 138, 157 Abs. 1 und 3 BewG gesondert festzustellen. Hierzu zählen die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG und Wohn-, Betriebsgrundstücke und Betriebswohnungen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden F...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XI. Erwerb infolge Ausscheidens eines Gesellschafters (Abs. 7)

Rz. 170 § 7 Abs. 7 ErbStG regelt – in Parallele zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 u. 3 ErbStG (vgl. § 3 ErbStG Rdn 78) – seit dem 1.1.1974 das lebzeitige Ausscheiden eines Gesellschafters und unterwirft eine dadurch möglicherweise bei den verbleibenden Gesellschaftern eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer. Auf einen Bereicherungswillen des ausscheidenden Gesellschafters kommt ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Vermächtnis

Rz. 44 Der Erblasser kann einen Erben nach § 2147 S. 2 BGB oder einen Vermächtnisnehmer nach § 2186 BGB mit einem Vermächtnis beschweren. Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser einer Person etwas aus seinem Nachlass zukommen lassen, ohne dass dieser Erbe werden muss. Darüber hinaus kann der Erblasser auch bei einer Mehrheit von Erben einem Erben einen oder mehrere Gegenstä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Nachlasshaftung nach Abs. 3

Rz. 64 Der Nachlass haftet bis zur Erbauseinandersetzung (§ 2042 BGB) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten (§ 20 Abs. 3 ErbStG). Mit "Nachlass" muss man wohl nach dem allgemeinen Sprachgebrauch das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen verstehen. § 20 Abs. 3 ErbStG begründet eine Sachhaftung des Nachlasses bis zu dessen Teilung. Die Vorschrift enthält d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.2.3 Verfügungsbeschränkung

Rz. 655 Der Vorab-Abschlag erfordert eine Beschränkung der Verfügung über die Gesellschaftsanteile auf bestimmte Personen. Eine Beschränkung des Stimmrechts wird dagegen (anders als bei Poolvereinbarungen, s. § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG) nicht verlangt. Rz. 656 Nach dem Gesetzeswortlaut muss die "Verfügung" über die Anteile beschränkt werden.[1] Dies ist in mehrfacher Hins...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Grundstücksbegriff

Rz. 75 Was unter Grundstücken i. S. d. GrEStG zu verstehen ist, ist von Bedeutung für die Frage, in welchem Umfang ein Umsatz unter das GrEStG fällt und aus diesem Grund gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei ist. Der Hauptanwendungsfall von § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist das Rechtsgeschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, nämlich der Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgesc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Freigebige Zuwendung und Schenkung i. S. d. BGB

Rz. 10 Als Zuwendung versteht man jedwede Bereicherung des Vermögens einer anderen Person. Dabei muss sich der Zuwendende der Mehrung fremden Vermögens bewusst sein.[1] Nur die Gruppe der Zuwendungsgeschäfte lässt sich in entgeltliche und unentgeltliche unterscheiden.[2] Personenrechtliche Rechtsgeschäfte (z. B. Eheschließung) sind keine Zuwendungsgeschäfte, sie lassen sich ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 50a LGrStG BW mit § 25 Abs. 5 GrStG

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / I. Synopse

Das Verfahren kann im Idealfall stolperfrei durchlaufen: A und B stehen in Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft zu je ½, A beantragt die Versteigerung, das Grundstück ist unbelastet und das Haus unbewohnt, der Gutachter wird hineingelassen und ermittelt einen Wert, der vom Gericht so auch festgesetzt wird, im Versteigerungstermin werden mehr als 5/10 dieses Werts bar geb...mehr

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ZErb 06/2022, Die Immobilie... / 2. Zuwendung an Minderjährige

Besondere Probleme können sich bei Zuwendungen an Minderjährige ergeben. Das beschränkt geschäftsfähige Kind kann selbst handeln bzw. die Eltern können das erwerbende geschäftsunfähige Kind bei allen Vorgängen, die dem Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil i.S.d. § 107 BGB bringen, vertreten. Das gilt auch bei Rechtsgeschäften, die der Erfüllung einer entstandenen und fäl...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / V. Vorkaufsrecht

Rz. 27 Das dingliche Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten die Möglichkeit, bei Verkauf des Grundstücks durch den Eigentümer von diesem die Übereignung des Grundstücks zu verlangen, § 1094 BGB. Das Vorkaufsrecht kann für einen Verkaufsfall, für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden, § 1097 BGB. Das Zwangsversteigerungsverfahren und insbesondere die Zuschlagsertei...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / IV. Vorkaufsrecht

Rz. 92 Nach den §§ 306 bis 309 ZGB konnte auch im Beitrittsgebiet der Grundstückseigentümer ein dingliches Vorkaufsrecht einräumen. Die nähere Ausgestaltung des Rechts entspricht im Wesentlichen den Vorschriften des BGB. Nach Art. 233 § 3 Abs. 1 S. 1 EGBGB blieb das im Grundbuch eingetragene Vorkaufsrecht mit seinem Inhalt und Rang nach wie vor bestehen. Rz. 93 Seit 1.10.1994...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / A. Anmeldung

Rz. 1 Wie bei der Erstellung des geringsten Gebots werden auch in der Erlösverteilung einige Ansprüche von Amts wegen berücksichtigt, andere nur auf Anmeldung. Von Amts wegen werden in den Teilungsplan die Ansprüche aufgenommen, die sich zzt. der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks aus dem Grundbuch ergeben. Hierzu gehören auch die laufenden wiederkehrenden Leistunge...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / I. Erbbaurecht

Rz. 75 Zwar wurden die Vorschriften über die Errichtung eines Erbbaurechts am 1.1.1976 aufgehoben, jedoch bleiben die getroffenen Vereinbarungen bestehender Erbbaurechte erhalten; auch nach dem Beitritt hat sich hieran nichts geändert.[63] Rz. 76 Die Laufzeit des Erbbaurechts richtet sich nach § 112 SachenRBerG. Die Rechte aus § 5 Abs. 2 EGZGB (z.B. Vorkaufsrecht des Erbbaube...mehr

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§ 6 Antragstellung / IV. Rechtsschutzinteresse

Rz. 38 Wie bei jeder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist auch stets das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers an der Vollstreckung in das grundgesetzlich geschützte Eigentum zu prüfen.[39] Rz. 39 Das Rechtsschutzinteresse an einer Zwangsversteigerung fehlt z.B. dann, wenn dieses Verfahren zweckentfremdet und missbraucht wird, um einen sonst wegen eines Vorkaufsrechts gesc...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 11. Einzelfallregelungen

Rz. 32 Je nach dem speziellen Charakter der Anlage bedarf es im Einzelfall ergänzender Regelungen, wie sie im Muster nur angedeutet sind. Bei mehreren Beteiligten bzw. Erwerbsinteressenten sind ausführliche Vorbesprechungen i.d.R. unerlässlich, um diesen die Möglichkeit zur Konkretisierung ihrer individuellen Wünsche zu geben (Checkliste vgl. Rdn 38).[20] Häufig werden auch ...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / III. Checkliste

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Norwegen / 6. Vorkaufsrecht

Rz. 87 Im Falle einer Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer AS durch einen Gesellschafter und in allen anderen Fällen einer Übertragung von Geschäftsanteilen,[208] jedoch nicht im Falle einer Übertragung der Geschäftsanteile im Wege der Verschmelzung oder Spaltung des Gesellschafters,[209] haben die anderen Gesellschafter ein gesetzliches Vorkaufsrecht an den veräußerte...mehr